Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/August09
Die Runde ist beendet.
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Spielleiterarchiv August 2009
Nr. 30: Untätigkeit des Innensenators Opsim
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 30/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 49/1 & 49/2 (allgemeine Vorgangsseite)
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren,
nachdem die Untätigkeit des Kamels Opsim von zwei Beobachtern festgestellt wurde und das fragliche Kamel in seinen Funktionen als Mitglied des Zentralrats und des IgoR bereits per Verfügung ersetzt wurde, möchte ich anfragen, wie das fragliche Kamel in seiner Funktion als Innensenator ersetzt werden soll. Eine Ersetzung per Verfügung würde m.E. die Kompetenzen des Spielleiters im Ernennen und Entlassen der Mitglieder seiner Unterorgane untergraben. Um das abzuwenden, wäre vielleicht eine Entlassung des Innensenators gemäß §10 OLLI und eine Neuausschreibung des Postens angebracht. Andernfalls riskiert der Spielleiter, dass unter Berufung auf §12(c) Spielregeln §10 OLLI ausser Acht gelassen wird. Des weiteren bitte ich zu überprüfen, ob §10 OLLI überhaupt spielregelnkonform ist, da u.U. (Untätigkeit nach §12) Mitglieder der Unterorgane des Spielleiters auch von anderen Kamelen ernannt und entlassen werden können. Um einen ev. Antrag auf Ausserkraftsetzung der OLLI mangels Regelkonformität zu vermeiden, scheint es ratsam, dem sich abzeichnenden Kompetenzenstreit um die Ersetzung des Innensenators durch Abänderung der OLLI unter Berücksichtigung des Untätigkeitsparagraphen 12 der Spielregeln vorzubeugen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kam-aeleon 12:17, 7. Aug. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Siehe auch (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: 30/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 30/1
Bearbeitendes Organ: Der Spielleiter
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Lieber Mitbürokrat,
ich danke für Ihr freundliches Bemühen um die bürokratische Grundordnung, sehe den Sachverhalt aber keineswegs problematisch. Die in § 10 OLLI geregelte Ernennung und Entlassung schließt nach meiner Auffassung ein Verfahren nach § 12 (c) der Spielregeln nicht aus, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 12 erfüllt sind. Hierbei handelt es sich ja um ein Ausnahmeverfahren, dass eine Regelung für den Standardfall nicht in Frage stellen sollte - sonst müsste man ja auch § 8.1 (c) und § 8 (b) Satz 2 in Frage stellen.
Im konkreten Fall spricht nichts gegen eine Substitution gemäß § 12 (c) des Innensenators. Auch stellt ein spielregelkonform durchgeführter Vorgang diesbezüglich meines Erachtens keine Spielleiterautorität in Frage (wenn es so etwas überhaupt gibt). Ersatzweise kann die Entlassung des Innensenators nach § 10 OLLI natürlich auch beim Spielleiter beantragt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derlei gewichtige Vorgänge nicht bereits aufgrund einer einfachen Anfrage einleiten können.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 01:03, 9. Aug. 2009 (NNZ)