Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge

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Version vom 31. Januar 2010, 07:28 Uhr von Mambres (Diskussion | Beiträge) (Nr. 78 (Notfallplan Teil 2))
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Die Runde ist beendet.

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Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.


Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI

NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident

NR. 3: Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.

Begründung:

Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box dazu, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:36, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen:
Beweis der Urkundenfälschung


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: lol-88

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich stimme dem Antrag auf Rügung besagter IP zu. Das hochstaplerische Verhalten besagter IP hat mich mit erstaunlicher krimineller Energie zu der unrichtigen Annahme verführt, die Feststellung Keinplan-07 von Kamel:Atreju entbehre jeglicher Grundlage. So etwas kann der Zentralrat nicht tolerieren. Kreuziget sie! (die IP jetzt.)

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:10, 22. Jun. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Begründung

Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Eine Urkundenfälschung kann auf keinen Fall hingenommen werden. Die IP wird gerügt. Solange keine eigenenen Seiten für den Polizeipräsident existieren, wird der Vorgang 70 auf dieser Seite für alle Ordnungsmaßnahmen benutzt.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)


NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box

Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten

Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat

Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten

Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten

Nr. 9: Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen

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Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen :

Vorgänge, die vom Einreicher mit dem Stempel "EILT" versehen sind, werden vom Spielleiter und seinen Unterorganen bevorzugt bearbeitet. Die Bearbeitung beginnt dabei stets mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Sind aus dem Vorgang keine besonderen Gründe zur Eile ersichtlich, so ist der Vorgang unabhängig von seinem Inhalt aus formalen Gründen abzulehnen.

Vorgangsnummer: 9/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:13, 24. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung

Nr 11: Bewerbung als Revisor

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr 11: Bewerbung als Revisor

Nr. 12: Entlassung des Polizeipräsidenten

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 12: Entlassung des Polizeipräsidenten

Nr. 13: Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 13: Bewerbung als Innensenator

Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

Nr. 15: Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 15: Bewerbung als Innensenator

Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator

Nr. 17: Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision

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Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision :

Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan Revision des Spielleiters weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.
Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.

Vorgangsnummer: 17/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

Nr. 19: Ernennung des Innensenators

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 19: Ernennung des Innensenators

Nr. 20: Archiv des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 20: Archiv des Spielleiters

Nr. 21: 1. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 21: 1. Änderung der OLLI

Nr. 22: Leitsatz zur Archivierung

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Leitsatz zur Archivierung

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Archivierung :

Der Spielleiter unterhält ein Archiv, in welchem er für jeden Spielmonat einen Schrank einrichtet. Abgeschlossene Akten des Spielleiters können vom Spielleiter oder seinen Unterorganen ins Archiv überführt werden. Eine Kopie der Zwischenüberschrift verbleibt dabei auf der originalen Vorgangsseite, wird jedoch Erledigt gestempelt und mit einem Link auf die archivierte Akte versehen.
Akten sind als abgeschlossen zu betrachten, wenn sie keine Vorgänge mehr enthalten, die eine weitere Bearbeitung erfordern, und wenn seit der letzten Bearbeitung der Akte mindestens fünf Tage vergangen sind.
Leitsätze werden erst archiviert, wenn ihr Inhalt keine Gültigkeit mehr haben sollte.
Archivierte Akten werden im Schrank zu dem Monat einsortiert, in welchem die letzte Unterschrift unter einem enthaltenen Vorgang geleistet wurde.
Die Unterorgane sind befugt, für ihren Tätigkeitsbereich abweichende Regelungen zu treffen.

Vorgangsnummer: 22/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:36, 29. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juni09#Nr. 23: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates

Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 24: Antrag auf Außerkraftsetzung der OLLI

Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 25: 2. Änderung der OLLI

Nr. 26: 1. Unwirksamkeit der Besetzung des Posten des Innensenators durch ein Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: 26/1

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Mitgliedschaft in zwei Hauptorganen

Rechtshinweis:
Euer Ehren, sehr geehrter Herr Spielleiter,
nach den veränderbaren Spielregeln ist die Mitgliedschaft in mehr als einem der Hauptorgane untersagt. Daher ist die Mitgliedschaft vom Ratsmitglied Opsim, Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter und Mitglied im Hauptorgan „Spielleiter“, als Innensenator ungültig.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Zitat veränderbare Spielregel:
§ 2 Hauptorgane (a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt. Diese drei Organe heißen Hauptorgane. (b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde. (c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der drei Hauptorgane sein.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 14:30, 3. Jul. 2009 (NNZ)


Hinweis: Muss ich Ihnen wirklich die Spielregeln erklären?

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Anfechtung

Der Vorgang 26/1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Ich bitte Sie, den letzten Satz von §7 OLLI zu beachten.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 15:32, 3. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Dies ist Vorgang 26/2

Nr. 27: Antrag auf Spielregelauslegung §8.1(c)

Antrag

Adressat: Justizsenator des Spielleiters
Antragsnummer: 27/1
Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Auslegung des 2. Satzes der Spielregel §8.1(c):
Drei Posten können analog zu §2 (b) besetzt werden, das Verfahren für die Besetzung und gegebenenfalls Absetzung des vierten Postens wird durch den Zentralrat festgelegt.
Durch diesen Satz wird Bezug genommen auf folgende Regel:
(b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde.

  • Kann ein Kamel überhaupt eine Position in dem IgoR einnehmen. Da es kein Hauptorgan ist, ist auch Regel §2(b) kaum anwendbar.
  • Kann ein Kamel eine Position in dem IgoR nur einnehmen, wenn eine Position in einem Hauptorgan vakant ist?

Begründung:

Diese Fragestellung ist zum einen eine in den Regeln nicht ausreichend geklärte Sache und außerdem eine perfekte Gelegenheit für eine Arbeitsprobe als Justizsenator.

Unterschrift, Datum: Opsim 09:54, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Nr. 28: 3. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 28: 3. Änderung der OLLI

Nr. 29: Russellsches Plenum

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Juli09#Nr. 29: Russellsches Plenum

Nr. 30: Untätigkeit des Innensenators Opsim

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/August09#Nr. 30: Untätigkeit des Innensenators Opsim

Nr. 31: Betriebsferien des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/August09#Nr. 31: Betriebsferien des Spielleiters

Nr. 32: Antrag auf Rüge des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 32: Antrag auf Rüge des Spielleiters

Nr. 33: Russellsches Plenum

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 33/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit stelle ich in meiner Funktion als Mitglied dreier Mitglieder des Russellschen Plenums gemäß §8(a)4 bzw. §16(a) einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung von §8(a).

Begründung:

Aus §8(a)2 ergibt sich ein Widerspruch: Das Russellsche Plenum müßte gleichzeitig Mitglied und nicht Mitglied seiner selbst sein. Sollte der Spielleiter außerstande sein, diesem Antrag nachzukommen, bitte ich ihn, gemäß §8(a)5 zu verfahren. Das Russellsche Plenum behält sich Maßnahmen gemäß §8(a)6 vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Russellsche Plenum (s. Nr. 39 (allgemeine Vorgangsseite), spez. Abstimmung über plenum-russ-1) selbst mit Vier-Fünftel-Mehr dieses Vorgehen gewählt hat.

Unterschrift, Datum: Für das Russellsche Plenum: Für das Mitglied Zentralrat: Kam-aeleon 20:35, 13. Aug. 2009 (NNZ)

Anlagen: Entscheidungshilfe


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Dieser Antrag wird abgelehnt, da sich der Spielleiter nicht in der Lage sieht, ihn zu bearbeiten.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 11:37, 15. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Ein Antrag auf Regeländerung nach §8(a)5 wurde gestellt.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


vorstehende Antragsablehnung. wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Typo ist nicht befugt, Anträge, die in die Zuständigkeit des Justizsenators des Spielleiters fallen, abzulehnen.

Ausführendes Organ: Mambres (privat)

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:42, 29. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 34: Beschwerde

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 34: Beschwerde

Nr. 35: Bewerbung

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 35: Bewerbung

Nr. 36: Ernennung zum Vorsitzenden der Revision des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 36: Ernennung zum Vorsitzenden der Revision des Spielleiters

Nr. 37: 4. Änderung der OLLI

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 37: 4. Änderung der OLLI

Nr. 38: Anfrage bezüglich der Kompetenz der Revision des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/September09#Nr. 38: Anfrage bezüglich der Kompetenz der Revision des Spielleiters

Nr. 39: Antrag auf Absetzung des Spielleiters

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 39: Antrag auf Absetzung des Spielleiters

Nr. 40: Leitsatz zum Dienstleistungsgedanken

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Leitsatz zum Dienstleistungsgedanken

Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zum Dienstleistungsgedanken :

Der Spielleiter und seine Unterorgane verstehen sich als Dienstleister aller am Bürokratenspiel teilnehmenden Organe und Kamele, um die bürokratische Grundordnung nach § 0 zu wahren und zu fördern.
In diesem Sinne sind die Unterorgane des Spielleiters bestrebt, ihre Dienstleistungen für das Organ Spielleiter nach dem Vorbild der Revision auch anderen Organen zugänglich zu machen, sofern die Art der jeweils erbrachten Dienstleistungen dies sinnvoll erscheinen lässt.
Alle Unterorgane des Spielleiters sind deshalb aufgerufen,
  1. zu prüfen, welche der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch anderen Organen als Dienstleistung angeboten werden können,
  2. eine Inanspruchnahme durch Dritte für diejenigen Dienstleistungen, die bei der Prüfung als geeignet erscheinen, im Rahmen ihrer Geschäftsordnungen zu regeln,
  3. dem Spielleiter über die Durchführung der beiden oben aufgeführten Punkte abschließend Bericht zu erstatten.


Vorgangsnummer: 40/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:26, 1. Okt. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Rechenschaftsbericht
Rechenschaft.jpg

Vorgangsnummer: 40/2

Bezug auf Vorgang: 40/1

Empfänger: Spielleiter

Verantwortliches Organ: Revision des Spielleiters

Betreff: Dienstleistungen der Revision des Spielleiters

Inhalt: Euer Ehren, wie schon im Leitsatz 40/1 erwähnt, hat die Revision des Spielleiters bereits vor dem Erscheinen des gennanten Leitsatzes geprüft, in welcher Weise sie Dienstleistungen für andere Organe erbringen kann, und diese Möglichkeit in Artikel 3 der RinGo festgelegt. Dies ist dem Spielleiter sicherlich schon bekannt. Da der genannte Leitsatz jedoch an alle Unterorgane des Spielleiters gerichtet ist, wird hiermit dennoch darüber Bericht erstattet. Anzumerken ist allerdings noch, dass die Revision des Spielleiters es für notwendig erachtet, Anträge auf Dienstleistungen für Dritte gemäß Artikel 3 § 7 RinGo jederzeit ablehnen zu können, damit die Revision dadurch nicht von ihrer ordnungsgemäßen Arbeit abgehalten wird. Dies steht aus Sicht der Revision in Übereinstimmung mit § 0 Spielregeln.

Unterschrift, Datum: TM?! 01:11, 2. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten

Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 40/2

Unterschrift, Datum: Mambres 12:15, 2. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Der Spielleiter dankt dem Revisor für den Bericht, der aus Gleichbehandlungsgründen von allen Unterorganen eingefordert wurde. Die Regelung aus Art. 3 § 7 RinGo wird ausdrücklich befürwortet.
Vorgangsnummer: 40/3


Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Nr. 41: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 41: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators

Nr. 42: Bewerbung als Polizeipräsident

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 42: Bewerbung als Polizeipräsident

Nr. 43: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (2. Versuch)

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 43: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (2. Versuch)

Nr. 44: Ordnungsmaßnahme gegen Opsim

Antrag

Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 44/1
Antragsgegenstand:

Verehrter Kollege,
hiermit beantrage ich die Ergreifung einer geeigneten Ordnungsmaßnahme nach § 16 der Spielregeln gegen Opsim wegen der unberechtigten Verwendung des Titels 1. Ehrenvorsitzender.

Begründung:

In dieser Ungültigkeitserklärung unterzeichnet Opsim mit dem Zusatz 1. Ehrenvorsitzender, ohne die nach der gültigen Fassung der Geschäftsordnung des Innensenators für diesen Titel erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Zwar hat Opsim die Funktion des 1. InSenV innegehabt, doch liegt bislang keine Entlastung des Aufsichtsrats gemäß § 2 (b) der Geschäftsordnung vor.

Unterschrift, Datum: Mambres 22:35, 3. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Geschäftsordnung des Innensenators


Please hold the line – bitte halten Sie die Linie


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Polizeipräsident

Die voraussichtliche maximale BearbeitungsDer Unterzeichner sieht sich außer Stande, über diesen Fall zu entscheiden. Hierfür ist eine verbindliche Auslegung der Regeln durch den Justizsenator erforderlich. Erst nach dessen Entscheidung wird der Polizeipräsident über diesen Antrag entscheiden..

Bemerkungen: Bemerkungen (optional)

Datum, Unterschrift: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)



Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Nr. 45: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (mal wieder)

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 45: Antrag auf Außerkraftstzung der Geschäftsodnung des Innensenators (mal wieder)

Nr. 46: Mitteilung zur Antragsentscheidungsbefugnis

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Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 46: Mitteilung zur Antragsentscheidungsbefugnis

Nr. 47: Antrag auf Rüge von Ungott

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Nr. 48: Antrag auf Rüge von ungott

Antrag

Adressat: Polizeipräsident gemäß §8b OLLI
Antragsnummer: 48/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Rüge von ungott

Begründung:

Werter Polizeipräsident,
Hiermit stelle ich den Antrag auf Rüge von ungott wegen Verstoßes gegen §0 der Spielregeln in Tateinheit mit Verstoß gegen §3 d der Spielregeln. Das betreffende Kamel hat nach Bearbeitung und Ablehnung des Antrages die Antragsnummer regelwidrig geändert und ist entsprechend zu rügen.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 18:53, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: Siehe Historie der Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge


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Anfechtung

Der Vorgang Rüge von ungott wird hiermit angefochten!

Begründung: Ein Sachbearbeiter, der seinen Sachverstand einigermaßen beisammen hat, kann sich nach Inaugenscheinnahme der Aktenlage sehr gern davon überzeugen, dass in Rede stehender Antrag nicht von meiner Person, sondern von der Anwaltssozietät Hinz & Kunz unterzeichnet wurde. Die Rüge ist daher abzuweisen. Weitere verleumderische Behauptungen gegen meine Person ziehen strafrechtliche Schritte nach sich. Ha!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: --ungott 20:19, 8. Okt. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Siehe Akte 81/04 sowie StGB

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung des Antrags 48/1 wird hiermit abgelehnt, da der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde und ein hinreichender Grund für eine Anfechtung nicht erkennbar ist. Das Recht, eine eventuelle Entscheidung über diesen Antrag durch den Polizeipräsidenten oder den Spielleiter anzufechten, bleibt davon unberührt.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 20:29, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dieser Vorgang trägt die Nr. 48/3


Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ergeht gemäß OLLI und RinGo.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 48/4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von 48/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es erscheint der Revision des Spielleiters offensichtlich, dass es sich bei Ungott, der Anwaltssozietät Hinz & Kunz und der Penisbeauftragten um ein und dasselbe Kamel handelt. Die Überprüfung, ob ein solches Verhalten überhaupt regelkonform ist, bleit den dafür zuständigen Stellen überlassen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: TM?! 20:29, 9. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (a) Spielregeln

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 48/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von 48/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich bitte anzumerken, das gemäß §1 b der Spielregeln Sockenpuppen nicht zum Spiel zugelassen sind. Daher wäre eine Rüge begrüssenswert und sicher alleine aus diesem Grund bereits gerechtfertigt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Kindchen Atreju 21:51, 10. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: § 1 (b) Spielregeln

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 48/6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 48/5

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Rechtsmittel nach § 16 der Spielregeln können beim Polizeipräsidenten des Spielleiters beantragt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 23:04, 11. Okt. 2009 (NNZ)

Siehe auch: sonstwo

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Dem Antrag 48/1 wird stattgegeben. Wie in [Vorgang] ersichtlich ist, beging ungott einen Verstoß gegen §3(d).

Außerdem wird der Sachverhalt in 48/4 aufgenommen und auch deshalb eine Rüge ausgesprochen. Allerdings nicht wegen §1(b), sondern wegen §1(a). Anwaltskanzleien sind nicht befugt, am Bürokratenspiel teilzunehmen.

Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Rüge ist in Vorgang 70 zu finden.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

Nr. 49: Antrag auf verbindliche Regelauslegung

 ERLEDIGT

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Nr. 50: Antrag auf Rüge des Innensenators

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Nr. 51: Antrag auf Entlassung

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Nr. 52: Antrag auf Rüge des Innensenators

Antrag

Adressat: Spielleiter oder Polizeipräsident
Antragsnummer: 52/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, sehr geehrter Herr Kollege, hiermit beantrage ich eine Maßnahme gemäß § 16 Abs. (c) der Spielregeln gegen Kamelokronf in seiner Funktion als Innensenator.

Begründung:

Kamelokronf ist immernoch nicht der Verfügung g0f der Revision des Spielleiters (zu finden auf Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge) entsprochen und die Genehmigung der von ihm verwendeten Seiten erneut beantragt, obwohl die dafür gesetzte Frist schon seit langem verstirchen ist. Dieses Verhalten ist mehr als nachlässig und sollte meiner Meinung nach mindestens eine Rüge anch sich ziehen.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:58, 15. Okt. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nr. 53: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 53: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Nr. 54: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 54: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Nr. 55: Antrag zur Korrigierung von § 3, Paragraff c.

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 55: Antrag zur Korrigierung von § 3, Paragraff c.

Nr. 56: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 56: Genehmigung neuer Seiten für den Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde

Nr. 57: Antrag zur Verhinderung des Bürokratischen Terrors

 ERLEDIGT

Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Archiv/Oktober09#Nr. 57: Antrag zur Verhinderung des Bürokratischen Terrors

Nr. 58: Antrag auf Mecklenburgvorpommerung des Spielleiters

 EILT!


Antrag

Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 58/1
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich, dass der Spielleiter gemäß §16(c) der Spielregeln gemecklenburgvorpommert werde.

Begründung:

Der Spielleiter hat willentlich gegen §8.1(f) der Spielregeln verstossen, indem er beide Anweisungen des Instituts gegen organelle Rekursion zum Ausfüllen des Fragebogens 1a seit fast vier Monaten missachtet hat (zum Vergleich: die regulär vorgeschriebene Frist beläuft sich auf 7 Werktage). Trotz einer Rüge (s. Vorgang 32/1ff.) ist der Spielleiter den Anweisungen nicht nachgekommen. Somit sind die in §16 festgehaltenen Verfahrensoptionen in minder schweren Fällen ausgereizt. Da sich der Spielleiter zweifelsohne nicht an die Regeln gehalten hat, bleibt dem Institut gegen organelle Rekursion einzig das Beantragen von Maßnahmen gemäß §16(c). Da der Fragebogen 1a für die Arbeit des IgoR unerlässlich ist und die Weigerung des Spielleiters, selbigen auszufüllen, selbige seit mehreren Monaten blockiert, besteht Eilbedürftigkeit gemäß Leitsatz 9/1 in jedem Fall.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 18:17, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die vom Antragsteller angeführte Eilbedürftigkeit hat der Prüfung durch den Spielleiter nicht standgehalten.
Dem Antragsteller ist hinlänglich bekannt, dass der Spielleiter sich keineswegs weigert, den angeführten Fragebogen auszufüllen, sondern aufgrund der besonderen Formvorschriften des IgoR in Verbindung mit dem Unvermögen des Zentralrats zur Beglaubigung von Antragsnummern hierzu schlechterdings nicht im Stande ist. Auch wenn den Spielleiter dies nicht von seinen in den Spielregeln aufgeführten Verpflichtungen befreit, stünden dem IgoR dennoch - durch entsprechende Erleichterungen oder Ausnahmeregelungen in seiner eigenen Geschäftsordnung - Wege und Mittel offen, um der vom Antragsteller aufgeführten Blockade abzuhelfen.
Insbesondere ist nicht erkennbar, wie das Aussprechen einer Ordnungsmaßnahme gegen den Spielleiter den Fortgang der Sache beschleunigen soll, da die oben erwähnten Hürden in diesem Fall fortbestehen.
Sofern die beantragte Ordnungsmaßnahme aber nicht geeignet ist, dem Missstand abzuhelfen, der als Grundlage der Eilbedürftigkeit angeführt wird, kann die Ordnungsmaßnahme selbst nicht als eilig angesehen werden. Vielmehr entsteht durch die ordnungsgemäße Entscheidung über die beantragte Maßnahme durch den zuständigen Polizeipräsidenten dem Antragsteller kein Nachteil.
Eine Eilbedürftigkeit ist folglich nicht gegeben, der Antrags ist entsprechend dem Leitsatz des Spielleiters zur Bearbeitung von Eilanträgen aus formellen Gründen abzulehnen.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:19, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Eine inhaltliche Würdigung, insbesondere zur Frage ob der vorliegende Verstoß ein schwerer Fall nach § 16 (c) der Spielregeln ist, findet explizit nicht statt.


Rechtsmittelbelehrung: Wie immer.

Nr. 59: Antrag auf Rüge des Spielleiters

 EILT!


Antrag

Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 59/1
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich, dass dem Spielleiter gemäß §16(c) der Spielregeln eine Rüge erteilt werde.

Begründung:

Der Spielleiter hat willentlich gegen §8(a)5 der Spielregeln verstossen, indem er trotz offensichtlicher Unfähigkeit, den in Antrag 33/1 bemängelten Widerspruch durch verbindliche Regelauslegung aufzulösen (unbearbeitet seit fast drei Monaten!), keinen Antrag auf Spielregeländerung beim Zentralrat der Paragraphenreiter gestellt hat. Da das Russellsche Plenum nur im äußersten Notfall auf die in §8(a)6 vorgesehenen Maßnahmen zurückgreifen möchte, hofft es, den Spielleiter durch eine Rüge dazu bewegen zu können, Antrag 33/1 nachzukommen bzw. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eilbedürftigkeit besteht in jedem Fall, da das Russellsche Plenum kaum arbeitsfähig ist, wenn seine Besetzung nicht abschließend geklärt ist.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 18:17, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag wurde als Eilantrag eingebracht. Die Eilbedürftigkeit wird damit begründet, dass sich aus der Bearbeitung des Antrags Konsequenzen für die Arbeitsfähigkeit des Russellschen Plenums ergeben sollen. Die Herstellung der Arbeitsfähigkeit eines Organs ist ein grundsätzlich erstrebenswerter Zustand. Ob die beantragte Rüge hierzu einen Beitrag leisten kann, vermag vorab nicht sicher eingeschätzt werden. Der hierüber mögliche Zweifel wird im vorliegenden Fall zugunsten des Antragstellers angenommen, so dass eine Bearbeitung des Antrags durch den Spielleiter selbst als Ausnahmefall möglich ist.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrags 33/1 ist nach der OLLI eindeutig der Justizsenator des Spielleiters. Da der Antrag 33/1 nicht als Eilantrag eingebracht wurde, ist eine Bearbeitung durch den Spielleiter selbst nicht statthaft. Durch die andauernde Vakanz der Stelle des Justizsenators kann aber tatsächlich die Position vertreten werden, dass die Bedingungen des § 8 (a) Ziff. 5 der Spielregeln vorliegen. Hierauf ist der Spielleiter jedoch mit dem laufenden Vorgang erstmalig aufmerksam gemacht worden, so dass die Drei-Tages-Frist aus § 8 (a) Ziff. 5 der Spielregeln nach Ansicht des Unterzeichners noch nicht abgelaufen ist.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:35, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Ein Neu-Antrag nach Ablauf der Frist ist selbstverständlich zulässig.


Rechtsmittelbelehrung: Wie immer.

Nr. 60: Antrag auf Verwarnung

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 58/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
Hiermit beantrage ich die Verwarnung des Zentralrates der Paragraphenreiter bzw. seines Mitgliedes Kam-aeleon gemäß § 16 (c).

Begründung:

Besagtes Kamel hat die Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Archiv/Oktober09 ohne gültige Erlaubnis angelegt und damit § 15 der Spielregeln verletzt. Sein per Feststellung selbstgenehmigter Antrag auf der Vorgangsseite des Innensenators kommt nicht als gültig in Frage, da die entsprechende Seite als nicht genehmigt gilt und die enthaltenen Vorgänge damit nichtig sind. Desweiteren ist im Falle dieses Antrags § 15, Satz 3 nicht anzuwenden, da innerhalb des Frist eine Antwort durch den Spielleiter, genauer durch das Unterorgan Revision des Spielleiters, entsandt wurde.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:28, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: ..

Anmerkung: Dieser Antrag wird ausnahmsweise direkt an den Spielleiter gestellt, da der Posten des Polizeipräsidenten derzeit unbesetzt ist.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang „58/1“ wird hiermit angefochten!

Begründung: Die Vorgangsnummer 58/1 verstößt gegen §19 der OLLI. („Die Akten sind fortlaufend zu nummerieren.“) Eine korrekte Vorgangsnummer wäre 60/1. Vom Inhalt her ist allerdings gegen den Antrag nichts einzuwenden – auch wenn die Addressierung an den Spielleiter in Anbetracht des existierenden, umfangreich bevollmächtigen Unterorgans Polizeipräsident etwas befremdlich erscheint. Im Sinne der Rechtsgleichheit würde ich es weiterhin begrüßen, wenn nach gleicher Argumentation auch der Innensenator für das regelwidrige Anlegen seiner Vorgangsseite verwarnt würde.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 18:41, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 60/2.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung 60/2 wird abgelehnt, da die Revision keinen Grund dafür erkennen kann, diesen Antrag anzufechten. Da sich aus Anträgen keinerlei direkte Folgen ergeben, erscheint die Anfechtung eines Antragse nicht nur in diesem Fall, sondern auch allgemein sinnlos. Das Recht, über die Zulässigkeit eines Antrags in erster Instanz zu entscheiden, liegt bei der Stelle, an die der Antrag gerichtet ist. Sollte deren Entscheidung aus sicht von Kam-aeleon falsch sein, so kann er immernoch ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen. Natürlich steht es Kam-aeleon frei, jederzeit mittels einer Anmerkung oder einer Stellungnahme seine Meinung bezüglich des Antrags darzulegen oder die den Antrag bearbeitende Stelle auf Besonderheiten oder Probleme hinzuweisen.


Ausführendes Organ: Revision des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 00:37, 5. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt die Nr. 60/3


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Das Aktenzeichen verstößt gegen die Bestimmungen der OLLI.


Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bemerkungen


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Nr. 61: Antrag auf (nachträgliche) Genehmigung der Archivseite Oktober des Zentralrats

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: 61/1
Antragsgegenstand:

Werter Innensenator,
hiermit beantrage ich die (nachträgliche) Genehmigung der folgenden Seite:

Begründung:

Auch im Oktober ist der Zentralrat von einer wahren Antragsflut überrollt worden, die es nun zu archivieren gilt. Die notwendige nachträgliche Beantragung dieser bereits angelegten Seite haben Sie sich durch Ihr schlampiges Verhalten betreffs Verfügung g0f auf Ihrer Vorgangsseite selbst zuzuschreiben!

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 18:41, 25. Nov. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 61/2

Bearbeitendes Organ: Privatkamel Kam-aeleon

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag 61/1 ist durch Fristablauf als genehmigt zu betrachten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 21:33, 5. Dez. 2009 (NNZ)

Nr. 62: Bitte um Änderung der Geschäftsordnung

Antrag

Adressat: Euer Ehren Spielleiter
Antragsnummer: 59/1
Antragsgegenstand:

Ich bitte den Spielleiter, §12a der OLLI wie folgt zu ändern:

    § 12 (a) Arbeitsproben nach § 12 sind deutlich als solche auszuweisen. Eine nachträgliche Kennzeichnung eines Vorgangs als Arbeitsprobe ist unzulässig. 

Begründung:

Die Nummerierungsrevision hat den Auftrag, innerhalb einzelner Regelwerke, eine einheitliche Nummerierung herzustellen. Nach Studium des §8 der OLLI und der §12 wurde eine Unstimmigkeit festgestellt.
Sollte diese Anweisung nicht innerhalb einer Woche erfüllt werden, oder auf andere Weise eine einheitliche Nummerierung hergestellt werden, wird die Nummerierungsrevision Maßnahmen nach Regel §8.5 (g) ergreifen.

Unterschrift, Datum: Opsim 22:27, 4. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung:

  1. Eine Unstimmigkeit in der Nummerierung der OLLI liegt nicht vor.
  2. Die beantragte Änderung ist nicht geeignet, eine sinnvolle Nummerierung der Paragraphen zu erreichen.

Im einzelnen:

  • zu 1.)
Anders als § 8, der mehrere Absätze enthält, die alphabetisch fortlaufend nummeriert sind, ist § 12a ein eigenständiger Paragraph ohne weitere Untergliederung. Er trägt eine um den Buchstaben "a" erweiterte Paragraphennummer, weil er thematisch nach § 12 einsortiert werden sollte, die Nummer § 13 aber bereits vergeben war. Das ist auch in anderen Gesetzestexten übliche Praxis (vgl. z. B. StGB § 202a).
  • zu 2.)
Die vorgeschlagene Änderung würde dazu führen, dass die OLLI zweimal § 12 enthält, was zumindest irreführend wäre. Die Einführung einer Untergliederung mit nur einem Unterpunkt gilt zudem allgemein als schlechter Stil.

Sofern die Nummerierungsrevision sich an der vorhandenen Nummerierung stört, wäre diese bestenfalls zu beheben, in dem § 12a in § 13 geändert wird, § 13 in § 14, § 14 in § 15 und so fort.


Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:31, 4. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Von einer fundierten Begründung gemäß § 8.5 (g) der Spielregeln kann in Antrag 59/1 nicht gesprochen werden.
Vorgangsnummer: 59/2


Rechtsmittelbelehrung: wie immer

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 59/3
Antragsgegenstand:

Ich bitte den Spielleiter, die OLLI abzuändern, insbesondere §12a.

Begründung:

Alle Paragraphen der OLLI sind zurzeit fortlaufend durch dezimale Zahlen numeriert. §12a verstößt gegen diese Ordnung. Daher liegt ein Korrekturbedarf durch die Nummerierungsrevision vor.
Hierbei werden dem Spielleiter alle Freiheiten gelassen. Möglichkeiten, diesen Missstand zu beenden sind zum Beispiel:

  • Integrierung des Punktes §12a in §12 oder einen anderen §.
  • Umbenennung des §12a in §0 oder §22.
  • Streichung des §12a.
  • Umbenennung des §12a in §13 und die Umnummerierung aller nachfolgenden Paragraphen.
Unterschrift, Datum: Opsim 19:24, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die Paragraphennummern werden wie folgt geändert:

  • § 1 wird § 00001
  • § 2 wird § 00010
  • § 3 wird § 00011
  • § 4 wird § 00100
  • § 5 wird § 00101
  • § 6 wird § 00110
  • § 7 wird § 00111
  • § 8 wird § 01000
  • § 9 wird § 01001
  • § 10 wird § 01010
  • § 11 wird § 01011
  • § 12 wird § 01100
  • § 12a wird § 01101
  • § 13 wird § 01110
  • § 14 wird § 01111
  • § 15 wird § 10000
  • § 16 wird § 10001
  • § 17 wird § 10010
  • § 18 wird § 10011
  • § 19 wird § 10100
  • § 20 wird § 10101
  • § 21 wird § 10110

Verweise innerhalb der Paragraphen auf andere Paragraphen der OLLI werden entsprechend diesem Schema angepasst. Die Änderung erlangt entsprechend § 3 OLLI (alt) unmittelbare Gültigkeit.

Begründung:
Das vorgestellte Nummerierungsschema ist geeignet, die von der Nummerierungsrevision geforderte Einheitlichkeit der Nummerierung herzustellen.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:53, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Genehmigungsnr. 59/4.


Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden bitte an die Revision richten.


Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 59/4

Unterschrift, Datum: Opsim 14:15, 9. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Vorgang 59/5.
Vielen Dank für die schnelle Änderung der OLLI. Diese Änderung erfüllt die Anforderungen der Nummerierungsrevision in besonderem Maße.


Hinweis: Hinweis (optional)


Nr. 63: Ordnungsmaßnahme gegen Opsim

Antrag

Adressat: Polizeipräsident des Spielleiters
Antragsnummer: 60/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Herr Kollege,
hiermit beantrage ich eine Rüge von Opsim wegen des ordnungswidrigen Anlegens der Seiten für die Nummerierungsrevision.

Begründung:

Die Nummerierungsrevision ist ein eigenständiges Organ nach den Spielregeln. Als solches stehen ihr eigene Seiten zu, die nach der Unveränderlichen Rahmenregeln Nr. 6 unterhalb von Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Organe anzulegen ist. Für die Nummerierungsrevision hat Opsim Seiten unterhalb der bereits bestehenden Organseiten des Spielleiters beantragt, wodurch der Eindruck ensteht, die Nummerierungsrevision sei ein Unterorgan des Spielleiters.
Damit werden nicht nur unbedarfte Bürokratenspieler leicht in die Irre geführt, sondern es findet auch ein aus Sicht des Antragstellers unbefugter Eingriff in den Gestaltungsbereich des Organs Spielleiter statt. Eine Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit § 0 der Spielregeln ist aus Sicht des Antragstellers nicht gegeben.

Unterschrift, Datum: Mambres 23:00, 4. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: Organseite der Nummerierungsrevision nebst Unterseiten


Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 60/2

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 60/1

Bearbeitendes Organ: Opsim

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Euer Ehren, dieses Missgeschick ist leider durch Unachtsamkeit beim Benutzen von Strg+C passiert. Ich werde auf allen Seiten der Nummerierungsrevision einen Hinweis verfassen, dass die Nummerierungsrevision kein Unterorgan des Spielleiters ist. Allerdings kann ich keinen Verstoß gegen Rahmenregel 6 feststellen. Die erlaubt jede Seite unterhalb von Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 10:40, 5. Dez. 2009 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Regeln sehen keine Verzeichnisstruktur vor. Es liegt also kein Regelverstoß vor.
Der Nummerierungsrevision wird empfohlen, ein Verfahren zum Verschieben von Seiten beim Zentralrat der Paragraphenreiter vorzuschlagen.


Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bemerkungen


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)


Nr. 64: Ordnungsmaßnahme gegen Schäublekamel und Katze

Antrag

Adressat: Polizeipräsident des Spielleiters
Antragsnummer: 64/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Herr Kollege, hiermit beantrage ich eine Mecklenburg-Vorpommerung, aushilfsweise eine Rüge von Katze und Schäublekamel.

Begründung:

Die genannten Kamele haben in den Akten 67 und 68 jede Menge höchst unbürokratischen Unsinn, teils sogar in nicht nicht-formloser Form, getrieben, und damit die Ernsthaftigkeit des Bürokratenspiels auf dreiste Weise in Frage gestellt. Ein solches Verhalten darf auf keinen Fall ohne Folgen bleiben!

Unterschrift, Datum: TM?! 00:22, 5. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: Akten 67 und 68 der allgemeinen Vorgangsseite


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die formlosen Änderungen in Akten 67 und 68 auf der allgemeinen Vorgangsseite sind ein schlinmmer Verstoß gegen §3(a). Für dieses unbürokratische Verhalten wird eine Mecklenburg-Vorpommerung ausgesprochen.

Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Ordnungsmaßnahmen finden sich in Vorgang 70.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

Nr. 65: Ordnungsmaßnahme gegen Schäublekamel

Antrag

Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 65/1
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Polizeipräsident.
Hiermit beantrage ich eine Ordnungsmaßnahme gegen Schäublekamel wegen Verletzung von §3 (b) der Spielregeln.

Begründung:

Das betreffende Kamel hat beim Aufsichtsrat keinen Antrag zum Stellen von Anträgen eingereicht und ist somit nicht berechtigt, Anträge gemäß §3 der Spielregeln zu stellen. §3 (c) der Spielregeln greift nicht, da Schäublekamel kein Organ im Sinne der Spielregeln ist und somit nicht von der Ausnahmregelung des §3 (c) der Spielregeln Gebrauch machen darf.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 11:36, 6. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

65/1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Da die Position des Polizeipräsidenten vakant ist, wird der Antrag zurückgezogen und an den Spielleiter selbst mit einer neuen Vorgangsnummer gestellt.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 65/2

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:28, 6. Dez. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Nr. 66: Ordnungsmaßnahme gegen Katze

Antrag

Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 66/1
Antragsgegenstand:

Sehr verehrter Polizeipräsident.
Hiermit beantrage ich eine Ordnungsmaßnahme gegen Katze wegen Verletzung von §3 (b) der Spielregeln.

Begründung:

Das betreffende Kamel hat beim Aufsichtsrat keinen Antrag zum Stellen von Anträgen eingereicht und ist somit nicht berechtigt, Anträge gemäß §3 der Spielregeln zu stellen. §3 (c) der Spielregeln greift nicht, da Katze kein Organ im Sinne der Spielregeln ist und somit nicht von der Ausnahmregelung des §3 (c) der Spielregeln Gebrauch machen darf.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 11:36, 6. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG

66/1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.


Begründung: Da die Position des Polizeipräsidenten vakant ist, wird der Antrag zurückgezogen und an den Spielleiter selbst mit einer neuen Vorgangsnummer gestellt.

Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 66/2

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 12:28, 6. Dez. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.



Nr. 67: Ordnungsmaßnahme gegen Schäublekamel

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 67/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Spielleiter.
Hiermit beantrage ich eine Ordnungsmaßnahme gegen Schäublekamel wegen Verletzung von §3 (b) der Spielregeln.

Begründung:

Das betreffende Kamel hat beim Aufsichtsrat keinen Antrag zum Stellen von Anträgen eingereicht und ist somit nicht berechtigt, Anträge gemäß §3 der Spielregeln zu stellen. §3 (c) der Spielregeln greift nicht, da Schäublekamel kein Organ im Sinne der Spielregeln ist und somit nicht von der Ausnahmregelung des §3 (c) der Spielregeln Gebrauch machen darf.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 12:32, 6. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Schäublekamel verstieß nachweislich gegen §3 (b) der Spielregeln. Da es sich um den ersten Verstoß handelt, wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. Diese findet sich auf der allgemeinen Vorgangsseite.

Ausführendes Organ: Polizeipräsident des Spielleiters

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 15:16, 6. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Vorgang 67/2.


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 67/3

Bearbeitendes Organ: Polizeipräsident

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich dieser Vorgang auf Vorgang Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Vorgänge#Nr._68_-_Der_heisse_.28Roll.29stuhl bezieht. Dieser trägt das Aktenzeichen 0190-010-2-10 .

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 13:53, 8. Dez. 2009 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)

Nr. 68: Ordnungsmaßnahme gegen Katze

Antrag

Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 68/1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Spielleiter.
Hiermit beantrage ich eine Ordnungsmaßnahme gegen Katze wegen Verletzung von §3 (b) der Spielregeln.

Begründung:

Das betreffende Kamel hat beim Aufsichtsrat keinen Antrag zum Stellen von Anträgen eingereicht und ist somit nicht berechtigt, Anträge gemäß §3 der Spielregeln zu stellen. §3 (c) der Spielregeln greift nicht, da Katze kein Organ im Sinne der Spielregeln ist und somit nicht von der Ausnahmregelung des §3 (c) der Spielregeln Gebrauch machen darf.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 12:32, 6. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 68/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 68/1

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrter Antragsteller, aus dem Antrag kann ich nicht entnehmen, welcher Antrag regelwidrig eingereicht worden ist. Im jetzigen Zustand dieses Antrages kann ich über diesen Antrag nicht entscheiden. Bitte ergänzen Sie die fehlenden Angaben bis 10.12.2009 03:51:43. Ansonsten wird dieser Antrag abgelehnt.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 68/3

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich dieser Vorgang auf Vorgang Nr. 67: Katzantrag bezieht.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Kindchen Atreju 22:52, 8. Dez. 2009 (NNZ)

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Der Antrag 68/1 wird genehmigt. Katze verstoß gegen §3(b). Da der gestellte Antrag aber sonst alle Anforderungen erfüllte und die erste Aktion von diesem Kamel im Bürokratenspiel ist, wird eine Verwarnung ausgesprochen.

Ausführendes Organ: Polizeipräsident

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 14:15, 9. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Vorgang 68/4. Die Verwarnung ist Vorgang 70/5/1


Rechtsmittelbelehrung: hier ggf. Rechtsmittelbelehrungstext einfügen (optional)

Nr. 69: Bewerbung als Polizeipräsident

Antrag

Adressat: Euer Ehren Spielleiter
Antragsnummer: 69/1
Antragsgegenstand:

Bewerbung als Polizeipräsident

Begründung:

Einzelne Kamele verstießen mehrfach gegen §0 und andere Spielregeln. Um keine Anarchie in unserer Bürokratie zuzulassen, bitte ich, meine Bewerbung zum Polizeipräsidenten zu berücksichtigen. Die Arbeitsprobe ist Vorgang 67.

Unterschrift, Datum: Opsim 15:16, 6. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Auf eine vollständige Dokumentation der bearbeiteten Vorgänge ist zu achten.

Begründung:
In seiner Arbeitsprobe Nr. 67/2 hat der Bewerber zweifellos sachlich richtig entschieden. Allerdings ist weder im Antrag dokumentiert, welcher Verstoß dem Antrag zugrundeliegt (d. h. welchen Antrag Schäublekamel unbefugt gestellt hat), noch wird in Opsims Genehmigung deutlich, dass er den Sachverhalt überprüft und den Verstoß identifiziert hat. Für die bessere Nachvollziehbarkeit der Akten ist es wichtig, zweifelsfrei klarzustellen, auf welchen Verstoß sich eine Ordnungsmaßnahme bezieht (hier: Antrag Nr. 68 (allgemein)).

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:03, 7. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Vorgangsnr. 69/2


Rechtsmittelbelehrung: Einsprüche bitte an die Revision


VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: 69/3

Hiermit wird folgendes verfügt:
Opsim wird zum Polizeipräsidenten nach § 8 (b) OLLI ernannt.

Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 10:03, 7. Dez. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Willkommen an Bord und auf gute Zusammenarbeit!


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 69/4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 69/2 und 69/3

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Ich danke für die Ernennung zum Polizeipräsidenten und hoffe ebenso auf gute Zusammenarbeit.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 13:53, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Nr. 70: Ordnungsmaßnahmen des Polizeipräsidenten

BESCHLUSS


Beschluss 70/0 des Polizeipräsidenten vom 08.12.2009 die Veröffentlichung von Ordnungsmaßnahmen

Diese Akte wird zunächst zur Sammlung der Ordnungsmaßnahmen des Polizeipräsidenten gegen Teilnehmer am Bürokratenspiel genutzt. Die einzelnen Ordnungsmaßnahmen sind in Unterakten einsortiert. Eine Anfechtung ist nur unter dieser Unterakte möglich und gegebenenfalls an die Revision des Spielleiters zu richten.

Die zu verwendenden Aktenzeichen lauten 70/fortlaufende Nummer der Unterakte/fortlaufende Nummer innerhalb der Unterakte

Der Beschluss ist gemäß ist gemäß einstimmiger Abstimmung aller Mitglieder des Polizeipräsidenten als provisorische Geschäftsordnung wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: dieser Beschluss

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung:

Rüge von 93.207.59.55

Rügen.jpg

RÜGE

Gerügt wird hiermit: IP 93.207.59.55

Anlass der Rüge: Urkundenfälschung, Manipulation von Vorgängen

Genauere Angaben:

Der Sachverhalt wird in Vorgang 3 beschrieben.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss 3/3 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)


Siehe auch: Dies ist Akte 70/1/1

Rüge von ungott

Rügen.jpg

RÜGE

Gerügt wird hiermit: ungott aka Anwaltssozietät Hinz & Kunz

Anlass der Rüge: Verstoß gegen §3(d) und §1(a)

Genauere Angaben:

siehe Vorgang 48

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss 48/7 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)


Siehe auch: Dies ist Akte 70/2/1

Mecklenburg-Vorpommer von Katze

Mecklenburg-Vorpommern.gif

Mecklenburg-Vorpommer

Hiermit wird gemecklenburg-vorpommert: Katze

Begründung: Verstoß gegen §3(a)

Nähere Informationen: siehe dazu Vorgang 64.
Dies ist Vorgang 70/3/1


–  Gemecklenburg-vorpommert wurde gemäß 64/2 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Mecklenburg-Vorpommer von Schäublekamel

Mecklenburg-Vorpommern.gif

Mecklenburg-Vorpommer

Hiermit wird gemecklenburg-vorpommert: Schäublekamel

Begründung: Verstoß gegen §3(a)

Nähere Informationen: siehe dazu Vorgang 64.
Dies ist Vorgang 70/4/1


–  Gemecklenburg-vorpommert wurde gemäß 64/2 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Verwarnung von Katze

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Verwarnung


Aktenzeichen: 70/5/1

Verwarnt wird hiermit: Katze

Gegenstand der Verwarnung:

Der Antrag Nr. 67: Katzantrag ist ein Verstoß gegen §3(b).

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss 68/4 –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 14:15, 9. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Nr. 71: Regelauslegung, um Vorgang 44 entscheiden zu können

Antrag

Adressat: Justizsenator
Antragsnummer: 71/1
Antragsgegenstand:

Ich bitte den Justizsenator zu entscheiden, ob Opsim zum in Vorgang 44 beschriebenen Zeitpunkt den Titel des 1. Ehrenvorsitzenden des Innensenators rechtmäßig trug.

Begründung:

Der Polizeipräsident sieht sich nicht in der Lage, Vorgang 44 ohne eine Regelauslegung zu entscheiden.

Unterschrift, Datum: Opsim 16:15, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Nr. 72: Seiten des Polizeipräsidenten

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: 72/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Innensenator,
für den Polizeipräsidenten beantrage ich die folgenden Seiten.

Begründung:

Dieser Antrag wird unter Anderem gestellt, um diese Seite nicht zu überlasten.

Unterschrift, Datum: Opsim 19:32, 8. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 72/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 72/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Antrag 72/1 ist durch Fristablauf genehmigt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 22:44, 10. Dez. 2009 (NNZ)

Siehe auch: siehe auch

Nr. 73: Seiten der Revisionshundeversorgungsstelle

Antrag

Adressat: Innensenator
Antragsnummer: 73/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Innensenator ,für die Revisionshundeversorgungsstelle beantrage ich die folgenden Seiten:


Begründung:

Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Revisionshundeversorgungsstelle zu garantieren, ist die Anlage eigener Seiten unabdingar.

Unterschrift, Datum: Mitglied der Revisionshundeversorgungsstelle TM?! 21:27, 15. Dez. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 73/2

Bearbeitendes Organ: Revisionshundeversorgungsstelle

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag wurde innerhalb von 48 Stunden nicht bearbeitet und gilt damit gemäß § 15 der Spielregeln als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 21:35, 17. Dez. 2009 (NNZ)


Anlagen: -

Nr. 74: Seiten der Meldestelle

Antrag

Adressat: Innensenator, ersatzweise Spielleiter
Antragsnummer: 74/1
Antragsgegenstand:


Sehr geehrter Innensenator, Euer Ehren Spielleiter,

für die Arbeit der Meldestelle beantrage ich folgende Seiten:

Begründung:


Die Seiten werden benötigt, da ansonsten die ordnungsgemäße Arbeit der Meldestelle gefährdet ist.

Unterschrift, Datum:

Mitglied der Meldestelle Stinkerwue 10:21, 7. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 74/2

Bearbeitendes Organ: Meldestelle

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:

Der Antrag 74/1 gilt nach § 15 nach 2 Werktagen als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Stinkerwue 20:09, 13. Jan. 2010 (NNZ)

Nr. 75: Geschäftsordnung des Polizeipräsidenten

BESCHLUSS


Beschluss 75/1 des Polizeipräsidenten vom 07.01.2010 den Erlass einer Geschäftsordnung.

Die erlassene Geschäftsordnung ist ab sofort bei der Arbeit mit dem Polizeipräsidenten zu beachten. Sie ist einsehbar auf der entsprechenden Seite des Polizeipräsidenten.

Der Beschluss ist gemäß §11 (a) und (b) der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: dieser Beschluss

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Opsim 14:38, 7. Jan. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: keine


Rechtsbehelfsbelehrung: Wenden Sie sich bei Rechtsbehelfen bitte an die Revision.

Nr. 76: Geschäftsordnung des Spielleiters

Antrag

Adressat: Euer Ehren Spielleiter
Antragsnummer: 76/1
Antragsgegenstand:

Ich bitte Euer Ehren Spielleiter, die OLLI in Einklang mit Leitsatz 3/1 der Nummerierungsrevision zu ändern. Für eine gültige OLLI muss die Nummerierung wie folgt geändert werden: alle Nummern müssen vom binären ins dezimale System ohne führende Nullen geändert werden.

Begründung:

Sie sollten diesem Antrag nachkommen, um Maßnahmen nach §8(e)7. zu entgehen. Aufgabe der Nummerierungsrevision ist es außerdem, eine einheitliche Nummerierung anzustreben. Die Nummerierungsrevision wird in einer Woche über weitere Maßnahmen beraten.

Unterschrift, Datum: Opsim 16:36, 17. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Da habe ich wohl keine andere Wahl.

Ausführendes Organ: Der Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 20:58, 22. Jan. 2010 (NNZ)

Bemerkungen: Genehmigungsnr. 76/2


Rechtsmittelbelehrung: wie immer

Nr. 77: Leitsatz zur Würdigung der Mitarbeiter

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Leitsatz zur Würdigung der Mitarbeiter

Hiermit erlässt Der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Würdigung der Mitarbeiter :

Entsprechend der Bestimmungen der OLLI setzt der Spielleiter bei der Erbringung seiner Dienstleistung auf ein Team aus ausgewählten, hochqualifizierten Mitarbeitern, von denen jeder für die Qualität der Dienstleistungen des Spielleiters für das Bürokratenspiel seine eigene, wichtige Rolle spielt.
Ehrungen und Auszeichnungen des Spielleiters gelten deshalb uneingeschränkt auch für alle Mitarbeiter des Spielleiters einschließlich seiner Unterorgane. § 10 (c) der Spielregeln ist dabei anzuwenden.

Vorgangsnummer: 77/1
Rechtsgrundlage: § 14 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 07:20, 31. Jan. 2010 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 78: Verbindliche Regelauslegung zu § 8 (d) Abs. 11 der Spielregeln

Antrag

Adressat: Justizsenator des Spielleiters
Antragsnummer: 78/1
Antragsgegenstand:

Verehrter Herr Justizsenator,
hiermit beantrage ich die verbindliche Auslegung von § 8 (d) Abs. 11 der Spielregeln in Bezug auf die Fragestellung, ob im Falle des Ablaufs der Spielrunde ohne ein ausgeführtes Rundensiegerernennungskonzept durch den Leitsatz des Spielleiters zur Würdigung der Mitarbeiter (Vorgang 77/1 des Spielleiters) alle Mitarbeiter des Spielleiters und seiner Unterorgane als Rundensieger festzustellen sind.

Begründung:

Der Leitsatz des Spielleiters zur Würdigung der Mitarbeiter bezieht sich allgemein auf Ehrungen und Auszeichnungen. Es kann in Frage gestellt werden, ob dabei auch die Übertragung des Titels des Siegers der Spielrunde in der Regelungskompetenz des Spielleiters nach § 14 OLLI steht.

Unterschrift, Datum: Mambres 07:28, 31. Jan. 2010 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten