Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Antragsseite des Aufsichtsrates

Werter Antragssteller. Wir bitten um Beachtung der ARGUS. Das Ergebnis Ihres Antrages können Sie dann dem öffentlichen Aushang der Bekanntmachungen entnehmen. Vielen Dank.

Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 1/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit beantrage ich gemäß §3 Absatz (b) das Recht, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Da ich zur Zeit in keinem Organ Mitglied bin, schränkt das Nichtvorhandensein der Befugnis, in eigenem Rahmen Anträge zu stellen, meine Spielmöglichkeiten zu stark ein. Außerdem habe ich gerade keine Lust, das Spiel ohne Antragsstellungsbefugnis zu spielen; das habe ich schonmal in vergangenen Spielrunden getan.

Mit freundlichem Grunzen,

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 21:24, 2. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Anfechtung

Der Vorgang 4/V4 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Antragsteller verwendet das falsche Aktenzeichen. Anstelle von 1/V03 hätte die Aktennummer 4/V3 angegeben werden müssen. Auch fehlt der Genehmigung des Antrags die Vorgangsnummer. Diese Anfechtung hat Vorgangsnummer 4/V5


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Typo 09:03, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung:

Akte ?/V03 von Kamel:Typo

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: ?/V3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vergabe von Aktenzeichen

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
gerne würde ich erneut einen Antrag zum Stellen von Anträgen stellen. Jedoch ist mir völlig unklar, welches Aktenzeichen nun zu vergeben ist. Kamel:Wutzofant hat einen Antrag zum Stellen von Anträgen mit dem Aktenzeichen 1/V3 gestellt und auch genehmigt bekommen. Jedoch existiert bereits ein Antrag mit diesem Aktenzeichen (siehe Anlage [1]). Mir ist deshalb nicht klar, welches Aktenzeichen mein Antrag (oder diese Anfrage) bekommen soll. Welches ist denn nun das nächste gültige Aktenzeichen?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: -- Typo 11:55, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: [1]

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 5/V5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/V4

Hiermit wird folgendes angemerkt:


Sehr geehrter Mitbürokrat J*,

vielen Dank für die Bearbeitung der Anfrage. Nun sind mir die bürokratischen Vorgänge auch klar. Sehr gerne würde ich den Verwaltungsserviceevaluationsfragebogen ausfüllen um die Vorgänge hier noch effizienter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Typo 08:56, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Akte 6/V03 von Kamel:Typo

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 6/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit beantrage ich gemäß §3 Absatz (b) das Recht, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Da ich zur Zeit in keinem Organ Mitglied bin, schränkt das Nichtvorhandensein der Befugnis, in eigenem Rahmen Anträge zu stellen, meine Spielmöglichkeiten zu stark ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift, Datum: Typo 08:57, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 6/V04

Bearbeitendes Organ: Typo in eigener Sache

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag gilt nach § 3(b) auf Grund von Fristablauf als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 08:56, 14. Jul. 2009 (NNZ)

Akte 7/V03 Beglaubigung von Aktennummern

Antrag

Adressat: Oberaufseher des Aufsichtsrats
Antragsnummer: 7/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Oberaufseher,
hiermit beantrage ich die Beglaubigung der folgenden natürlichen Zahlen:

  1. 217 - 1
  2. 219 - 1
  3. 231 - 1
  4. 2127 - 1

Begründung:

Ich beabsichtige, in nächster Zeit verschiedene Anträge beim IgoR einzureichen und benötige daher eine Beglaubigung nach § 6 (h) GeOrgIgoR.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:30, 16. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 8/V03 Antrag gemäß §3(b)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 8/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat, ich bitte hiermit nach §3 (b) der Regeln um Erlaubnis, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Ohne die Möglichkeit Anträge zu stellen, ist es mir nicht möglich die Bürokratie zu fördern.

Unterschrift, Datum: Sushifresse 22:00, 20. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 8/V04

Bearbeitendes Organ: Kamel:Sushifresse

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Da dieser Antrag nicht binnen 2 Tagen, bearbeitet wurde, gilt er gemäß §3 (b) der Regeln als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Sushifresse 22:48, 22. Jul. 2009 (NNZ)

Akte 9/V03 Antrag gemäß §3(b)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat


Antragsnummer: 9/V03

Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,

hiermit stelle ich den Antrag auf das Stellen von Anträgen, gemäß §3 Absatz (b) der Startregeln.


Begründung:

Anwendung von §1 (a) zur Sicherstellung von §0 durch den Antragsteller.


Unterschrift, Datum: Voralpenayatollah 19:30, 24 Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 21/V03 Antrag auf Freigabe der beantragten Regeländerung gemäß §4 (c)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 21/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich die Freigabe, der folgenden beantragten Regeländerungen:" §8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt (a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden. (b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt. (c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist. (d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat. (e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist. (f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Weiterhin kann die Opa eine vorläufige Außerkraftsetzung der betreffenden Geschäftsordnungspassage beim Spielleiter beantragen. Wird die Geschäftsordnung vom betreffenden Organ nicht geändert und zur Kontrolle bei der Opa vorgelegt, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen. (g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen. (h) Neue Geschäftsordnungen anderer Organe müssen, bevor sie in Kraft treten können, der Opa zur Kontrolle und Genehmigung vorgelegt werden." Desweiteren beantrage ich eine Änderung von §11 (b) & (d) der Regeln: "§11[...](b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.[...] (d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. Die geänderte Fassung lautet wie folgt: "§11 [...] (b)Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ausschließlich ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält und die Regeln keine abweichende Regelung enthalten. [...](d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung vorläufig außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt."

Begründung:

Um die Einrichtung des betroffenen Organs zu beschleunigen und nach der wahrscheinlich langen Bearbeitungszeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter Zeit zu sparen. Man könnte auch sagen Synergieeffekte nutzen.

Unterschrift, Datum: Mööepp! Sushifresse 21:58, 27. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Akte 31/V03 Antrag auf Freigabe der beantragten Regeländerung gemäß §4 (c)

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 31/V03
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Oberaufseher des Aufsichtsrates,
hiermit beantrage ich die Freigabe, der folgenden beantragten Regeländerungen:" §8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt (a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden. (b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt. (c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist. (d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat. (e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist. (f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Weiterhin kann die Opa eine vorläufige Außerkraftsetzung der betreffenden Geschäftsordnungspassage beim Spielleiter beantragen. Wird die Geschäftsordnung vom betreffenden Organ nicht geändert und zur Kontrolle bei der Opa vorgelegt, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen. (g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen. (h) Neue Geschäftsordnungen anderer Organe müssen, bevor sie in Kraft treten können, der Opa zur Kontrolle und Genehmigung vorgelegt werden." Desweiteren beantrage ich eine Änderung von §11 (b) & (d) der Regeln: "§11[...](b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.[...] (d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. Die geänderte Fassung lautet wie folgt: "§11 [...] (b)Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ausschließlich ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält und die Regeln keine abweichende Regelung enthalten. [...](d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung vorläufig außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt."

Begründung:

Um die Einrichtung des betroffenen Organs zu beschleunigen und nach der wahrscheinlich langen Bearbeitungszeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter Zeit zu sparen. Man könnte auch sagen Synergieeffekte nutzen. .

Unterschrift, Datum: Mööepp! Sushifresse 11:49, 29. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Weiterhin bitte ich um Verzeihung des Verstoßes gegen §4 (4) der ARGUS in meinem letzten Antrag