Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Bekanntmachungen
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Nr. 1 vom 16.07.09: Geschäftsordnung GeOrgIgoR
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: GeOrgIgoR
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Nr. 1 auf der Vorgangsseite des IgoR
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit hat sich das Institut gegen organelle Rekursion einstimmig eine Geschäftsordnung auferlegt. Diese tritt per sofort in Kraft und ist in Zukunft bei Anträgen an das IgoR getreulich zu befolgen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 14:24, 16. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Geschäftsordnung; Abstimmungsnachweis
Nr. 2 vom 17.07.09: Fragebogen 1a
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Frgbg-1a
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Fragebogen 1a
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit teilt das Institut gegen organelle Rekursion die Veröffentlichung des Fragebogens 1a per Erlass gemäß §8(a) GeOrgIgoR bzw. §8.1(d) der Spielregeln mit. Bis zu 48 Stunden nach dieser Mitteilung kann der Aufsichtsrat Veto gegen dessen Verwendung einlegen. Nach Ablauf dieser Frist kann das IgoR diesen Fragebogen für seine Arbeit verwenden und Organen Anweisung zu dessen Ausfüllen erteilen gemäß §8.1(e) der Spielregeln.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 13:56, 17. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Fragebogen 1a
Nr. 3 vom 02.08.09: Anweisung zum Ausfüllen des Fragebogens 1a
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: Frgbg-1a-Anw
Diese Anweisung ergeht an: Spielleiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Zum Vermeiden organeller Rekursion wird das Organ Spielleiter gemäß §8.1(e) der Spielregeln und §8(b) GeOrgIgoR angewiesen, den vom Institut gegen organelle Rekursion zu diesem Zwecke entworfenen Fragebogen 1a (einzusehen hier) gemäß §8.1(f) der Spielregeln und den im Fragebogen selbst definierten Ausfüllleitlinien innerhalb von 7 Tagen auszufüllen und im Einklang mit der GeOrgIgoR beim IgoR einzureichen.
Weitere Bemerkungen: Selbstverständlich kann auf der Vorgangsseite des IgoR ein Antrag auf Fristverlängerung gemäß §8.1(f) der Spielregeln oder Pflichtbefreiung gemäß §8.1(i) der Spielregeln gestellt werden. Da die zuständigen Ressorts zum Teil noch nicht ausreichend besetzt sind, sind dabei leider Verzögerungen zu erwarten.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 10:49, 2. Aug. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Verstoss gegen §8.1 (e) und §0 der Spielregeln
Ausführendes Organ: IgoR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 19:58, 4. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Nach §8.1 (e) der Spielregeln muss einer solchen Anweisung eine Kopie des Fragebogens beigelegt sein. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. daher liegt auch ein Verstoss gegen §0 der Spielregeln vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Nr. 4 vom 05.08.09: Erneute Anweisung zum Ausfüllen des Fragebogens 1a
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: Frgbg-1a-Anw
Diese Anweisung ergeht an: Spielleiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Zum Vermeiden organeller Rekursion wird das Organ Spielleiter gemäß §8.1(e) der Spielregeln und §8(b) GeOrgIgoR angewiesen, den vom Institut gegen organelle Rekursion zu diesem Zwecke entworfenen Fragebogen 1a, von dem dieser Anweisung eine Kopie beigefügt ist, gemäß §8.1(f) der Spielregeln und den unter Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Institut gegen organelle Rekursion/Fragebogen-1a definierten Ausfüllleitlinien innerhalb von 7 Tagen auszufüllen und im Einklang mit der GeOrgIgoR beim IgoR einzureichen.
Weitere Bemerkungen: Selbstverständlich kann auf der Vorgangsseite des IgoR ein Antrag auf Fristverlängerung gemäß §8.1(f) der Spielregeln oder Pflichtbefreiung gemäß §8.1(i) der Spielregeln gestellt werden. Da die zuständigen Ressorts zum Teil noch nicht ausreichend besetzt sind, sind dabei leider Verzögerungen zu erwarten.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 08:48, 5. Aug. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Fragebogen 1a zur Vermeidung organeller Rekursion des Instituts gegen organelle Rekursion
Akten- und Vorgangsnummer
00. Akten- und Vorgangsnummer dieses Fragebogens:
Angaben zum ausfüllenden Kamel
10. Wie lautet Ihr Name?
11. Gemäss welcher Spielregel/Geschäftsordnung/welchem Beschluss sind Sie befugt, diesen Fragebogen für Ihr Organ auszufüllen?
12. Wie vielen Organen gehören Sie als Mitglied an?
13. Wie vielen Unterorganen gehören Sie nicht als Mitglied an?
14. Wie viele Anträge haben Sie in der jetzigen Runde des Bürokratenspiels bisher gestellt?
15. Wie viel Prozent dieser Anträge wurden genehmigt (auf zwei Kommastellen zu runden)?
16. Wie viele sonstige Verwaltungsakte haben Sie in der jetzigen Runde des Bürokratenspiels bisher getätigt?
Fragen zum ausfüllenden Organ
20. Für welches Organ füllen Sie diesen Fragebogen aus?
21. Wie viele Mitglieder gehören diesem Organ an?
0, 3, 5 bis 7 oder mehr als 23
2, 4, 9 bis 15 oder 18
1, 8, 16 oder 20 bis 22
17, 19 oder 23
22. Welche Funktionen erfüllt dieses Organ?
23. Wie viele Spielregeln enthalten Regelungen, welche dieses Organ betreffen?
0, 3 oder 10
4, 6 oder 9
2, 5 oder 8
1, 7 oder 11
Mehr als 11
24. Welche Spielregel regelt die Existenz dieses Organs?
§2
§8
eine andere, nämlich:
25. Überschneiden sich die Kompetenzen dieses Organs (ev. auch nur in bestimmten Fällen) mit jenen eines anderen Organs?
Fragen zu den Unterorganen des ausfüllenden Organs
30. Wie viele Unterorgane besitzt dieses Organ?
1, 3, 6 bis 8 oder mehr als 23
2, 4, 9 bis 15 oder 18
0, 16 oder 20 bis 23
5, 17 oder 19
31. Wie viele dieser Unterorgane sind zur Zeit arbeitsfähig?
0, 5 oder 31
3, 6 bis 8 oder mehr als 112
9 bis 16 oder 112
1, 17 bis 25 oder 32 bis 101
2 oder 26 bis 30
4 oder 102 bis 111
32. Welche Namen tragen diese Unterorgane (jedes Unterorgan ist in einer eigenen Zeile aufzuführen; bei Bedarf dürfen Zeilen hinzugefügt werden)?
33. Welche Funktionen erfüllen sie (für jedes Unterorgan sind in einer eigenen Zeile sämtliche Funktionen, die es erfüllt, aufzuführen; bei Bedarf dürfen Zeilen hinzugefügt werden)?
34. Welche der in 33 genannten Funktionen kann auch das Organ, für das Sie diesen Fragebogen ausfüllen, wahrnehmen?
Alle
Einige, nämlich:
Keine
35. Welche der in 22 genannten Funktionen kann auch eines der in 32 genannten Unterorgane erfüllen?
Alle
Einige, nämlich:
Keine
36. Wie wird die Besetzung der in 32 genannten Unterorgane festgelegt (für jedes Unterorgan ist in einer eigenen Zeile das Verfahren seiner Besetzung aufzuführen; bei Bedarf dürfen Zeilen hinzugefügt werden)?
Bearbeitungszeiten
40. Welches ist (zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Fragebogens) die durchschnittliche Zeit, welche die in 32 genannten Unterorgane zur Bearbeitung eines bei ihnen eingereichten Vorgangs benötigen (für jedes Unterorgan ist in einer eigenen Zeile die durchschnittliche Zeit in Minuten anzugeben; als bearbeitet gilt ein Vorgang, sobald das Unterorgan, an das der Vorgang gerichtet ist, der Akte, zu welcher der Vorgang gehört, einen weiteren Vorgang hinzugefügt hat; die angegebenen Dauern sind mit Diff-Links hinreichend zu belegen; für nicht bearbeitete Vorgänge ist bei den Berechnungen die Zeit zu verwenden, welche zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Fragebogens vergangen ist, seit die Regel verabschiedet wurde, gemäss derer das jeweilige Unterorgan existiert; bei Bedarf dürfen Zeilen hinzugefügt werden)?
41. Welches ist die durchschnittliche Zeit, die das Organ, für das Sie diesen Fragebogen ausfüllen, zur Bearbeitung eines bei ihm eingereichten Vorgangs benötigt (hier ist dasselbe Verfahren wie in 40 anzuwenden)?
42. Falls eine Diskrepanz zwischen den in 40 und den in 41 angegebenen Zeiten besteht (eine Diskrepanz besteht dann, wenn der Durchschnitt der in 40 angegebenen Zeiten um mehr als 720 Minuten höher ist als die in 41 angegebene Zeit), wie erklären Sie sich diese?
Unterschrift und Zeitangabe
50. Wann wurde dieser Fragebogen ausgefüllt (Zeitangabe in NNZ)?
51. Unterschrift des Ausfüllenden
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Verstoss gegen §0 der Spielregeln
Ausführendes Organ: IgoR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 11:01, 5. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Fragebogen muss nach §8(e) GeOrgIgoR auf der Vorgangsseite mit einem Aktenzeichen nach §6(d) GeOrgIgoR einzureichen. Zur Zeit ist es nicht moeglich dafuer ein passendes Aktenzeichen zu erstellen, da dazu natuerliche Zahlen nach §6(h) GeOrgIgoR beglaubigt werden muessen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat sich aber als nicht zuständig und inkompetent in der Frage der Beglaubigung erklaert, da die PETER&OLGA keine Regelungen dafuer vorsieht. Da das angewiese Organ nach § 8.1 (f) der Spielregeln der Anweisung nachzukommen hat, dies aber nicht kann, wird das angewiesene Organ durch die Anweisung zu einer Spielregelverletzung gezwungen. Dieses ist nicht hinzunehmen und stellt einen Verstoss gegen §0 der Spielregeln dar.
Anweisungen wie die obige koennen erst dann angewiesen werden, wenn der Zentralrat seine Geschaeftsordnung, wie in Akte 016/07/09ggg99ġġ versprochen, abaendert, so dass eine Beglaubigung der natuerlichen Zahlen durch den Zentralrat durchgefuehrt werden kann. Der Zentralrat, allen voran Typo, besteht jedoch aus Schnarchnasen und hat bisher noch nicht auf diesen haltlosen Zustand reagiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Frgbg-1a-Anw2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obige Ablehnung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Zentralrat ist empoert ueber die Beschimpfungen von Typo ich gegen die Bezeichnung "Schnarchnasen". Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Aenderung der PETER&OLGA um hier die passenden Voraussetzungen zur Beglaubigung von natuerlichen Zahlen zu schaffen. Dem Mitbuerokrat Typo wird hiermit empfohlen sich in seiner Wortwahl zu maessigen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: PgrR Typo 11:01, 5. Aug. 2009 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Der Vorgang Ablehnung von Frgbg-1a-Anw wird hiermit angefochten!
Begründung: Die obige Ablehnung ist vollkommen unbegründet und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
- Nur weil die PETER&OLGA die Beglaubigung von Aktennummern nicht regelt, ist diese dem Zentralrat keineswegs unmöglich. Der Aufsichtsrat hat z.B., obwohl die ARGUS keine solche Regelung vorsieht, einem Antrag auf Beglaubigung stattgegeben (Präzedenzfall!). Sollte sich der Zentralrat als inkompetent erklären, ist über eine mögliche Neubesetzung nachzudenken (der Vorsitzende dünkt mich bspw. besonders schwer von Begriff). Damit ist auch die rechtmässige Einreichung des Fragebogens 1a durchaus möglich.
- Das IgoR ist nicht befugt, Vorgänge wegen Verstössen gegen §0 abzulehnen.
- Ausserdem wundere ich mich über das unkollegiale Verhalten von Bürokrat Typo, dem IgoR Steine in den Weg zu legen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 11:18, 5. Aug. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung ist addressiert an den Vorsitzenden des Ressorts Sonstiges gemäß §7(c) GeOrgIgoR.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Vorsitzender des Ressorts Sonstiges
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:18, 5. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Hiermit wird die Anfechtung der Ablehnung von Frgbg-1a-Anw uneingeschränkt genehmigt. Die Argumente des Anfechtenden haben mich vollends überzeugt. Damit ist die Ablehnung von Frgbg-1a-Anw hinfällig und die Anweisung Frgbg-1a-Anw weiterhin gültig.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.