Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Bekanntmachungen

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.

Nr. 1 vom 16.07.09: Geschäftsordnung GeOrgIgoR

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: GeOrgIgoR

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Nr. 1 auf der Vorgangsseite des IgoR

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit hat sich das Institut gegen organelle Rekursion einstimmig eine Geschäftsordnung auferlegt. Diese tritt per sofort in Kraft und ist in Zukunft bei Anträgen an das IgoR getreulich zu befolgen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 14:24, 16. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Geschäftsordnung; Abstimmungsnachweis

Nr. 2 vom 17.07.09: Fragebogen 1a

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Frgbg-1a

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Fragebogen 1a

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit teilt das Institut gegen organelle Rekursion die Veröffentlichung des Fragebogens 1a per Erlass gemäß §8(a) GeOrgIgoR bzw. §8.1(d) der Spielregeln mit. Bis zu 48 Stunden nach dieser Mitteilung kann der Aufsichtsrat Veto gegen dessen Verwendung einlegen. Nach Ablauf dieser Frist kann das IgoR diesen Fragebogen für seine Arbeit verwenden und Organen Anweisung zu dessen Ausfüllen erteilen gemäß §8.1(e) der Spielregeln.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 13:56, 17. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Fragebogen 1a

Nr. 3 vom 02.08.09: Anweisung zum Ausfüllen des Fragebogens 1a

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: Frgbg-1a-Anw

Diese Anweisung ergeht an: Spielleiter

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Zum Vermeiden organeller Rekursion wird das Organ Spielleiter gemäß §8.1(e) der Spielregeln und §8(b) GeOrgIgoR angewiesen, den vom Institut gegen organelle Rekursion zu diesem Zwecke entworfenen Fragebogen 1a (einzusehen hier) gemäß §8.1(f) der Spielregeln und den im Fragebogen selbst definierten Ausfüllleitlinien innerhalb von 7 Tagen auszufüllen und im Einklang mit der GeOrgIgoR beim IgoR einzureichen.

Weitere Bemerkungen: Selbstverständlich kann auf der Vorgangsseite des IgoR ein Antrag auf Fristverlängerung gemäß §8.1(f) der Spielregeln oder Pflichtbefreiung gemäß §8.1(i) der Spielregeln gestellt werden. Da die zuständigen Ressorts zum Teil noch nicht ausreichend besetzt sind, sind dabei leider Verzögerungen zu erwarten.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Kam-aeleon aufgrund der Notwendigkeit, für die Tätigkeit des IgoR die entsprechenden Daten zu erheben, gemäß §8.1(e) der Spielregeln —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 10:49, 2. Aug. 2009 (NNZ)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Verstoss gegen §8.1 (e) und §0 der Spielregeln


Ausführendes Organ: IgoR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 19:58, 4. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Nach §8.1 (e) der Spielregeln muss einer solchen Anweisung eine Kopie des Fragebogens beigelegt sein. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. daher liegt auch ein Verstoss gegen §0 der Spielregeln vor.


Rechtsmittelbelehrung: