Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09
Die Runde ist beendet.
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Spielleiterarchiv Juni 2009
Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI
Beschluss 1/1 des Spielleiters vom 22.6.2009 über die Inkraftsetzung der OLLI in der Fassung vom 22. Juni 2009
- Die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters wird hiermit in Kraft gesetzt.
Der Beschluss ist gemäß § 11 (b) der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters durch Unterschrift unter diesem Formular
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 00:27, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident
Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters
Antragsnummer: AFAIK 788-K mMn
Antragsgegenstand:
Euer Merkwürden; ich bewerbe mich hiermit untertänigst als Vorsitzender des Unterorgans Poliziepräsident gemäß § 11 OLLI
Begründung:
Ich bin als langjähriges Mitglied in verschiedenen virtuellen und reallebenden Organistionen unzweifelhaft kompitent für überwachende und sanktionierende Tätigkeiten. Vergl. auch Anlagen. Mit servilstem Gruß,
Anlagen: langjährige Tätigkeit als Blockwart des Lesezirkels; Nachweis der Kenntnis essentieller bürokratischer Werkzeuge und Methoden; Frühere Tätigkeit als Walbeobachter in emerging democracies; Tätigkeitsnachweis im angestrebten Aufgabengebiet
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Spielleiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit verzögert sich bis zum vollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen..
Bemerkungen: Der Spielleiter setzt die abschließende Bearbeitung einige Tage aus, da die in § 11 OLLI geforderte Arbeitsprobe nicht beigefügt ist. Arbeitsproben aus anderen Spielrunden können nicht berücksichtigt werden, da diese sich ja auf ein abweichendes Regelwerk beziehen. Nur rein vorsorglich wird der Antragsteller bereits jetzt auch auf § 19 (a) der Spielregeln hingewiesen.
Datum, Unterschrift: Mambres 17:47, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die vom Bewerber vorgelegte Arbeitsprobe zeigt, dass in Bezug auf die Spielregelkenntnis des Bewerbers und seine Sorgfalt die an das Amt des Polizeipräsidenten anzulegenden hohen Maßstäbe nicht erfüllt sind. Die Bewerbung muss daher leider negativ beschieden werden. Eine Bewerbung in andere Unterorgane des Spielleiters wird damit explizit nicht ausgeschlossen. Wir wünschen dem Bewerber für seine weitere berufliche Zukunft alles Gute.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:37, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Schade. Andere Bewerber?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag AFAIK 788-K mMn
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ergänzend sei hier angemerkt, dass der Bewerber außerdem in seiner Bewerbung gleich drei Regelverstöße begeht (§§ 3 (d) und 19 (a) der Spielregeln sowie § 19 OLLI). Entsprechende Ordnungsmaßnahmen behält sich der Spielleiter ausdrücklich vor.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:54, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: oben zitierte Paragraphen
Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters
Antragsnummer: AFAIK 789-K mMn
Antragsgegenstand:
Nachreichung von Bewerbungsunterlagen
Begründung:
Euer Ehren;
hiermit möchte ich einen weiteren Eignungs- und Tätigkeitsnachweis meiner angestrebten Stellung als Polizeipräsident einreichen und mich für die erfolgte nicht-regelkonforme Einreichung des letzten Dokuments entschuldigen.
Mit untertänigstem Gruß,
auch an die Frau Gemahlin,
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/Maßn
Maßnahme:
Dem Bewerber wird in Anerkennung seiner Bemühungen ausnahmsweise die Möglichkeit zur Einreichung einer weiteren Arbeitsprobe eingeräumt.
Hierzu delegiert der Spielleiter hiermit entsprechend § 13 (a) der Spielregeln seine Befugnis zur Bearbeitung der Akte 4 an Camel-in-a-box. Die Delegation wird nach § 13 (b) der Spielregeln befristet bis zum Monatsende.
Begründung:
Mit der Nachreichung demonstriert der Bewerber (trotz erneuter Wahl einer Antragsnummer im Widerspruch zu § 19 OLLI) sein ernsthaftes Interesse. Die zwischenzeitlich erfolgte Nachbearbeitung der 1. Arbeitsprobe ist zudem deutlich sorgfältiger ausgearbeitet, auch wenn die Argumentation den Spielleiter noch nicht vollständig überzeugt (siehe dort). Zur abschließenden Beurteilung der Eignung des Bewerbers erscheint daher die Anfertigung einer zweiten Arbeitsprobe sinnvoll.
Da die Anfertigung einer zweiten Arbeitsprobe durch die in § 12 OLLI eingeräumte Delegation nicht abgedeckt ist, enthält diese Maßnahme eine explizite Ermächtigung des Spielleiters. Hierbei ist vom Bewerber zu beachten, dass die Delegation nach § 13 (a) der Spielregeln zustimmungspflichtig ist.
Unterschrift, Datum: Der Spielleiter, Mambres 22:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die ersten sechs Wochen gelten als Probezeit.
Begründung:
Wie der Spielleiter erst jetzt erfahren hat, ist der Bewerber bereits vorbestraft. Die Vereinbarung einer Probezeit ist deshalb eine gebotene Vorsichtsmaßnahme bei der Übertragung so weitreichender Befugnisse.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 14:21, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ernennung folgt umgehend.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 4/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box gestellt.
Begründung:
Camel-in-a-box genehmigt Anträge auf Stellen von Anträgen welche an den Aufsichtsrat adressiert sind. Die Genehmigung wird von vorher bezeichnetem Kamel regelwidrig im Namen des Zentralrates genehmigt, obwohl in §3 (b) eindeutig festgelegt ist, das ausschliesslich der Aufsichtsrat für eine Genehmigung dieser Anträge zuständig ist. Dies stellt eine eklatante Regelverletzung dar, die so nicht geduldet werden sollte.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter, Befugnis deligiert nach § 13(a) SplRgln und gemäß Maßnahme 2/Maßn
Vorgangnummer:4/Gnmgng
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:43, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Argumentation des Antragstellenden ist nichts hinzuzufügen. Die Rüge wird zeitnah erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Gerügt wird hiermit: Kamel:Camel-in-a-box
Vorgangsnummer: 4/Rg
Anlass der Rüge: Unbefugtes Erteilen der Genehmigung eines Antrags auf das Stellen von Anträgen
Genauere Angaben:
Unbefugtes Erteilen der Genehmigung eines Antrags auf das Stellen von Anträgen, hier: Des Antrags kam-AadSvA-7. Befugnis delegiert nach § 13(a) SplRgln und gemäß Maßnahme 2/Maßn
– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss von Kamel:Camel-in-a-box, PlzPrsd i.B. –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:59, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: KP:WKPNI
Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten
Vorgangsnummer/Zeichen: 7/Verf
Hiermit wird folgendes verfügt:
Camel-in-a-box wird zum Polizeipräsidenten auf Probe nach § 8 (b) OLLI ernannt.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 14:27, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Auf gute Zusammenarbeit!
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Polizeipräsident
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 16:13, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Euer Ehren,
auch ich freue mich auf die vertrauensvolle Zusammenabeit und möchte die Gelegenheit nutzen, Sie hiermit auf einen kleinen Umtrunk in meine neu zu beziehenden Büroräume einzuladen, sobald diese bewilligt sind. Meine Frau wird auch da sein und vielleicht einige
Schnittchen
aufbieten; ich würde mich freuen, auch Ihre Frau Gemahlin dort begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr
-- Camel-in-a-box Mach mit! 16:13, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten
EILT!
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 8/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich das Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Büro
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Wache
Begründung:
Diese Seiten scheinen mir dringendst notwendig, um die für ein Organ der öffentlichen Sicherheit notwendige Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten sicherzustellen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Aus dem Antrag ist nicht ersichtlich, welche Inhalte auf den beantragten Seiten veröffentlicht werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Unterseiten Büro und Wache. Auch die Eilbedürftigkeit des Antrags ist nicht einsichtig, da für die Erreichbarkeit des Polizeipräsidenten nach § 18 OLLI die Vorgangsseite des Spielleiters maßgeblich ist.
Ausführendes Organ: Der Innensenator, vertreten durch den Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:19, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Festina lente!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung
Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 10/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Polizeipräsident,
hiermit beantrage ich die Ergreifung einer geeigneten Ordnungsmaßnahme gegen Camel-in-a-box wegen Amtsanmaßung durch die unbefugte Bearbeitung von Rechtsmitteln.
Begründung:
Im Vorgang Nr. 18 (allgemein) hat Camel-in-a-box eine nach § 20 OLLI korrekt eingelegte Anfechtung eigenmächtig bearbeitet, obwohl diese Aufgabe vom Spielleiter in den §§ 8 (e) und 20 OLLI eindeutig an das Unterorgan Revision des Spielleiters übertragen wurde.
Anlagen: Oberste Leit-Linie I des Spielleiters
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan. Laut § 10 (c) gelten alle Speilregeln, die Organe betreffen, auch für Unterorgane. Das gilt logischerweise auch für das Recht, Anfechtungen, die an das Unterorgan gerichtet sind, zu bearbeiten und auch vorläufig abschlägig zu behandeln. Inwiefern die in Rede stehende Anfechtung der erfolgten scharfen Verwarnung des Mambres (deren sachliche Richtigkeit nicht in Zweifel gezogen zu werden scheint) ein Rechtsmittel an das dem Unterorgan Polizeipräsident übergeordneten Hauptorgan Spielleiter war – dessen vakante Revisionsabteilung ja auch nach § 12 OLLI jedem im Rahmen einer Arbeitsprobe offensteht – oder ein Rechtsmittel an das durch Delegierung geschaffene Unterorgan Polizeipräsident selbst, was zumindest der Augenschein nahelegt, ist alles andere als "eindeutig" - evtl. müßte zur Klärung dieser Frage der Justizsentor herangezogen werden. In keinem Fall rechtfertigt dies Ordnungsmaßnahmen gegen den Camel-in-a-box, der ja wohl noch als rechtmäßig instituiertes Organ an ihn gerichtete Anfechtungen wird bearbeiten dürfen. Alles andere wäre zutiefst unbürokratisch.
Ausführendes Organ: Der Polizeipräsident
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Camel-in-a-box, Polizeipräsident, 07:33, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: keine
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.