Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09
Die Runde ist beendet.
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Spielleiterarchiv Oktober 2009
Nr. 34: Beschwerde
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 34/1
Beschwerdegrund: Unrechtmässigkeit von 31/2
Genauere Angaben:
Euer Ehren,
ich möchte den Spielleiter darauf aufmerksam machen, dass seine Annahme der Delegation 31/1 und die darauf getätigten Vorgänge als Spielleiter in höchstem Grade regelwidrig und unrechtmässig sind, da der Spielleiter zum Zeitpunkt der Annahme der Delegation Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter war. Dieser Verstoss gegen §2(c) hat unter anderem auch den Zentralrat bewogen, den Antrag zur Behebung des in 33/1 geschilderten Notstands abzulehnen. Wie der Spielleiter dieses Problem beheben könnte, hat bereits Ratsherr Kam-aeleon in der Ablehnung selbigen Antrags geschildert. Da der Spielleiter somit eindeutig selbst Schuld daran trägt, dass der Zentralrat sich gegen die Lösung für das Russellsche Plenum-Paradox stellt, erwägt das Russellsche Plenum ernsthaft Massnahmen gemäss §8(a)6, falls der Spielleiter nicht imstande sein sollte, durch Wiederherstellung der Regelkonformität im Zentralrat eine entsprechende Regeländerung genehmigt zu erhalten.
Unterschrift, Datum: Für das Russellsche Plenum: Für das Mitglied Zentralrat: Kam-aeleon 14:53, 26. Aug. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 34/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerde 34/1
- Die Beschwerde wurde nicht fristgerecht eingelegt (siehe § 20 OLLI).
- Die Beschwerde ist auch inhaltlich haltlos. Mit seiner Annahme der Delegation 31/1 ist Typo keineswegs zum Spielleiter geworden oder Mitglied des Organs Spielleiter. Die Delegation hat ihn lediglich befugt, Rechte des Spielleiters gemäß § 13 (a) der Spielregeln an andere Kamele zu delegieren.
Es ist daher damit zu rechnen, dass der Spielleiter die Beschwerde nach Abschluss seiner Betriebsferien zurückweisen wird.
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 20 OLLI, Inhalt der Delegation 31/1
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:50, 29. Aug. 2009 (NNZ)
Hinweis: Von seinem Delegationsrecht hat Typo bislang zudem offensichtlich keinen Gebrauch gemacht.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Beschwerde 34/1 wird abgelehnt, da zum Zeitpunkt der Beschwerde die Frist von 77 Stunden gemäß § 20 OLLI bereits abgelaufen war.
Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters
Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 00:06, 7. Okt. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 34/3.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.