Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
Atreju (Diskussion | Beiträge) (Nr. 18: eigene Seiten des Aufsichtsrates) |
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan ''Revision des Spielleiters'' weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.<br> | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Leitsatz|Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan ''Revision des Spielleiters'' weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.<br> | ||
:Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)|organ=der Spielleiter|thema=zur Unabhängigkeit der Revision|nummer=17/1|grundlage=§ 13 OLLI}} | :Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)|organ=der Spielleiter|thema=zur Unabhängigkeit der Revision|nummer=17/1|grundlage=§ 13 OLLI}} | ||
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| + | ==Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates== | ||
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| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=18/1|eigene Seiten des Aufsichtsrates|Euer Ehren, werter und hochgeschätzter Spielleiter.<br>Um die Arbeit des Aufsichtsrates zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich im Namen des Aufsichtsrates die Genehmigung folgender Seiten. | ||
| + | *[[Projekt:B%C3%BCrokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat]], als allgemeine Informationsseite über das Organ Aufsichtsrat. | ||
| + | *[[Projekt:B%C3%BCrokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge]], auf dieser Seite können Anträge an den Aufsichtsrat gestellt werden. | ||
| + | *[[Projekt:B%C3%BCrokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen]], auf dieser Seite werden die öffentlichen Bekanntmachungen über die an den Aufsichtsrat gestellten Anträge ausgehängt. | ||
| + | *[[Projekt:B%C3%BCrokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal_12A]], bis 31. Dezember 3219 bereits reservierter Sitzungssaal für die Tagungen des Aufsichtsrates. | ||
| + | |--[[Kamel:Atreju|Kindchen Atreju]] 17:57, 27. Jun. 2009 (NNZ)}} | ||
Version vom 27. Juni 2009, 17:57 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Nr. 1: Inkraftsetzung der OLLI
Beschluss 1/1 des Spielleiters vom 22.6.2009 über die Inkraftsetzung der OLLI in der Fassung vom 22. Juni 2009
- Die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters wird hiermit in Kraft gesetzt.
Der Beschluss ist gemäß § 11 (b) der Spielregeln wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters durch Unterschrift unter diesem Formular
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 00:27, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
NR. 2: Bewerbung als Vorsitzender des Unterorgans Polizeipräsident
Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters
Antragsnummer: AFAIK 788-K mMn
Antragsgegenstand:
Euer Merkwürden; ich bewerbe mich hiermit untertänigst als Vorsitzender des Unterorgans Poliziepräsident gemäß § 11 OLLI
Begründung:
Ich bin als langjähriges Mitglied in verschiedenen virtuellen und reallebenden Organistionen unzweifelhaft kompitent für überwachende und sanktionierende Tätigkeiten. Vergl. auch Anlagen. Mit servilstem Gruß,
Anlagen: langjährige Tätigkeit als Blockwart des Lesezirkels; Nachweis der Kenntnis essentieller bürokratischer Werkzeuge und Methoden; Frühere Tätigkeit als Walbeobachter in emerging democracies; Tätigkeitsnachweis im angestrebten Aufgabengebiet
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Spielleiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit verzögert sich bis zum vollständigen Eingang der Bewerbungsunterlagen..
Bemerkungen: Der Spielleiter setzt die abschließende Bearbeitung einige Tage aus, da die in § 11 OLLI geforderte Arbeitsprobe nicht beigefügt ist. Arbeitsproben aus anderen Spielrunden können nicht berücksichtigt werden, da diese sich ja auf ein abweichendes Regelwerk beziehen. Nur rein vorsorglich wird der Antragsteller bereits jetzt auch auf § 19 (a) der Spielregeln hingewiesen.
Datum, Unterschrift: Mambres 17:47, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die vom Bewerber vorgelegte Arbeitsprobe zeigt, dass in Bezug auf die Spielregelkenntnis des Bewerbers und seine Sorgfalt die an das Amt des Polizeipräsidenten anzulegenden hohen Maßstäbe nicht erfüllt sind. Die Bewerbung muss daher leider negativ beschieden werden. Eine Bewerbung in andere Unterorgane des Spielleiters wird damit explizit nicht ausgeschlossen. Wir wünschen dem Bewerber für seine weitere berufliche Zukunft alles Gute.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:37, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Schade. Andere Bewerber?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag AFAIK 788-K mMn
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ergänzend sei hier angemerkt, dass der Bewerber außerdem in seiner Bewerbung gleich drei Regelverstöße begeht (§§ 3 (d) und 19 (a) der Spielregeln sowie § 19 OLLI). Entsprechende Ordnungsmaßnahmen behält sich der Spielleiter ausdrücklich vor.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:54, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: oben zitierte Paragraphen
Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters
Antragsnummer: AFAIK 789-K mMn
Antragsgegenstand:
Nachreichung von Bewerbungsunterlagen
Begründung:
Euer Ehren;
hiermit möchte ich einen weiteren Eignungs- und Tätigkeitsnachweis meiner angestrebten Stellung als Polizeipräsident einreichen und mich für die erfolgte nicht-regelkonforme Einreichung des letzten Dokuments entschuldigen.
Mit untertänigstem Gruß,
auch an die Frau Gemahlin,
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/Maßn
Maßnahme:
Dem Bewerber wird in Anerkennung seiner Bemühungen ausnahmsweise die Möglichkeit zur Einreichung einer weiteren Arbeitsprobe eingeräumt.
Hierzu delegiert der Spielleiter hiermit entsprechend § 13 (a) der Spielregeln seine Befugnis zur Bearbeitung der Akte 4 an Camel-in-a-box. Die Delegation wird nach § 13 (b) der Spielregeln befristet bis zum Monatsende.
Begründung:
Mit der Nachreichung demonstriert der Bewerber (trotz erneuter Wahl einer Antragsnummer im Widerspruch zu § 19 OLLI) sein ernsthaftes Interesse. Die zwischenzeitlich erfolgte Nachbearbeitung der 1. Arbeitsprobe ist zudem deutlich sorgfältiger ausgearbeitet, auch wenn die Argumentation den Spielleiter noch nicht vollständig überzeugt (siehe dort). Zur abschließenden Beurteilung der Eignung des Bewerbers erscheint daher die Anfertigung einer zweiten Arbeitsprobe sinnvoll.
Da die Anfertigung einer zweiten Arbeitsprobe durch die in § 12 OLLI eingeräumte Delegation nicht abgedeckt ist, enthält diese Maßnahme eine explizite Ermächtigung des Spielleiters. Hierbei ist vom Bewerber zu beachten, dass die Delegation nach § 13 (a) der Spielregeln zustimmungspflichtig ist.
Unterschrift, Datum: Der Spielleiter, Mambres 22:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Maßnahme geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Die ersten sechs Wochen gelten als Probezeit.
Begründung:
Wie der Spielleiter erst jetzt erfahren hat, ist der Bewerber bereits vorbestraft. Die Vereinbarung einer Probezeit ist deshalb eine gebotene Vorsichtsmaßnahme bei der Übertragung so weitreichender Befugnisse.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 14:21, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ernennung folgt umgehend.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
ERLEDIGT
NR. 3: Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.
Begründung:
Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box dazu, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: lol-88
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich stimme dem Antrag auf Rügung besagter IP zu. Das hochstaplerische Verhalten besagter IP hat mich mit erstaunlicher krimineller Energie zu der unrichtigen Annahme verführt, die Feststellung Keinplan-07 von Kamel:Atreju entbehre jeglicher Grundlage. So etwas kann der Zentralrat nicht tolerieren. Kreuziget sie! (die IP jetzt.)
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:10, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
NR. 4: Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 4/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren.
Hiermit wird der Antrag auf Rüge von Camel-in-a-box gestellt.
Begründung:
Camel-in-a-box genehmigt Anträge auf Stellen von Anträgen welche an den Aufsichtsrat adressiert sind. Die Genehmigung wird von vorher bezeichnetem Kamel regelwidrig im Namen des Zentralrates genehmigt, obwohl in §3 (b) eindeutig festgelegt ist, das ausschliesslich der Aufsichtsrat für eine Genehmigung dieser Anträge zuständig ist. Dies stellt eine eklatante Regelverletzung dar, die so nicht geduldet werden sollte.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter, Befugnis deligiert nach § 13(a) SplRgln und gemäß Maßnahme 2/Maßn
Vorgangnummer:4/Gnmgng
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:43, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Argumentation des Antragstellenden ist nichts hinzuzufügen. Die Rüge wird zeitnah erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Gerügt wird hiermit: Kamel:Camel-in-a-box
Vorgangsnummer: 4/Rg
Anlass der Rüge: Unbefugtes Erteilen der Genehmigung eines Antrags auf das Stellen von Anträgen
Genauere Angaben:
Unbefugtes Erteilen der Genehmigung eines Antrags auf das Stellen von Anträgen, hier: Des Antrags kam-AadSvA-7. Befugnis delegiert nach § 13(a) SplRgln und gemäß Maßnahme 2/Maßn
– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss von Kamel:Camel-in-a-box, PlzPrsd i.B. –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:59, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: KP:WKPNI
ERLEDIGT
Nr. 5: Antrag auf Anwartschaft von der Penisbeauftragten
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 5/2
Antragsgegenstand:
In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich die Aufnahme der Penisbeauftragten in den bürokratischen Reigen als aktivisches Mitglied im Behörden-Brimborium und als Pressesprecherin der FSK.
Begründung:
Zum Zwecke der Weltverredlichung
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Für Spielinteressierte Kamele empfiehlt sich in der Regel zunächst ein Antrag nach § 3 (b) der Spielregeln, der an den Aufsichtsrat zu richten ist. Für die Einrichtung neuer Organe (FSK, Pressesprecherin) kann anschließend ein entsprechender Antrag auf Erweiterung der Spielregeln beim Zentralrat eingereicht werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Unbillige Härte. In der obigen Angelegenheit widerspreche ich Ihrem Widerspruch und berufe mich auf die UN-Behindertenrechtskonvention mit Datum vom 13.12.2006 und darf Sie daher um eine extensive Überprüfung der Sache mit Fingerzeig auf entsprechede Härtefallgründe (behindert und unfähig, den Antrag auszufüllen) bitten.
Ausführendes Organ: Die Penisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: )
Bemerkungen: 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ) Grußlos, DiePenisbeauftragte 00:14, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 6: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Zentralrat
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 6/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich das Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung
Begründung:
Diese Seiten scheinen mir dringendst notwendig für das reibungslose Funktionieren eines modernen, bürokratiekonformen Organs.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
EILT!
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 6/2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich zusätzlich noch folgende Seite für den ZntrRPrgR:
Begründung:
Diese Seite ist unbedingt notwendig, um die internen Betriebsabläufe von ZntRPrgR-fremden Eingaben zu trennen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 6/3
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Beim letzten Antrag meines Ratskollegen Camel-in-a-box ist im Namen der beantragten Seiten zwischen "Organe" und "Posteingang" noch "Zentralrat der Paragraphenreiter" zur klaren Abgrenzung gegen Posteingänge anderer Organe einzufügen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 11:09, 24. Jun. 2009 (NNZ)
UNGÜLTIG
6/2 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
mein Kollege hat völlig recht. Ich ziehe den nunmehr nichtigen Antrag zwecks korrigierter Neueinreichung zurück.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 6/4
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 11:45, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
EILT!
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 6/5
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich zusätzlich noch folgende Seite für den ZntrRPrgR:
Begründung:
Diese Seite ist unbedingt notwendig, um die internen Betriebsabläufe von ZntRPrgR-fremden Eingaben zu trennen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Ein eigener Posteingang der Paragraphenreiter entlastet die allgemeine Vorgangsseite. Die vom Antragsteller geltend gemachte Eilbedürftigkeit ist insofern gegeben, als bei zügiger Genehmigung entsprechend mehr Poststücke direkt beim Zentralrat abgeliefert werden können.
Ausführendes Organ: Der Innensenator, vertreten durch den Spielleiter gemäß § 6 OLLI
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 16:52, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf den Eilantrag 6/5
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 6/6
Bearbeitendes Organ: der Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Antrag 6/1 ist nach § 15 der Spielregeln durch Fristablauf genehmigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 09:50, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Nr. 7: Ernennung des Polizeipräsidenten
Vorgangsnummer/Zeichen: 7/Verf
Hiermit wird folgendes verfügt:
Camel-in-a-box wird zum Polizeipräsidenten auf Probe nach § 8 (b) OLLI ernannt.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 14:27, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Auf gute Zusammenarbeit!
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Polizeipräsident
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 16:13, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Euer Ehren,
auch ich freue mich auf die vertrauensvolle Zusammenabeit und möchte die Gelegenheit nutzen, Sie hiermit auf einen kleinen Umtrunk in meine neu zu beziehenden Büroräume einzuladen, sobald diese bewilligt sind. Meine Frau wird auch da sein und vielleicht einige
Schnittchen
aufbieten; ich würde mich freuen, auch Ihre Frau Gemahlin dort begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr
-- Camel-in-a-box Mach mit! 16:13, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 8: Antrag auf Anlegen neuer Seiten für den Polizeipräsidenten
EILT!
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 8/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich das Anlegen folgender Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Büro
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Wache
Begründung:
Diese Seiten scheinen mir dringendst notwendig, um die für ein Organ der öffentlichen Sicherheit notwendige Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten sicherzustellen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Aus dem Antrag ist nicht ersichtlich, welche Inhalte auf den beantragten Seiten veröffentlicht werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Unterseiten Büro und Wache. Auch die Eilbedürftigkeit des Antrags ist nicht einsichtig, da für die Erreichbarkeit des Polizeipräsidenten nach § 18 OLLI die Vorgangsseite des Spielleiters maßgeblich ist.
Ausführendes Organ: Der Innensenator, vertreten durch den Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:19, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Festina lente!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 9: Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen
Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen
Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Bearbeitung von Eilanträgen :
- Vorgänge, die vom Einreicher mit dem Stempel "EILT" versehen sind, werden vom Spielleiter und seinen Unterorganen bevorzugt bearbeitet. Die Bearbeitung beginnt dabei stets mit der Prüfung der Eilbedürftigkeit. Sind aus dem Vorgang keine besonderen Gründe zur Eile ersichtlich, so ist der Vorgang unabhängig von seinem Inhalt aus formalen Gründen abzulehnen.
Vorgangsnummer: 9/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:13, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 10: Ordnungsmaßnahme wegen Kompetenzüberschreitung
Adressat: Polizeipräsident
Antragsnummer: 10/1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Polizeipräsident,
hiermit beantrage ich die Ergreifung einer geeigneten Ordnungsmaßnahme gegen Camel-in-a-box wegen Amtsanmaßung durch die unbefugte Bearbeitung von Rechtsmitteln.
Begründung:
Im Vorgang Nr. 18 (allgemein) hat Camel-in-a-box eine nach § 20 OLLI korrekt eingelegte Anfechtung eigenmächtig bearbeitet, obwohl diese Aufgabe vom Spielleiter in den §§ 8 (e) und 20 OLLI eindeutig an das Unterorgan Revision des Spielleiters übertragen wurde.
Anlagen: Oberste Leit-Linie I des Spielleiters
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan. Laut § 10 (c) gelten alle Speilregeln, die Organe betreffen, auch für Unterorgane. Das gilt logischerweise auch für das Recht, Anfechtungen, die an das Unterorgan gerichtet sind, zu bearbeiten und auch vorläufig abschlägig zu behandeln. Inwiefern die in Rede stehende Anfechtung der erfolgten scharfen Verwarnung des Mambres (deren sachliche Richtigkeit nicht in Zweifel gezogen zu werden scheint) ein Rechtsmittel an das dem Unterorgan Polizeipräsident übergeordneten Hauptorgan Spielleiter war – dessen vakante Revisionsabteilung ja auch nach § 12 OLLI jedem im Rahmen einer Arbeitsprobe offensteht – oder ein Rechtsmittel an das durch Delegierung geschaffene Unterorgan Polizeipräsident selbst, was zumindest der Augenschein nahelegt, ist alles andere als "eindeutig" - evtl. müßte zur Klärung dieser Frage der Justizsentor herangezogen werden. In keinem Fall rechtfertigt dies Ordnungsmaßnahmen gegen den Camel-in-a-box, der ja wohl noch als rechtmäßig instituiertes Organ an ihn gerichtete Anfechtungen wird bearbeiten dürfen. Alles andere wäre zutiefst unbürokratisch.
Ausführendes Organ: Der Polizeipräsident
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Camel-in-a-box, Polizeipräsident, 07:33, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: keine
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr 11: Bewerbung als Revisor
Adressat: der Vorsitzende des Spielleiters'
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:
Bewerbung als Revisor gem. § 8 (e) und §§ 11, 12 OLLI
Begründung:
Euer Ehren;
Der Spielleiter ist mit der Fülle seiner Kompetenzen ständig der Gefahr ausgesetzt, etwas falsch zu machen. Ich kann ihm hier mit meiner Kompetenzkompetenz sehr effektiv zur Seite stehen und ihn bzw. die ihm nachgeordneten Organe vor legalistischen Winkelzügen bewahren, indem z.B. sachlich völlig außer Frage stehende Vorgänge wie die erfolgte Verwarnung PzPrs - 2406b mamb unter Ausnutzung der unklaren Kompetenzverteilung seiner GO "OLLI" angefochten werden, mit unabsehbaren Konsequenzen für die Autortät der Unterorgane des Spielleiters sowie auch - letztlich - die des Hauptorgans Spielleiter selbst.
Anlagen: Arbeitsprobe
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Arbeitsprobe entbehrt der Legitimation nach § 12 OLLI, da sie ganz offensichtlich erst nachträglich als Arbeitsprobe deklariert wurde. Weiter weist die Arbeitsprobe in ihrer Argumentation nach Ansicht des Spielleiters grobe inhaltliche Mängel auf. Eine adäquate Würdigung der Standpunkte beider Seiten ist nicht erkennbar.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:03, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Zur Abwehr einer möglichen Befangenheit strebt der Spielleiter eine personelle Trennung zwischen der Revision und den anderen Unterorganen des Spielleiters an.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang "Ablehnung der Arbeitsprobe" ohne Aktenzeichen wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Deklaration der Arbeitsprobe als Arbeitsprobe in der Arbeitsprobe ist nach OLLI nicht zwingend vorgesehen. Vorgesehen ist jedoch eindeutig die Delegation der entsprechenden Kompetenzen an Bewerbungswillige. Die Arbeitsprobe wurde gemäß OLLI § 11 der Bewerbung beigefügt, womit sie klar als Arbeitsprobe kenntlich gmacht wurde.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:32, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: keine
Nr. 12: Entlassung des Polizeipräsidenten
Vorgangsnummer/Zeichen: 12/Verf
Hiermit wird folgendes verfügt:
Camel-in-a-box wird mit sofortiger Wirkung aus dem Amt des Polizeipräsidenten entlassen.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 10 OLLI.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 10:09, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die offensichtliche Fehlentscheidung im Vorgang Nr. 10 macht eine Weiterführung der Zusammenarbeit untragbar. § 2 OLLI lässt an der Anwendbarkeit von § 20 im vorliegenden Fall keine Zweifel. Hier kann man nur noch von Rechtsbeugung und Begünstigung mit dem Polizeipräsidenten persönlich verbundener Betroffener sprechen.
Bewerbungen für das Amt werden ab sofort wieder entgegengenommen
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 12/Verf wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Entlassung entbehrt jeder Rechtgrundlage. Der angesprochene Vorgang "Ablehnug des Antrags 10/1" ohne Aktenzeichen wurde nicht angefochten. Eine Fehlentscheidung ist auch sachlich nicht erkennbar; es wurden keine Anhaltspunkte für eine Fehlentscheidung angegeben.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:32, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 12/Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Rechtsgrundlage der Entlassung ist § 10 OLLI.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 10:40, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: OLLI
Nr. 13: Bewerbung als Innensenator
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 13/1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit bewerbe ich mich für das vakante Amt des Vorsitzenden des Unterorgans Innensenator.
Begründung:
Als kompetenter Mitarbeiter in zahlreichen bürokratischen Institutionen fühle ich mich geradezu berufen dazu, dieses bedeutungsvolle Amt einzunehmen.
Anlagen: Zeugnisse für meine aufopfernde Tätigkeit in zahllosen Runden des Bürokratenspiels
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 13/2
Diese Anweisung ergeht an: Kam-aeleon
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Spielleiter dankt für das Interesse an der ausgeschriebenen Position und fordert den Bewerber hiermit auf, eine Arbeitsprobe nach § 12 OLLI anzufertigen.
Weitere Bemerkungen: -
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 13:29, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 13/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 13/2
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Eine Arbeitsprobe nach § 12 OLLI wurde angefertigt und kann eingesehen werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 20:23, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Arbeitsprobe des Bewerbers im Betätigungsfeld des Innensenators
Nr. 14: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator
Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: 14/1
Antragsgegenstand:
neue Seiten des Innensenators
Begründung:
Um die Arbeit des Innensenators zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator, als allgemeine Informationsseite über das Organ. Außerdem wird auf dieser Seite eine Übersicht sein, wann die Hauptorgane Vorschläge für neue Organe gemäß § 14 der Spielregeln einreichen müssen.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge, auf dieser Seite werden die Anträge gemäß § 14(d) und §15 der Spielregeln bearbeitet.
Anlagen: Da dies meine Arbeitsprobe zur Bewerbung als Innensenator ist, wurden durch § 12 der Oberste Leit-Linie I (OLLI) des Spielleiters alle Rechte des Spielleiters an mich delegiert. Dazu gehört gemäß § 3(c) der Spielregeln auch das Stellen von Anträgen.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Einrichtung der im Antrag 14/1 genannten Seiten erscheint sinnvoll und für den Fortgang des Spiels förderlich. Hiermit ist der vorliegende Antrag genehmigt.
Ausführendes Organ: Innensenator (Unterorgan des Spielleiters)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 19:51, 26. Jun. 2009 (NNZ), i.A. des Spielleiters gemäß §12 OLLI
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel können bei der zuständigen Stelle eingelegt werden.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Wie der Antragsteller in Mitteilung Nr. 15 selbst zugibt, hat er noch keinen Antrag auf das Stellen von Anträgen gestellt, ist also auch nicht befugt zwecks einer Arbeitsprobe das Anlegen neuer Seiten zu beantragen.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:00, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ungültigkeitserklärung bezieht sich sowohl auf Antrag 14/1 als auch auf Genehmigung 14/2 und trägt die Vorgangsnummer 14/3.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 14/4 wird hiermit angefochten!
Begründung: Wie ich bereits in den Anlagen zum Antrag 14/1 schrieb, erhalte ich für diesen Vorgang durch §11 der OLLI des Spielleiters ausdrücklich alle entsprechenden Rechte des Spielleiters. Der Spielleiter ist ein Organ, was IHNEN doch hoffentlich geläufig ist. Gemäß der Spielregeln hat jedes Organ das Recht, Anträge zu stellen. Ich habe den Antrag 14/1 deshalb auch nicht in meinem Namen, sondern ausdrücklich im Namen des Organs des Spielleiters. Deshalb fechte ich die Ungültigkeitserklärung 14/3 an, da ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung das Antragsstellungsrecht des Spielleiters nach erfolgter Delegation ausüben durfte.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:06, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung:
Der Vorgang Anfechtung von 14/4 wird hiermit angefochten!
Begründung:
- Im Moment existiert kein Vorgang 14/4, folglich kann auch kein solcher angefochten werden (es sei denn, der Anfechtende hätte seine eigene Anfechtung anfechten wollen).
- Eine Delegation entsprechender Rechte des Spielleiters sieht §12 und nicht §11 der OLLI vor.
- Wie gesagt werden zum Erstellen der Arbeitsprobe vom Spielleiter nur die entsprechenden und nicht alle Befugnisse des Spielleiters an den Bewerber delegiert. Für das Amt des Innensenators sind dies gemäss §8(c) der OLLI <zitat>Fristen nach § 14 (d) und Genehmigungen nach § 15 der Spielregeln<zitat-ende>, aber nicht das Stellen von Anträgen nach §3(a). Obige Ungültigkeitserklärung ist also absolut rechtmässig und die Vorgänge 14/1, 14/2 sowie die Anfechtung des imaginären Vorgangs 14/4 sind zu verwerfen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 20:13, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 14/5.
Der Vorgang 14/3 und 14/5 wird hiermit angefochten!
Begründung: Mit der falschen Vorgangsnummer im Betreff der Anfechtung 14/3 haben Sie natürlich Recht. Durch §12 der OLLI wurden aber die entsprechenden Befugnisse des Spielleiters, die dieser seinem Unterorgan verleiht, an mich delegiert. Da für ein Unterorgan gemäß §10(c) der Spielregeln automatisch alle Spielregeln betreffend von Organen gelten, gilt auch Regel §3(c) für das Unterorgan des Spielleiters, das des Innensenators. Auch dieses Recht wird also durch §12 der OLLI an mich delegiert.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:38, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Dieser Vorgang trägt die Nummer 14/6.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 14/7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang 14
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Da Kam-aeleon und ich offenbar komplett verschiedene Ansichten zu der Rechtmäßigkeit des Vorgangs 14 haben, schlage ich einen Antrag auf Regelauslegung gemäß §16(a) der Spielregeln vor. Diesen kann ich allerdings nicht einreichen, da dieser als Antrag an den Justizsenator des Spielleiters eingebracht werden muss. Ich bitte deshalb Kam-aeleon, den folgenden Antrag einzureichen.
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: noch zu vergeben
Antragsgegenstand:
Antrag auf Auslegung der Spielregeln
Begründung:
Euer Ehren, in Vorgang 14 gab es verschiedene Ansichten zu §12 der OLLI des Spielleiters. Die folgenden Auffassungen werden durch die Spielregeln nicht ausreichend eindeutig erläutert.
- §12 OLLI überträgt dem Anfertiger einer Lehrprobe die Rechte des entsprechenden Unterorgans, inklusive der Eigenschaft eines Unterorgans, Anträge gemäß §3(c) der Spielregeln stellen zu dürfen.
- §12 OLLI überträgt dem Anfertiger einer Lehrprobe nur die Rechte, die ausdrücklich in §12 OLLI genannt werden, nicht aber die Rechte eines Unterorgans.
Welche Form ist als gültig zu betrachten?
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 20:38, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Der Vorgang 14/3 wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat kein Recht, die Genehmigung von Seiten durch den Spielleiter für ungültig zu erklären. Eine Anfechtung mit nachträglicher Klärung durch den Spielleiter wäre möglich.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:53, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung ist Vorgang 14/8. Die Seiten, die in Antrag 14/1 beantragt wurden, sind also weiterhin genehmigt. Folglich kann in Vorgang 16 nicht erneut über die Anlegung dieser Seiten entschieden werden.
Beschluss 14/9 des Spielleiters vom 26.06.09 die weitere Vorgehensweise in dieser Sache.
- Der Spielleiter begrüßt die Intention der Beteiligten, in dieser Sache durch einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung Klarheit schaffen zu wollen. Ein solcher Antrag wird mit Sicherheit auch der Revision des Spielleiters bei der Bearbeitung der unterschiedlichen Anfechtungen in dieser Akte dienlich sein.
- Einstweilen teilt der Spielleiter die Ansicht, dass keine Rechtsgrundlage für die Ungültigkeitserklärung Nr. 14/3 besteht, sondern vielmehr ein ordnungsgemäßes Rechtsmittel zur Entscheidung durch die Revision des Spielleiters geboten gewesen wäre. In diesem Sinne geht der Spielleiter davon aus, dass die ausgesprochene Genehmigung der beantragten Seiten bis zu einer Entscheidung durch die Revision oder bis zu ihrer Außerkraftsetzung nach § 21 OLLI zunächst Gültigkeit hat.
- Für diese Verfahrensweise spricht auch, dass gegen die Genehmigung der Seiten selbst (Vorgang 14/2) kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sorgfältige Abwägung der Sachlage
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 23:40, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 15: Bewerbung als Innensenator
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nr. 15/1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren, eine formelle Bewerbung für das vakante Amt des Innensenators werde ich einreichen, sobald ich befugt bin, Anträge zu stellen. Meine Arbeitsprobe ist in Vorgang 14 zu sehen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 19:51, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Nr. 16: Arbeitsprobe für die Bewerbung als Innensenator
Adressat: Innensenator des Spielleiters
Antragsnummer: 16/1
Antragsgegenstand:
neue Seiten des Innensenators
Begründung:
Um die Arbeit des Innensenators zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich die Genehmigung folgender Seiten.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator, als allgemeine Informationsseite über das Organ. Außerdem wird auf dieser Seite eine Übersicht sein, wann die Hauptorgane Vorschläge für neue Organe gemäß § 14 der Spielregeln einreichen müssen.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Spielleiter/Innensenator/Anträge, auf dieser Seite werden die Anträge gemäß § 14(d) und §15 der Spielregeln bearbeitet.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Die Einrichtung der im Antrag 16/1 genannten Seiten erscheint sinnvoll und für den Fortgang des Spiels förderlich. Hiermit ist der vorliegende Antrag genehmigt.
Ausführendes Organ: Innensenator (Unterorgan des Spielleiters)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:19, 26. Jun. 2009 (NNZ) gemäß §12 OLLI
Bemerkungen: Diese Genehmigung trägt die Vorgangsnummer 16/2.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 16/2 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Seiten, die in Antrag 16/1 beantragt wurden, sind bereits genehmigt. Folglich kann die Erstellung dieser Seiten nicht erneut genehmigt werden. Ich bitte hiermit Euer Ehren, den Spielleiter, diesen Vorgang für ungültig zu erklären.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:53, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Sollte dieser Vorgang Gültigkeit haben, ist zumindest seine Rechtmäßigkeit als Arbeitsprobe anzuzweifeln, da außer der Veränderung der Antragsnummer und der Unterschrift keine Eigenleistung zu erkennen ist. Es handelt sich hierbei um Anfechtung 16/3
Der Vorgang 16/3 wird hiermit angefochten!
Begründung: Keine Spielregel verbietet das zweimalige Genehmigen derselben Seiten. Da ausserdem zum Zeitpunkt, da dieser Antrag gestellt wurde, unklar war, ob die Genehmigung 14/2 Gültigkeit hat oder nicht, wurde dieser Antrag gestellt und genehmigt, um sicherzustellen, dass die beantragten Seiten tatsächlich genehmigt sind. Dadurch handelt es sich hierbei um eine Hilfeleistung für den Anfechtenden, da somit garantiert ist, dass die von ihm beantragten Seiten erstellt werden können. Dieser Vorgang ist überdies auch als Arbeitsprobe vollkommen legitimiert, denn die OLLI schreibt nicht vor, dass eine Arbeitsprobe eine Eigenleistung enthalten muss oder sollte.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 11:09, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung trägt die Vorgangsnummer 16/4.
Nr. 17: Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision
Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision
Hiermit erlässt der Spielleiter den folgenden Leitsatz zur Unabhängigkeit der Revision :
- Um die Unabhängigkeit der Revision sicherzustellen, dürfen im Unterorgan Revision des Spielleiters weder der Spielleiter selbst noch Mitglieder anderer Unterorgane des Spielleiters Mitglied werden. Dem genannten Personenkreis ist es weiterhin verboten, sich auf ein Amt in der Revision des Spielleiters zu bewerben.
- Die ausnahmsweise Bearbeitung von Revisionsvorgängen durch den Spielleiter selbst nach § 6 OLLI ist entsprechend unzulässig, soweit sich das betroffene Rechtsmittel gegen einen vom Spielleiter persönlich bearbeiteten Vorgang richtet.
Vorgangsnummer: 17/1
Rechtsgrundlage: § 13 OLLI
Die betroffenen Stellen werden gebeten, ab sofort nach diesem Leitsatz zu handeln.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:52, 26. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 18: Antrag auf eigene Seiten des Aufsichtsrates
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 18/1
Antragsgegenstand:
eigene Seiten des Aufsichtsrates
Begründung:
Euer Ehren, werter und hochgeschätzter Spielleiter.
Um die Arbeit des Aufsichtsrates zu vereinfachen und die Übersichtlichkeit auf der allgemeinen Vorgangsseite zu wahren, beantrage ich im Namen des Aufsichtsrates die Genehmigung folgender Seiten.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat, als allgemeine Informationsseite über das Organ Aufsichtsrat.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Anträge, auf dieser Seite können Anträge an den Aufsichtsrat gestellt werden.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Bekanntmachungen, auf dieser Seite werden die öffentlichen Bekanntmachungen über die an den Aufsichtsrat gestellten Anträge ausgehängt.
- Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal_12A, bis 31. Dezember 3219 bereits reservierter Sitzungssaal für die Tagungen des Aufsichtsrates.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten