Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
öffentliche Bekanntmachungen sowie Aushänge des Aufsichtsrates
Akte 1/V03 von Kamel:Wutzofant
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag 1/V03 von Kamel:Wutzofant wird hiermit nach §3 (b) der Spielregeln stattgegeben und ist somit genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 13:11, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Es sprechen keine Gruende gegen eine Genehmigung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte ?/V03 von Kamel:Typo
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 5/V4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ?/V3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrter Mitbürokrat Typo,
obwohl Sie in Ihrem Vorgang ein falsches Aktenzeichen gewählt haben, wird der Aufsichtsrat ausnahmsweise auf Ihre Anfrage reagieren. Die Antwort auf Ihre Frage steht in ARGUS §4 (3). Dementsprechend hätte die von Wutzofant begonnene Akte die Nummer 4/V3 erhalten müssen und diese Akte folglich die Nummer 5/V3.
Da Wutzofants Antrag trotz enthaltener Formfehler genehmigt wurde, und auch die Annahme des Antrags keine Vorgangsnummer erhalten hat, möchten Sie vielleicht nach ARGUS §5 (1) verfahren.
Der Aufsichtsrat entschuldigt sich für eventuelle Unannehmlichkeiten und würde Ihnen gerne - Ihre Zustimmung zu verbindlicher, gewissenhafter Ausfüllung vorausgesetzt - unseren Verwaltungsserviceevaluationsfragebogen zusenden, um derartige Vorkommnisse in Zukunft vermeiden zu können.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 19:40, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: -/-
Akte 6/V03 von Kamel:Typo
Vorgangsnummer/Zeichen: 6/V05
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in Mitteilung 6/V04 festgestelte Feststellung von Kamel:Typo ist zutreffend. Der Antrag zum Stellen von Anträgen ist wegen Fristablauf gemäß § 3(b) der Spielregeln als genehmigt anzusehen. Das Kamel ist somit berechtigt, Anträge im eigenen Namen bei Organen gemäß §3(b) der Spielregeln zu stellen. Der Aufsichtsrat bittet die Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrages zu Entschuldigen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 21:40, 15. Jul. 2009 (NNZ)
Akte 7/V03 von Kamel:Mambres
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 7V04
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 7V03
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Da leider keine entsprechende Vorlage für Beglaubigung (insbesondere für die Beglaubigung von natürlichen, übernatürlichen und/oder nichtnatürlichen Zahlen) existiert, erfolgt die Beglaubigung in Form einer Mitteilung. Der Oberaufseher ist zum Entschluss gekommen, das es sich bei denen im Antrag 7V03 genannten Zahlen sehr wohl um natürliche Zahlen handelt. Entsprechend können diese hermit als solche beglaubigt werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kindchen Atreju 22:25, 19. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: 7V05
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die in Antrag 7V03 genannten Zahlen sind natürliche Zahlen und wurden mit 7V04 als solche beglaubigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:25, 19. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die schriftliche Begründung ist in der Beglaubigung 7V04 beigefügt.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Genehmigung trägt das Aktenzeichen 7V05.
Akte 8/V03 von Kamel:Sushifresse
Vorgangsnummer/Zeichen: 8/V05
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in Mitteilung 8/V04 festgestelte Feststellung von Kamel:Sushifresse ist zutreffend. Der Antrag zum Stellen von Anträgen ist wegen Fristablauf gemäß § 3(b) der Spielregeln als genehmigt anzusehen. Das Kamel ist somit berechtigt, Anträge im eigenen Namen bei Organen gemäß §3(b) der Spielregeln zu stellen. Der Aufsichtsrat bittet die Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrages zu Entschuldigen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:26, 23. Jul. 2009 (NNZ)
Akte 9/V03 von Kamel:Voralpenayatollah
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag 9/V03 von Kamel:Voralpenayatollah wird hiermit nach §3 (b) der Spielregeln stattgegeben und ist somit genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:29, 23. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Gruende fuer eine Versagung des Antrages koennen derzeit nicht erkannt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Akte 21/V03 von Sushifresse
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen §4 (3)a der ARGUS
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Voralpenayatollah 19:41, 28. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Antrag kann in derselben Form wieder vorgelegt werden, sobald der Antragsteller nachweisen kann, daß zu allen gültigen Aktennummern bis ausschließlich "21", aber nicht darüber, valide Akten existieren.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ablehung ist begründet auf der Ungültigkeit des ihr vorangegangenen Antrags, die sie lediglich festzustellen hat, um gültig zu sein.