Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Vorgänge
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
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- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Die zentrale Vorgangsseite. Bitte §0 beachten!
Nr. 1 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: j-asa-1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Organ
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit bürokratischem Gruße, J* 17:44, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die Begründung erscheint mir schlüssig.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: jein-sa-2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: j-asa-1
Bearbeitendes Organ: unbekannt
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Obwohl die Begründung von J* zum Stellen von Anträgen in der Tat unzweifelhaft schlüssig ist, scheint sie soch unter kommasetzerischen Gesichtspunktn anfechtbar. Es wird die Einsetzung eines Sachverständigensausschusses vorgeschlagen, der zunächst die korrekte Kommasetzung in Anträgen, überprüft.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Sankt Bürokratius, Sinn und Zweck vom Dienst
Nr 2 vom 21.6.2009 - Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: j-asa-2
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Auch ich möchte Anträge stellen können, schon allein für den Fall, daß heiratswillige Bürokratinnen sich hier organisch betätigen. Achja, und auch wegen §14(a), wie mein Vorredner schon gesagt hat.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:32, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Wird hiermit genehmigt
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 3 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: What-So-Ever-1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Gemäß dem bis 2011 verlängerten Staatsvertrag über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland darf dieses Spiel nicht durchgeführt werden, wenn Ausgang und Verlauf den Charakter des Glücksspiels annimmt. Da der Umgang mit der deutschen Bürokratie anerkanntermaßen ein Glücksspiel ist, stelle ich hiermit die Forderung, das Spiel sofort wieder einzustellen.
Ausführendes Organ:
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 18:29, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Spielteinahme wäre ohnehin erst ab 18 Jahren möglich. Vor diesem Hintergrund müsste widrigenfalls sogar der zuständige Provider die Seiten der Kamelopedia sperren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufischtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ich denke, das geht so in Ordnung. Schliesslich ist der Antrag schlüssig begründet und widerspricht nicht den derzeit geltenden Spielregeln
Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel belehrt oder verfälscht oder sich belehrte oder verfälschte Rechtsmittel verschafft oder in Verkehr bringt, wird mit Antragsbearbeitungsfristen nicht unter zwei Jahren bestraft.
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst
Bearbeitendes Organ: Atreju für den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Charly Whisky ist weder Mitglied des Aufsichtsrates noch ist er Antragsberechtigt gemäß §3, Absatz (b) und insbesondere (c). Somit ist das betreffende Kamel nicht befugt Anträge - welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden - zu bearbeiten oder gar abzulehnen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 18:39, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Aktenzeichen-XY-Ungelöst
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Im Zusammenhang mit der von "Aufsichtsrat" Atreju festgestellten FESTstellung sei hiermit angemerkt, daß auch besagter Fuchorreiter zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme eines Sitzes in besagtem Gremium nicht antragsberechtigt war. Übrigens gehen Difflinks in dieser Vorlage nicht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:50, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst-2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä
Bearbeitendes Organ: Atreju
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
In der vorstellig getroffenen Feststellung seitens Camel-in-a-box wird hiermit folgende Stellungnahme seitens Kindchen Atreju abgegeben:
- Ich war zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits Mitglied des Aufsichtsrates nach
$§, Absatz (b) der Spielregeln. - Ich war ebenfalls zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits nach §3, Absatz (b) Antragsberechtigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:01, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: Änderung der Stellungnahme wegen Schreibfehler --Kindchen Atreju 19:04, 21. Jun. 2009 (NNZ))
Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-07
Bearbeitendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In diesem Zusammenhang sei ebenfalls festgestellt das Camel-in-a-box seinerseits zum Zeitpunkt seiner Feststellung 778555/hä nicht Antragsberechtigt war, da zu diesem Zeitpunkt sein Antrag zum Stellen von Anträgen gemäß §3 (b) noch nicht vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Insofern trifft §3 (c) zu, wonach durch die zum damaligen Zeitpunkt fehlende Berechtigung zum Stellen von weiteren Anträgen vorlag und somit Feststellung 778555/hä gar nicht getroffen werden konnte.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:10, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: Soso...
Bearbeitendes Organ: Camel-in-s-box, Zentralrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die obige Feststellung enbehrt jeder sachlichen Grundlage. Angaben bitte überprüfen!
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:23, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: meine Anlage
Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-8
Thema des Gutachtens: Feststellung von Camel-in-a-box
Kurzzusammenfassung: Die Feststellung Keinplan-7 ist sachlich Richtig.
Bearbeitendes Organ: Kamel Atreju
Ausführlicher Gutachtentext:
Der Zeitstempel der Genehmigung wurde gefälscht. Dadurch erscheint die Feststellung von Camel-in-a-box im ersten Moment gerechtfertigt, ist jedoch unter Beachtung der Zeitstempelfälschung sachlich unrichtig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 20:19, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Bitte Beachten: Die von mir oben gestellte Forderung ist kein Antrag gemäß §3(a), sondern ein formgerechter Hinweis um eine erneute Abschaltung der Kamelo zu verhindern.
Ausführendes Organ:
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 21:19, 21. Jun. 2009 (NNZ))
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Vorangehende Ablehnungen in dieser Akte, verursacht durch Charly Whisky wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Ungeachtet des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins eines Antrags auf Antragstellung hat das Mitkamel Charly Whisky keinen Posten im Aufsichtsrat und ist damit nicht Entscheidungsbefugt in einer an den Aufsichtsrat gerichteten Akte. Beide von ihm weiter oben in dieser Akte eingebrachten Ablehnungen sind daher ungültig. Sollte damit, wie in letzterer suggeriert werden soll, keine Ablehnung sondern ein Hinweis gemeint sein, so ist dieser keinesfalls formgerecht, für Hinweise ist das Formular Rechtshinweis vorgesehen.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat für die Abschaltung der Kamelopedia nicht zuständig. Auch ist die in der ersten Ablehnung erwähnte Regel bezüglich des Glücksspiels weder in den unveränderlichen Rahmenregeln noch in den Spielregeln oder einer Geschäftsordnung zu finden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 4 vom 21.06.2009 – Wahl zum Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x01
Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit wähle ich mich zum Spielleiter.
Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß § 2 (b) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 22:58, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Los geht's!
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 5 vom 21.06.2009 – Seiten des Spielleiters
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 0x02
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantragt das Hauptorgan Spielleiter die Erlaubnis zum Anlegen der folgenden Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/GO
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge
Begründung:
Diese Seiten werden zur Geschäftsaufnahme des Hauptorgans dringend benötigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:07, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die beantragten Seiten sind binnen vier Tagen in Betrieb zu nehmen; andernfalls erlischt diese Genehmigung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang Obige Genehmigung wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren,
gemäß §3 (b), Satz 4 wird muss dem Stellen von Anträgen ein Antrag auf Stellen von Anträgen vorausgehen. Die Entscheidung des Spielleiters, den Antrag nicht nur als nicht ungültig zu betrachten, sondern ihn dann auch anzunehmen, stellt aus Sicht des Unterzeichners einen klaren Verstoß gegen die Spielregeln dar, und wird daher angefochten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 23:53, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Ob rechtliche Schritte bezüglich des Antrags 0x02 zu beantragen sind, wird derzeit noch geprüft.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der vorliegende Antrag des Spielleiters ist nach § 3 (c) der Spielregeln zulässig. Der vom Beschwerdeführer zitierte § 3 (b) Satz 4 bezieht sich explizit auf Anträge von Kamelen im eigenen Namen. Die Anfechtung wird daher abgewiesen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 00:24, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Siehe Unterschriftsfeld im Antrag oben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 6 vom 22.06.2009 – Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Keinplan-9
Antragsgegenstand:
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.
Begründung:
Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box daz, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 18 OLLI.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:12, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: So nicht!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 7 vom 22.06.2009 – Antrag auf das Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: kam-AadSvA-7
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit ausserhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen zu dürfen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Freue mich auf die Zusammenarbeit, -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:07, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Das Nichtstellenkönnen von Anträgen wäre eine unzumutbare Härte.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Genehmigung von Antrag kam-AadSvA-7 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Camel-in-a-box ist kein Mitglied des Aufsichtsrates und somit nach §2(b) nicht berechtigt Anträge welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden zu bearbeiten oder gar zu genehmigen.
Ausführendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufischtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:41, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: So nicht!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:42, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat (und nur dieser) genehmigt solche Art von Anträgen.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel - sind auch nur Mittel zum Zweck.
Nr. 8 vom 22.6.09 - Anfrage im Bezug die Tätigkeits des Zentralrats
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 00-000 0/A
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Tätigkeit des Zentralrats
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Was tu ich hier?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 11:40, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: [1]
Nr. 9 vom 22.6.09 - Verfügung: GO des Spielleiters wird außer Kraft gesetzt
Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/15
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die GO des Spielleiters wird außer Kraft gesetzt.
Diese Verfügung erfolgt durch den Polizeipräsidenten gemäß OLLI § 8.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Gemäß der OLLI § 8 regelt der Polizeipräsident die Verfügungsgewalt nach § 11d des Spielleiters. Im Rahmen meiner Berwerbung um diesen Posten und in Erbringung des dafür nötigen Tätigkeitsnachweises verfüge ich hiermit in dieser Kompetenz die Außerkraftsetzung obenbenannter GO des Spielleiters.
Begründung:
Gemäß §3 4a erfordern Änderungen der Regeln, wie sie die genannte GO des Spielleiters unzweifelhaft darstellen, die Beschlußfassung mit 2/3-Mehrheit des Zentralrats. Diese Beschlußfassung ist nicht erfolgt; vielmehr hat der Spielleiter die GO regelwidrig selbst in Kraft gesetzt. Die hier in Rede stehende GO ist somit außer Kraft zu setzen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Die Verfügung iirc-08/15 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Hiermit übt der Spielleiter sein Vetorecht nach § 13 (c) der Spielregeln zur oben aufgeführten Verfügung aus.
Zwar ist die Verfügung durch Camel-in-a-box im Rahmen der in § 12 OLLI geregelten Delegation von Befugnissen an Stellenbewerber grundsätzlich rechtmäßig ausgestellt. Allerdings mangelt es der Verfügung an sachlicher Grundlage. Hier hätte man - gerade von einem Stellenbewerber - mehr Sorgfalt erwarten dürfen. Der Erlass von Geschäftsordnungen durch Organe in eigener Handlung ist nämlich in § 11 (a) der Spielregeln ausdrücklich legitimiert und insofern von einer unbefugten Änderung der Spielregeln eindeutig abgrenzbar.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: iirc-08/16
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:32, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang iirc-08/16 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren!
Ich zitiere § 4(a) SplRgln: „Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge können mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. “ Eine Regeländerung in diesem Sinne ist notwendigerweise jede Regelung innerhalb des Spiels, die eine in den SpRgln oder in den UvdlRmrgln getroffene Regelung ändert. Daher der Begriff Regel-Änderung. Da die SplRgln die Kompetenzen des SplLtrs genau vorgeben, ist eine Änderung dieser Kompetenzen unzweifelhaft und notwendigerweise eine Regeländerung. Hierbei ist nachrangig, in welcher Form oder an welchem Ort diese Regeländerung geschieht. Der § 11 (a) SplRgln, auf den die Vetoerklärung des SplLtrs sich bezieht, sieht zwar die Erstellung von Geschätsordnung von Organen vor, aber nur im Sinne einer internen Festlegung der inneren Arbeitsabläufe des jeweiligen Organs. Um Mißverständnissen vorzubeugen, hat der Regelgeber in dem genannten § unmißverständlich festgelegt (Zitat): „Jedes Organ kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ sowie seine Unterorgane betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen. “ (Hervorhebung durch den Anfechter). Demzufolge wird die ungültigkeitserklärung iirc-08/16 angefochten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 21:49, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Ich bin aber beireit, alles vergeben und vergessen sein zu lassen, wenn ich bitte Polizierpräsident werden kann. In dem Fall könnte ich mir sogar vorstellen, Teil der nötigen 2/3-Mehrheit im Zentralrat zu sein...
???
Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/17
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Camel-in-a-box,
der von Ihnen vorgebrachte Argumentationsgang deckt sich mit dem Regelverständnis des Spielleiters. Insofern kommt es letztendlich hier auf die Frage an, ob die OLLI eine interne Festlegung von Arbeitsabläufen des Organs Spielleiter ist (dies ist meines Erachtens der Fall), oder ob sie einer Spielregel oder einer unveränderlichen Rahmenregel zuwiderläuft. Im letzteren Fall wäre eine Ungültigkeitserklärung nach § 11 (d) der Spielregeln tatsächlich geboten.
Daher frage ich Sie hiermit höflich an, in welchen Punkten die OLLI Ihres Erachtens im Widerspruch zu Spiel- und Rahmenregeln steht, da dies aus Ihren bisherigen Ausführungen zur Sache nicht hervorgeht.
Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass - entgegen Ihrer Darstellung - die in den Spielregeln festgelegten Kompetenzen des Spielleiters in ihrer Gesamtheit durch die OLLI unverändert bleiben. Die Übertragung von Kompetenzen an Unterorgane ist in § 10 (a) der Spielregeln ausdrücklich vorgesehen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 22:44, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: relevante Regeln