Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

NR. 3: Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.

Begründung:

Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box dazu, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:36, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen:
Beweis der Urkundenfälschung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: lol-88

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich stimme dem Antrag auf Rügung besagter IP zu. Das hochstaplerische Verhalten besagter IP hat mich mit erstaunlicher krimineller Energie zu der unrichtigen Annahme verführt, die Feststellung Keinplan-07 von Kamel:Atreju entbehre jeglicher Grundlage. So etwas kann der Zentralrat nicht tolerieren. Kreuziget sie! (die IP jetzt.)

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:10, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen


NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 5/2
Antragsgegenstand:

In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich die Aufnahme der Penisbeauftragten in den bürokratischen Reigen als aktivisches Mitglied im Behörden-Brimborium und als Pressesprecherin der FSK.

Begründung:

Zum Zwecke der Weltverredlichung

Unterschrift, Datum: 23:52, 22. Jun. 2009 (NNZ) Mit vorzüglicher Hochachtung,

Die Penisbeauftragte

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Für Spielinteressierte Kamele empfiehlt sich in der Regel zunächst ein Antrag nach § 3 (b) der Spielregeln, der an den Aufsichtsrat zu richten ist. Für die Einrichtung neuer Organe (FSK, Pressesprecherin) kann anschließend ein entsprechender Antrag auf Erweiterung der Spielregeln beim Zentralrat eingereicht werden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Unbillige Härte. In der obigen Angelegenheit widerspreche ich Ihrem Widerspruch und berufe mich auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit Datum vom 13.12.2006 und darf Sie daher um eine extensive Überprüfung der Sache mit Fingerzeig auf entsprechede Härtefallgründe (behindert und unfähig, den Antrag auszufüllen) bitten.


Ausführendes Organ: Die Penisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: )

Bemerkungen: 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ) Grußlos, DiePenisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat

Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten

Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten

Nr. 9: Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen

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Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen :

Vorgänge, die vom Einreicher mit dem Stempel "EILT" versehen sind, werden vom Spielleiter und seinen Unterorganen bevorzugt bearbeitet. Die Bearbeitung beginnt dabei stets mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Sind aus dem Vorgang keine besonderen Gründe zur Eile ersichtlich, so ist der Vorgang unabhängig von seinem Inhalt aus formalen Gründen abzulehnen.

Vorgangsnummer: 9/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:13, 24. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung

Nr 11: Bewerbung als Revisor

Antrag

Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters'
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:

Bewerbung als Revisor gem. § 8 (e) und §§ 11, 12 OLLI

Begründung:

Euer Ehren;
Der Spielleiter ist mit der Fülle seiner Kompetenzen ständig der Gefahr ausgesetzt, etwas falsch zu machen. Ich kann ihm hier mit meiner Kompetenzkompetenz sehr effektiv zur Seite stehen und ihn bzw. die ihm nachgeordneten Organe vor legalistischen Winkelzügen bewahren, indem z.B. sachlich völlig außer Frage stehende Vorgänge wie die erfolgte Verwarnung PzPrs - 2406b mamb unter Ausnutzung der unklaren Kompetenzverteilung seiner GO "OLLI" angefochten werden, mit unabsehbaren Konsequenzen für die Autortät der Unterorgane des Spielleiters sowie auch - letztlich - die des Hauptorgans Spielleiter selbst.

Unterschrift, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 07:33, 25. Jun. 2009 (NNZ), Zentralrat

Anlagen: Arbeitsprobe


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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Arbeitsprobe entbehrt der Legitimation nach § 12 OLLI, da sie ganz offensichtlich erst nachträglich als Arbeitsprobe deklariert wurde. Weiter weist die Arbeitsprobe in ihrer Argumentation nach Ansicht des Spielleiters grobe inhaltliche Mängel auf. Eine adäquate Würdigung der Standpunkte beider Seiten ist nicht erkennbar.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:03, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Zur Abwehr einer möglichen Befangenheit strebt der Spielleiter eine personelle Trennung zwischen der Revision und den anderen Unterorganen des Spielleiters an.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

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Anfechtung

Der Vorgang "Ablehnung der Arbeitsprobe" ohne Aktenzeichen wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Deklaration der Arbeitsprobe als Arbeitsprobe in der Arbeitsprobe ist nach OLLI nicht zwingend vorgesehen. Vorgesehen ist jedoch eindeutig die Delegation der entsprechenden Kompetenzen an Bewerbungswillige. Die Arbeitsprobe wurde gemäß OLLI § 11 der Bewerbung beigefügt, womit sie klar als Arbeitsprobe kenntlich gmacht wurde.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:32, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: keine

Nr. 12: Entlassung des Polizeipräsidenten

VERFÜGUNG
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Vorgangsnummer/Zeichen: 12/Verf

Hiermit wird folgendes verfügt:
Camel-in-a-box wird mit sofortiger Wirkung aus dem Amt des Polizeipräsidenten entlassen.

Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 10:09, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die offensichtliche Fehlentscheidung im Vorgang Nr. 10 macht eine Weiterführung der Zusammenarbeit untragbar. § 2 OLLI lässt an der Anwendbarkeit von § 20 im vorliegenden Fall keine Zweifel. Hier kann man nur noch von Rechtsbeugung und Begünstigung mit dem Polizeipräsidenten persönlich verbundener Betroffener sprechen.
Bewerbungen für das Amt werden ab sofort wieder entgegengenommen


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

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Anfechtung

Der Vorgang 12/Verf wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Entlassung entbehrt jeder Rechtgrundlage. Der angesprochene Vorgang "Ablehnug des Antrags 10/1" ohne Aktenzeichen wurde nicht angefochten. Eine Fehlentscheidung ist auch sachlich nicht erkennbar; es wurden keine Anhaltspunkte für eine Fehlentscheidung angegeben.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:32, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: keine

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 12/Anm

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Rechtsgrundlage der Entlassung ist § 10 OLLI.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 10:40, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: OLLI

Nr. 13: Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 13: Bewerbung als Innensenator

Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: 14/1
Antragsgegenstand:

neue Seiten des Innensenators

Begründung:

Um die Arbeit des Innensenators zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten.


Unterschrift, Datum: Spielleiter, i.A. Opsim 19:51, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: Da dies meine Arbeitsprobe zur Bewerbung als Innensenator ist, wurden durch § 12 der Oberste Leit-Linie I (OLLI) des Spielleiters alle Rechte des Spielleiters an mich delegiert. Dazu gehört gemäß § 3(c) der Spielregeln auch das Stellen von Anträgen.


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die Einrichtung der im Antrag 14/1 genannten Seiten erscheint sinnvoll und für den Fortgang des Spiels förderlich. Hiermit ist der vorliegende Antrag genehmigt.

Ausführendes Organ: Innensenator (Unterorgan des Spielleiters)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 19:51, 26. Jun. 2009 (NNZ), i.A. des Spielleiters gemäß §12 OLLI

Bemerkungen:


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel können bei der zuständigen Stelle eingelegt werden.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Wie der Antragsteller in Mitteilung Nr. 15 selbst zugibt, hat er noch keinen Antrag auf das Stellen von Anträgen gestellt, ist also auch nicht befugt zwecks einer Arbeitsprobe das Anlegen neuer Seiten zu beantragen.

Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:00, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ungültigkeitserklärung bezieht sich sowohl auf Antrag 14/1 als auch auf Genehmigung 14/2 und trägt die Vorgangsnummer 14/3.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


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Anfechtung

Der Vorgang 14/4 wird hiermit angefochten!

Begründung: Wie ich bereits in den Anlagen zum Antrag 14/1 schrieb, erhalte ich für diesen Vorgang durch §11 der OLLI des Spielleiters ausdrücklich alle entsprechenden Rechte des Spielleiters. Der Spielleiter ist ein Organ, was IHNEN doch hoffentlich geläufig ist. Gemäß der Spielregeln hat jedes Organ das Recht, Anträge zu stellen. Ich habe den Antrag 14/1 deshalb auch nicht in meinem Namen, sondern ausdrücklich im Namen des Organs des Spielleiters. Deshalb fechte ich die Ungültigkeitserklärung 14/3 an, da ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung das Antragsstellungsrecht des Spielleiters nach erfolgter Delegation ausüben durfte.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:06, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung:

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Anfechtung

Der Vorgang Anfechtung von 14/4 wird hiermit angefochten!

Begründung:

  1. Im Moment existiert kein Vorgang 14/4, folglich kann auch kein solcher angefochten werden (es sei denn, der Anfechtende hätte seine eigene Anfechtung anfechten wollen).
  2. Eine Delegation entsprechender Rechte des Spielleiters sieht §12 und nicht §11 der OLLI vor.
  3. Wie gesagt werden zum Erstellen der Arbeitsprobe vom Spielleiter nur die entsprechenden und nicht alle Befugnisse des Spielleiters an den Bewerber delegiert. Für das Amt des Innensenators sind dies gemäss §8(c) der OLLI <zitat>Fristen nach § 14 (d) und Genehmigungen nach § 15 der Spielregeln<zitat-ende>, aber nicht das Stellen von Anträgen nach §3(a). Obige Ungültigkeitserklärung ist also absolut rechtmässig und die Vorgänge 14/1, 14/2 sowie die Anfechtung des imaginären Vorgangs 14/4 sind zu verwerfen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 20:13, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 14/5.

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Anfechtung

Der Vorgang 14/3 und 14/5 wird hiermit angefochten!

Begründung: Mit der falschen Vorgangsnummer im Betreff der Anfechtung 14/3 haben Sie natürlich Recht. Durch §12 der OLLI wurden aber die entsprechenden Befugnisse des Spielleiters, die dieser seinem Unterorgan verleiht, an mich delegiert. Da für ein Unterorgan gemäß §10(c) der Spielregeln automatisch alle Spielregeln betreffend von Organen gelten, gilt auch Regel §3(c) für das Unterorgan des Spielleiters, das des Innensenators. Auch dieses Recht wird also durch §12 der OLLI an mich delegiert.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:38, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieser Vorgang trägt die Nummer 14/6.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 14/7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang 14

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Da Kam-aeleon und ich offenbar komplett verschiedene Ansichten zu der Rechtmäßigkeit des Vorgangs 14 haben, schlage ich einen Antrag auf Regelauslegung gemäß §16(a) der Spielregeln vor. Diesen kann ich allerdings nicht einreichen, da dieser als Antrag an den Justizsenator des Spielleiters eingebracht werden muss. Ich bitte deshalb Kam-aeleon, den folgenden Antrag einzureichen.

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: noch zu vergeben
Antragsgegenstand:

Antrag auf Auslegung der Spielregeln

Begründung:

Euer Ehren, in Vorgang 14 gab es verschiedene Ansichten zu §12 der OLLI des Spielleiters. Die folgenden Auffassungen werden durch die Spielregeln nicht ausreichend eindeutig erläutert.

  • §12 OLLI überträgt dem Anfertiger einer Lehrprobe die Rechte des entsprechenden Unterorgans, inklusive der Eigenschaft eines Unterorgans, Anträge gemäß §3(c) der Spielregeln stellen zu dürfen.
  • §12 OLLI überträgt dem Anfertiger einer Lehrprobe nur die Rechte, die ausdrücklich in §12 OLLI genannt werden, nicht aber die Rechte eines Unterorgans.

Welche Form ist als gültig zu betrachten?

Unterschrift, Datum: Unterschrift

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 20:38, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

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Anfechtung

Der Vorgang 14/3 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat kein Recht, die Genehmigung von Seiten durch den Spielleiter für ungültig zu erklären. Eine Anfechtung mit nachträglicher Klärung durch den Spielleiter wäre möglich.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:53, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung ist Vorgang 14/8. Die Seiten, die in Antrag 14/1 beantragt wurden, sind also weiterhin genehmigt. Folglich kann in Vorgang 16 nicht erneut über die Anlegung dieser Seiten entschieden werden.

BESCHLUSS


Beschluss 14/9 des Spielleiters vom 26.06.09 die weitere Vorgehensweise in dieser Sache.

Der Spielleiter begrüßt die Intention der Beteiligten, in dieser Sache durch einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung Klarheit schaffen zu wollen. Ein solcher Antrag wird mit Sicherheit auch der Revision des Spielleiters bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Anfechtungen in dieser Akte dienlich sein.
Einstweilen teilt der Spielleiter die Ansicht, dass keine Rechtsgrundlage für die Ungültigkeitserklärung Nr. 14/3 besteht, sondern vielmehr ein ordnungsgemäßes Rechtsmittel zur Entscheidung durch die Revision des Spielleiters geboten gewesen wäre. In diesem Sinne geht der Spielleiter davon aus, dass die ausgesprochene Genehmigung der beantragten Seiten bis zu einer Entscheidung durch die Revision oder bis zu ihrer Außerkraftsetzung nach § 21 OLLI zunächst Gültigkeit hat.
Für diese Verfahrensweise spricht auch, dass gegen die Genehmigung der Seiten selbst (Vorgang 14/2) kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sorgfältige Abwägung der Sachlage

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 23:40, 26. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 15: Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 15: Bewerbung als Innensenator

Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: 16/1
Antragsgegenstand:

neue Seiten des Innensenators

Begründung:

Um die Arbeit des Innensenators zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten.


Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 20:19, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die Einrichtung der im Antrag 16/1 genannten Seiten erscheint sinnvoll und für den Fortgang des Spiels förderlich. Hiermit ist der vorliegende Antrag genehmigt.

Ausführendes Organ: Innensenator (Unterorgan des Spielleiters)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:19, 26. Jun. 2009 (NNZ) gemäß §12 OLLI

Bemerkungen: Diese Genehmigung trägt die Vorgangsnummer 16/2.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

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Anfechtung

Der Vorgang 16/2 wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Seiten, die in Antrag 16/1 beantragt wurden, sind bereits genehmigt. Folglich kann die Erstellung dieser Seiten nicht erneut genehmigt werden. Ich bitte hiermit Euer Ehren, den Spielleiter, diesen Vorgang für ungültig zu erklären.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:53, 26. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Sollte dieser Vorgang Gültigkeit haben, ist zumindest seine Rechtmäßigkeit als Arbeitsprobe anzuzweifeln, da außer der Veränderung der Antragsnummer und der Unterschrift keine Eigenleistung zu erkennen ist. Es handelt sich hierbei um Anfechtung 16/3

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Anfechtung

Der Vorgang 16/3 wird hiermit angefochten!

Begründung: Keine Spielregel verbietet das zweimalige Genehmigen derselben Seiten. Da ausserdem zum Zeitpunkt, da dieser Antrag gestellt wurde, unklar war, ob die Genehmigung 14/2 Gültigkeit hat oder nicht, wurde dieser Antrag gestellt und genehmigt, um sicherzustellen, dass die beantragten Seiten tatsächlich genehmigt sind. Dadurch handelt es sich hierbei um eine Hilfeleistung für den Anfechtenden, da somit garantiert ist, dass die von ihm beantragten Seiten erstellt werden können. Dieser Vorgang ist überdies auch als Arbeitsprobe vollkommen legitimiert, denn die OLLI schreibt nicht vor, dass eine Arbeitsprobe eine Eigenleistung enthalten muss oder sollte.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 11:09, 27. Jun. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 16/4.

Nr. 17: Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision

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Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision :

Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan Revision des Spielleiters weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.
Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.

Vorgangsnummer: 17/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

Nr. 19: Ernennung des Innensenators

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 19: Ernennung des Innensenators

Nr. 20: Archiv des Spielleiters

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Nr. 21: 1. Änderung der OLLI

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Nr. 22: Leitsatz zur Archivierung

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Leitsatz zur Archivierung

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Archivierung :

Der Spielleiter unterhält ein Archiv, in welchem er für jeden Spielmonat einen Schrank einrichtet. Abgeschlossene Akten des Spielleiters können vom Spielleiter oder seinen Unterorganen ins Archiv überführt werden. Eine Kopie der Zwischenüberschrift verbleibt dabei auf der originalen Vorgangsseite, wird jedoch Erledigt gestempelt und mit einem Link auf die archivierte Akte versehen.
Akten sind als abgeschlossen zu betrachten, wenn sie keine Vorgänge mehr enthalten, die eine weitere Bearbeitung erfordern, und wenn seit der letzten Bearbeitung der Akte mindestens fünf Tage vergangen sind.
Leitsätze werden erst archiviert, wenn ihr Inhalt keine Gültigkeit mehr haben sollte.
Archivierte Akten werden im Schrank zu dem Monat einsortiert, in welchem die letzte Unterschrift unter einem enthaltenen Vorgang geleistet wurde.
Die Unterorgane sind befugt, für ihren Tätigkeitsbereich abweichende Regelungen zu treffen.

Vorgangsnummer: 22/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:36, 29. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

Nr. 26: 1. Unwirksamkeit der Besetzung des Posten des Innensenators durch ein Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: 26/1

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Mitgliedschaft in zwei Hauptorganen

Rechtshinweis:
Euer Ehren, sehr geehrter Herr Spielleiter,
nach den veränderbaren Spielregeln ist die Mitgliedschaft in mehr als einem der Hauptorgane untersagt. Daher ist die Mitgliedschaft vom Ratsmitglied Opsim, Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter und Mitglied im Hauptorgan „Spielleiter“, als Innensenator ungültig.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Zitat veränderbare Spielregel:
§ 2 Hauptorgane (a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt. Diese drei Organe heißen Hauptorgane. (b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde. (c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der drei Hauptorgane sein.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 14:30, 3. Jul. 2009 (NNZ)


Hinweis: Muss ich Ihnen wirklich die Spielregeln erklären?

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Anfechtung

Der Vorgang 26/1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Ich bitte Sie, den letzten Satz von §7 OLLI zu beachten.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 15:32, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dies ist Vorgang 26/2

Nr. 27: Antrag auf Spielregelauslegung §8.1(c)

Antrag

Adressat: Justizsenator des Spielleiters
Antragsnummer: 27/1
Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Auslegung des 2. Satzes der Spielregel §8.1(c):
Drei Posten können analog zu §2 (b) besetzt werden, das Verfahren für die Besetzung und gegebenenfalls Absetzung des vierten Postens wird durch den Zentralrat festgelegt.
Durch diesen Satz wird Bezug genommen auf folgende Regel:
(b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde.

  • Kann ein Kamel überhaupt eine Position in dem IgoR einnehmen. Da es kein Hauptorgan ist, ist auch Regel §2(b) kaum anwendbar.
  • Kann ein Kamel eine Position in dem IgoR nur einnehmen, wenn eine Position in einem Hauptorgan vakant ist?

Begründung:

Diese Fragestellung ist zum einen eine in den Regeln nicht ausreichend geklärte Sache und außerdem eine perfekte Gelegenheit für eine Arbeitsprobe als Justizsenator.

Unterschrift, Datum: Opsim 09:54, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Nr. 28: 3. Änderung der OLLI

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 28/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Änderung von § 8 (d) der Obersten Leitlinie I (OLLI) gemäß § 3 OLLI wie folgt:

  • der Justizsenator, zuständig für die Regelauslegung nach § 16 (a) der Spielregeln sowie die Bearbeitung von Regeländerungen nach § 4 (e) der Spielregeln.

Begründung:

Mit der Ergänzung der Spielregeln um den neuen § 4 (e) droht Arbeit auf den Spielleiter zuzukommen. Dies widerspricht dem strategisch-repräsentativen Selbstverständnis des derzeitigen Amtsinhabers. Eine Delegation des drohenden Arbeitsanfalls an ein geeignetes Unterorgan ist deshalb dringend geboten. Angesichts der vorherrschenden Personalknappheit erscheint es nicht zweckmäßig, hierfür ein eigenes Unterorgan zu schaffen. Inhaltlich passt die neue Aufgabe am besten zum Ressort des Justizsenators.

Unterschrift, Datum: Mambres 20:51, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:53, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Begründung hat mich überzeugt.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 29: Russellsches Plenum

 EILT!


Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 29/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit stelle ich in meiner Funktion als Mitglied zweier Mitglieder des Russellschen Plenums gemäß §8(a)4 bzw. §16(a) einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung

Begründung:

Aus §8(a)2 ergibt sich ein Widerspruch: Das Russellsche Plenum müßte gleichzeitig Mitglied und nicht Mitglied seiner selbst sein. Sollte der Spielleiter außerstande sein, diesem Antrag nachzukommen, bitte ich ihn, gemäß §8(a)5 zu verfahren. Das Russellsche Plenum behält sich Maßnahmen gemäß §8(a)6 vor.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 14:53, 17. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entscheidungshilfe


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag wurde vom Antragsteller durch den Stempel "EILT" als eilbedürftig gekennzeichnet und deshalb entsprechend dem Leitsatz des Spielleiters zur Bearbeitung von Eilanträgen nach § 6 OLLI vom Spielleiter selbst bearbeitet.
Gemäß den Vorgaben des Leitsatzes beginnt die Bearbeitung mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Nach sorgfältiger Lektüre aller eingereichten Antragsunterlagen ist jedoch festzustellen, dass der Antrag keinerlei Ausführungen zu möglichen Gründen für eine besonders eilige Bearbeitung macht.
Wie im Leitsatz geregelt, ist der Antrag deshalb - unabhängig von seinen Inhalten - abzulehnen.
Diese Ablehnung stellt keine Wertung über den beantragten Sachverhalt dar, sondern bezieht sich ausschließlich auf die unbegründete Einreichung als Eilantrag.


Ausführendes Organ: der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:08, 17. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Es wird empfohlen, den Antrag als regulären Antrag neu einzureichen, oder bei einer Neuvorlage als Eilantrag die Dringlichkeit stichhaltig zu begründen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.