Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

NR. 3: Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.

Begründung:

Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box dazu, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:36, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen:
Beweis der Urkundenfälschung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: lol-88

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich stimme dem Antrag auf Rügung besagter IP zu. Das hochstaplerische Verhalten besagter IP hat mich mit erstaunlicher krimineller Energie zu der unrichtigen Annahme verführt, die Feststellung Keinplan-07 von Kamel:Atreju entbehre jeglicher Grundlage. So etwas kann der Zentralrat nicht tolerieren. Kreuziget sie! (die IP jetzt.)

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:10, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen


NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 5/2
Antragsgegenstand:

In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich die Aufnahme der Penisbeauftragten in den bürokratischen Reigen als aktivisches Mitglied im Behörden-Brimborium und als Pressesprecherin der FSK.

Begründung:

Zum Zwecke der Weltverredlichung

Unterschrift, Datum: 23:52, 22. Jun. 2009 (NNZ) Mit vorzüglicher Hochachtung,

Die Penisbeauftragte

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Für Spielinteressierte Kamele empfiehlt sich in der Regel zunächst ein Antrag nach § 3 (b) der Spielregeln, der an den Aufsichtsrat zu richten ist. Für die Einrichtung neuer Organe (FSK, Pressesprecherin) kann anschließend ein entsprechender Antrag auf Erweiterung der Spielregeln beim Zentralrat eingereicht werden.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Unbillige Härte. In der obigen Angelegenheit widerspreche ich Ihrem Widerspruch und berufe mich auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit Datum vom 13.12.2006 und darf Sie daher um eine extensive Überprüfung der Sache mit Fingerzeig auf entsprechede Härtefallgründe (behindert und unfähig, den Antrag auszufüllen) bitten.


Ausführendes Organ: Die Penisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: )

Bemerkungen: 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ) Grußlos, DiePenisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die Ablehnung der Unzuständigkeitserklärung wird hiermit aus formalen Gründen abgelehnt, da anstelle einer Ablehnung eine Anfechtung hätte vorgenommen werden müssen, um ein geeignetes Rechtsmittel einzulegen.


Ausführendes Organ: Revisioin des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 23:09, 6. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 5/5


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Anlage

Zu: Gehört zu Vorgang:005

Titel: Nachweis über die Unzumutbarkeit von nicht-formlosen Anträgen für Menschen mit Behinderungen; hier: Antrag auf Aufnahme der Penisbeauftragten

Inhalt:
Schwerbehindertenausweis: Gemäß anliegendem Dokument kann die Antragstellerin einen Grad der Behinderung von 170% nachweisen und gilt daher als geistig retardiert. Da die Antragstellerin keinen gesetzlichen Vormund hat, hätte es dem Spielleiter oblegen, auf einen entsprechenden Sachbearbeiter zu verweisen, der ihre Belange hinreichend berücksichtigt. Insofern ist der Spielleiter laut § 12a aufgrund von Untätigkeit außerdem von seinem Amt zu entheben, da er keinerlei Rahmenbedingungen für obige Härtefälle geschaffen hat und sein Aufgabenfeld auch nicht an andere Kamele delegiert wurde. Die Penisbeauftragte 04:12, 7. Okt. 2009 (NNZ)

Quelle: Hilflos im Sinne des SGB IX

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 5/7

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehenden Vorgang

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Erleichterungen im Antragsverfahren für Schwerbehinderte sind von den Spielregeln nicht vorgesehen und gehören insbesondere nicht zu den Aufgaben des Spielleiters. Sollte die Beschwerdeführerin der Auffassung sein, dass auch für sie als Schwerbehinderte eine adäquate Möglichkeit zum Stellen von Anträgen geschaffen werden muss, so steht es ihr frei, eine entsprechende Änderung der Spielregeln per Antrag beim Zentralrat einzubringen.
Nebenbei bemerkt erscheint es überdies fraglich, ob ein Behinderungsgrad von 170 % bereits eine Härtefallregelung rechtfertigt. Härtefallregelungen erfordern regelmäßig mindestens die Vorlage eines amtlichen Totenscheins und werden dann ggf. rückwirkend gewährt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 19:26, 7. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: wo der Pfeffer wächst

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 05/08

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

In der vorbezeichneten Angelegenheit wird mitgeteilt, dass mich meine Mandantin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Eine auf mich lautende Vollmacht liegt an. Da meine Mandantin hilflos im Sinne des SGB IX ist, möchten sämtliche Korrespondenzen in o.g. Angelegenheit bitte ausnahmslos über meine Person erfolgen. Um eine außergerichtliche Einigung der Sache bemüht, geht dem Zentralrat binnen einer Wochenfrist meine Kostennote zu.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Anwaltssozietät Hinz & Kunz 21:03, 7. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Obacht, du Schelm, nun ist´s genug mit der Firlefanzerei!

Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat

Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten

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Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten

Nr. 9: Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen

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Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen :

Vorgänge, die vom Einreicher mit dem Stempel "EILT" versehen sind, werden vom Spielleiter und seinen Unterorganen bevorzugt bearbeitet. Die Bearbeitung beginnt dabei stets mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Sind aus dem Vorgang keine besonderen Gründe zur Eile ersichtlich, so ist der Vorgang unabhängig von seinem Inhalt aus formalen Gründen abzulehnen.

Vorgangsnummer: 9/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:13, 24. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung

Nr 11: Bewerbung als Revisor

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr 11: Bewerbung als Revisor

Nr. 12: Entlassung des Polizeipräsidenten

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Nr. 13: Bewerbung als Innensenator

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Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

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Nr. 15: Bewerbung als Innensenator

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Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

Nr. 17: Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision

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Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision :

Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan Revision des Spielleiters weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.
Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.

Vorgangsnummer: 17/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

Nr. 19: Ernennung des Innensenators

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Nr. 20: Archiv des Spielleiters

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Nr. 21: 1. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 21: 1. Änderung der OLLI

Nr. 22: Leitsatz zur Archivierung

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Leitsatz zur Archivierung

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Archivierung :

Der Spielleiter unterhält ein Archiv, in welchem er für jeden Spielmonat einen Schrank einrichtet. Abgeschlossene Akten des Spielleiters können vom Spielleiter oder seinen Unterorganen ins Archiv überführt werden. Eine Kopie der Zwischenüberschrift verbleibt dabei auf der originalen Vorgangsseite, wird jedoch Erledigt gestempelt und mit einem Link auf die archivierte Akte versehen.
Akten sind als abgeschlossen zu betrachten, wenn sie keine Vorgänge mehr enthalten, die eine weitere Bearbeitung erfordern, und wenn seit der letzten Bearbeitung der Akte mindestens fünf Tage vergangen sind.
Leitsätze werden erst archiviert, wenn ihr Inhalt keine Gültigkeit mehr haben sollte.
Archivierte Akten werden im Schrank zu dem Monat einsortiert, in welchem die letzte Unterschrift unter einem enthaltenen Vorgang geleistet wurde.
Die Unterorgane sind befugt, für ihren Tätigkeitsbereich abweichende Regelungen zu treffen.

Vorgangsnummer: 22/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:36, 29. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

Nr. 26: 1. Unwirksamkeit der Besetzung des Posten des Innensenators durch ein Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: 26/1

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Mitgliedschaft in zwei Hauptorganen

Rechtshinweis:
Euer Ehren, sehr geehrter Herr Spielleiter,
nach den veränderbaren Spielregeln ist die Mitgliedschaft in mehr als einem der Hauptorgane untersagt. Daher ist die Mitgliedschaft vom Ratsmitglied Opsim, Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter und Mitglied im Hauptorgan „Spielleiter“, als Innensenator ungültig.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Zitat veränderbare Spielregel:
§ 2 Hauptorgane (a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt. Diese drei Organe heißen Hauptorgane. (b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde. (c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der drei Hauptorgane sein.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 14:30, 3. Jul. 2009 (NNZ)


Hinweis: Muss ich Ihnen wirklich die Spielregeln erklären?

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Anfechtung

Der Vorgang 26/1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Ich bitte Sie, den letzten Satz von §7 OLLI zu beachten.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 15:32, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dies ist Vorgang 26/2

Nr. 27: Antrag auf Spielregelauslegung §8.1(c)

Antrag

Adressat: Justizsenator des Spielleiters
Antragsnummer: 27/1
Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Auslegung des 2. Satzes der Spielregel §8.1(c):
Drei Posten können analog zu §2 (b) besetzt werden, das Verfahren für die Besetzung und gegebenenfalls Absetzung des vierten Postens wird durch den Zentralrat festgelegt.
Durch diesen Satz wird Bezug genommen auf folgende Regel:
(b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde.

  • Kann ein Kamel überhaupt eine Position in dem IgoR einnehmen. Da es kein Hauptorgan ist, ist auch Regel §2(b) kaum anwendbar.
  • Kann ein Kamel eine Position in dem IgoR nur einnehmen, wenn eine Position in einem Hauptorgan vakant ist?

Begründung:

Diese Fragestellung ist zum einen eine in den Regeln nicht ausreichend geklärte Sache und außerdem eine perfekte Gelegenheit für eine Arbeitsprobe als Justizsenator.

Unterschrift, Datum: Opsim 09:54, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Nr. 28: 3. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 28: 3. Änderung der OLLI

Nr. 29: Russellsches Plenum

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 29: Russellsches Plenum

Nr. 30: Untätigkeit des Innensenators Opsim

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/August09#Nr. 30: Untätigkeit des Innensenators Opsim

Nr. 31: Betriebsferien des Spielleiters

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Nr. 32: Antrag auf Rüge des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 32: Antrag auf Rüge des Spielleiters

Nr. 33: Russellsches Plenum

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 33/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit stelle ich in meiner Funktion als Mitglied dreier Mitglieder des Russellschen Plenums gemäß §8(a)4 bzw. §16(a) einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung von §8(a).

Begründung:

Aus §8(a)2 ergibt sich ein Widerspruch: Das Russellsche Plenum müßte gleichzeitig Mitglied und nicht Mitglied seiner selbst sein. Sollte der Spielleiter außerstande sein, diesem Antrag nachzukommen, bitte ich ihn, gemäß §8(a)5 zu verfahren. Das Russellsche Plenum behält sich Maßnahmen gemäß §8(a)6 vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Russellsche Plenum (s. Nr. 39 (allgemeine Vorgangsseite), spez. Abstimmung über plenum-russ-1) selbst mit Vier-Fünftel-Mehr dieses Vorgehen gewählt hat.

Unterschrift, Datum: Für das Russellsche Plenum: Für das Mitglied Zentralrat: Kam-aeleon 20:35, 13. Aug. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entscheidungshilfe


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Dieser Antrag wird abgelehnt, da sich der Spielleiter nicht in der Lage sieht, ihn zu bearbeiten.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 11:37, 15. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Ein Antrag auf Regeländerung nach §8(a)5 wurde gestellt.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


vorstehende Antragsablehnung. wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Typo ist nicht befugt, Anträge, die in die Zuständigkeit des Justizsenators des Spielleiters fallen, abzulehnen.

Ausführendes Organ: Mambres (privat)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:42, 29. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 34: Beschwerde

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 34: Beschwerde

Nr. 35: Bewerbung

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Nr. 36: Ernennung zum Vorsitzenden der Revision des Spielleiters

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Nr. 37: 4. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 37: 4. Änderung der OLLI

Nr. 38: Anfrage bezüglich der Kompetenz der Revision des Spielleiters

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Nr. 39: Antrag auf Absetzung des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 39: Antrag auf Absetzung des Spielleiters

Nr. 40: Leitsatz zum Dienstleistungsgedanken

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Leitsatz zum Dienstleistungsgedanken

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zum Dienstleistungsgedanken :

Der Spielleiter und seine Unterorgane verstehen sich als Dienstleister aller am Bürokratenspiel teilnehmenden Organe und Kamele, um die bürokratische Grundordnung nach § 0 zu wahren und zu fördern.
In diesem Sinne sind die Unterorgane des Spielleiters bestrebt, ihre Dienstleistungen für das Organ Spielleiter nach dem Vorbild der Revision auch anderen Organen zugänglich zu machen, sofern die Art der jeweils erbrachten Dienstleistungen dies sinnvoll erscheinen lässt.
Alle Unterorgane des Spielleiters sind deshalb aufgerufen,
  1. zu prüfen, welche der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch anderen Organen als Dienstleistung angeboten werden können,
  2. eine Inanspruchnahme durch Dritte für diejenigen Dienstleistungen, die bei der Prüfung als geeignet erscheinen, im Rahmen ihrer Geschäftsordnungen zu regeln,
  3. dem Spielleiter über die Durchführung der beiden oben aufgeführten Punkte abschließend Bericht zu erstatten.


Vorgangsnummer: 40/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:26, 1. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Rechenschaftsbericht
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Vorgangsnummer: 40/2

Bezug auf Vorgang: 40/1

Empfänger: Spielleiter

Verantwortliches Organ: Revision des Spielleiters

Betreff: Dienstleistungen der Revision des Spielleiters

Inhalt: Euer Ehren, wie schon im Leitsatz 40/1 erwähnt, hat die Revision des Spielleiters bereits vor dem Erscheinen des gennanten Leitsatzes geprüft, in welcher Weise sie Dienstleistungen für andere Organe erbringen kann, und diese Möglichkeit in Artikel 3 der RinGo festgelegt. Dies ist dem Spielleiter sicherlich schon bekannt. Da der genannte Leitsatz jedoch an alle Unterorgane des Spielleiters gerichtet ist, wird hiermit dennoch darüber Bericht erstattet. Anzumerken ist allerdings noch, dass die Revision des Spielleiters es für notwendig erachtet, Anträge auf Dienstleistungen für Dritte gemäß Artikel 3 § 7 RinGo jederzeit ablehnen zu können, damit die Revision dadurch nicht von ihrer ordnungsgemäßen Arbeit abgehalten wird. Dies steht aus Sicht der Revision in Übereinstimmung mit § 0 Spielregeln.

Unterschrift, Datum: TM?! 01:11, 2. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 40/2

Unterschrift, Datum: Mambres 12:15, 2. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Spielleiter dankt dem Revisor für den Bericht, der aus Gleichbehandlungsgründen von allen Unterorganen eingefordert wurde. Die Regelung aus Art. 3 § 7 RinGo wird ausdrücklich befürwortet.
Vorgangsnummer: 40/3


Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Nr. 41: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators

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Nr. 42: Bewerbung als Polizeipräsident

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Nr. 43: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (2. Versuch)

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 43: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (2. Versuch)

Nr. 44: Ordnungsmaßnahme gegen Opsim

Antrag

Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 44/1
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Ergreifung einer geeigneten Ordnungsmaßnahme nach § 16 der Spielregeln gegen Opsim wegen der unberechtigten Verwendung des Titels 1. Ehrenvorsitzender.

Begründung:

In dieser Ungültigkeitserklärung unterzeichnet Opsim mit dem Zusatz 1. Ehrenvorsitzender, ohne die nach der gültigen Fassung der Geschäftsordnung des Innensenators für diesen Titel erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Zwar hat Opsim die Funktion des 1. InSenV innegehabt, doch liegt bislang keine Entlastung des Aufsichtsrats gemäß § 2 (b) der Geschäftsordnung vor.

Unterschrift, Datum: Mambres 22:35, 3. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Geschäftsordnung des Innensenators


Nr. 45: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (mal wieder)

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 45: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (mal wieder)

Nr. 46: Mitteilung zur Antragsentscheidungsbefugnis

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 46/1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang 029/09/09gmo-40-ą₫ des Zentralrates der Paragraphenreiter

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren Spielleiter,
Der Antrag 029/09/09gmm-38-ąъ wurde vom Zentralrat der Paragraphenreiter über 168 Stunden lang nicht angenommen noch abgelehnt (und auch nicht abgenommen oder angelehnt), sodass gemäß § 4 (e) der Spielregeln der Spielleiter innerhalb von drei Tagen zu einer Entscheidung befugt ist. Nach § 8 (d) Ihrer OLLI ist der Justizsenator für diesen Vorgang zuständig. Da sein Posten allerdings derzeit vakant ist, sind Sie gemäß § 7 der OLLI zu einer Bearbeitung in der Lage.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 22:16, 7. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Alle genannten Vorgänge und Regelwerke.

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 46/2

Bearbeitendes Organ: Innensenator

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Spielleiter hat den Antrag während der ihm gemäß § 4 (e) der Spielregeln eingeräumten Frist von drei Tagen nicht bearbeitet. Die Sache ist damit hier vom Tisch und kann als erledigt betrachtet werden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 19:37, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Nr. 47: Antrag auf Rüge von Ungott

Antrag

Adressat: Spieleiter
Antragsnummer: 47/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Rüge von Ungott

Begründung:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich den Antrag auf Rüge von Ungott wegen Verstoßes gegen §0 der Spielregeln in Tateinheit mit Verstoß gegen §3 d der Speilregeln. Das betreffende Kamel hat nach Bearbeitung und Ablehnung des Antrages die Antragsnummer regelwidrig geändert und ist entsprechend zu rügen.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 22:47, 7. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Siehe Historie der Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 47/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 47/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Speilregeln existieren nicht bzw. sind hier nicht von Bedeutung.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 11:34, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Duden

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 11:54, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bitte auf der Vorgangsseite des Spielleiters keine Anträge an irgendwelche unbekannten Drittorgane (z. B. Spieleiter) stellen. Anträge auf Ordnungsmaßnahmen stellen Sie bitte korrekt an den Polizeipräsidenten des Spielleiters. In diesem Fall ist die Einreichung auf dieser Vorgangsseite zulässig. Sofern Sie sich dabei auf die vom geschätzten Kollegen Kamelokronf erwähnten Speilregeln beziehen, fügen Sie diese bitte als Anlage bei und weisen Sie ihre Gültigkeit für die laufende Runde des Bürokratenspiels geeignet nach.


Rechtsmittelbelehrung: Kamelokronf hat angefangen!


Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: 47/1

Verwarnt wird hiermit: Kindchen Atreju

Gegenstand der Verwarnung:

Rufschädigung unbeteiligter Zivilisten. Ich verwahre mich gegen die Behauptung, an o.g. Vorgang beteiligt gewesen zu sein. Hier liegt eine arglistige Täuschung des Spielleiters vor! Ferner wird mitgeteilt, dass ich in keinem Verhältnis zur Anwaltssozietät Hinz & Kunz stehe. Der Antrag auf Rüge ist daher umgehend zurückzuziehen!

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss von mir –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: ungott 12:28, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: -

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Verwarnung von Kindchen Atreju wird hiermit angefochten!

Begründung: ungott ist nicht ermächtigt, andere Kamele zu verwarnen bzw. hat eine Berechtigung nicht ausreichend dargelegt. Ebenso ist in der Bearbeitungshistorie der Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge zu entnehmen, das das von ungott bestrittene Verhältnis sehr wohl besteht.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kindchen Atreju 18:44, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Ich betrachte damit die Verwarnung als gegenstandslos.

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

47/1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Hiermit ziehe ich den Antrag 47/1 zurück. Eine erneute Stellung des Antrages nach Korrektur wird vorbehalten.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 47/6

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:53, 8. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Anfechtung der Verwarnung von Kindchen Atreju wird stattgegeben. Ungott hat in keisterweise nachgewiesen, weswegen sie zu einer Verwarnung berechtigt ist. Die Revision des Spielleiters kann jedenfalls keine solche Berechtigung erkennen.

Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 20:20, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 47/7


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht gemäß OLLI und RinGo.

BESCHLUSS


Beschluss 47/8 der Revision des Spielleiters vom 20:20, 9. Okt. 2009 (NNZ) über die Aufhebung der Verwarnung von Kindchen Atreju

Die Verwarnung von Kindchen Atreju durch Ungott wird hiermit aufgehoben.

Der Beschluss ist gemäß RinGo wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Vorgang 47/7

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: TM?! 20:20, 9. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Dieser Beschluss ergeht gemäß OLLI und RinGo.

Nr. 48: Antrag auf Rüge von ungott

Antrag

Adressat: Polizeipräsident gemäß §8b OLLI
Antragsnummer: 48/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Rüge von ungott

Begründung:

Werter Polizeipräsident,
Hiermit stelle ich den Antrag auf Rüge von ungott wegen Verstoßes gegen §0 der Spielregeln in Tateinheit mit Verstoß gegen §3 d der Spielregeln. Das betreffende Kamel hat nach Bearbeitung und Ablehnung des Antrages die Antragsnummer regelwidrig geändert und ist entsprechend zu rügen.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:53, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Siehe Historie der Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Rüge von ungott wird hiermit angefochten!

Begründung: Ein Sachbearbeiter, der seinen Sachverstand einigermaßen beisammen hat, kann sich nach Inaugenscheinnahme der Aktenlage sehr gern davon überzeugen, dass in Rede stehender Antrag nicht von meiner Person, sondern von der Anwaltssozietät Hinz & Kunz unterzeichnet wurde. Die Rüge ist daher abzuweisen. Weitere verleumderische Behauptungen gegen meine Person ziehen strafrechtliche Schritte nach sich. Ha!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --ungott 20:19, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Siehe Akte 81/04 sowie StGB

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung des Antrags 48/1 wird hiermit abgelehnt, da der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde und ein hinreichender Grund für eine Anfechtung nicht erkennbar ist. Das Recht, eine eventuelle Entscheidung über diesen Antrag durch den Polizeipräsidenten oder den Spielleiter anzufechten, bleibt davon unberührt.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 20:29, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 48/3


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht gemäß OLLI und RinGo.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 48/4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von 48/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es erscheint der Revision des Spielleiters offensichtlich, dass es sich bei Ungott, der Anwaltssozietät Hinz & Kunz und der Penisbeauftragten um ein und dasselbe Kamel handelt. Die Überprüfung, ob ein solches Verhalten überhaupt regelkonform ist, bleit den dafür zuständigen Stellen überlassen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 20:29, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (a) Spielregeln

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 48/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von 48/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich bitte anzumerken, das gemäß §1 b der Spielregeln Sockenpuppen nicht zum Spiel zugelassen sind. Daher wäre eine Rüge begrüssenswert und sicher alleine aus diesem Grund bereits gerechtfertigt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Kindchen Atreju 21:51, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (b) Spielregeln

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 48/6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 48/5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Rechtsmittel nach § 16 der Spielregeln können beim Polizeipräsidenten des Spielleiters beantragt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 23:04, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: sonstwo

Nr. 49: Antrag auf verbindliche Regelauslegung

 EILT!


Antrag

Adressat: Justizsenator des Spielleiters; Spielleiter
Antragsnummer: 49/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Herr Kollege, Euer Ehren, hiermit wird beantragt, im Rahmen einer verbindlichen Regelauslegung gemäß § 16 (a) Spielregeln zu klären, ob Voralpenayatollah im Rahmen seiner Tätigkeit für den Aufsichtsrat untätig gemäß § 12 Spielregeln ist.

Begründung:

Da auf der zentralen Vorgangsseite eine Klärung dieser Fragestellung nicht möglich war, stellt eine verbindliche Regelauslegung durch den Justizsenator des Spielleiters die einzige Möglichkeit dar, festzustellen, ob Voralpenayatollah untätig ist. Da der Aufsichtsrat mangels Tätigkeit von Voralpenayatollah nur noch beschränkt arbeitsfähig ist, erscheint eine baldige Klärung ratsam, weswegen dieser Antrag als Eilantrag gestellt wurde.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:53, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


BESCHLUSS


Beschluss 49/2 des Spielleiters vom 11. Oktober 2009 über die Auslegung der Spielregeln betreffend der Untätigkeit von Voralpenayatollah:

Die letzte Tätigkeit von Voralpenayatollah für den Aufsichtsrat datiert vom 29. Juli 2009, 09:58 Uhr. Gemäß § 12 (a) der Spielregeln ist ein Kamel untätig, wenn es über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat. Dies ist vorliegend unzweifelhaft der Fall.

  • Die Untätigkeit von Voralpenayatollah ist gemäß § 12 (b) der Spielregeln öffentlich festgestellt und bestätigt.

Feststellung und Bestätigung sind ordnungsgemäß dokumentiert. Die spätere Anfechtung der Feststellung ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da sie keine Rechtsgrundlage hat und nicht stichhaltig begründet ist. Die unabhängige Prüfung des Sachverhalts durch zwei Kamele ist höher zu bewerten als die lapidare Aussage, alle Ressourcen seien gebunden. Voralpenayatollah bleibt den Nachweis seiner Aktivitäten im Neun-Tages-Zeitraum schuldig.

  • Voralpenayatollah hat die Frist nach § 12 (c) der Spielregeln verstreichen lassen und gilt somit als fahrlässig.

Wie die Anfechtung belegt, war Voralpenayatollah innerhalb der 3-Tages-Frist im Bürokratenspiel aktiv. Allerdings ist nach § 12 (b) der Spielregeln die Arbeit für das betreffende Organ wieder aufzunehmen. Dies ist eindeutig nicht erfolgt.

Der Beschluss ist gemäß § 16 (a) der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: siehe Unterschrift

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Der Spielleiter, Mambres 23:26, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die vom Antragsteller begründete Eilbedürftigkeit wurde geprüft. Da die Klärung der Fragestellung unmittelbar Wirkung auf Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrates haben kann, liegt eine Eilbedürftigkeit tatsächlich vor. Die Beareitung des Vorgangs erfolgt deshalb gemäß § 6 OLLI ausnahmsweise durch den Spielleiter selbst.


Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsmittel nach OLLI sind zulässig.

Nr. 50: Antrag auf Rüge des Innensenators

Antrag

Adressat: Spielleiter oder Polizeipräsident
Antragsnummer: 49/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, sehr geehrter Herr Kollege, hiermit beantrage ich eine Maßnahme gemäß § 16 Abs. (c) der Spielregeln gegen Kamelokronf in seiner Funktion als Innensenator.

Begründung:

Kamelokronf ist immernoch nicht der Verfügung g0f der Revision des Spielleiters (zu finden auf Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge) entsprochen und die Genehmigung der von ihm verwendeten Seiten erneut beantragt, obwohl die dafür gesetzte Frist schon seit langem verstirchen ist. Dieses Verhalten ist mehr als nachlässig und sollte meiner Meinung nach mindestens eine Rüge anch sich ziehen.

Unterschrift, Datum: TM?! 20:29, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorgangsnummer

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag "49/1"

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren Spielleiter,
Obiger Antrag verfügt über keine gültige, da bereits zuvor verwendete Vorgangsnummer.
Vorgangsnummer: 50/2

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 21:01, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: –-

Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

Obiger Antrag wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.



Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 50/3

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 21:58, 15. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 51: Antrag auf Entlassung

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 51/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit ersuche ich Sie darum, mich aus dem Amt des Vorsitzenden des Innensenators gemäß § 10 der OLLI zu entlassen.

Begründung:

Ich möchte die laufende Runde nicht durch unangekündigte Untätigkeit behindern und auch keine gewaltsame Enthebung meiner Wenigkeit provozieren, sondern lieber ordnungsgemäß aus dem Amt ausscheiden.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:07, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen:


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Einen Mitarbeiter gegen seinen Willen im Amt zu halten, wird wohl kaum zu positiven Ergebnissen führen. Dem Antrag wird daher stattgegeben und Kamelokronf wird hiermit gemäß § 10 OLLI aus dem Amt des Vorsitzenden des Innensenators entlassen.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:06, 21. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Entlassung erfolgt unter großem Bedauern. Der Spielleiter dankt Kamelokronf für die kooperative Zusammenarbeit und wünscht ihm für seine weitere bürokratische Laufbahn alles Gute.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 52: Antrag auf Rüge des Innensenators

Antrag

Adressat: Spielleiter oder Polizeipräsident
Antragsnummer: 52/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, sehr geehrter Herr Kollege, hiermit beantrage ich eine Maßnahme gemäß § 16 Abs. (c) der Spielregeln gegen Kamelokronf in seiner Funktion als Innensenator.

Begründung:

Kamelokronf ist immernoch nicht der Verfügung g0f der Revision des Spielleiters (zu finden auf Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge) entsprochen und die Genehmigung der von ihm verwendeten Seiten erneut beantragt, obwohl die dafür gesetzte Frist schon seit langem verstirchen ist. Dieses Verhalten ist mehr als nachlässig und sollte meiner Meinung nach mindestens eine Rüge anch sich ziehen.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:58, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nr. 53: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

 EILT!


Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters und Spielleiter
Antragsnummer: 53/1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherter Herr Kollege, Euer Ehren, hiermit beantrage ich als Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde folgende Seiten für den genannten Ausschuss:


Begründung:

Um seiner durch die Spielregeln festgelegten Aufgaben sinnvoll wahrnehmen zu können, ist das Vorhandensein eigener Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde unerlässlich. Da gemäß Verfügung g0f auf der Vorgangsseite des Innensenators des Spielleiters selbige Seite nicht genehmigt ist, wird dieser Antrag gemäß § 18 OLLI an dieser Stelle gestellt. Die Eilbedürftigkeit dieses Antrages ergibt sich daraus, dass der Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde ohne eigene Seiten nicht arbeitsfähig ist; der Zustand der Nichtarbeitsfähigkeit ist jedoch zutiefst unbürokratisch. Da jedoch der Vorsitzende des Innensenators des Spielleiters den Spielleiter um seine Entlassung ersucht hat, ist zu befürchten, dass der Innensenator des Spielleiters selbst nicht mehr arbeitsfähig ist oder die Nichtarbeitsfähigkeit in Kürze eintreten wird. Daher wird der Spielleiter gebeten, wenn nötig gemäß § 6 OLLI, ggf. in Verbindung mit § 10 OLLI, selbst über diesen Antrag zu entscheiden.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:53, 19. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag wurde als Eilantrag gekennzeichnet. Die Antragsbearbeitung beginnt deshalb mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit.
Die Eilbedürftigkeit wird im Antrag mit der Nichtarbeitsfähigkeit des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde begründet. Da die Spielrunde noch etliche Wochen läuft, ist für den Spielleiter nicht nachvollziehbar, warum die Arbeit des Ausschusses, die ja erst zum Spielrundenende abgeschlossen sein muss, von besonderer Eilbedürftigkeit ist. Dass der Zustand der Nichtarbeitsfähigkeit an sich unbürokratisch sei, kann der Spielleiter nicht nachvollziehen; im Gegenteil zeigt die allgemeine Lebenserfahrung, dass Nichtarbeitsfähigkeit ein geradezu typisches Merkmal hochbürokratischer Organisationen ist.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:12, 21. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Bearbeitung erfolgt aufgrund der vom Antragsteller behaupteten Eilbedürftigkeit ausnahmsweise nach § 6 OLLI durch den Spielleiter selbst.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 54: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters und Spielleiter
Antragsnummer: 54/1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherter Herr Kollege, Euer Ehren, hiermit beantrage ich als Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde folgende Seiten für den genannten Ausschuss:


Begründung:

Um seiner durch die Spielregeln festgelegten Aufgaben sinnvoll wahrnehmen zu können, ist das Vorhandensein eigener Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde unerlässlich. Da gemäß Verfügung g0f auf der Vorgangsseite des Innensenators des Spielleiters selbige Seite nicht genehmigt ist, wird dieser Antrag gemäß § 18 OLLI an dieser Stelle gestellt.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:35, 21. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antragsteller führt nicht aus, wofür die beantragten Seiten im einzelnen verwendet werden sollen. Über die Angemessenheit und Sinnhaftigkeit des Antrags kann daher eine ordnungsgemäße Abwägung nicht stattfinden. Der Antrag wird deshalb in der vorliegenden Form abgelehnt.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:13, 23. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Um eine Genehmigung des Antrags durch Fristablauf auszuschließen, erfolgt die Bearbeitung ausnahmsweise gemäß § 6 OLLI durch den Spielleiter selbst.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 55: Antrag zur Korrigierung von § 3, Paragraff c.

Antrag

Adressat: Spieleleiter
Antragsnummer: 55/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Herr Kollege, ich beantrage die Korrigierung von § 3, Paragraff c und fordere, dass nur Hauptorgane, Anträge stellen müssen und nicht deren Nebenorgane.

Begründung:

Der Antrag erfolgt deswegen, weil Nebenorgane sich nur auf spezifischen Aufgaben konzentrieren und nicht immer Anträge gemäss § 3, Paragraff a stellen können.

Unterschrift, Datum: --Stronzy 20:38, 23. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:23, 23. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Antrage auf Änderungen in den Spielregeln stellen Sie bitte nach § 4 (a) der Spielregeln beim Zentralrat der Paragraphenreiter.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 56: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Antrag

Adressat: Innensenator des Spielleiters und Spielleiter
Antragsnummer: 56/1
Antragsgegenstand:

Sehr geeherter Herr Kollege, Euer Ehren, hiermit beantrage ich als Mitglied des Ausschusses zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde folgende Seiten für den genannten Ausschuss:


Begründung:

Um seiner durch die Spielregeln festgelegten Aufgaben sinnvoll wahrnehmen zu können, ist das Vorhandensein eigener Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde unerlässlich. Da gemäß Verfügung g0f auf der Vorgangsseite des Innensenators des Spielleiters selbige Seite nicht genehmigt ist, wird dieser Antrag gemäß § 18 OLLI an dieser Stelle gestellt.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:43, 23. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 56/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 56/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren,
Ich unterstütze den hier vorgebrachten Antrag, insbesondere im Punkt der beantragten Vorgangsseite, ausdrücklich. Auf der Vorgangsseite kann das Organ gemäß § 11 (a) und (b) der Spielregeln seine Geschäftsordnung beschließen und den bürokratischen Prozess damit deutlich voranbringen. Ein Mehrwert an Regeln bringt uns der Erfüllung des § 0 der Spielregeln näher, und je ordentlicher diese Regeln beschlossen werden, desto schneller.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 16:39, 26. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 56/3

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die in §15 der Spielregeln genannte Frist von zwei Werktagen ist soeben abgelaufen, ohne das der Spielleiter den Antrag 56/1 genehmigt hat.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 21:44, 26. Okt. 2009 (NNZ)

Nr. 57: Antrag zur Verhinderung des Bürokratischen Terrors

Antrag

Adressat: An dem Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Sehr geeherte Mandanten des Aufsichtsrates, Euer Ehren, hiermit beantrage ich die Absetzung von Mambres an seinem Posten gemäss § 5, Paragraff a.

Begründung:

Verhinderung von Bürokratischen Terror.

Unterschrift, Datum: --Stronzy 13:59, 24. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Obwohl das Anliegen des Antragstellers in der Sache nachvollzliehbar ist, sind Anträge an den Aufsichtsrat auf der Vorgangsseite des Spielleiters fehl am Platze.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 17:18, 25. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Solange mir kein unbürokratischer Terror vorgeworfen wird, ist ja alles in Ordnung.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.