Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
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Spielleiterarchiv Oktober 2009
Nr. 34: Beschwerde
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 34/1
Beschwerdegrund: Unrechtmässigkeit von 31/2
Genauere Angaben:
Euer Ehren,
ich möchte den Spielleiter darauf aufmerksam machen, dass seine Annahme der Delegation 31/1 und die darauf getätigten Vorgänge als Spielleiter in höchstem Grade regelwidrig und unrechtmässig sind, da der Spielleiter zum Zeitpunkt der Annahme der Delegation Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter war. Dieser Verstoss gegen §2(c) hat unter anderem auch den Zentralrat bewogen, den Antrag zur Behebung des in 33/1 geschilderten Notstands abzulehnen. Wie der Spielleiter dieses Problem beheben könnte, hat bereits Ratsherr Kam-aeleon in der Ablehnung selbigen Antrags geschildert. Da der Spielleiter somit eindeutig selbst Schuld daran trägt, dass der Zentralrat sich gegen die Lösung für das Russellsche Plenum-Paradox stellt, erwägt das Russellsche Plenum ernsthaft Massnahmen gemäss §8(a)6, falls der Spielleiter nicht imstande sein sollte, durch Wiederherstellung der Regelkonformität im Zentralrat eine entsprechende Regeländerung genehmigt zu erhalten.
Unterschrift, Datum: Für das Russellsche Plenum: Für das Mitglied Zentralrat: Kam-aeleon 14:53, 26. Aug. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 34/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerde 34/1
- Die Beschwerde wurde nicht fristgerecht eingelegt (siehe § 20 OLLI).
- Die Beschwerde ist auch inhaltlich haltlos. Mit seiner Annahme der Delegation 31/1 ist Typo keineswegs zum Spielleiter geworden oder Mitglied des Organs Spielleiter. Die Delegation hat ihn lediglich befugt, Rechte des Spielleiters gemäß § 13 (a) der Spielregeln an andere Kamele zu delegieren.
Es ist daher damit zu rechnen, dass der Spielleiter die Beschwerde nach Abschluss seiner Betriebsferien zurückweisen wird.
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 20 OLLI, Inhalt der Delegation 31/1
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:50, 29. Aug. 2009 (NNZ)
Hinweis: Von seinem Delegationsrecht hat Typo bislang zudem offensichtlich keinen Gebrauch gemacht.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Beschwerde 34/1 wird abgelehnt, da zum Zeitpunkt der Beschwerde die Frist von 77 Stunden gemäß § 20 OLLI bereits abgelaufen war.
Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters
Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 00:06, 7. Okt. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 34/3.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 39: Antrag auf Absetzung des Spielleiters
Adressat: Wahlleiter des Bürokratenspiels
Antragsnummer: 39/1
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich, den Spielleiter gemäß §16(b) der Spielregeln seines Postens zu entheben.
Begründung:
Der Spielleiter hat willentlich gegen §8.1(f) der Spielregeln verstossen, indem er beide Anweisungen des Instituts gegen organelle Rekursion zum Ausfüllen des Fragebogens 1a seit bald zwei Monaten missachtet hat (zum Vergleich: die regulär vorgeschriebene Frist beläuft sich auf 7 Werktage). Trotz einer Rüge (s. Vorgang 32/1ff.) ist der Spielleiter den Anweisungen nicht nachgekommen. Somit sind die in §16 festgehaltenen Verfahrensoptionen in minder schweren Fällen ausgereizt, da eine Mecklenburgvorpommerung mangels eines geeigneten Formulars nicht vorgenommen werden kann. Da sich der Spielleiter zweifelsohne nicht an die Regeln gehalten hat, bleibt dem Institut gegen organelle Rekursion einzig das Beantragen von Maßnahmen gemäß §16(b).
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 39/2
Bearbeitendes Organ: Der Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Argumentation, dass eine Ordnungsmaßnahme nur wegen eines fehlenden Formulars nicht anwendbar ist, erscheint etwa so abwegig wie die Vorstellung, dass ein Fragebogen nur aufgrund fehlender Beglaubigungsprozeduren für Antragsnummern nicht eingereicht werden kann.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 23:51, 1. Okt. 2009 (NNZ)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 39/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 39/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Hiermit möchte ich anmerken, dass entgegen der Behauptung des Wahlleiters ein geeignetes Formular schon seit Juli zur Verfügung steht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 00:52, 2. Okt. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Mecklenburg-Vorpommer
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 39/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 39/2 & 39/3
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Hiermit möchte ich anmerken, dass der Antrag nicht vom Wahlleiter des Bürokratenspiels gestellt wurde, sondern an denselbigen adressiert ist. Ich danke Kamel TM?! aber für seinen Hinweis auf das neue Formular und möchte hier Kamel Mambres widersprechen: §3(a) der Spielregeln legt eindeutig fest, dass alle Verwaltungsakte "nicht formloser Form" zu erfolgen hätten, impliziert also, dass alle Verwaltungsakte (auch das Mecklenburgvorpommern) vermittels eines geeigneten Formulars zu erfolgen haben. Ebenso wenig abwegig ist die Beglaubigungsprozedur des IgoR: Um sicherzugehen, dass die vom Antragsteller verwendeten Aktennummern wirklich Element der natürlichen Zahlen sind, scheint es im Sinne der Bürokratie viel eher angebracht, eine Beglaubigung dieser Tatsache von drei anderen Organen zu verlangen, als von seinem eigenen Verstand Gebrauch zu machen und genannte Tatsache innerhalb einer Sekunde zu überprüfen, was ein enorm formloses und unsicheres Verfahren wäre. Da aber ein Mecklenburg-Vorpommer-Formular existiert, beruht der gestellte Antrag auf falschen Annahmen und muss zurückgezogen werden. Sollte sich die Einreichung des Fragebogens 1a weiterhin verzögern, wird das IgoR beim Polizeipräsidenten eine Mecklenburgvorpommerung des Spielleiters beantragen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 18:45, 2. Okt. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
UNGÜLTIG
Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 18:45, 2. Okt. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.