Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

BESCHLUSS


Beschluss 1/1 des Spielleiters vom 22.6.2009 über die Inkraftsetzung der OLLI in der Fassung vom 22. Juni 2009

Die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters wird hiermit in Kraft gesetzt.

Der Beschluss ist gemäß § 11 (b) der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters durch Unterschrift unter diesem Formular

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 00:27, 22. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

Antrag

Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters
Antragsnummer: AFAIK 788-K mMn
Antragsgegenstand:

Euer Merkwürden; ich bewerbe mich hiermit untertänigst als Vorsitzender des Unterorgans Poliziepräsident gemäß § 11 OLLI

Begründung:

Ich bin als langjähriges Mitglied in verschiedenen virtuellen und reallebenden Organistionen unzweifelhaft kompitent für überwachende und sanktionierende Tätigkeiten. Vergl. auch Anlagen. Mit servilstem Gruß,

Unterschrift, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:03, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: langjährige Tätigkeit als Blockwart des Lesezirkels; Nachweis der Kenntnis essentieller bürokratischer Werkzeuge und Methoden; Frühere Tätigkeit als Walbeobachter in emerging democracies; Tätigkeitsnachweis im angestrebten Aufgabengebiet


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Spielleiter

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit verzögert sich bis zum vollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen..

Bemerkungen: Der Spielleiter setzt die abschließende Bearbeitung einige Tage aus, da die in § 11 OLLI geforderte Arbeitsprobe nicht beigefügt ist. Arbeitsproben aus anderen Spielrunden können nicht berücksichtigt werden, da diese sich ja auf ein abweichendes Regelwerk beziehen. Nur rein vorsorglich wird der Antragsteller bereits jetzt auch auf § 19 (a) der Spielregeln hingewiesen.    

Datum, Unterschrift: Mambres 17:47, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die vom Bewerber vorgelegte Arbeitsprobe zeigt, dass in Bezug auf die Spielregelkenntnis des Bewerbers und seine Sorgfalt die an das Amt des Polizeipräsidenten anzulegenden hohen Maßstäbe nicht erfüllt sind. Die Bewerbung muss daher leider negativ beschieden werden. Eine Bewerbung in andere Unterorgane des Spielleiters wird damit explizit nicht ausgeschlossen. Wir wünschen dem Bewerber für seine weitere berufliche Zukunft alles Gute.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:37, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Schade. Andere Bewerber?


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2/Anm

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag AFAIK 788-K mMn

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ergänzend sei hier angemerkt, dass der Bewerber außerdem in seiner Bewerbung gleich drei Regelverstöße begeht (§§ 3 (d) und 19 (a) der Spielregeln sowie § 19 OLLI). Entsprechende Ordnungsmaßnahmen behält sich der Spielleiter ausdrücklich vor.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:54, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: oben zitierte Paragraphen

Antrag

Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters
Antragsnummer: AFAIK 789-K mMn
Antragsgegenstand:

Nachreichung von Bewerbungsunterlagen

Begründung:

Euer Ehren;
hiermit möchte ich einen weiteren Eignungs- und Tätigkeitsnachweis meiner angestrebten Stellung als Polizeipräsident einreichen und mich für die erfolgte nicht-regelkonforme Einreichung des letzten Dokuments entschuldigen.
Mit untertänigstem Gruß,
auch an die Frau Gemahlin,

Unterschrift, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 22:03, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: Tätigkeitsnachweis im angestrebten Aufgabengebiet


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MASSNAHME


Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/Maßn

Maßnahme:
Dem Bewerber wird in Anerkennung seiner Bemühungen ausnahmsweise die Möglichkeit zur Einreichung einer weiteren Arbeitsprobe eingeräumt.
Hierzu delegiert der Spielleiter hiermit entsprechend § 13 (a) der Spielregeln seine Befugnis zur Bearbeitung der Akte 4 an Camel-in-a-box. Die Delegation wird nach § 13 (b) der Spielregeln befristet bis zum Monatsende.

Begründung:

Mit der Nachreichung demonstriert der Bewerber (trotz erneuter Wahl einer Antragsnummer im Widerspruch zu § 19 OLLI) sein ernsthaftes Interesse. Die zwischenzeitlich erfolgte Nachbearbeitung der 1. Arbeitsprobe ist zudem deutlich sorgfältiger ausgearbeitet, auch wenn die Argumentation den Spielleiter noch nicht vollständig überzeugt (siehe dort). Zur abschließenden Beurteilung der Eignung des Bewerbers erscheint daher die Anfertigung einer zweiten Arbeitsprobe sinnvoll.
Da die Anfertigung einer zweiten Arbeitsprobe durch die in § 12 OLLI eingeräumte Delegation nicht abgedeckt ist, enthält diese Maßnahme eine explizite Ermächtigung des Spielleiters. Hierbei ist vom Bewerber zu beachten, dass die Delegation nach § 13 (a) der Spielregeln zustimmungspflichtig ist.


Unterschrift, Datum: Der Spielleiter, Mambres 22:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


NR. 3: Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.

Begründung:

Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box dazu, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:36, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen:
Beweis der Urkundenfälschung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: lol-88

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich stimme dem Antrag auf Rügung besagter IP zu. Das hochstaplerische Verhalten besagter IP hat mich mit erstaunlicher krimineller Energie zu der unrichtigen Annahme verführt, die Feststellung Keinplan-07 von Kamel:Atreju entbehre jeglicher Grundlage. So etwas kann der Zentralrat nicht tolerieren. Kreuziget sie! (die IP jetzt.)

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:10, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen


NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 4/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box gestellt.

Begründung:

Camel-in-a-box genehmigt Anträge auf Stellen von Anträgen welche an den Aufsichtsrat adressiert sind. Die Genehmigung wird von vorher bezeichnetem Kamel regelwidrig im Namen des Zentralrates genehmigt, obwohl in §3 (b) eindeutig festgelegt ist, das ausschliesslich der Aufsichtsrat für eine Genehmigung dieser Anträge zuständig ist. Dies stellt eine eklatante Regelverletzung dar, die so nicht geduldet werden sollte.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:36, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter, Befugnis deligiert nach § 13(a) SplRgln und gemäß Maßnahme 2/Maßn

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:43, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Argumentation des Antragstellenden ist nichts hinzuzufügen. Die Rüge wird zeitnah erfolgen.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


== Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 5/2
Antragsgegenstand:

In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich die Aufnahme der Penisbeauftragten in den bürokratischen Reigen als aktivisches Mitglied im Behörden-Brimborium und als Pressesprecherin der FSK.

Begründung:

Zum Zwecke der Weltverredlichung

Unterschrift, Datum: 23:52, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Mit vorzüglicher Hochachtung, Die Penisbeauftragte