Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Posteingang

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Dies ist der Posteingang des Zentralrats der Paragraphenreiter. Hier können Anträge an den Zentralrat gestellt werden. Erledigte Akten befinden sich im Archiv des Zentralrats.

Nr. 0 vom 25.06.09: Geschäftsordnung des Zentralrats

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juni09#Nr. 0 vom 25.06.09: Geschäftsordnung des Zentralrats

Antrag auf Änderung der Spielregeln

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juni09#Antrag auf Änderung der Spielregeln

Antrag auf Einführung des Kamelmeldeamtes

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juli09#Antrag auf Einführung des Kamelmeldeamtes

Antrag auf Spielregelerweiterung (Meldestelle)

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juli09#Antrag auf Spielregelerweiterung (Meldestelle)

Antrag auf Spielregelerweiterung (Zentrale Zeiterfassung)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 06/07/09 zx-81-ijž
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Ankündigung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedochgewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanzeinfordern.

(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüberhinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Im Übrigen sind, falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte, große Synergieeffekte zu erwarten, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten die verfügbare Datenbasis der Meldestelle nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ bereichern werden, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j).

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 17:21, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [1]


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Das Aktenzeichen darf keine Leerzeichen enthalten. Der Antrag sieht aber sehr gut aus, der Zentralrat wünscht sich eine Wiedervorlage des Antrags und behält sich sonst das Recht vor, diesen Antrag selbst einzureichen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 09:43, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Ablehnung 006/07/09zy-82-ķą


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 0 08/07/09 h zy-82-ķą

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang mit ungültigem Aktenzeichen „006/07/09zy-82-ķą“.

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:


  1. Der Vorgang mit dem Aktenzeichen „006/07/09zy-82-ķą“ trägt keine gültige Vorgangsnummer, da diese nicht, wie in §4(3) PETER&OLGA gefordert wird, eine Abkürzung des Wochentags enthält.
  2. Die Ablehnung des Vorganges 0 06/07/09 zx-81-ijž wegen angeblicher Formfehler kann daher nicht gültig sein. Insofern ist Antrag 0 06/07/09 zx-81-ijž derzeit noch als weiterhin nicht abgelehnt zu betrachten.
  3. Darüberhinaus musste der Unterzeichner (aufgrund der Angabe eines fehlerhaften Aktenzeichens nach einem dem Unterzeichner nicht bekannten Vergabesystem) den fortlaufenden Zählblock gemäß §4(5) PETER&OLGA nach dem Erstvorgangszeichen 0 06/07/09 zx-81-ijž fortsetzen.
  4. Desweiteren ist aus §4 PETER&OLGA nicht völlig zweifelsfrei ersichtlich, ob bei Vorgängen, welche einem vorangegangenen Vorgang zuzuordnen sind (wie beispielsweise diese Mitteilung) jeweils der aktuelle Wochentag und Datum in die Berechnung des Aktenzeichens einzubeziehen sind (so wie es bei dieser Mitteilung erfolgte), oder ob der Datumsbestandteil unverändert von demjenigen Aktenzeichen, mit welchem der Vorgang ursächlich eröffnet wurde, zu übernehmen sind (in welchem Fall das Aktenzeichen dieser Mitteilung 0 06/07/09 g zy-82-ķą lauten müsste). Da hierzu keine Aussage getroffen wird, muss davon ausgegangen werden, dass Datum und Wochentag jeweils neu anzugeben und nicht vom jeweils ersten Vorgang einer Akte zu übernehmen sind.

Der Unterzeichner empfiehlt dem Zentralrat eine gründliche Überarbeitung von §4 PETER&OLGA.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Kamel:Wutzofant (✉✍) 14:28, 8. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Vorgänge 0 05/07/09 g os-04-ōř sowie 0 05/07/09 g ov-07-ōữ

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: antwort-1

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 0 08/07/09 h zy-82-ķą

Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Bevor ein Einspruch gegen diese Mitteilung erfolgt, möchte ich feststellen, dass Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß PETER & OLGA §4(0) keine korrekten Aktenzeichen vergeben müssen. Desweiteren weist §4 diverse Unstimmigkeiten auf, die so nicht akzeptierbar sind. Ich werde eine Änderung der PETER & OLGA einleiten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: MfG Opsim 17:44, 8. Jul. 2009 (NNZ)


Anlagen: siehe auch: Vorgang 38 auf der allgemeinen Vorgangsseite.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Das Verwenden von Leerzeichen stellt nach aktuell herschender Meinung keinen Verstoß gegen die PETER & OLGA mehr da. Trotzdem fehlt im Aktenzeichen des Antrags auf Regeländerung die Abkürzung des Wochentages. Der Vorgang wird zur Wiedervorlage zugelassen. Bitte beachten Sie dabei auch den allgemeinen Vorgang.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 17:44, 8. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bemerkungen


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 10/07/09 g zz-83-ķъ
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Ankündigung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedoch gewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanz einfordern.

(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüber hinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Im Übrigen sind, falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte, große Synergieeffekte zu erwarten, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten die verfügbare Datenbasis der Meldestelle nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ bereichern werden, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j).

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 01:31, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [2]


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 0 10/07/09 g aa-84-ķč

Thema des Gutachtens: 0 10/07/09 g zz-83-ķъ

Kurzzusammenfassung: leichte Mängel festgestellt, die aber durch Neuvorlage behoben werden können

Bearbeitendes Organ: Opsim

Ausführlicher Gutachtentext:
Folgende Punkte stehen noch im Widerspruch zu §0:

  • In welcher Form haben die Ankündigungen und Verkündigungen nach Absatz (b) und (c) zu erfolgen? Als Mitteilung oder Antrag oder als Anmerkung? Es gäbe noch viele weitere Möglichkeiten. Um ein wenig Ordnung zu wahren, ist dies bitte klar zu definieren.

Bitte beachten: Falls diese Angaben als Antrag erfolgen sollten, würden wir alle neuen Kamele vom Bürokratenspiel ausschließen.

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Daten an die Meldestelle weitergegeben werden? Ein wenig Datenschutz ist zu wahren oder zumindest müssen die Form und der Typ der weitergegebenen Daten definiert werden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 11:58, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 013/07/09gab-85-ķ₫
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten. Die Ankündigung muss unter Verwendung einer geeigneten Formularvorlage erfolgen.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Verkündung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen. Die Verkündung muss unter Verwendung einer geeigneten Formularvorlage erfolgen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedoch gewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanz einfordern.

(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüber hinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.

(m) Die Weitergabe kamelbezogener Informationen, insbesondere solcher gemäß der Absätze (b), (c) und (j), an sowie ihre Auswertung durch andere Organe ist nicht gestattet, sofern keine Geschäftsordnung oder sonstige rechtsgültige Verfügung eines hierfür qua Spielregeln eindeutig als befugt gekennzeichneten Organes oder eine Spielregel eine abweichende Regelung vorsieht.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte (was zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrages übrigens noch nicht der Fall war), wäre eine unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenkliche Konstellation gegeben, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten mit Sicherheit eine sehr willkommene Quelle zur Abrundung der Datenbasis der Meldestelle darstellen könnten, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j). Daher wurde mit Absatz (m) eine klare Regelung getroffen, welche eine solche Weitergabe von Daten explizit erschwert. (Absatz (m) wurde im Übrigen bewusst syntaktisch anspruchsvoll gestaltet, um den Erstleser zunächst an der syntaktischen Korrektheit, in jedem Fall jedoch an der Sinnhaftigkeit zweifeln zu lassen.)

Die Einreichung von Ankündigungen und Verkündungen gemäß der Absätze (b) und (c) wurde nun dahingehend verschärft, dass dies mit sinnvollen Vorlagen erfolgen soll. Da diese Vorgänge zweifelsohne keine Anträge darstellen, besteht nach Ansicht des Unterzeichners keinerlei Problem für noch nicht allgemein antragsberechtigte Mitspieler. Eine weitere Einschränkung erscheint nicht sinnvoll, da eine Geschäftsordnung der Geaendert.png ZZ genauere Regelungen treffen könnte und hinsichtlich der Wahl der Mittel nicht unnötigerweise durch eine Spielregel in ihrer Expressivität eingeschränkt werden sollte.

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 19:46, 13. Jul. 2009 (NNZ) Geaendert.png Kamel:Wutzofant (✉✍) 19:49, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [3]


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 014/07/09gac-86-ķә

Thema des Gutachtens: 013/07/09gab-85-ķ₫

Kurzzusammenfassung: Nach Korrektur und Wiedervorlage nun absolut mängelfrei

Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon

Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Antragsteller und Mitbürokrat,
es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass nach erneuter Begutachtung Ihres Antrags keine weiteren Mängel festgestellt werden konnten und ich hiermit in der Lage bin, in meiner Funktion als Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter den Antrag zur Abstimmung zu genehmigen, die traditionellerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Das Ergebnis wird der Zentralrat baldmöglichst hier mitteilen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorsitzender Kam-aeleon 10:28, 14. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Die Delegation nach Nr. 36 (allgemeine Vorgangsseite) war noch nicht abgelaufen, damit war Kam-aeleon nicht befugt, Entscheidungen als Vorsitzender des Zentralrats zu treffen.

Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:36, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Aktennummer dieser Ungültigkeitserklärung ist 015/07/09gad-87-ķ╒.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 015/07/09gae-88-ķġ

Thema des Gutachtens: 013/07/09gab-85-ķ₫

Kurzzusammenfassung: Nach Korrektur und Wiedervorlage nun absolut mängelfrei

Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon

Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Antragsteller und Mitbürokrat,
es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass nach erneuter Begutachtung Ihres Antrags keine weiteren Mängel festgestellt werden konnten und ich hiermit in der Lage bin, in meiner Funktion als Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter den Antrag zur Abstimmung zu genehmigen, die traditionellerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Das Ergebnis wird der Zentralrat baldmöglichst hier mitteilen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: (jetzt wieder) Vorsitzender Kam-aeleon 11:36, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antg.aRäng hat in der Abstimmung inhaltliche Mängel offenbart und wird darum vorläufig abgelehnt und zur Wiedervorlage empfohlen. Die inhaltlichen Mängel sind folgende:

1. : Obwohl vom Gedanken her höchst bürokratisch und insoweit zu begrüßen, hat das beantragte Zeiterfassungsregime keine Ausnahmeregelung für das nichtöffentliche Sitzungzimmer der ZntRPrgR. Das ist nicht hinzunehmen. Der ZntPrgR wacht auf einer 24/7-Basis über die Grundsätze der Bürokratie (Ausnahme: Essenszeiten.) und kann dabei nicht auf nachrangige Gesundheitsrisiken einzelner PrgR Rücksicht nehmen. Darüberhinaus können PrgR sehr wohl selbst entscheiden, wann sie ins Bett gehen.
2. : Die Beschränkung auf eine Pause von 2 Stunden nach 20 Stunden bürokratischer Tätigkeit ist zu rigide. Es sind Notstände denkbar, in denen die Handlungsfähigkeit der Bürokratie gesichert werden muß. Der Vstznd schlägt somit eine Ergänzung auf § 8 (e) folgend vor:

Ist die freiheitlich-bürokratische Grundordnung (FBGO) akut gefährdet, gilt die Ruhensverpflichtung nach 20 Stunden nicht. Solange die FBGO nicht durch ein dafür geeignetes Organ überwacht und geschützt wird, ist eine Gefährdung durch den handelnden Bürokraten selbst festzustellen. Sie liegt insbesondere vor bei
a) akuter Handlungsunfähigkeit der Bürokratie aufgund gestörter Kommunikationswege. Ist die Domain "www.kamelopedia.mormo.org" nicht zu erreichen, ist von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des bürokratischen Gemeinwesens auszugehen. In diesem Fall hat kein Bürokrat zu ruhen oder zu rasten, um die Kommunikationskanäle offenzuhalten.
b) Grippewelle. Gleichfalls ist von einer grundlegenden Gefährdung der Bürokratie auszugehen, wenn mehr als 30% der Weltbevölkerung vom Schweinegrippevirus infiziert sind. Der Bürokrat hat in seiner Wohnung zu verbleiben, auch um sich keiner Ansteckungsgefahr auszusetzen, und unter allen Umständen die Stellung am Rechner zu halten.
c) Zusammenbruch der Moral. Ist in nach 20 Stunden unausgesetzter bürokratischer Tätigkeit eines Bürokraten keine sonstige bürokratische Tätigkeit festzusellen, so ist von einem Zusammenbruch der Moral bei den Mitbürokraten auszugehen. Der Bürokrat hat auch in diesem Fall die Stellung zu halten, bis die Situation sich normalisiert hat.


Ausführendes Organ: Camel-in-a-box, interimistischer Vstzd des ZntRPrgR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:37, 22. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: übringes danken wir dem Mitbürokraten auf diesem Wege für die Aufdeckung einer Unklarheit in der GO PETER&OLGA bzgl. der korrekten Anlage von Aktenzeichen. Wissen Sie, es war meine erste Geschäftsordnung...


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag auf Beglaubigung von Aktennummern

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juli09#Antrag auf Beglaubigung von Aktennummern

Antrag auf Einrichtung der Organisierten Paragraphenprüfanstalt und auf Änderung von § 11 der Spielregeln

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Juli09#Antrag auf Einrichtung der Organisierten Paragraphenprüfanstalt und auf Änderung von § 11 der Spielregeln

Antrag auf Änderung der Spielregeln zur Auflösung von Widersprüchen

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/August09#Antrag auf Änderung der Spielregeln zur Auflösung von Widersprüchen

Antrag auf Erweiterung §3 der Spielregelung zur Herstellung der Gleichbehandlung von ASCII-Eingabegeräten

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/September09#Antrag auf Erweiterung §3 der Spielregelung zur Herstellung der Gleichbehandlung von ASCII-Eingabegeräten

Anfrage betreffs Sinn und Zweck der Neuschaffung eines Organs mit dem Namen „Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde“

 ERLEDIGT

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gkk-16-ŷž

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter.
In den aktuellen Spielregeln sind keine Vorkehrungen zur Bestimmung des Rundensiegers enthalten. Eine Methode zur Findung eines Siegers ist folglich noch zu wählen. Um diesen Vorgang im Sinne des § 0 der Spieregeln mit größtmöglicher Sorgfalt zu durchzuführen, kann die Beauftragung eines Organs mit Vorbereitungen dieses Vorgangs hilfreich sein. Daher stammt mein Interesse an der Frage, ob es sinnvoll wäre, Ihrem Organ einen Antrag vorzulegen, in welchem eine Regeländerung zur Neuschaffung eines Organs namens Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde beantragt würde. Ich verbleibe mit gespannter Erwartung auf Ihre geschätzte Antwort.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokronf 17:44, 29. Sep. 2009 (NNZ)

Siehe auch: aktuelle Spielregeln

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gll-27-žą

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 029/09/09gkk-16-ŷž

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrtes Privatkamel Kamelokronf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach eingehender Prüfung Ihres Schreibens und Absuchen desselben auf darin enthaltene, durch den Zentralrat der Paragraphrenreiter zu beantwortende Fragen bin ich in meiner Funktion als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter zu folgendem Ergebnis bekommen:
Der Zentralrat der Paragraphenreiter hält das von Ihnen im Rahmen der von Ihnen vorgebrachten Anfrage hinterfragte Interesse an der von Ihnen in besagter Anfrage geschilderten theoretischen Fragestellung bezüglich einem hypothetischen Vorlegen eines Antrages beim Zentralrat der Paragraphenreiter für zulässig.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mit kollegialem Grunzen, Kamel:Wutzofant (✉✍) 18:41, 29. Sep. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Telos

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 029/09/09gmm-38-ąъ
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich eine Regeländerung in Form der Hinzufügung des § 8.4 zu den Spielregeln. Es folgt der gewünschte Regeltext:

§ 8.4 Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Grundsätzliches
(a) Der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde, im folgenden kurz Ausschuss genannt, ist ein selbstständiges Organ mit zwei bis vier Mitgliedern.
(b) Der Ausschuss ist befugt, den offiziellen Sieger der Spielrunde zu ernennen. Dabei sind die Absätze (h) bis (k) zu beachten.
Neubildung des Organs
(c) Der Aufsichtsrat und der Zentralrat der Paragraphenreiter dürfen nach selbst festgelegten Verfahren jeweils eines ihrer Mitglieder zur Entsendung in den Ausschuss erwählen.
(d) Ist ein Kamel gemäß (c) entsandt worden, kann sich jedes Kamel einfach in einen freien Posten des Ausschusses einwählen.
(e) Sobald gemäß (c) und (d) zwei Posten des Ausschusses besetzt sind, wird er als handlungsfähiges Organ gebildet.
Besetzungsänderungen
(f) Jedes Kamel kann jederzeit aus dem Ausschuss austreten.
(g) Ist der Ausschuss mit weniger als zwei Kamelen besetzt, ist er nicht handlungsfähig, bis (e) erneut erfüllt wird. Dabei muss allerdings nicht zwingend eine erneute Entsendung gemäß (c) erfolgen, wenn ein bereits entsprechend entsandtes Kamel in der Mitgliederliste verbleibt.
Aufgaben
(h) Aufgabe des Ausschusses ist die Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde. In den folgenden Absätzen wird sie näher erläutert.
(i) Der Ausschuss hat durch interne Verhandlungen Konzepte für die Bestimmung eines Rundensiegers in Form von Auflistungen klarer Vorgehensweisen zu erarbeiten. Dazu zählen erforderliche Regeländerungen sowie alle sonstigen nötigen Anträge und Verwaltungsvorgänge.
(j) Ein fertig ausgearbeitetes Konzept mit seinen zur Realisierung erforderlichen Schritten wird im Ausschuss zur Abstimmung gebracht. Bei Erreichen der einfachen Mehrheit gilt es als angenommen. Seine Umsetzung hat binnen zwei Tagen zu beginnen.
Spielende
(k) Sollte der laut Rahmenregeln festgelegte letzte Spieltag herangerückt sein, ohne dass ein Konzept gemäß den Absätzen (h) bis (j) zur vollständigen Ausführung gekommen ist, so hat der Ausschuss festzustellen, dass der aktuelle Spielleiter Sieger der Spielrunde ist.

Begründung:

In den aktuellen Spielregeln sind keine Vorkehrungen zur Bestimmung des Rundensiegers enthalten. Eine Methode zur Findung eines Siegers ist folglich noch zu wählen. Um diesen Vorgang im Sinne des § 0 der Spieregeln mit größtmöglicher Sorgfalt zu durchzuführen, kann die Beauftragung eines Organs mit Vorbereitungen dieses Vorgangs hilfreich sein.

Unterschrift, Datum: Der Innensenator, 19:37, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: Siehe auch obige Vorgänge 029/09/09gkk-16-ŷž und 029/09/09gll-27-žą


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmn-39-ąč

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 029/09/09gmm-38-ąъ

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich danke dem Antragsteller für sein reges Interesse an der Wahrung der pedantisch-bürokratischen Grundordnung und bitte den stellvertretenden Vorsitzenden nun innerhalb der gegebenen Frist ein Gutachten gemäß dem „Leitsatz zur Bearbeitung von Anträgen auf die Schaffung eines neuen Organs gemäß § 6(3) PETER&OLGA“ (einzusehen auf der Hauptseite des Zentralrats) zu erstellen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 09:36, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Siehe auch (optional)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmo-40-ą₫

Bearbeitendes Organ: Innensenator

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Seit Antragstellung sind 168 Stunden vergangen, ohne dass über den Antrag entschieden wurde. Damit ist gemäß § 4 (e) der Spielleiter zu einer Entscheidung befugt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 22:02, 7. Okt. 2009 (NNZ)

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Antrag wurde innerhalb von 168 Stunden nach seiner Stellung nicht vom Zentralrat der Paragraphenreiter bearbeitet. Während der sich anschließenden, dem Spielleiter laut § 4 (e) der Spielregeln zugestandenen Bearbeitungsfrist von 3 Tagen haben sich weder der Spielleiter noch der Zentralrat der Paragraphenreiter der Sache angenommen. Damit gilt der Antrag gemäß § 4 (e) der Spielregeln als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt.

Ausführendes Organ: im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 19:41, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt das Zeichen 029/09/09gmn-41-ąә


Rechtsmittelbelehrung:


UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


029/09/09gmn-41-ąә wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Werter Mitbuerokrat Kamelokronf,

Leider kann ich nicht erkennen, auf welcher Grundlage sie im Namen des Zentralrates sprechen duerfen. Daher muss ich die Genehmigung leider fuer ungueltig erklaeren.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 20:15, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Bescheid befasst sich nur mit der Form der Genehmigung, nicht mir ihrem Inhalt.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.



GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Besagter Antrag wurde innerhalb von 168 Stunden nach seiner Stellung nicht vom Zentralrat der Paragraphenreiter bearbeitet. Während der sich anschließenden, dem Spielleiter laut § 4 (e) der Spielregeln zugestandenen Bearbeitungsfrist von 3 Tagen haben sich weder der Spielleiter noch der Zentralrat der Paragraphenreiter der Sache angenommen. Damit gilt der Antrag gemäß § 4 (e) der Spielregeln als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt.

Ausführendes Organ: Zentralrates der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 20:15, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: keine


Rechtsmittelbelehrung: Es gelten die ueblichen Bestimmungen

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat uebt gemaess §4(b) der Spielregeln sein Vetrorecht aus. Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkuendet werden. Der Antrag selbst enthaelt keine Bestimmungen und Regelungen ob und in wie weit eine solche Entscheidung anfechtbar ist (Form der Anfechtung, Fristen, Bearbeitung der Anfechtung). Eine Anfechtung wird jedoch in §17(c) der Spielregeln eingeraeumt. Der Aufsichtsrat bittet um Nachbesserung in diesem Punkt.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kindchen Atreju 08:58, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhaelt die Bearbeitungsnummer 12V3.

2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter, z. H. Typo
Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmr-45-ąï

Beschwerdegrund: Ungültigkeitserklärung und Genehmigung durch Typo

Genauere Angaben:

Sehr geehrtes Mitkamel Typo,
Wenn Sie die rechtliche Grundlage meines Vorgangs nicht erkennen können, bitte ich Sie höflichst darum, Ihre Brille aufzusetzen. Ganz allein für Sie wiederhole ich mich an dieser Stelle: § 4 (e) der Spielregeln lässt mich die Genehmigung aussprechen. Ihre Ungültigkeitserklärung sowie Ihre Genehmigung tragen zudem keine gültige Vorgangsnummer.


Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:03, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Da bin ich sprachlos.

Siehe auch: PETER&OLGA

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gms-46-ąij

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung "12V3" durch Atreju

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Sachbearbeiter,
Bei Ihrer Bearbeitung bitte ich den Fakt einzubeziehen, dass die Anfechtung durch Atreju keine gültige Vorgangsnummer gemäß PETER&OLGA besitzt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 10:03, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat uebt gemaess §4(b) der Spielregeln sein Vetrorecht aus. Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkuendet werden. Der Antrag selbst enthaelt keine Bestimmungen und Regelungen ob und in wie weit eine solche Entscheidung anfechtbar ist (Form der Anfechtung, Fristen, Bearbeitung der Anfechtung). Eine Anfechtung wird jedoch in §17(c) der Spielregeln eingeraeumt. Der Aufsichtsrat bittet um Nachbesserung in diesem Punkt.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 10:09, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhaelt die Bearbeitungsnummer 12V4 (ARGUS) sowie 029/09/09gms-45-ąij (PETER&OLGA)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmr-45-ąï wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat moechte Kamelokronf seinerseits auf einen Fomfehler bei der Mitteilung 029/09/09gmr-45-ąï hinweisen. Die Anfechtung wurde nicht durch das Privatkamel Kindchen Atreju eingereicht, sondern durch den Aufsichtsrat als Organ. Somit ist der Bezug auf 'Anfechtung durch Atreju' inkorrekt. Gemaess den Spielregeln §4(b) ist der Aufsichtsrat zum Veto berechtigt, Privatkamele jedoch nicht. Ebenso ist eine einfache 'Mitteilung' das falsche Formblatt fuer eine Ablehnung wegen Formfehler. Daher wird dem Mitteiler nahegelegt ein korrektes Formblatt fuer die Ablehnung oder Anfechtung wegen Formfehlern zu benutzen, da sonst alle beteiligten Organe, Organvertreter, Unterorgane, Unterorganvertreter und/oder Privatkamele die Mitteilung als solche ohne Handlungsbedarf zur Kenntnis nehmen duerfen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --Kindchen Atreju 10:09, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhaelt die Bearbeitungsnummer 12V5 (ARGUS) sowie 029/09/09gmt-45-ąķ (PETER&OLGA)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 029/09/09gmv-49-ąм

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obige zwei Anfechtungen

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Hier läuft einiges verkehrt.

1. Form

a) Eine Doppelnummerierung ist in der PETER&OLGA nicht vorgesehen. Meine Partei ist jedoch notfalls bereit, von einer weiteren Verfolgung dieses Punktes abzusehen.
b) Die – jeweils zweiten – Vorgangsnummern entsprechen jedoch beide nicht PETER&OLGA.

2. Rechtliche Grundlage

c) Die erste der beiden Anfechtungen geschieht ohne rechtliche Grundlage. § 4 (b) gesteht dem Aufsichtstrat ein Veto zu. Hierbei handelt es sich allerdings offenbar bereits um das zweite.
d) Dem Veto mangelt es an einem Entscheidungsnachweis. § 4 (b) verlangt eine einfache Merheit.

3. Inhalt

e) Der Antragsteller und Anmerkende ist keineswegs zu einer Ablehnung von Rechtsmitteln befugt. Daher kann ich nur Bemerkungen für den Sachbearbeiter hinterlassen.
f) Ich habe auch keine Mitteilung, sondern eine Anmerkung als Formblatt gewählt.
g) Und überhaupt – der in der Anfechtung mit dem Pseudo-Zeichen „029/09/09gmt-45-ąķ“ angefochtene Vorgang hat etwas ganz anderes zum Inhalt.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 10:35, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 1. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V3 vom 12. Okt. 2009, 08:58 Uhr und 2. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V4 bzw. 029/09/09gms-45-ąij vom 12. Okt. 2009, 10:09 Uhr wird hiermit angefochten!

Begründung: Für ein Veto des Aufsichtsrates fordern die Spielregeln in § 4 (b) Einstimmigkeit. Nach der Aktenlage ist die Zustimmung vom Aufsichtsratsmitglied Voralpenayatollah nicht nachgewiesen. Auch eine Vollmacht oder Delegation des Stimmrechts liegt nicht vor. Eine Ersetzung von Voralpenayatollah durch ein anderes Kamel wegen der inzwischen amtlich festgestellten Untätigkeit hat bisher nicht stattgefunden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 11:00, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: So auch nicht!

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


029/09/09gmr-45-ąï wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Werter Mitbürokrat Kamelokronf,

nach langem Suchen musste ich feststellen, dass meine Brille nicht auffindbar ist. Aufgrund der bei mir von Ihnen diagnostizierten Kurzsichtigkeit, werde ich hier §4 (e) zitieren, um eine nähere Betrachtung zu ermöglichen:

 (e) Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Spielleiter diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt. Der Aufsichtsrat kann wie in Absatz b vorgesehen Veto gegen diese Entscheidung einlegen.

Wie Sie sicherlich feststellen können spricht §4(e) eindeutig davon, dass die Regeländerung als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt gilt. Insbesondere sagt §4(e) nicht aus, dass ein x-beliebiger Mitbürokrat nun als Mitglied des Zentralrates sprechen darf. Damit ist der Vorgang 029/09/09gmn-41-ąә, in dem Sie im Namen des Zentralrates die Regeländerung genehmigen nicht ungültig. Vielmehr zwingt §4(e) den Zentralrat dazu, die Regeländerung anzunehmen. Dem ist der Zentralrat der Paragraphenreiter, in meiner Person, zusammen mit der von Ihnen beanstandeten Ungültigkeitserklärung des Vorgangs 029/09/09gmn-41-ąә nachgekommen.

Sehr gerne würde ich Ihre Beschwerde annehmen. Jedoch bleibt mir nach Begutachtung und Würdigung der Sach- und Faktenlage nichts anderes übrig, als Ihre Beschwerde abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Typo


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 09:03, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Hätten Sie als Privatbürokrat oder in Namen eines Organs, welches Sie rechtmäßig vertreten dürfen, festgestellt, dass die Regeländerung nach §4(e) als angenommen gilt, wäre 029/09/09gmn-41-ąә nicht zu beanstanden gewesen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang obige Ungültigkeitserklärung vom 13.10.09, 09:03 wird hiermit angefochten!

Begründung:
Sehr geehrter Sachbearbeiter,
Mit vorgenanntem Vorgang wollten Sie meine Beschwerde ablehnen. Zitat: „Jedoch bleibt mir [...] nichts anderes übrig, als Ihre Beschwerde abzulehnen.“ Dazu haben Sie jedoch eindeutig das falsche Formblatt verwendet. Eine Ungültigkeitserklärung ist etwas anderes als eine Ablehnung.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 11:45, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Der Zustand der Genehmigung bleibt ja von diesen Vorgängen unberührt. Wenn Sie also die Anfechtung(en) des Aufsichtsrates bearbeiten würden, was unter Berücksichtigung obiger Vorgänge durch Mambres und meine Wenigkeit voraussichtlich in Ablehnungen endet, wäre der Antrag unter Berücksichtigung von 029/09/09gmv-49-ąм Ziffer 2. c) meines Erachtens endgültig genehmigt und die Regeländerung könnte vom Zentralrat vorgenommen werden.
Vorgangsnummer: 029/09/09gmy-52-ąṗ.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Hiermit werden aufgrund von Formfehlern folgende Vorgänge abgelehnt:
Verstoß gegen §7(4) PETER&OLGA

  • 029/09/09gmy-52-ąṗ
  • 029/09/09gmr-45-ąï
  • Anfechtung von „1. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V3 vom 12. Okt. 2009, 08:58 Uhr und 2. Veto des Aufsichtsrates Nr. 12V4 bzw. 029/09/09gms-45-ąij vom 12. Okt. 2009, 10:09 Uhr“
  • Anfechtung mit dem Aktenzeichen „029/09/09gms-45-ąij“
  • Anfechtung mit dem Aktenzeichen „029/09/09gmt-45-ąķ“

Verstoß gegen §4 PETER&OLGA

  • Ungültigkeitserklärung von 029/09/09gmn-41-ąә
  • Anfechtung des Aufsichtsrats mit der Nummer 12V3
  • Genehmigung von 029/09/09gmm-38-ąъ durch Typo
  • Ungültigkeitserklärung von 029/09/09gmr-45-ąï

Damit behalten ihre Gültigkeit einzig die ersten sechs Vorgänge dieser Akte, die zwei Anmerkungen von Kamelokronf und diese Ablehnung. Der Antrag ist somit genehmigt.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 19:08, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Wegen solcher Spielzüge liebe ich das Bürokratenspiel... Aktenzeichen: 029/09/09gmz-53-ąq


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Aufsichtsrat übt gemäß §4(b) der Spielregeln sein Vetrorecht aus. Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkündet werden. Der Antrag selbst enthält keine Bestimmungen und Regelungen ob und in wie weit eine solche Entscheidung anfechtbar ist (Form der Anfechtung, Fristen, Bearbeitung der Anfechtung). Eine Anfechtung wird jedoch in §17(c) der Spielregeln eingeräumt. Der Aufsichtsrat empfiehlt daher eine Überarbeitung des Antrages, da das neu zu schaffende Organ gegen die geltenden Spielregeln, insbesondere gegen §0 verstößt.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung --Kindchen Atreju 19:43, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieses Veto erhält die Bearbeitungsnummer 72/V3 nach ARGUS

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung wird hiermit angefochten!

Begründung: Unter §8.4 (k) des Antrages soll der aktuelle Spielleiter als Rundensieger festgestellt und dieses Ergebnis von selbigen Organ verkündet werden. Entsprechend ist davon auszugehen, das hier bei Untätigkeit des neu zu schaffenden Organes der Spielleiter bevorzugt behandelt wird, wodurch andere Kamele (und somit auch ich sowohl als Privatkamel als auch als Vorsitzender des Aufsichtsrates) eindeutig benachteiligt werden. Dies ist nicht hinnehmbar und gemäß § 7(5) PETER&OLGA bin ich durch die Genehmigung des Antrages durch Unterlassung einer zeitnahen Bearbeitung des Antrages durch den Zentralrat der Paragraphenreiter unmittelbar betroffen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung Vorsitzender des Aufsichtsrates --Kindchen Atreju 19:43, 13. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dieser Einspruch nach § 7(1) PETER&OLGA erhält die Bearbeitungsnummer 82;V3 nach ARGUS. Da wird doch was gemauschelt im Hintergrund....

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen: 029/09/09gna-54-ąř

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Anfechtungsversuche 72/V3 und 82;V3 des Aufsichtsrates

Rechtshinweis:
Die Anfechtung ist nicht fristgerecht erfolgt.
  • Der Antrag wurde eingereicht am 30.9.09 um 19:37 Uhr.
  • 168 Stunden später, also ab dem 7.10.09 um 19:37 Uhr, darf die Bearbeitung durch den Spielleiter erfolgen. Dieser Effekt tritt nach den Spielregeln ohne Mitwirkung eines bestimmten Organs ein.
  • Nach einer Frist von drei Tagen, also am 10.10.09 um 19:37 Uhr, gilt der Antrag als genehmigt, und zwar ebenfalls ohne Mitwirkung eines bestimmten Organs.
  • Ab jetzt hat der Aufsichtsrat drei Tage Zeit für sein Veto, also bis zum 13.10.09 um 19:37 Uhr.

Für eine spätere Anfechtung besteht keine Rechtsgrundlage.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 4 der Spielregeln

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 22:46, 13. Okt. 2009 (NNZ)


Hinweis: Aus diesem Rechtshinweis ergeben sich keine direkten Verpflichtungen, den Sachverhalt zu lösen.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Abgelehnt werden hiermit beide Anfechtungen von „029/09/09gmm-38-ąъ sowie dessen Genehmigung“, und zwar wegen Verstoß gegen §4 und §7(2) PETER&OLGA sowie (im ersten Fall) auch gegen die in §4(b) der Spielregeln festgelegte Frist. Der Antrag 029/09/09gmm-38-ąъ ist gestern um 19:37 nach dem Verstreichen der Vetofrist des Aufsichtsrats regelkonform in Kraft getreten. Für ein Veto des Aufsichtsrats besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Sollte der Aufsichtsrat die Regeländerung missbilligen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, einen Antrag beim Zentralrat auf Änderung von §8.4 zu stellen


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 17:02, 14. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Aktenzeichen: 029/09/09gnb-55-ąٸ


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Änderung/Renovierung der Spielregeln

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 030/09/09hzz-22-žž
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Änderung von § 18 der Spielregeln in folgende Fassung:

§ 18 Fug
- grün gestrichen -


Begründung:

Der alte Anstrich droht bald abzublättern; ein neuer Anstrich in einer freundlichen Farbe tut dem Bürokratenspiel insgesamt gut.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:30, 30. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 030/09/09haa-23-ąą

Thema des Gutachtens: Antrag 030/09/09hzz-22-žž

Kurzzusammenfassung: Zur Abstimmung zugelassen

Bearbeitendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Ausführlicher Gutachtentext:
Das Anliegen scheint sehr begrüssenswert und der Antrag enthält weder inhaltliche noch formale Mängel. Ich möchte den Antragsteller aber darauf hinweisen, dass die von ihm vorgeschlagene Farbwahl dem ästhetischen Empfinden einiger Mitglieder des Zentralrats zuwiderlaufen könnte, weswegen eine Annahme in keinem Fall vorauszusetzen ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 09:36, 1. Okt. 2009 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag 030/09/09hzz-22-žž 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Endlich mal ein sinnvolles Anliegen. -- Kam-aeleon 19:12, 2. Okt. 2009 (NNZ)
2. Stimme Jaja.gif Auch ich kann nur zustimmen. Typo 19:59, 11. Okt. 2009 (NNZ)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag 030/09/09hzz-22-žž bzw. die beantragte Regeländerung von §18 wurde angenommen.

Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt das Aktenzeichen 030/09/09hab-24-ąъ

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kam-aeleon 21:02, 12. Okt. 2009 (NNZ)

Antrag auf Spielregelerweiterung (Nummerierungsrevision)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 014/10/09hab-34-ә╒
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich eine Regeländerung von §8 der Spielregeln durch Hinzufügen eines neuen Absatzes §8.5. Es folgt der gewünschte Regeltext:

§ 8.5 Nummerierungsrevision

(a) Die Nummerierungsrevision ist ein eigenständiges Organ und besteht aus fünf Mitgliedern.
(b) Solange die Nummerierungsrevision weniger als drei Mitglieder hat, kann sich jedes antragsberechtigte Kamel selbst hineinwählen.
(c) Solange die Nummerierungsrevision drei oder vier Mitglieder hat, kann der Aufsichtsrat jedes antragsberechtigte Kamel mit absoluter Mehrheit zum Mitglied der Nummerierungsrevision wählen.
(d) Die Nummerierungsrevision hat zum Ziel, die Nummerierung der Absätze der Spielregeln und Geschäftsordnungen zu vereinheitlichen. Hierbei soll zuerst die Nummerierung zuerst innerhalb der einzelnen Regelwerke angeglichen und darauf gesamthaft standardisiert werden.
(e) Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Nummerierungsrevision beim Zentralrat der Paragraphenreiter beziehungsweise bei anderen betroffenen Organen Anträge auf Änderung der Spielregeln oder fehlerhafter Geschäftsordnungen.
(f) Sollte das betroffene Organ dem Antrag trotz fundierter Begründung nicht nachkommen, ist die Nummerierungsrevision berechtigt, das beanstandete Regelwerk außer Kraft zu setzen. Dieser Entscheid kann vom Aufsichtsrat mit absoluter Mehrheit rückgängig gemacht werden.

Begründung:

Was die Nummerierung der Regelwerke angeht, herrscht momentan ein unbürokratisches, §0 diametral zuwiderlaufendes Chaos, speziell §8 der Spielregeln befindet sich in dieser Hinsicht in desolatem Zustand. Es scheint deshalb angebracht, ein Organ zu schaffen, um diese Missstände zu beheben.

Unterschrift, Datum: Im Namen des Zentralrats: Kam-aeleon 17:23, 14. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 014/10/09hac-35-ә╒

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 014/10/09hab-34-әġ

Hiermit wird folgendes angemerkt:


  1. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, die Nummerierung zuerst innerhalb der Regelwerke und danach übergreifend zu vereinheitlichen, finde ich unter bürokratischen Gesichtspunkten besonders gelungen.
  2. Problematisch erscheint mir die Möglichkeit, dass die Nummerierungsrevision die Spielregeln insgesamt nach Ziffer (f) außer Kraft setzen kann, falls der Zentralrat nicht kooperiert. Vielleicht sollte man die Spielregeln ausnehmen und in bezug auf Geschäftsordnungen die Nummerierungsrevision einen Antrag auf Außerkraftsetzung beim Spielleiter einreichen lassen, in dessen Ressort diese Aufgabe ja eigentlich fällt?

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 17:34, 14. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: hier.

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 014/10/09had-36-әҺ
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich eine Regeländerung von §8 der Spielregeln durch Hinzufügen eines neuen Absatzes §8.5. Es folgt der gewünschte Regeltext:

§ 8.5 Nummerierungsrevision

(a) Die Nummerierungsrevision ist ein eigenständiges Organ und besteht aus fünf Mitgliedern.
(b) Solange die Nummerierungsrevision weniger als drei Mitglieder hat, kann sich jedes antragsberechtigte Kamel selbst hineinwählen.
(c) Solange die Nummerierungsrevision drei oder vier Mitglieder hat, kann der Aufsichtsrat jedes antragsberechtigte Kamel mit absoluter Mehrheit zum Mitglied der Nummerierungsrevision wählen.
(d) Die Nummerierungsrevision hat zum Ziel, die Nummerierung der Absätze der Spielregeln und Geschäftsordnungen zu vereinheitlichen. Hierbei soll zuerst die Nummerierung zuerst innerhalb der einzelnen Regelwerke angeglichen und darauf gesamthaft standardisiert werden.
(e) Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Nummerierungsrevision beim Zentralrat der Paragraphenreiter beziehungsweise bei anderen betroffenen Organen Anträge auf Änderung der Spielregeln oder fehlerhafter Geschäftsordnungen.
(f) Sollte das betroffene Organ dem Antrag trotz fundierter Begründung nicht nachkommen, ist die Nummerierungsrevision berechtigt, das beanstandete Regelwerk mit Zweidrittelmehrheit außer Kraft zu setzen. Hiervon ausgenommen sind die Spielregeln. Dieser Entscheid kann vom Aufsichtsrat mit absoluter Mehrheit rückgängig gemacht werden.

Begründung:

Was die Nummerierung der Regelwerke angeht, herrscht momentan ein unbürokratisches, §0 diametral zuwiderlaufendes Chaos, speziell §8 der Spielregeln befindet sich in dieser Hinsicht in desolatem Zustand. Es scheint deshalb angebracht, ein Organ zu schaffen, um diese Missstände zu beheben.

Ich danke im Übrigen dem Spielleiter für sein Interesse an der Sache. Dass die Spielregeln ausser Kraft gesetzt werden, kann wirklich nicht im Interesse der Bürokratie sein, deswegen wurden diese jetzt explizit von der neuen Regelung ausgenommen. Da der Spielleiter jedoch Geschäftsordnungen nur bei Widersprüchen gegen die Spielregeln ausser Kraft setzen kann, halte ich es für besser, wenn die Ausserkraftsetzung einer Geschäftsordnung wegen falscher Nummerierung der Nummerierungsrevision überlassen bleibt – dies nicht zuletzt um die Autorität dieses unglaublich wichtigen Organs zu stärken.

Das in §8.5(d) vorgeschlagene Verfahren ist wegen seiner besonderen Effizienz ausgewählt worden (die noch einfachere Methode, die Nummerierung zuerst innerhalb einzelner Absätze, dann innerhalb einzelner Regelwerke und erst dann gesamthaft zu vereinheitlichen, wurde verworfen, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Regelwerke über mehrere Absätze verfügen).

Als nächstes bitte ich den Stellvertretenden Vorsitzenden jetzt gemäss dem Leitsatz auf der Hauptseite des Zentralrats ein Gutachten zu erstellen.

Unterschrift, Datum: Im Namen des Zentralrats: Kam-aeleon 17:23 17:53, geändert 17:59, korrektes Datum nachgetragen 19:13 19:12, überkorrektes Datum nachgetragen 19:16, 14. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

014/10/09hab-34-ә╒ wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Der Antrag 014/10/09hab-34-ә╒ ist obsolet, da eine verbesserte Variante bereits unter dem Aktenzeichen 014/10/09had-36-әҺ eingereicht worden ist.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 014/10/09hae-37-әï

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 17:53, 14. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.