Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|43/5|43/3|Sehr geehrte Mitkamele, hiermit nehme ich die mir angebotene Stelle im Zentralrat der Paragraphenreiter an. Ich werde mich in meiner zukünftigen Position insbesondere darum bemühen, wichtige bürokratische Überwachungsstrukturen zu fördern.|[[Kamel:Wutzofant]] ([[Kamel Diskussion:Wutzofant|✉✍]]) 11:36, 7. Aug. 2009 (NNZ)|5=[http://www.youtube.com/watch?v=jMekEdMnP7U], [http://www.youtube.com/watch?v=MtPPtiRvFzs], [http://www.youtube.com/watch?v=HCCvRlOy3bg], [http://www.youtube.com/watch?v=aHBZHZ29tLA]}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Mitteilung|43/5|43/3|Sehr geehrte Mitkamele, hiermit nehme ich die mir angebotene Stelle im Zentralrat der Paragraphenreiter an. Ich werde mich in meiner zukünftigen Position insbesondere darum bemühen, wichtige bürokratische Überwachungsstrukturen zu fördern.|[[Kamel:Wutzofant]] ([[Kamel Diskussion:Wutzofant|✉✍]]) 11:36, 7. Aug. 2009 (NNZ)|5=[http://www.youtube.com/watch?v=jMekEdMnP7U], [http://www.youtube.com/watch?v=MtPPtiRvFzs], [http://www.youtube.com/watch?v=HCCvRlOy3bg], [http://www.youtube.com/watch?v=aHBZHZ29tLA]}} | ||
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+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Verfuegung|43/6|[[Kamel:Opsim|Opsim]] wird hiermit aus dem Unterorgan Innensenator des Spielleiters ausgeschlossen und durch [[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] ersetzt, falls dieser dem Eintritt zustimmt.|[[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]]|§12(c)|[[Kamel:Kam-aeleon|Kam-aeleon]] 13:47, 30. Sep. 2009 (NNZ)}} | ||
==Nr. 50 vom 15. September 2009 - Untätigkeit von Typo== | ==Nr. 50 vom 15. September 2009 - Untätigkeit von Typo== |
Version vom 30. September 2009, 12:47 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Die zentrale Vorgangsseite. Bitte §0 beachten!
Nr. 1 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: j-asa-1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Organ
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit bürokratischem Gruße, J* 17:44, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die Begründung erscheint mir schlüssig.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: jein-sa-2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: j-asa-1
Bearbeitendes Organ: unbekannt
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Obwohl die Begründung von J* zum Stellen von Anträgen in der Tat unzweifelhaft schlüssig ist, scheint sie soch unter kommasetzerischen Gesichtspunktn anfechtbar. Es wird die Einsetzung eines Sachverständigensausschusses vorgeschlagen, der zunächst die korrekte Kommasetzung in Anträgen, überprüft.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Sankt Bürokratius, Sinn und Zweck vom Dienst
Nr 2 vom 21.6.2009 - Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: j-asa-2
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Auch ich möchte Anträge stellen können, schon allein für den Fall, daß heiratswillige Bürokratinnen sich hier organisch betätigen. Achja, und auch wegen §14(a), wie mein Vorredner schon gesagt hat.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:32, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Wird hiermit genehmigt
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 3 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: What-So-Ever-1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Gemäß dem bis 2011 verlängerten Staatsvertrag über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland darf dieses Spiel nicht durchgeführt werden, wenn Ausgang und Verlauf den Charakter des Glücksspiels annimmt. Da der Umgang mit der deutschen Bürokratie anerkanntermaßen ein Glücksspiel ist, stelle ich hiermit die Forderung, das Spiel sofort wieder einzustellen.
Ausführendes Organ:
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 18:29, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Spielteinahme wäre ohnehin erst ab 18 Jahren möglich. Vor diesem Hintergrund müsste widrigenfalls sogar der zuständige Provider die Seiten der Kamelopedia sperren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufischtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ich denke, das geht so in Ordnung. Schliesslich ist der Antrag schlüssig begründet und widerspricht nicht den derzeit geltenden Spielregeln
Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel belehrt oder verfälscht oder sich belehrte oder verfälschte Rechtsmittel verschafft oder in Verkehr bringt, wird mit Antragsbearbeitungsfristen nicht unter zwei Jahren bestraft.
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst
Bearbeitendes Organ: Atreju für den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Charly Whisky ist weder Mitglied des Aufsichtsrates noch ist er Antragsberechtigt gemäß §3, Absatz (b) und insbesondere (c). Somit ist das betreffende Kamel nicht befugt Anträge - welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden - zu bearbeiten oder gar abzulehnen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 18:39, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Aktenzeichen-XY-Ungelöst
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Im Zusammenhang mit der von "Aufsichtsrat" Atreju festgestellten FESTstellung sei hiermit angemerkt, daß auch besagter Fuchorreiter zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme eines Sitzes in besagtem Gremium nicht antragsberechtigt war. Übrigens gehen Difflinks in dieser Vorlage nicht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:50, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst-2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä
Bearbeitendes Organ: Atreju
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
In der vorstellig getroffenen Feststellung seitens Camel-in-a-box wird hiermit folgende Stellungnahme seitens Kindchen Atreju abgegeben:
- Ich war zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits Mitglied des Aufsichtsrates nach
$§, Absatz (b) der Spielregeln. - Ich war ebenfalls zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits nach §3, Absatz (b) Antragsberechtigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:01, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: Änderung der Stellungnahme wegen Schreibfehler --Kindchen Atreju 19:04, 21. Jun. 2009 (NNZ))
Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-07
Bearbeitendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In diesem Zusammenhang sei ebenfalls festgestellt das Camel-in-a-box seinerseits zum Zeitpunkt seiner Feststellung 778555/hä nicht Antragsberechtigt war, da zu diesem Zeitpunkt sein Antrag zum Stellen von Anträgen gemäß §3 (b) noch nicht vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Insofern trifft §3 (c) zu, wonach durch die zum damaligen Zeitpunkt fehlende Berechtigung zum Stellen von weiteren Anträgen vorlag und somit Feststellung 778555/hä gar nicht getroffen werden konnte.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:10, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: Soso...
Bearbeitendes Organ: Camel-in-s-box, Zentralrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die obige Feststellung enbehrt jeder sachlichen Grundlage. Angaben bitte überprüfen!
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:23, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: meine Anlage
Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-8
Thema des Gutachtens: Feststellung von Camel-in-a-box
Kurzzusammenfassung: Die Feststellung Keinplan-7 ist sachlich Richtig.
Bearbeitendes Organ: Kamel Atreju
Ausführlicher Gutachtentext:
Der Zeitstempel der Genehmigung wurde gefälscht. Dadurch erscheint die Feststellung von Camel-in-a-box im ersten Moment gerechtfertigt, ist jedoch unter Beachtung der Zeitstempelfälschung sachlich unrichtig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 20:19, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Bitte Beachten: Die von mir oben gestellte Forderung ist kein Antrag gemäß §3(a), sondern ein formgerechter Hinweis um eine erneute Abschaltung der Kamelo zu verhindern.
Ausführendes Organ:
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 21:19, 21. Jun. 2009 (NNZ))
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Vorangehende Ablehnungen in dieser Akte, verursacht durch Charly Whisky wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Ungeachtet des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins eines Antrags auf Antragstellung hat das Mitkamel Charly Whisky keinen Posten im Aufsichtsrat und ist damit nicht Entscheidungsbefugt in einer an den Aufsichtsrat gerichteten Akte. Beide von ihm weiter oben in dieser Akte eingebrachten Ablehnungen sind daher ungültig. Sollte damit, wie in letzterer suggeriert werden soll, keine Ablehnung sondern ein Hinweis gemeint sein, so ist dieser keinesfalls formgerecht, für Hinweise ist das Formular Rechtshinweis vorgesehen.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat für die Abschaltung der Kamelopedia nicht zuständig. Auch ist die in der ersten Ablehnung erwähnte Regel bezüglich des Glücksspiels weder in den unveränderlichen Rahmenregeln noch in den Spielregeln oder einer Geschäftsordnung zu finden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 4 vom 21.06.2009 – Wahl zum Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x01
Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit wähle ich mich zum Spielleiter.
Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß § 2 (b) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 22:58, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Los geht's!
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 5 vom 21.06.2009 – Seiten des Spielleiters
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: 0x02
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantragt das Hauptorgan Spielleiter die Erlaubnis zum Anlegen der folgenden Seiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/GO
- Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Vorgänge
Begründung:
Diese Seiten werden zur Geschäftsaufnahme des Hauptorgans dringend benötigt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 23:07, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die beantragten Seiten sind binnen vier Tagen in Betrieb zu nehmen; andernfalls erlischt diese Genehmigung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang Obige Genehmigung wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren,
gemäß §3 (b), Satz 4 wird muss dem Stellen von Anträgen ein Antrag auf Stellen von Anträgen vorausgehen. Die Entscheidung des Spielleiters, den Antrag nicht nur als nicht ungültig zu betrachten, sondern ihn dann auch anzunehmen, stellt aus Sicht des Unterzeichners einen klaren Verstoß gegen die Spielregeln dar, und wird daher angefochten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 23:53, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Ob rechtliche Schritte bezüglich des Antrags 0x02 zu beantragen sind, wird derzeit noch geprüft.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der vorliegende Antrag des Spielleiters ist nach § 3 (c) der Spielregeln zulässig. Der vom Beschwerdeführer zitierte § 3 (b) Satz 4 bezieht sich explizit auf Anträge von Kamelen im eigenen Namen. Die Anfechtung wird daher abgewiesen.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 00:24, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Siehe Unterschriftsfeld im Antrag oben.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 6 vom 22.06.2009 – Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: Keinplan-9
Antragsgegenstand:
Hiermit wird der Antrag auf Rüge der IP 93.207.59.55 gestellt.
Begründung:
Gemäß Anlage hat die IP 93.207.59.55 eine Urkundenfälschung begangen, die zu ahnden ist. Die Urkundenfälschung besteht darin, den Zeitstempel der Genehmigung zu Antrag Nr. 2 zu verändern. Dies diente dann Camel-in-a-box daz, den Aufsichtsrat mit Hilfe des Antrages 778555/hä unter Verwendung unrichtiger Angaben zu torpedieren.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 18 OLLI.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 10:12, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: So nicht!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 7 vom 22.06.2009 – Antrag auf das Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: kam-AadSvA-7
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit ausserhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen zu dürfen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Freue mich auf die Zusammenarbeit, -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:07, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Das Nichtstellenkönnen von Anträgen wäre eine unzumutbare Härte.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Genehmigung von Antrag kam-AadSvA-7 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Camel-in-a-box ist kein Mitglied des Aufsichtsrates und somit nach §2(b) nicht berechtigt Anträge welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden zu bearbeiten oder gar zu genehmigen.
Ausführendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufischtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:41, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: So nicht!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:42, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat (und nur dieser) genehmigt solche Art von Anträgen.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel - sind auch nur Mittel zum Zweck.
Nr. 8 vom 22.6.09 - Anfrage im Bezug die Tätigkeits des Zentralrats
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 00-000 0/A
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: die Tätigkeit des Zentralrats
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Was tu ich hier?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 11:40, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: [1]
Nr. 9 vom 22.6.09 - Verfügung: GO des Spielleiters wird außer Kraft gesetzt
Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/15
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die GO des Spielleiters wird außer Kraft gesetzt.
Diese Verfügung erfolgt durch den Polizeipräsidenten gemäß OLLI § 8.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:58, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Gemäß der OLLI § 8 regelt der Polizeipräsident die Verfügungsgewalt nach § 11d des Spielleiters. Im Rahmen meiner Berwerbung um diesen Posten und in Erbringung des dafür nötigen Tätigkeitsnachweises verfüge ich hiermit in dieser Kompetenz die Außerkraftsetzung obenbenannter GO des Spielleiters.
Begründung:
Gemäß §3 4a erfordern Änderungen der Regeln, wie sie die genannte GO des Spielleiters unzweifelhaft darstellen, die Beschlußfassung mit 2/3-Mehrheit des Zentralrats. Diese Beschlußfassung ist nicht erfolgt; vielmehr hat der Spielleiter die GO regelwidrig selbst in Kraft gesetzt. Die hier in Rede stehende GO ist somit außer Kraft zu setzen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Die Verfügung iirc-08/15 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Hiermit übt der Spielleiter sein Vetorecht nach § 13 (c) der Spielregeln zur oben aufgeführten Verfügung aus.
Zwar ist die Verfügung durch Camel-in-a-box im Rahmen der in § 12 OLLI geregelten Delegation von Befugnissen an Stellenbewerber grundsätzlich rechtmäßig ausgestellt. Allerdings mangelt es der Verfügung an sachlicher Grundlage. Hier hätte man - gerade von einem Stellenbewerber - mehr Sorgfalt erwarten dürfen. Der Erlass von Geschäftsordnungen durch Organe in eigener Handlung ist nämlich in § 11 (a) der Spielregeln ausdrücklich legitimiert und insofern von einer unbefugten Änderung der Spielregeln eindeutig abgrenzbar.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: iirc-08/16
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:32, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang iirc-08/16 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren!
Ich zitiere § 4(a) SplRgln: „Änderungen an den Spielregeln bedürfen eines Antrags. Entsprechende Anträge können mit den Stimmen von zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen werden. “ Eine Regeländerung in diesem Sinne ist notwendigerweise jede Regelung innerhalb des Spiels, die eine in den SpRgln oder in den UvdlRmrgln getroffene Regelung ändert. Daher der Begriff Regel-Änderung. Da die SplRgln die Kompetenzen des SplLtrs genau vorgeben, ist eine Änderung dieser Kompetenzen unzweifelhaft und notwendigerweise eine Regeländerung. Hierbei ist nachrangig, in welcher Form oder an welchem Ort diese Regeländerung geschieht. Der § 11 (a) SplRgln, auf den die Vetoerklärung des SplLtrs sich bezieht, sieht zwar die Erstellung von Geschätsordnung von Organen vor, aber nur im Sinne einer internen Festlegung der inneren Arbeitsabläufe des jeweiligen Organs. Um Mißverständnissen vorzubeugen, hat der Regelgeber in dem genannten § unmißverständlich festgelegt (Zitat): „Jedes Organ kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung und sonstige dieses Organ sowie seine Unterorgane betreffende Regeln beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderlaufen. “ (Hervorhebung durch den Anfechter). Demzufolge wird die ungültigkeitserklärung iirc-08/16 angefochten.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 21:49, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Ich bin aber beireit, alles vergeben und vergessen sein zu lassen, wenn ich bitte Polizierpräsident werden kann. In dem Fall könnte ich mir sogar vorstellen, Teil der nötigen 2/3-Mehrheit im Zentralrat zu sein...
???
Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/17
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Camel-in-a-box,
der von Ihnen vorgebrachte Argumentationsgang deckt sich mit dem Regelverständnis des Spielleiters. Insofern kommt es letztendlich hier auf die Frage an, ob die OLLI eine interne Festlegung von Arbeitsabläufen des Organs Spielleiter ist (dies ist meines Erachtens der Fall), oder ob sie einer Spielregel oder einer unveränderlichen Rahmenregel zuwiderläuft. Im letzteren Fall wäre eine Ungültigkeitserklärung nach § 11 (d) der Spielregeln tatsächlich geboten.
Daher frage ich Sie hiermit höflich an, in welchen Punkten die OLLI Ihres Erachtens im Widerspruch zu Spiel- und Rahmenregeln steht, da dies aus Ihren bisherigen Ausführungen zur Sache nicht hervorgeht.
Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass - entgegen Ihrer Darstellung - die in den Spielregeln festgelegten Kompetenzen des Spielleiters in ihrer Gesamtheit durch die OLLI unverändert bleiben. Die Übertragung von Kompetenzen an Unterorgane ist in § 10 (a) der Spielregeln ausdrücklich vorgesehen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 22:44, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: relevante Regeln
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: -- Camel-in-a-box Mach mit!
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit beträgt aufgrund der Komplexität der Materie 21 Tage.
Bemerkungen: mit den personellen Ressourcen des Polizeipräsidenten könnte die Bearbeitung des Vorgangs wesenltich beschleunigt werden
Datum, Unterschrift: -- Camel-in-a-box Mach mit!
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: iirc-08/18
Thema des Gutachtens: GO des SplLtrs
Kurzzusammenfassung: wohl alles in allem i.O.
Bearbeitendes Organ: -- Camel-in-a-box Mach mit!
Ausführlicher Gutachtentext:
Nach eingehender Prüfung der Sachlage komme ich zu dem Ergebnis, daß die von Ihnen mit dem Beschluß 1/1 in Kraft gesetzte GO des SplLtrs
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 15:55, 23. Jun. 2009 (NNZ), Paragraphenreiter.
Nr 10 vom 22.6. 09 Zur Untätigkeit von Kamel:Kam-aeleon:
ERLEDIGT
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: KommPzPr-WTF?
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:Kam-aeleon, Zentralrat der Paragraphenreiter
Betr: Ihre Untätigkeit
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Kamel Kam-aeleon, Mitglied des Zentraklrats der Paragrphenreiter, ist untätig. Ein Antrag auf das Stellen von Anträgen ist nicht erfolgt, deshalb kann Kam-aeleon in absehbarer Zeit auch nicht tätig werden. Die Arbeit des Zentralrats wird damit unzumutbar erschwert. Kam-aeleon wird deshalb angewiesen, zeitnah einen Antrag auf das Stellen von Anträgen zu stellen, und eine triftige Begründung für seine Untätigkeit zu geben. Bei fortgesetzter Untätigkeit weden Maßnahmen ergriffen!
Weitere Bemerkungen: Ich freue mich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Zentralrat!
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:12, 22. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Untät-Kam-42
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: KommPzPr-WTF?
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Von einer Untätigkeit gemäß §12 der Spielregeln kann hier nicht die Rede sein! Inaktivität während weniger als 48 Stunden ist als für den Beamtenschlaf und die konsequente Verlangsamung aller Vorgänge unabdingbar zu erachten. Ausserdem wurde bereits ein Antrag auf das Stellen von Anträgen gestellt und von Aufsichtsrat Atreju genehmigt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 08:49, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Freue mich ebenfalls auf die Zusammenarbeit.
Nr. 11 vom 23.06.09 - Antrag auf Regeländerung
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: rglndrg-igor-1
Antragsgegenstand:
Hiermit beantragt der Unterzeichner eine Regeländerung gemäß §4 (a) in Form des nachfolgenden Regeltextes, der ordentlich unterhalb von §8 eingefügt werden soll:
- §8.1 Institut gegen organelle Rekursion
- (a) Das Institut gegen organelle Rekursion ist ein eigenständiges Organ. Es darf IgoR abgekürzt werden.
- (b) Zielsetzung des Institutes ist es, Organe aufzudecken, die sich selbst oder ein ihnen übergeordnetes Organ als Unterorgan definieren.
- (c) Das Institut besitzt bis zu 4 Mitglieder, es ist jedoch bereits ab einem Mitglied arbeitsfähig. Drei Posten können analog zu §2 (b) besetzt werden, das Verfahren für die Besetzung und gegebenenfalls Absetzung des vierten Postens wird durch den Zentralrat festgelegt.
- (d) Für seine Ermittlungen entwickelt das IgoR geeignete Fragebögen. Nach ihrer Veröffentlichung per Erlass kann der Aufsichtsrat innerhalb von 48 Stunden Veto gegen ihre Verwendung einlegen.
- (e) Nach Verstreichen der in (d) genannten Frist ist das IgoR berechtigt, einem Organ oder mehreren Organen eine Anweisung zum Ausfüllen einer Kopie des entsprechenden Fragebogens zu erteilen. Die Kopie ist der Anweisung beizufügen und muss nicht beglaubigt werden.
- (f) Organe haben einer Anweisung nach (e) innerhalb von 7 Werktagen nachzukommen. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist um bis zu weitere 5 Werktage kann beim IgoR gestellt werden.
- (g) Nach dem Verstreichen der in Absatz (f), Satz 1 definierten Frist und gegebenenfalls einer Fristverlängerung nach Absatz (f), Satz 2 analysiert das IgoR die gegebenen Antworten. Falls erforderlich, kann es Organen Empfehlungen zur Rekursionsvermeidung übermitteln oder beim Fund einer Rekursion eine Verwarnung gegen das rekursierende Organ aussprechen.
- (h) Organe sind nicht verpflichtet, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, wenn sie keine Unterorgane besitzen und auch nicht selbst Unterorgan eines anderen Organes sind.
- (i) Organe können auf Antrag von ihrer Verpflichtung, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, befreit werden, sofern sie weniger als ein Mitglied besitzen.
Begründung:
Bei der Einrichtung von Unterorganen können durch Ungenauigkeiten in der Formulierung oder durch Unsorgsamkeit in der organisatorischen Struktur Rekursionen auftreten, die mit der allgemeinen Ordnung und insbesondere §0 schärfstens im Widerspruch stehen. Dies kann nur durch die Einrichtung eines geeigneten Organes behoben werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: -- Camel-in-a-box Mach mit!, Zentralrat
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist im Moment wegen Untätigkeit von 50% des Zentralrats schwer abzuschätzen..
Bemerkungen: Wir arbeiten täglich an der Effizienzsteigerung des Zentralrats. Im Zuge dieses Projekts wurde dieser Vorgang von einem Supervisor mitgeschnitten. Wenn der Antragsteller dies nicht wünscht, dann sage er jetzt:"Stopp"!
Datum, Unterschrift: -- Camel-in-a-box Mach mit!
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-3½
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-1
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Die von Aufsichtsrat J* vorgeschlagene Regeländerung betreffs des Einrichtens eines Instituts gegen organelle Rekursion scheint mir unbedingt zu unterstützen. Allerdings stelle ich im Antrag selbst die geschmähte Rekursion fest, wenn nach Absatz (i) Organe auf Antrag von ihrer Verpflichtung, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, befreit werden können, sofern sie weniger als ein Mitglied besitzen. Da dies nur der Fall wäre, falls ein Organ über null Mitglieder verfügt, wäre es in diesem Fall auch nicht arbeitsfähig und könnte somit keinen Antrag auf Befreiung der Verpflichtung, einer Anweisung nach Absatz (e) nachzukommen, stellen. Deshalb ist der gesamte Absatz (i) in höchstem Grade redundant und überflüssig und eines Organs, das sich rühmt, den Kampf gegen die Rekursion zu führen, unwürdig. Falls schnelle Bearbeitung gewünscht wird, empfehle ich deshalb dem Antragsteller eine entsprechende Überarbeitung seines Regelvorschlags.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 08:49, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-4π
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-3½
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehter Mitbürokrat Kam-aeleon, sehr geehrter Zentralrat,
Wie Sie bereits korrekt in Ihrer Stellungnahme wiedergegeben haben, sieht Absatz (i) des Regelvorschlags die Möglichkeit vor, ein Organ auf Antrag von ihrer Verpflichtung nach Absatz (e) des Regelvorschlags zu befreien, sofern es weniger als ein Mitglied besitzt. Der Absatz ist jedoch keinesfalls redundant: An keiner Stelle des vorgeschlagenen Regeltextes wird festgelegt dass der Antrag durch das Organ selbst gestellt werden muss.
Die Befreiung eines Organes mit weniger als einem Mitglied scheint zunächst sinnvoll, da fraglich ist, ob ausreichend personelle Mittel zur Bearbeitung vorhanden sind. Ein solche Organ hätte aber auch zuvor die Bearbeitung gemäß §13 (a) an ein anderes Organ oder Einzelkamel deligieren können, was die Bearbeitung widerum ermöglicht.
Schlussendlich schließt die Tatsache, dass ein Organ weniger als ein Mitglied besitzt, eine Rekursion nicht grundsätzlich aus - eine Befreiung muss hier gründlich gepfrüft werden. Damit dem IgoR eine fundierte Enscheidung in dieser Frage möglich ist, sollte eine Prüfung unter Angabe der erforderlichen Informationen zuvor beantragt werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 09:29, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-zwschbr-5¾
Dieser Bericht ergeht an: J*
aufgrund: ihres Antrags rglndrg-igor-1
Aufgrund des momentanen Raumproblems im Zntrlrt/PrgRtr kommt es bei der Abwickling ihres Antrags zu Verzögerungen. Die Inbetriebnahme geeigneter Räumlichkeiten ist bei SplLtr angefragt. Wir werden Sie vom weiteren Fortschreiten in Ihrer Angelegenheit unterrichten.
Unterschrift des Berichterstatters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:52, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: 98,9%
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Anfängliche Bedenken sind restlos ausgeräumt, die beantragte Regeländerung ist sehr geeignet zum reibungslosen Ablauf bürokratischer Vorgänge. -- Kam-aeleon 10:15, 24. Jun. 2009 (NNZ 2. Stimme Ich lehne es ab, ohne eigene Räumlichkeiten des Zentralrats über Regeländerungen zu diskutieren. Siehe auch Antrag 6/1 beim Spielleiter. Wir haben ja noch nicht mal ne GO, weil wir keine Seite dafür haben!!! -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:42, 24. Jun. 2009 (NNZ), PrgR) 3. Stimme Ich stimme dem Antrag zu. Paragraphenreiter Opsim 13:37, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit einer Stimme.
Bemerkungen: Nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat tritt diese Regeländerung in Kraft.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 13:37, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-anm-6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ihr Antg.a.R.-äng. rglndrg-igor-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Aufsichtsrat;
die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten des ZntRPrgR ist leider immer noch von zweifelhaften Winkelzügen behindert. Aber die zu erwartende GO des ZntRPrgR ist bereits hier einzusehen, und der Posteingang ist auch betriebsbereit. Es könnte Ihr Anliegen merklich beschleunigen, wenn Sie Ihren Antg.a.R.-äng. bereits jetzt überarbeiten würden. Als einmaligen Service im Rahmen einer Übergansregelung bieten wir Ihnen hiermit ein gültiges AZ für den Antg.a.R.-äng. an: Es lautet 0 24/06/09 h af-07-ŵġ und ist bis heute, 23:59, gültig. mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 17:14, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-anm-7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: rgl-ndrg-igor-anm-6
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrter Zentralrat,
eine Änderung des Antrages ist derzeit wohl kaum möglich, siehe §3 (d), zumal über den eingereichten Antrag bereits abgestimmt wird. Prinzipiell ist das Erreichen der erforderlichen Mehrheit noch möglich.
Weiterhin lehnt der Unterzeichner ab, Geschäftsordungen zu befolgen, die nicht nur nicht ordentlich inkraftgesetzt wurden, sondern zudem auch etliche Rechtschreib- und Grammatikfehler beinhalten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 19:45, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: rgl-ndrg-igor-mtt-8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: rgl-ndrg-igor-anm-7
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Geschätzter Aufsichtsrat;
Es war nie von der Änderung des Antrages die Rede; eine solche wird von den SplRegln nach erfolgter Bearbeitung eindeutig untersagt. Wie kommen Sie dazu, mir zu unterstellen, ich wolle Sie zu unbürokratiegemäßem Handeln anstiften? Meine Bemerkung rgl-ndrg-igor-anm-6 bezog sich auf eine Regelgemäße Wiedervolage ihres Antrages (vor vorhegegangenem Rückzug Ihres alten Antrages und im Rahmen eines neuen Antrages), um die Chancen eines positiven oder teilweise positiven Bescheides zu erhöhen. Die angeführte Bemerkung erfolge also in Ihrem Interesse; aus derselben Motivation haben ich Ihnen auch Einblick in unsere im Entstehen begriffene und notwendigerweise noch nicht perfekte GO gewährt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:50, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: pfft...
Nr. 12 vom 23.06.09 - Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: Luzi-AadSvA-8
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit ausserhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen zu dürfen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Luzi-AadSvA-8
Unterschrift, Datum: J* 09:31, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat wird in Kürze über den Antrag entscheiden.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Der Vorgang Luzi-AadSva-8 wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Antrag geht von falschen Prämissen aus. Der antragstellende LF behauptet, es sei für ihn von Nachteil für seine Tätigkeit außerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter, keine Anträge stellen zu dürfen. Demgegenüber war zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Mitgliedschaft des LF in dem genannten Organ gegeben, siehe Anmerkung. Insofern ist der Antrag abzulehnen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:20, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Beweis der Mitgliedschaft des LF in dem genannten Organ zum Antragszeitpunkt
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Eine nachweisliche Tätigkeit innerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter schließt eine zusätzliche Tätigkeit außerhalb der Zentralrates nicht aus.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:25, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung bezieht sich auf obige Anfechtung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
Der Antragsteller erhält die Befugnis zum Stellen von Anträgen, jedoch ausschließlich, sofern dies im eigenen Namen erfolgt (gemäß §3 (b)). Der Aufsichtsrat befugt den Antragsteller jedoch nicht zur Stellung von Anträgen im Autrage des Zentralrats.
Begründung:
Der Antrag enthält keine Formfehler, in der Antragsbegründung ist jedoch nur die Rede von Tätigkeiten außerhalb des Zentralrates.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:25, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dieser Vorgang bezieht sich auf Luzi-AadSvA-8.
Siehe auch: §3 (b) und (c) der Spielregeln.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann angefochten werden, sofern dies nicht im Widerspruch mit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates oder einer Spielregel steht.
Nr. 13 vom 23.06.09 - Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: Luzi-AadSvA-9
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit innerhalb des Zentralrates der Paragraphenreiter ist es u.U. von Nachteil, Anträge nicht stellen, bearbeiten oder in bürokratischer Weise bearbeiten, bzw. in Form von Formblättern etc. pp, bearbeiten zu dürfen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der Antragsteller hat bereits einen Antrag gemäß §3 (b) gestellt, der vom Aufsichtsrat insoweit genehmigt wurde, dass dem Antragsteller das Recht zum Stellen von Anträgen im eigenen Namen zugesagt wurde. Eine nochmalige Zusicherung dieses Rechtes hätte keinen Effekt - die nochmalige Genehmigung des Antrags wird daher nicht als notwendig erachtet.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:07, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Siehe auch: nachfolgenden Vorgang
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:07, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Für die Erteilung von Genehmigungen, Anträge oder andere Formblätter bearbeiten zu dürfen ist der Aufsichtsrat nicht zuständig (ausgenommen für Genehmigungen Anträge im eigenen Namen stellen zu dürfen), schon gar nicht, wenn dies im Namen eines anderen Organs geschehen soll.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 14 vom 23.06.09 - Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen
EILT!
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 0x03
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich einen Antrag auf das Stellen von Anträgen gemäß §3(b).
Begründung:
Ich habe da einige Erweiterungen der Spielregeln, die ich gerne schnell noch beantragen möchte, bevor mir die CDU wegen Urheberrechtsverstößen den Zugang zum Internet abklemmt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Erweiterungen der Spielregeln sind immer gut!
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 23:11, 23. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Internetabklemmung durch ein nicht in den Spelregeln festgelegtes Organ? Was für eine Unordnung!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 15 vom 24.6.09 - fällige Abmahnungen wegen unkorrekter Anrede
Aktenzeichen: PzPrs - 2406 mamb
Verwarnt wird hiermit: Mambres
Gegenstand der Verwarnung:
Der Mambres hat sich folgenden Verstoßes gegen § 14 (a) SplRgln schuldig gemacht: In seinem Antrag 0x03 spricht er den Aufrischtsrat mit Euer Ehren an. Diese Anrede ist aber lediglich den Vorsitzenden der Hauptorgane vorbehalten. Der Aufsichtsrat hat keinen Vorsitzenden. Insofern wird der Mambres gemäß § 16 (c) SplRegln und § 8 (b) OLLI verwarnt.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:24, 24. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident
Siehe auch: Abmahnung
Aktenzeichen: PzPrs - 2406 atrj
Verwarnt wird hiermit: Atreju
Gegenstand der Verwarnung:
Der Atreju hat sich folgenden Verstoßes gegen § 14 (a) SplRgln schuldig gemacht: In seinem Antrag Keinplan-9 spricht er den Spielleiter nicht mit Euer Ehren an. Diese Anrede steht dem Spielleiter, der Vorsitzender des Hauptorgans Spielleiter ist, zu. Insofern wird der Atreju gemäß § 16 (c) SplRegln und § 8 (b) OLLI verwarnt.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:24, 24. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident
Siehe auch: Abmahnung
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: PzPrs - 2406 mamb
Unterschrift, Datum: Mambres 16:40, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Schön, dass die Unterorgane des Spielleiters so vorbildlich funktionieren.
Hinweis: Vielleicht lohnt in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf Vorgang Nr. 13?
Nr. 16 vom 24.6.09 - Aufsichtsrat: Antrag auf Annahme der Geschäftsordnung
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 0V3
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit stelle ich Ihnen einen Vorschlag für die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates zur Verfügung, dessen Annahme ich beantrage. Ich bitte Sie, im Falle von Fehlern oder Unsorgsamkeiten eine korrigierte Version einzureichen; andernfalls leiten Sie bitte Abstimmung ein.
Begründung:
Der Aufsichtsrat braucht dringend eine Geschäftsordnung.
Anlagen: Entwurf für eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Zu: 0V3
Titel: Entwurf für eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Inhalt:
Aufsichtsrätische rechtliche Grundlagen und Schaffensweisen (ARGUS)
§1 Sinn und Zweck dieser Verordnung
(1) Der Aufsichtsrat verpflichtet sich, entsprechend dieser Verordnung zu arbeiten. Sie stellt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates dar.
(2) Änderungen an dieser Verordung erfordern eine Mehrheit von zwei Stimmen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist zur Abgabe einer Stimme berechtigt. Hat der Aufsichtsrat weniger als zwei nicht untätige Mitglieder, so darf die Stimme des Vorsitzenden doppelt gewertet werden.
§2 Aufgaben des Aufsichtsrates gemäß der Spielregeln
(1) Der Aufsichtsrat ist zuständig für folgende Aufgaben:
- a. Bearbeitung von Anträgen auf Antragstellung gemäß § 3 (b)
- b. Einlegen eines Vetos nach § 4 (b)
- c. Freigabe von Regeländerungen entsprechend § 4 (c)
- d. Absetzung des Spielleiters nach § 5 (a)
- e. Auflösung des Zentralrates nach § 6
- f. Einlegen eines Vetos nach § 16 (b), Satz 2
(2) In seiner Funktion als Hauptorgan nimmt der Aufsichtsrat zusätzlich wahr:
- a. Bearbeitung von Anfechtungen gegen Maßnahmen nach § 12 (c) gemäß § 12 (d)
- b. Verwarnung untätiger Kamele nach § 12 (e)
§3 Organisationsstruktur des Aufsichtsrates
(1) Der Aufsichtsrat hat 2 Mitglieder.
(2) Mitglieder des Aufsichtsrates können folgende Ämter bekleiden:
- a. Vorsitzender des Aufsichtsrates
- b. Oberaufseher des Aufsichtsrates
- c. Assistent des Oberaufsehers des Aufsichtsrates
(3) Aufgrund des Arbeitskräftemangels bekleidet ein Mitglied unter Umständen mehrere Ämter. Dabei gilt:
- a. Das Amt des Vorsitzenden erhält grundsätzlich das dienstälteste Mitglied. Montags, Mittwochs und Sonntags wird es vom dienstjüngsten Mitglied vertreten, dieses nimmt für diese Zeit die Funktion des Vorsitzenden ein.
- b. Das Amt des Oberaufsehers wird wöchentlich an ein anderes Mitglied vergeben. Dabei erhält das Amt immer dasjenige Mitglied, dessen letzter Amtsantritt als Oberaufseher am längsten zurückliegt. Hatte ein Mitglied dieses Amt noch nie inne, so gilt sein Eintritt in den Aufsichtsrat als letzter Amtsantritt im Sinne von Satz 1.
- c. Das Amt des Assistenten des Oberaufsehers wird jeweils an das Mitglied vergeben, welches voraussichtlich in der folgenden Woche das Amt des Oberaufsehers innehaben wird.
§4 Anträge und andere Verwaltungsvorgänge
(1) Anträge betreffend der Aufgaben des Aufsichtsrates gemäß ARGUS §2 (1) a., b. oder f. sind an den Aufsichtsrat als Ganzes zu richten.
(2) Für jede Angelegenheit ist eine eigene Akte anzulegen.
(3) Anträge und andere Verwaltungsvorgänge sind mit einer Akten- und Vorgangsnummer auszustatten:
- a. Die Aktennummer besteht aus einer fortlaufenden dezimalen Zahl deren Ziffern in umkekehrter Reihenfolge zu notieren sind.
- b. Die Vorgangsnummer besteht aus dem Buchstaben "V" (ohne Anführungszeichen) gefolgt von der fortlaufenden, oktalen Nummer des Vorgangs.
- c. Akten- und Vorgangsnummer sind durch einen Schrägstrich ("/") voneinander abzutrennen. Ist der Vorgang an den Vorsitzenden adressiert, so ist stattdessen ein Semikolon (";") zu verwenden.
- d. Die Aktennummer der ersten Akte nach Inkrafttreten dieser Verordnung ist 1, die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs jeder Akte ist 3.
(4) Verwaltungsvorgänge betreffend der Aufgaben des Aufsichtsrates nach ARGUS §2 (1) c. sind an den Oberaufseher des Aufsichtsrates zu richten.
(5) Verwaltungsvorgänge nach ARGUS §2 (1) d. oder e. sind an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richten.
§5 Rechtsmittel
(1) Entscheidungen des Aufsichtsrates können innerhalb von 5 Tagen angefochten werden. Die Anfechtung ist ausführlich zu begründen.
(2) Rechtsmittel können nur gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates eingelegt werden, nicht jedoch gegen beim Aufsichtsrat eingegangene Vorgänge.
(3) Rechtsmittel sind in der Akte des anzufechtenden Vorgangs einzureichen.
§6 Entscheidungen des Aufsichtsrates
(1) Sofern nicht anders festgelegt, entscheidet der Aufsichtsrat per Abstimmung. Dabei ist eine 2/3-Mehrheit ausreichend. Hat der Aufsichtsrat weniger als zwei nicht untätige Mitglieder, so kann die Stimme des Vorsitzenden doppelt gewertet werden.
(2) Entscheidungen, die in den durch ARGUS §2 (1) a. definierten Aufgabenbereich fallen, sind keine Abstimmungen nötig.
(3) Die Doppelte Zählung der Stimme des Vorsitzenden ist nicht zulässig, wenn die Spielregeln eine Mindestanzahl oder einen Mindestanteil an Pro- oder Contra-Stimmen für eine Annahme oder Ablehnung des Vorgangs festlegen.
Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Ich stimme dem Antrag und der damit verbundenen Geschäftsordnung zu. Kindchen Atreju 21:42, 24. Jun. 2009 (NNZ) 2. Stimme Auf geht's! --J* 22:29, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde mit hundertprozentiger Mehrheit angenommen.
Bemerkungen: Die Akten- und Vorgangsnummer dieser Abstimmung ist 0V4
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: J* 22:29, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 0V5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 0V4
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
der Aufsichtsrat hat soeben eine neue Geschäftsordnung verarbschiedet. Der genaue Wortlaut der Verordnung kann in der Anlage zum Antrag 0V3 dieser Akte eingesehen werden.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 22:29, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Anlage zu 0V3
Nr. 17 vom 24.6.09 - Antrag auf Erweiterung der Spielregeln (Meldestelle)
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0x04
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Erweiterung der Spielregeln in § 8 wie folgt:
(a) Meldestelle
- Die Meldestelle ist ein eigenständiges Organ mit unbegrenzter Mitgliederzahl.
- Der Eintritt sowie das Ausscheiden aus der Meldestelle sind beim Aufsichtsrat zu beantragen. Anträge auf Eintritt in die Meldestelle können nur vom Kandidaten selbst gestellt werden.
- Die Meldestelle führt eine Liste aller Kamele, die an der laufenden Runde des Bürokratenspiels teilnehmen oder teilgenommen haben, und kennzeichnet dabei Kamele, für die ein Antrag nach § 3 (b) genehmigt wurde.
- Zur Prävention und Aufklärung terroristischer Straftaten sammelt und veröffentlicht die Meldestelle nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten der Bürokratenspielteilnehmer.
- Die Meldestelle ist befugt, hierzu sämtliche Seiten und Vorgänge des Bürokratenspiels sowie die Kamelbauten der Spielteilnehmer auszuwerten.
- Die Meldestelle ist weiter befugt, zusätzliche persönliche Dateien bei den Spielteilnehmern durch Fragebögen zu erheben und dabei eine angemessene Frist zur Beantwortung zu setzen. Die Frist darf fünf Tage nicht unterschreiten.
- Die Spielteilnehmer sind zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragebögen verpflichtet, sofern sie nicht vom Spielleiter von der Beantwortung freigestellt werden.
- Die Organe des Bürokratenspiels können bei der Meldestelle die Bereitstellung von Datenmaterial für ihre Tätigkeit beantragen.
Hilfsweise beantrage ich weiter, den Abschnittsbuchstaben (a) durch den nächsten freien Abschnittsbuchstaben zu ersetzen, falls bis zur Genehmigung dieses Antrags bereits andere Abschnitte in § 8 eingefügt wurden.
Begründung:
Melden macht frei.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x08
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 0x04
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Vorstehende Regeländerung beantrage ich in meiner Eigenschaft als Spielleiter.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 20:47, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: § 14 (a) der Spielregeln
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: In Absatz 2 der vorgeschlagenen neuen Regel ist von einem Eintritt aus der Meldestelle die Rede. Da dies einen Widerspruch in sich darstellt, hält der Zentralrat die beantragte Regeländerung nicht für sinnvoll. Der Antragsteller ist aber ausdrücklich dazu aufgefordert, den beanstandeten Mangel zu beheben und den korrigierten Antrag dem Zentralrat in Einklang mit der Geschäftsordnung PETER&OLGA in dessen Posteingang wiedervorzulegen.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 14:25, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Rechtsmittel gegen diesen Vorgang können nach §7 PETER&OLGA eingelegt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 18 vom 24.6.09 - verschäfte Abmahnung wegen wiederholter unkorrekter Anrede
Aktenzeichen: PzPrs - 2406b mamb
Verwarnt wird hiermit: Mambres
Gegenstand der Verwarnung:
Der Mambres hat sich folgenden Verstoßes gegen § 14 (a) SplRgln schuldig gemacht: In seinem Antrag 0x04 spricht er den Zenralrat der Paragraphenreiter mit Euer Ehren an. Diese Anrede ist aber lediglich den Vorsitzenden der Hauptorgane vorbehalten. Der Zentralrat hat derzeit keinen Vorsitzenden, auch, weil der Spielleiter in Vernachlässigung seiner ihm von den Spielgeln zugewiesenen Obliegenheiten die Zulassung von Büroraum verweigert. Ob dieses Verhalten eine vorsätzliche Obstruktion der Bürokratie im Sinne von § 16 SplRgln darstellt, muß noch untersucht werden. Zunächst wird der Mambres gemäß § 16 (c) SplRegln und § 8 (b) OLLI streng verwarnt. Die verschärfte Verwarnung erfolgt auch aufgrund der soeben erfolgten Verwarnung aus ähnlichem Grund, und weil der Spielleiter aufgrund seiner herausgehobenen Funktion eine Vorbildfunktion für junge Bürokraten hat oder haben müßte, was die korrekte Auslegung und Anwendung des Regelwerks betrifft.
– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Polizeipräsidenten –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 23:39, 24. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident
Siehe auch: Abmahnung
Der Vorgang Verwarnung PzPrs - 2406b mamb wird hiermit angefochten!
Begründung: Die frühere - anerkannt berechtigte - Verwarnung des Unterzeichners in dieser Sache wurde im vorliegenden Antrag an den Zentralrat beherzigt. So wurde die gewählte Anrede erweitert, um neben einem etwaigen Vorsitzenden des Zentralrates ("Euer Ehren") auch weitere nicht-vorsitzenden Mitglieder ("verehrte Paragraphenreiter") anzusprechen. Damit ist aus Sicht des Unterzeichners eine Differenzierung vorgenommen worden, die die Anforderungen von § 19 (a) der Spielreglen hinreichend erfüllt. Ob der Posten des Vorsitzenden im Zentralrat zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich besetzt ist, ist aus Sicht des Unterzeichners in dieser Sache unerheblich.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 23:55, 24. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Ggf. ist in dieser Sache eine Regelauslegung durch den Justizsenator angezeigt.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die obige Anfechtung wird abgelehnt. Die verschäfte Verwarnung erfolgte rechtens.
Ausführendes Organ: Der Polizeipräsident
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 00:06, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen:
Begründung: Die fragliche Anfechtung bezieht sich auf einen „eventuellen Vorsitzenden“. Dieser Rechtstitel ist bürokratiefremd. Vorsitzende von Hauptorganen, welche mit "Euer Ehren" angeredet werden müssen, werden gemäß vom Hauptorgan in Kraft gesetzter Geschäftsordnungen bestimmt. Diese Geschäftsordnugnen sind öffentlich, es kann also jedes Kamel sich davon in Kenntnis setzen, ob das genannte Organ einen Vorsitzenden hat und wenn ja, welchen. Die weiteren Ausführugnen der Anfechtung sind hier irrelevant.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Die Ablehnung der obenstehenden Anfechtung durch Camel-in-a-box wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Camel-in-a-box hat keinerlei Befugnis, die obenstehende Anfechtung zu bearbeiten. In § 20 der Obersten Leit-Linie I des Spielleiters ist eindeutig geregelt, dass eingelegte Rechtsmittel durch die Revision des Spielleiters bearbeitet werden.
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 00:21, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Welch beispiellose Kompetenzüberschreitung!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: Der Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: PzPrs - 2406c mamb
Beschwerdegrund: Ungerechtfertigte Ungültigkeitserklärung
Genauere Angaben:
Euer Ehren; Sie haben die Niederschlagung der obigen Anfechtung für ungültig erklärt, obwohl sie in Anwendung Ihrer GO §12 OLLI durchgeführt wurde (Zitat: „Zum Zwecke der Erstellung einer Arbeitsprobe für die Bewerbung in ein Unterorgan gelten die entsprechenden Befugnisse des Spielleiters als gemäß § 13 (a) der Spielregeln an den Bewerber delegiert“). Dies ist nicht hinzunehmen, ebensowenig wie die fälschliche, rufschädigende öffentliche Verdächtigung (Zitat: "Welch beispiellose Kompetenzüberschreitung!"und "Amtsanmaßung!")
Unterschrift, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 07:52, 25. Jun. 2009 (NNZ), Polizeipräsident
Bemerkungen: siehe auch Vorgang 11/1 Spielleiter
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x05
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehende Beschwerde
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Bearbeiter der Entgegnung auf die obenstehende Anfechtung hat nicht deutlich gemacht, dass er als Bewerber nach § 12 OLLI handelt. Die nachträgliche Erklärung eines eingereichten Vorgangs als Arbeitsprobe kann nicht akzeptiert werden.
Diese Anmerkung stellt lediglich die persönliche Einschätzung des Spielleiters dar. Die abschließende Bearbeitung des Vorgangs ist der Revision des Spielleiters vorbehalten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 09:59, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: C-i-a-b / 18/anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: vorstehende Anmerkung
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren,
Die Deklaration der Arbaitesprobe als solche schon in der Arbeitsprobe ist nicht von der OLLI vorgesehen; siehe auch Akte 11 / Spielleiter
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:44, 25. Jun. 2009 (NNZ), Zentralrat)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 19: PETER&OLGA
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragrphenreiter
Antragsnummer: PrgR 1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat,
Hiermit schlage ich per Anlage folgende Geschäftsordnung vor.
Begründung:
Der Zentralrat braucht dringend eine Geschäftsordnung.
Anlagen: PETER&OLGA, Entwurf für die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
Zu: Prgr 1
Titel: Entwurf für eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Inhalt:
Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
Präambel
§ 1 (1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter, im weiteren Verlauf als ZntRPgrR bezeichnet, verpflichtet sich, nach den im Folgenden festgelegten Regeln zu arbeiten.
§ 1 (2) Alle Mitglieder im ZntRPgrR, im folgen als PgrR bezeichnet, arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und Vertrauens zusammen.
§ 1 (3) Die Beschlußfassung der ZntRPgrR ist nichtöffentlich, Protokolle werden nicht erstellt. Alle PgrR haben über die internen Vorgänge des ZentRPgrR absolutes Stillschweigen zu bewahren.
§ 1 (4) Es ist das Bestreben des ZntRPrgR, die Zahl der PrgR soweit wie möglich zu erhöhen. Siehe dazu auch § 2(4).
PETER&OLGA: Programm für Effizienz, VerTrauen, VERschwiegenheit und KOLleGiAlität
§ 2 Mitglieder und Positionen
§ 2(1) Der Vorsitzende, im Folgenden Vstzd genannt, wird durch Wahlen mittels einfacher Mehrheit bestimmt. Er kann dieses Amt nicht ablehnen, kann aber zurücktreten.
§ 2 (2) Der Vstzd kann jederzeit, befristet oder auf eine bestimme Sache bezogen, seinen Vorsitz an einen anderen PrgR seiner Wahl delegieren.
§ 2(3) Der stellvertretende Vorsitzende wird ebenfalls mit einfacher Mehrheit gewählt. Er vertritt den Vorsitzenden in jeglicher Funktion, falls dieser untätig ist. Untätig ist der Vstzd in diesem Sinne dann, wenn er länger als 24 Stunden keine ZntRPrgR-relvanten Vorgänge getätigt hat. Die Gründe der Untätigkeit spielen hierfür keine Rolle; aus der vorgenannten Untätigkeit erwachsen dem Vstzd keine Maßregelgründe nach § 12 Rgln. Bei dauernder Untätigkeit ist jedoch zu erwägen, ob nicht ein neuer Vstzd gewählt werden sollte.
§ 2(4) Der ZntRPrgR kann jederzeit einstimmig die Aufnahem neuer PrgR beschließen.
§ 2(5) Es kann jederzeit mit einfacher Mehrheit ein neuer Vstzd sowie ein neuer stellvertretender Vorsitzender gewählt werden; die alten Inhaber dieser Positionen werden damit ihres Amtes enthoben.
§ 2(6) Der Vstzd kann die Bearbeitungszeit für eine Sache von den üblichen 5 Tagen auf 3 Tage verkürzen, falls er Lust hat.
§ 3 Eingaben
§ 3(1) Eine Eingabe gilt als ordnungsgemäß beim ZntRPgrR eingereicht, wenn
- Eine gültiges Aktenzeichen vergeben wurde.
- Eine Unterschrift auf dem Schriftstück ist.
- Der Postbote die Post richtig einwirft.
§ 3(2) Die Post gilt als korrekt eingeworfen, wenn sie auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Posteingang eingestellt und korrekt einsortiert wurde.
§ 3(3) Als korrekt einsortiert gilt die Post, wenn der Postbote
- Für ein neues Anliegen eine neue, sachlich angemessene Überschift wählt
- Für eine auf ein anderes Anliegen sich beziehende oder im Rahmen eines anderen Anliegens vom ZntrRPgrR eingeforderte Ergänzung, Nachbesserung oder Wiedervorlage keine neue Überschrift wählt, sondern die Ergänzung, Nachbesserung oder Wiedervorlage sachlich korrekt unter die Überschrift des Anliegens einordnet, auf welches die Ergänzung, Nachbesserung oder Wiedervorlage sich bezieht
§ 3 (4) Als sachlich angemessen gilt die Überschrift, wenn sie keine Nummer enthält, sondern den Vorgang oder das Anliegen mit knappen und klaren Worten ohne POV sachlich richtig beschreibt
§ 3 (5) Überschriften, die Nummern enthalten, sind unzulässig. Postboten, die solche unzulässigen Überschriften erstellen, werden ermahnt, oder, im Wiederholungsfall, gerügt.
§ 4 Aktenzeichen (AZ)
§ 4(0) Jedes von außen an den ZntRPgrR gerichtete Schriftstück muß ein korrektes AZ tragen. Die Verantwortung dafür trägt der Postbote. Das AZ muss in der beschriebenen Form aufgebaut sein:
§ 4(1) --gestrichen--
§ 4(2) Die 0 an erster Stelle.
§ 4(3) --gestrichen--
§ 4(4) Das Tagesdatum in der Form TT/MM/JJ.
§ 4(5) Der kleingeschriebene letzte Buchstabe des Wochentags.
§ 4 (5.1) Um den Sprachgewohnheiten der ostdeutschen Minderheit im ZntRPrgR gerechtzuwerden, ist der sechste Tag der Woche als d/g abzukürzen.
§ 4(6) Die laufende Nummer in der Form xx-XX-yy, wobei xx zwei kleingeschriebene Buchstaben, XX zwei großgeschrieben Ziffern und yy zwei kleingeschriebene Diakritische Zeichen symolisieren. Ein gültiges AZ wäre z. B. 0 24/06/09 h gh-01-ťā
§ 4(7) Das erste laufende Nummer jedes Anliegens kann frei gewählt werden, jede Folgeeingabe auf dieses Anliegen wird in allen drei Gliedern der laufenden Nummer fortschreitend behandelt.
§ 4(8) Das diakritische Zeichen ist dem folgendem Alphabet zu entnehmen:
- ą ъ č ₫ ә ╒ ġ Һ ï ij ķ ℓ м ŋ ō ṗ q ř ٸ ť ữ ṿ ŵ x ŷ ž
§ 5 --gestrichen--
§ 5(3) --gestrichen--
§ 6 Vertraulichkeit, Nichtöffentlichkeit von ZntRPrgR-internen Sitzungen
§ 6 (1) In Beachtung der Präambel § 1(2) und (3) ist der Sitzungsraum der PrgR nichtöffentlich. Jeder PrgR hat über die Vorgänge in demselben Stillschweigen zu bewahren. Kein nicht-PrgR ist befugt, diese Seite zu lesen.
§ 6 (2) Um nachzuweisen, daß die Vertraulichkeit des ZntRPrgR gewahrt wurde, ist hinreichend, daß externe Kamele interne PrgR-Vorgänge nicht zitieren, kolportieren oder sonstwie breittreten. Sollten sie dergleichen tun, muß der Vtzd die Betreffenden aufs Strengste rügen oder mecklenburgvorpommern. Externe Kamele können sich vom Vorwurf der ZntRPrgR-Spionage reinwaschem, indem sie per „Diff.-Link“ nachweisen, welcher PrgR ihnen die internen ZntRPrgR-Vorgänge regelwidrig mitgeteilt hat.
§ 6 (3) Ein solcher PrgR, der die Vertraulichkeit des ZntRPgrR mißachtet hat, ist vom Vstzd strengstens zu mecklenburgvorpommen. Ein Ausschluß des Delinquenten aus dem ZntrRPrgR ist ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
§ 6 (4) Sämtliche Vorschriften der SplRgln im Bezug auf Formalien gelten bei der internen Beratung des ZntRPrgR nur abgeschwächt. Die Einordnung der Schrifstücke in Akten und deren Beschriftung sollte logisch und sinngemäß richtig sein. Aktenzeichen sollten wenn möglich hier und da verwendet werden, um Mißverständnisse zu minimieren. Die Verwendung von Vorlagen sollte nicht völlig dem gesunden Kamelverstand widersprechen.
§ 6 (5) Sollte in der internen Beratung des PrgR das Chaos überhand nehmen, ist der Vstzd befugt und verpflichtet, die Ordnung durch re-Katalogisierung, Archivierung und der nachträglichen Vergabe und Änderung von Aktenzeichen wiederherzustellen. Die anderen PrgR vertrauen dem Vstzd. in dieser Hinsicht und sind nicht sauer, wenn ihre Akten geändert werden.
§ 6 (7) § 19 der SplRgln gilt in der internen Beratung der PrgR nicht. PrgR reden sich untereinander mit "werter Kollege" oder einer ähnlichen Anrede an. Dies gilt auch für den Vstzd. Auf anderen Seiten des Bürokratenspiels ist die Gültigkeit von § 19 unbeschadet.
§ 6 (8) Die Zustimmung des ZntRPrgR zu der den obigen §§ entsprechenden Regeländerung gem. §4a Rgln gilt mit der Annahme dieser Geschäftsordnung als erteilt.
§ 7 Ablauf bei Anträgen auf Regeländerung (Antg.a.R.-äng.)
§ 7(1) Ein Antg.a.R.-äng. muss gemäß § 3 richtig gestellt worden sein.
§ 7(2) --gestrichen--
§ 7(3) Wenn eine Regeländerung (R.-Äng.) erfolgen soll, muss die alte Bestimmung im Antrag enthalten sein. Dies muss in kursiver Schrift erfolgen.
§ 7(4) Wenn eine neue Regel hinzukommen soll, muss die neue Regel die nächste freie natürliche Paragraphenzahl einnehmen.
§ 7(5) Bei Organen muss eine Überprüfung von bestimmten Punkten erfolgen, die ein PrgrR vornimmt. Dies hat in Form eines Gutachten zu erfolgen. Näheres legt der Vstzd im eigenen Ermessen fest.
§ 7(6) --siehe Absatz (5)--
§ 7(7) I Sollte der Antg.a.R.-äng. wider Erwarten mängelfrei sein, läßt der Vstzd den Antg.a.R.-äng zu Abstimmung zu (Siehe § 7 (10) ). Bei Formfehlern im Antrag wird der Vstzd diese dem Antragsteller im Rahmen einer vorläufigen Ablehnung zur Wiedervorlage mitteilen. Bei inhaltlichen Mängeln des Antg.a.R.-äng. entscheidet der Vstzd nach Beratung mit den PrgRn, ob
- a) die Mängel mittels eine Veränderung des Antg.a.R.-äng. durch den ZntrRPrgR korrigiert werden können, ob
- b) die Mängel schwerwiegender systemischer Natur sind und der Antg.a.R.-äng. unwidderuflich abzulehnden ist, um Schaden von der Bürokratie abzuwenden (s.a. § 7(9) ), oder ob
- c) dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben wird, die inhaltlichen Mängel zu korrigieren, indem nach einer vorläufgen Ablehnung des Antg.a.R.-äng. der Antg.a.R.-äng. zur korrektur und Wiedervorlage zugelassen wird. In diesem Fall wird der ZntRPrgR eventuell ein Gutachten erstellen, welches die Mängel genau benennt und evetuell Verbesserungsvorschläge abgibt.
II Der ZntRPrgR bewertet den Antg.a.R.-äng. inhaltlich auf Grundlage der SplRgln, der Unveränderlichen Rahmenregeln und des Geists der Bürokratie.
§ 7(8) Je nach Schwere der sachlichen oder formalen Mängel wird der ZntRPgrR den Antragsteller des Antg.a.R.-äng. eventuell verwarnen, rügen oder mecklenburgvorpommern.
§ 7(9) Nach § 7(7) b) endgültig abgelehnte Antg.a.R.-äng.en können - auch in veränderter Form - nicht wieder vorgelegt werden. Wurde hingegen seitens des ZentRPgrR eine Nachfrist gesetzt oder ein Antg.a.R.-äng. mit Änderungsvorschlägen oder formalen bzw. sachlichen Mängeln an den Antragsteller zurückverwiesen, so ist eine Wiedervorlage zulässig. Hierbei zu beachten ist aber § 4(7) und § 3(3) 2.
§ 7 (10) Nach Beseitigung eventueller Mängel stimmt der ZntRPrgR über den Antg.a.R.-äng. ab und genehmigt diesen mit den Stimmen von mindestens zwei Kamelen.
§ 7(11) Die obigen Absätze (1) bis (10) gelten ausschließlich für Antg.a.R.-äng. von Fremdorganen. Bei Antg.a.R.-äng. von PgrRn gilt stattdessen §1 (2) und (3) in verschäftem Ausmaß. Die interne Beantragung und Bearbeitung von R.-äng.en erfolgt in diesem Falle formlos und nichtöffentlich; die Verabschiedung der R.-äng. erfolgt wie bei Fremd-Antg.a.R.-äng. per Abstimmung mit 2-Kamel-Mehrheit.
§ 8 Rechtsmittel
(1) Jedes Kamel oder Organ, das von den Auswirkungen einer Entscheidung des ZntRPrgR betroffen ist, kann diese Entscheidung anfechten und auf diesem Wege Widerspruch einlegen.
(2) Der Widerspruch ist bis zum Beginn der siebten Essenspause nach Veröffentlichung der betroffenen Entscheidung einzulegen. Die PrgR gehen zu Tisch um 8:00 Uhr (Frühstück), um 10:30 (Imbiss), um 12:30 Uhr (Mahlzeit), um 15:45 (Vesper) und um 19:00 Uhr (Abendbrot).
(3) Widersprüche sind spätestens innerhalb von 2 Stunden nach ihrer Erklärung ausführlich zu begründen.
(4) Abweichend von den übrigen Vorgängen sind Widersprüche im Unterschriftenfeld vor dem Namensschriftzug mit der Formel "Mit vorzüglicher Hochachtung" abzuschließen. Die Unterlassung dieser Grußformel führt zur Niederschlagung des Widerspruchs.
(5) Aus der Begründung muss klar erkenntlich sein, dass der Widerspruchsführer von den Auswirkungen der angefochtenen Entscheidung betroffen ist.
(6) Richtet sich der Widerspruch gegen eine Entscheidung, die von einem einzelnen PrgR getroffen wurde, so entscheidet ein anderer PrgR über den Widerspruch.
(7) Richtet sich der Widerspruch gegen eine vom gesamten ZntRPrgR gemeinschaftlich gefällte Entscheidung, so entscheidet der gesamte ZntRPrgR unter Würdigung des Einspruchs durch eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
(8) Alternativ zu § 8 (6) und (7) kann der ZntRPrgR die Behandlung von Rechtmittlen auch an ein geeignetes Unterorgane des ZntRPgrR delegieren (Zentralrat - Petitionsausschuß).
Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Ich stimme dem Antrag und der damit verbundenen Geschäftsordnung zu. -- Camel-in-a-box Mach mit! 02:06, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer dieser Abstimmung ist PrgR 2
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: PrgR 3//beschw
Beschwerdegrund: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrates,
auch wenn die vorhergehenden Vorgänge den Anschein erwecken, dass hier eine Verordnung für den Zentralrat der Paragraphenreiter erlassen werden soll, so kann sich der Unterzeichner des Eindrucks nicht erwehren, dass hier klammheimlich und unrechtmäßig eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschlossen werden soll!
Genauere Angaben:
Der Titel des zu Prgr 1 angefügten Anhangs lautet "Entwurf für eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrates". Sollte diese Verordnung tatsächlich in dieser Form verabschiedet werden, so wird sich der Aufsichtsrat mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. Davon abgesehen führt die Verwendung von Überschriften in ihrer Anlage zu heftigen Unordnungen im Inhaltsverzeichnis! Pfui!
Unterschrift, Datum: J* 09:43, 25. Jun. 2009 (NNZ)
UNGÜLTIG
PrgR 1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehter Vorsitzender des Aufsichtsrates,
vielen Dank für den Hinweis. Der Vorgang ist aufgrund der falschen Betitelung hinfällig, werd hiermit samt Anlage zurückgezogen und neueingereicht. Wegen der Vorlage dieser GO in der allgemeinen Vorgansseite, die ich auch sehr bedauere, wenden sie sich bitte an den Innensenator, der es leider unterläßt, dem Zentralrat Büroräume zu bewilligen.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: PrgR 4
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:20, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: Zentralrat der Paragrphenreiter
Antragsnummer: PrgR 5
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat,
Hiermit schlage ich per Anlage folgende Geschäftsordnung vor.
Begründung:
Der Zentralrat braucht dringend eine Geschäftsordnung.
Anlagen: PETER&OLGA, Entwurf für die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
Zu: Prgr 5
Titel: Entwurf für eine Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter
Inhalt:
Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
Präambel
§ 1 (1) Der Zentralrat der Paragraphenreiter, im weiteren Verlauf als ZntRPgrR bezeichnet, verpflichtet sich, nach den im Folgenden festgelegten Regeln zu arbeiten.
§ 1 (2) Alle Mitglieder im ZntRPgrR, im folgen als PgrR bezeichnet, arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und Vertrauens zusammen.
§ 1 (3) Die Beschlußfassung der ZntRPgrR ist nichtöffentlich, Protokolle werden nicht erstellt. Alle PgrR haben über die internen Vorgänge des ZentRPgrR absolutes Stillschweigen zu bewahren.
§ 1 (4) Es ist das Bestreben des ZntRPrgR, die Zahl der PrgR soweit wie möglich zu erhöhen. Siehe dazu auch § 2(4).
PETER&OLGA: Programm für Effizienz, VerTrauen, VERschwiegenheit und KOLleGiAlität
§ 2 Mitglieder und Positionen
§ 2(1) Der Vorsitzende, im Folgenden Vstzd genannt, wird durch Wahlen mittels einfacher Mehrheit bestimmt. Er kann dieses Amt nicht ablehnen, kann aber zurücktreten.
§ 2 (2) Der Vstzd kann jederzeit, befristet oder auf eine bestimme Sache bezogen, seinen Vorsitz an einen anderen PrgR seiner Wahl delegieren.
§ 2(3) Der stellvertretende Vorsitzende wird ebenfalls mit einfacher Mehrheit gewählt. Er vertritt den Vorsitzenden in jeglicher Funktion, falls dieser untätig ist. Untätig ist der Vstzd in diesem Sinne dann, wenn er länger als 24 Stunden keine ZntRPrgR-relvanten Vorgänge getätigt hat. Die Gründe der Untätigkeit spielen hierfür keine Rolle; aus der vorgenannten Untätigkeit erwachsen dem Vstzd keine Maßregelgründe nach § 12 Rgln. Bei dauernder Untätigkeit ist jedoch zu erwägen, ob nicht ein neuer Vstzd gewählt werden sollte.
§ 2(4) Der ZntRPrgR kann jederzeit einstimmig die Aufnahem neuer PrgR beschließen.
§ 2(5) Es kann jederzeit mit einfacher Mehrheit ein neuer Vstzd sowie ein neuer stellvertretender Vorsitzender gewählt werden; die alten Inhaber dieser Positionen werden damit ihres Amtes enthoben.
§ 2(6) Der Vstzd kann die Bearbeitungszeit für eine Sache von den üblichen 5 Tagen auf 3 Tage verkürzen, falls er Lust hat.
§ 3 Eingaben
§ 3(1) Eine Eingabe gilt als ordnungsgemäß beim ZntRPgrR eingereicht, wenn
- Eine gültiges Aktenzeichen vergeben wurde.
- Eine Unterschrift auf dem Schriftstück ist.
- Der Postbote die Post richtig einwirft.
§ 3(2) Die Post gilt als korrekt eingeworfen, wenn sie auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Posteingang eingestellt und korrekt einsortiert wurde.
§ 3(3) Als korrekt einsortiert gilt die Post, wenn der Postbote
- Für ein neues Anliegen eine neue, sachlich angemessene Überschift wählt
- Für eine auf ein anderes Anliegen sich beziehende oder im Rahmen eines anderen Anliegens vom ZntrRPgrR eingeforderte Ergänzung, Nachbesserung oder Wiedervorlage keine neue Überschrift wählt, sondern die Ergänzung, Nachbesserung oder Wiedervorlage sachlich korrekt unter die Überschrift des Anliegens einordnet, auf welches die Ergänzung, Nachbesserung oder Wiedervorlage sich bezieht
§ 3 (4) Als sachlich angemessen gilt die Überschrift, wenn sie keine Nummer enthält, sondern den Vorgang oder das Anliegen mit knappen und klaren Worten ohne POV sachlich richtig beschreibt
§ 3 (5) Überschriften, die Nummern enthalten, sind unzulässig. Postboten, die solche unzulässigen Überschriften erstellen, werden ermahnt, oder, im Wiederholungsfall, gerügt.
§ 4 Aktenzeichen (AZ)
§ 4(0) Jedes von außen an den ZntRPgrR gerichtete Schriftstück muß ein korrektes AZ tragen. Die Verantwortung dafür trägt der Postbote. Das AZ muss in der beschriebenen Form aufgebaut sein:
§ 4(1) --gestrichen--
§ 4(2) Die 0 an erster Stelle.
§ 4(3) --gestrichen--
§ 4(4) Das Tagesdatum in der Form TT/MM/JJ.
§ 4(5) Der kleingeschriebene letzte Buchstabe des Wochentags.
§ 4 (5.1) Um den Sprachgewohnheiten der ostdeutschen Minderheit im ZntRPrgR gerechtzuwerden, ist der sechste Tag der Woche als d/g abzukürzen.
§ 4(6) Die laufende Nummer in der Form xx-XX-yy, wobei xx zwei kleingeschriebene Buchstaben, XX zwei großgeschrieben Ziffern und yy zwei kleingeschriebene Diakritische Zeichen symolisieren. Ein gültiges AZ wäre z. B. 0 24/06/09 h gh-01-ťā
§ 4(7) Das erste laufende Nummer jedes Anliegens kann frei gewählt werden, jede Folgeeingabe auf dieses Anliegen wird in allen drei Gliedern der laufenden Nummer fortschreitend behandelt.
§ 4(8) Das diakritische Zeichen ist dem folgendem Alphabet zu entnehmen:
- ą ъ č ₫ ә ╒ ġ Һ ï ij ķ ℓ м ŋ ō ṗ q ř ٸ ť ữ ṿ ŵ x ŷ ž
§ 5 --gestrichen--
§ 5(3) --gestrichen--
§ 6 Vertraulichkeit, Nichtöffentlichkeit von ZntRPrgR-internen Sitzungen
§ 6 (1) In Beachtung der Präambel § 1(2) und (3) ist der Sitzungsraum der PrgR nichtöffentlich. Jeder PrgR hat über die Vorgänge in demselben Stillschweigen zu bewahren. Kein nicht-PrgR ist befugt, diese Seite zu lesen.
§ 6 (2) Um nachzuweisen, daß die Vertraulichkeit des ZntRPrgR gewahrt wurde, ist hinreichend, daß externe Kamele interne PrgR-Vorgänge nicht zitieren, kolportieren oder sonstwie breittreten. Sollten sie dergleichen tun, muß der Vtzd die Betreffenden aufs Strengste rügen oder mecklenburgvorpommern. Externe Kamele können sich vom Vorwurf der ZntRPrgR-Spionage reinwaschem, indem sie per „Diff.-Link“ nachweisen, welcher PrgR ihnen die internen ZntRPrgR-Vorgänge regelwidrig mitgeteilt hat.
§ 6 (3) Ein solcher PrgR, der die Vertraulichkeit des ZntRPgrR mißachtet hat, ist vom Vstzd strengstens zu mecklenburgvorpommen. Ein Ausschluß des Delinquenten aus dem ZntrRPrgR ist ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
§ 6 (4) Sämtliche Vorschriften der SplRgln im Bezug auf Formalien gelten bei der internen Beratung des ZntRPrgR nur abgeschwächt. Die Einordnung der Schrifstücke in Akten und deren Beschriftung sollte logisch und sinngemäß richtig sein. Aktenzeichen sollten wenn möglich hier und da verwendet werden, um Mißverständnisse zu minimieren. Die Verwendung von Vorlagen sollte nicht völlig dem gesunden Kamelverstand widersprechen.
§ 6 (5) Sollte in der internen Beratung des PrgR das Chaos überhand nehmen, ist der Vstzd befugt und verpflichtet, die Ordnung durch re-Katalogisierung, Archivierung und der nachträglichen Vergabe und Änderung von Aktenzeichen wiederherzustellen. Die anderen PrgR vertrauen dem Vstzd. in dieser Hinsicht und sind nicht sauer, wenn ihre Akten geändert werden.
§ 6 (7) § 19 der SplRgln gilt in der internen Beratung der PrgR nicht. PrgR reden sich untereinander mit "werter Kollege" oder einer ähnlichen Anrede an. Dies gilt auch für den Vstzd. Auf anderen Seiten des Bürokratenspiels ist die Gültigkeit von § 19 unbeschadet.
§ 6 (8) Die Zustimmung des ZntRPrgR zu der den obigen §§ entsprechenden Regeländerung gem. §4a Rgln gilt mit der Annahme dieser Geschäftsordnung als erteilt.
§ 7 Ablauf bei Anträgen auf Regeländerung (Antg.a.R.-äng.)
§ 7(1) Ein Antg.a.R.-äng. muss gemäß § 3 richtig gestellt worden sein.
§ 7(2) --gestrichen--
§ 7(3) Wenn eine Regeländerung (R.-Äng.) erfolgen soll, muss die alte Bestimmung im Antrag enthalten sein. Dies muss in kursiver Schrift erfolgen.
§ 7(4) Wenn eine neue Regel hinzukommen soll, muss die neue Regel die nächste freie natürliche Paragraphenzahl einnehmen.
§ 7(5) Bei Organen muss eine Überprüfung von bestimmten Punkten erfolgen, die ein PrgrR vornimmt. Dies hat in Form eines Gutachten zu erfolgen. Näheres legt der Vstzd im eigenen Ermessen fest.
§ 7(6) --siehe Absatz (5)--
§ 7(7) I Sollte der Antg.a.R.-äng. wider Erwarten mängelfrei sein, läßt der Vstzd den Antg.a.R.-äng zu Abstimmung zu (Siehe § 7 (10) ). Bei Formfehlern im Antrag wird der Vstzd diese dem Antragsteller im Rahmen einer vorläufigen Ablehnung zur Wiedervorlage mitteilen. Bei inhaltlichen Mängeln des Antg.a.R.-äng. entscheidet der Vstzd nach Beratung mit den PrgRn, ob
- a) die Mängel mittels eine Veränderung des Antg.a.R.-äng. durch den ZntrRPrgR korrigiert werden können, ob
- b) die Mängel schwerwiegender systemischer Natur sind und der Antg.a.R.-äng. unwidderuflich abzulehnden ist, um Schaden von der Bürokratie abzuwenden (s.a. § 7(9) ), oder ob
- c) dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben wird, die inhaltlichen Mängel zu korrigieren, indem nach einer vorläufgen Ablehnung des Antg.a.R.-äng. der Antg.a.R.-äng. zur korrektur und Wiedervorlage zugelassen wird. In diesem Fall wird der ZntRPrgR eventuell ein Gutachten erstellen, welches die Mängel genau benennt und evetuell Verbesserungsvorschläge abgibt.
II Der ZntRPrgR bewertet den Antg.a.R.-äng. inhaltlich auf Grundlage der SplRgln, der Unveränderlichen Rahmenregeln und des Geists der Bürokratie.
§ 7(8) Je nach Schwere der sachlichen oder formalen Mängel wird der ZntRPgrR den Antragsteller des Antg.a.R.-äng. eventuell verwarnen, rügen oder mecklenburgvorpommern.
§ 7(9) Nach § 7(7) b) endgültig abgelehnte Antg.a.R.-äng.en können - auch in veränderter Form - nicht wieder vorgelegt werden. Wurde hingegen seitens des ZentRPgrR eine Nachfrist gesetzt oder ein Antg.a.R.-äng. mit Änderungsvorschlägen oder formalen bzw. sachlichen Mängeln an den Antragsteller zurückverwiesen, so ist eine Wiedervorlage zulässig. Hierbei zu beachten ist aber § 4(7) und § 3(3) 2.
§ 7 (10) Nach Beseitigung eventueller Mängel stimmt der ZntRPrgR über den Antg.a.R.-äng. ab und genehmigt diesen mit den Stimmen von mindestens zwei Kamelen.
§ 7(11) Die obigen Absätze (1) bis (10) gelten ausschließlich für Antg.a.R.-äng. von Fremdorganen. Bei Antg.a.R.-äng. von PgrRn gilt stattdessen §1 (2) und (3) in verschäftem Ausmaß. Die interne Beantragung und Bearbeitung von R.-äng.en erfolgt in diesem Falle formlos und nichtöffentlich; die Verabschiedung der R.-äng. erfolgt wie bei Fremd-Antg.a.R.-äng. per Abstimmung mit 2-Kamel-Mehrheit.
§ 8 Rechtsmittel
(1) Jedes Kamel oder Organ, das von den Auswirkungen einer Entscheidung des ZntRPrgR betroffen ist, kann diese Entscheidung anfechten und auf diesem Wege Widerspruch einlegen.
(2) Der Widerspruch ist bis zum Beginn der siebten Essenspause nach Veröffentlichung der betroffenen Entscheidung einzulegen. Die PrgR gehen zu Tisch um 8:00 Uhr (Frühstück), um 10:30 (Imbiss), um 12:30 Uhr (Mahlzeit), um 15:45 (Vesper) und um 19:00 Uhr (Abendbrot).
(3) Widersprüche sind spätestens innerhalb von 2 Stunden nach ihrer Erklärung ausführlich zu begründen.
(4) Abweichend von den übrigen Vorgängen sind Widersprüche im Unterschriftenfeld vor dem Namensschriftzug mit der Formel "Mit vorzüglicher Hochachtung" abzuschließen. Die Unterlassung dieser Grußformel führt zur Niederschlagung des Widerspruchs.
(5) Aus der Begründung muss klar erkenntlich sein, dass der Widerspruchsführer von den Auswirkungen der angefochtenen Entscheidung betroffen ist.
(6) Richtet sich der Widerspruch gegen eine Entscheidung, die von einem einzelnen PrgR getroffen wurde, so entscheidet ein anderer PrgR über den Widerspruch.
(7) Richtet sich der Widerspruch gegen eine vom gesamten ZntRPrgR gemeinschaftlich gefällte Entscheidung, so entscheidet der gesamte ZntRPrgR unter Würdigung des Einspruchs durch eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
(8) Alternativ zu § 8 (6) und (7) kann der ZntRPrgR die Behandlung von Rechtmittlen auch an ein geeignetes Unterorgane des ZntRPgrR delegieren (Zentralrat - Petitionsausschuß).
Quelle: keine Angabe; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Ich stimme dem Antrag und der damit verbundenen Geschäftsordnung zu. -- Camel-in-a-box Mach mit! 10:20, 25. Jun. 2009 (NNZ) 2. Stimme Wie aus der Vorgangsseite des Spielleiters ersichtlich ist, sind die Räumlichkeiten des Zentralrats aufgrund Fristablaufs bezugsbereit. In diesem Sinne ist die GO ausformuliert auf der dafür vorgesehenen Seite unterzubringen und die Abstimmung neu abzuhalten auf der Vorgangsseite des Zentralrats. Prinzipiell sehe ich aber keine Probleme (aber: gestrichene Paragraphen bitte ersatzlos entfernen). -- Kam-aeleon 10:39, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer dieser Abstimmung ist PrgR 6
Nr. 20 vom 25.06.09: Geschäftsordnung des Zentralrats zum Zweiten
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: Blabla-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die sofortige Genehmigung und Inkraftsetzung der hier einzusehenden Geschäftsordnung sowie das Verschieben derselbigen zwecks besserer Verständlichkeit nach Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung unter Entfernen des parenthetischen Einschubs <zitat>(Entwurf)<zitat ende> in der Überschrift.
Begründung:
Wir brauchen endlich eine GO.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Da bin ich für. -- Kam-aeleon 11:03, 25. Jun. 2009 (NNZ) 2. Stimme Ich stimme der Geschäftsordnung zu. C-i-a-b, PrgR 3. Stimme Klar doch! Luzifers Freund 11:23, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung des Zentralrats wurde einstimmig mit hundertprozentigem Mehr angenommen und ist rechtmässig in Kraft gesetzt.
Bemerkungen: Endlich!
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kam-aeleon 11:29, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: noch mehr blabla
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung über blabla-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
der Zentralrat hat soeben seine Geschäftsordnung verabschiedet. Die Geschäftsordnung kann hier eingesehen werden. Anträge an den Zentralrat sind fortan unter Beachtung der erlassenen GO in den Posteingang zu werfen. Anderenorts gestellte Anträge werden geflissentlich übergangen bzw. kommentarlos abgelehnt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 11:29, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Watt ihr volt
Nr. 21 vom 25.06.09
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: PiP-Pi-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
Bitte um die Erlaubnis austreten zu dürfen
Begründung:
Ich muss mal ...
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Vorgang verstößt gegen PETER&OLGA § 3 und § 4.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 12:05, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die Nummer dieser Ablehnung ist PiP-Pi-2.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: PiP-Pi-2
Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 12:41, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Bevor ich platze ... ich mach einfach.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Nr. 22 vom 25.06.09 Außerkraftsetzung von PETER&OLGA
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x06
Hiermit wird folgendes verfügt:
Der Spielleiter begrüßt im Sinne einer geregelten Tätigkeit der Hauptorgane grundsätzlich den Erlass einer Geschäftsordnung durch den Zentralrat. Leider steht die aktuelle Fassung von PETER&OLGA gleich mehrfach im Widerspruch zu den Spielregeln:
- § 2 (3) PETER&OLGA verwendet den Begriff Untätigkeit im Widerspruch zur Definition aus § 12 (a) der Spielregeln.
- Mögliche Abhilfe: Andere Begriffswahl
- § 2 (4) PETER&OLGA widerspricht der in § 2 (a) der Spielregeln auf drei festgelegten Zahl der Mitglieder des Zentralrats.
- § 5 (2) und (3) PETER&OLGA geben dem Vorsitzenden des Zentralrats die Möglichkeit, zu rügen und zu mecklenburgvorpommern. Für solche Maßnahmen ist nach § 16 (c) der Spielregeln der Spielleiter zuständig (Gewaltenteilung).
- Mögliche Abhilfe: Der Vorsitzende kann entsprechende Ordnungsmaßnahmen beim Spielleiter beantragen
- § 5 (5) PETER&OLGA sieht die nachträgliche Änderung von Aktenzeichen vor, die § 3 (d) der Spielregeln widerspricht.
- § 5 (7) PETER&OLGA enthält einen expliziten Widerspruch zu § 19 der Spielregeln.
- § 7 (6) PETER&OLGA sieht ebenfalls die direkte Erteilung von Ordnungsmaßnahmen durch den Zentralrat vor, für die nach § 16 (c) der Spielregeln der Spielleiter zuständig ist.
- § 7 (9) PETER&OLGA sieht eine formlose Beantragung vor und widerspricht damit § 3 (a) der Spielregeln.
Der Spielleiter sieht sich daher gezwungen, die vorliegende Fassung nach § 11 (d) der Spielregeln außer Kraft zu setzen. Der Zentralrat wird gebeten, die angesprochenen Mängel zu beheben (durch Änderung der Geschäftsordnung oder ordnungsgemäße Änderung der Spielregeln) und im Anschluss eine widerspruchsfreie Geschäftsordnung in Kraft zu setzen.
Diese Verfügung erfolgt durch den Spielleiter gemäß § 11 (d) der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 13:59, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 5 (8) PETER&OLGA vorgesehene Zustimmung des Zentralrats zu einer Änderung der Spielregeln nicht die ordnungsgemäße Änderung der Spielregeln selbst ersetzen kann. Hierfür ist nach § 4 (a) der Spielregeln mindestens ein entsprechender Antrag erforderlich.
Die Bearbeitung erfolgt wegen der Gefahr der Aufnahme regelwidriger Tätigkeiten durch Zentralratsmitglieder im guten Glauben ausnahmsweise durch den Spielleiter selbst.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 22 vom 25.06.09 Anmerkung zu PETER&OLGA
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: -0x000000
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: PETER&OLGA
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrte Paragraphenreiter,
bitte beachten Sie außerdem, dass Anträge öffentlich gestellt und auch öffentlich angenommen oder abgelehnt werden sollten, sofern es sich nicht um rein interne Angelegenheiten des Zentralrates handelt, auch wenn dies nicht explizit durch die Spielregeln gefordert wird. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Anträge gemäß §4 (a) der Spielregeln. Sollte der Zentralrat versuchen, den Aufsichtsrat durch Geheimhaltung von Vorgängen um sein Vetorecht zu bringen, so wird der Aufsichtsrat nach §6 verfahren.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 18:24, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Der Unterzeichner empfiehlt außerdem §14 der Spielregeln als Bettlektüre für Peter und Olga.
Nr. 23 Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 1/V3
Antragsgegenstand:
Antrag auf Stellen von Anträgen
Begründung:
Um am Spiel teilnehmen zu können, und insbesondere meine Bewerbung als Innensenator des Spielleiters abgeben zu können, beantrage ich hiermit die Erlaubnis, zum Stellen von Anträgen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag wird stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 01:39, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat wird in Kürze einen Paragraphen zur korrekten Setzung von Kommata in die ARGUS aufnehmen müssen. Die Vorgangsnummer dieser Annahme ist 1/V4
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 24 vom 25.06.09 Antrag auf Abänderung von PETER&OLGA
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: P&O-Ändr-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Annahme und Inkraftsetzung der abgeänderten Geschäftsordnung des Zentralrats PETER&OLGA, einzusehen unter Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung.
Begründung:
Widersprüche zu den geltenden Regeln wurden entfernt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Abgeänderte Geschäftsordnung PETER&OLGA des Zentralrats
Stimmabgaben 1. Stimme Ja -- Kam-aeleon 20:05, 26. Jun. 2009 (NNZ) 2. Stimme Ja -- Luzifers Freund 14:32, 30. Jun. 2009 (NNZ) 3. Stimme Hab zwar keine Ahnung, was da jetzt anders ist, aber ja, macht mal -- C-i-a-b 22:11, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag auf Abänderung der PETER&OLGA wurde einstimmig angenommen.
Bemerkungen: Die abgeänderte Fassung ist ab sofort in Kraft getreten und rechtsgültig.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kam-aeleon 11:19, 1. Jul. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: P&O-Ändr-3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung über die abgeänderte Geschäftsordnung PETER&OLGA des Zentralrats
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Mit obiger Abstimmung wurde die Geschäftsordnung PETER&OLGA des Zentralrats abgeändert, so dass sie mit den geltenden Spielregeln übereinstimmt. Diese abgeänderte Fassung ist von jetzt an in Kraft und ist bei Anträgen an den Zentralrat zu beachten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 14:40, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Geschäftsordnung PETER&OLGA
Der Vorgang P&O-Ändr-3 wird hiermit angefochten!
Begründung: Es ist sehr zu begrüßen, dass sich der Zentralrat der Paragraphenreiter eine Geschäftsordnung geben will, damit das Spiel endlich richtig startet. Die Abänderung wurde zwar mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, dies reicht jedoch nach §11(b) der Spielregeln nicht aus.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 15:11, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Dies ist Vorgang P&O-Ändr-3-Anf
Vorgangsnummer/Zeichen: P&O-Ändr-3-Anf-Stn
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: P&0-Ändr-3-Anf
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Der Anfechtende hat natürlich vollkommen Recht, die angefochtene Mitteilung ist als obsolet zu betrachten. Die Abstimmung läuft weiter, bis ein einstimmiges Ergebnis erzielt wird.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 15:26, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: P&O-Ändr-4-Jetz-Aba
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung über die abgeänderte Geschäftsordnung PETER&OLGA des Zentralrats
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Mit obiger Abstimmung wurde die Geschäftsordnung PETER&OLGA des Zentralrats abgeändert, so dass sie mit den geltenden Spielregeln übereinstimmt. Diese abgeänderte Fassung ist von jetzt an in Kraft und ist bei Anträgen an den Zentralrat zu beachten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Ratsherr Kam-aeleon 14:40, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Geschäftsordnung PETER&OLGA
Nr. 24 vom 27.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: dAs/i5t-dOch%b3k1oPpT
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Ich stelle einen Antrag auf Stellen von Anträgen um Anträge zur Reglementierung der chaotischen Vergabe von Aktenzeichen stellen zu können.
Außerdem habe ich das Ziel die hier ausufernde Bürokratie zu Entbürokratisieren und sie damit dem Bürger wieder näherzubringen!
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Vergabe von Aktenzeichen ist keineswegs so chaotisch, wie vom Antragsteller behauptet. Dem Antragsteller wird nahegelegt, sich die ARGUS zu gemüte zu führen, zu finden in der Anlage zu Vorgang 0V3 in Akte 16 dieser Seite.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 01:47, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Entbürokratisierung? Wir sind doch nicht beim Entbürokratenspiel ...
Die Nummer dieses Vorgangs ist 2/V4.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: J*
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/V5
Beschwerdegrund: Ungerechtfertigte Ablehnung aufgrund eines Formfehlers
Genauere Angaben:
Sehr geehrter Herr J*,
Sie begründen ihre Ablehnung durch Vorgang 0V3. Diese Vorgangsnummer entspricht nicht den Regelungen der ARGUS zur Vergabe von Aktenzeichen und kann nach Meinung des Antragssteller daher nicht dazu verwendet werden den obigen Antrag abzulehnen. Es liegt daher nach Meinung des Antragsstellers kein Formfehler vor.
Unterschrift, Datum: -- typo, 14:28, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Vorgang 0V3 wurde vor der Verabschiedung der ARGUS getätigt und ist somit rechtskräftig.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 17:20, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Ablehnung erhält die Nummer 2/V6.
Rechtsmittelbelehrung: Sofern Unklarheiten bezüglich der Regelungen vorliegen, kann ein Antrag auf verbindliche Regelauslegung beim Spielleiter gestellt werden.
Nr. 25 vom 27.06.09 - Antrag auf Erweiterung des Spiels
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: ZFC
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit stelle ich gemäß §14(a) im Namen des Zentralrats der Paragraphenreiter einen Antrag auf Erweiterung des Spiels und Einrichtung eines neuen Organs. Hierzu beantrage ich die Erweiterung der Spielregeln in § 8 wiefolgt:
(a) Russellsches Plenum
- Das Russellsche Plenum ist ein eigenständiges Organ.
- Das Russellsche Plenum enthält automatisch und ausschließlich alle Organe als Mitglieder, die nicht Mitglied ihrer selbst sind.
- Das Russellsche Plenum enthält keine Einzelkamele oder Organe, die Mitglied ihrer selbst sind, als Mitglieder.
- Das Russellsche Plenum überwacht die Widerspruchsfreiheit der geltenden Regeln. Sollte sich aus einer oder mehreren Regeln ein Widerspruch ergeben, hat das Russellsche Plenum beim Spielleiter einen Antrag auf verbindliche Regelauslegung zu stellen.
- Sollte der Spielleiter außerstande sein, diesem Antrag nachzukommen und den bemängelten Widerspruch widerspruchsfrei aufzulösen, hat der Spielleiter innerhalb dreier Tage beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf eine Änderung der Regeln zu stellen, die den Widerspruch beheben würde.
- Unterläßt der Spielleiter dies, hat das Russellsche Plenum die Befugnis, den Spielleiter mit absolutem Mehr seines Amtes zu entheben und beim Zentralrat die Ausrichtung von Neuwahlen nach §5(b) zu beantragen.
Ausserdem beantrage ich das Ersetzen des Buchstabens (a), falls bis zur Genehmigung dieses Antrags dieser Buchstabe bereits vergeben sein sollte.
Begründung:
Für einen reibungslosen Ablauf des Spiels ist die Widerspruchsfreiheit der geltenden Regeln von zentraler Bedeutung und höchster Wichtigkeit.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AC
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ZFC
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit teilt der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter mit, im Antrag ZFC keine Mängel gefunden zu haben. Der Antrag ist damit zur Abstimmung zugelassen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorsitzender Kam-aeleon 14:28, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Ausführendes Organ: ZFC
Stimmabgaben 1. Stimme Unbedingt! -- Kam-aeleon 14:28, 3. Jul. 2009 (NNZ) 2. Stimme Dem Antrag stimme ich zu.Opsim 22:47, 5. Jul. 2009 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Mit den Stimmen von 2 Kamelen angenommen.Opsim 22:47, 5. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Der Aufsichtsrat hat noch die Möglichkeit, sein Veto einzulegen.
Nr. 26 vom 27.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 3/V3
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich erneut einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Siehe Vorgang 2/V3
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Vorgangsnummer 2/V3 wurde bislang noch nicht vergeben (ungeachtet dessen, dass bereits ein Vorgang selbige hätte erhalten sollen). Die Begründung ist damit unvollständig. Darüber hinaus wurde der Antrag an die Mitglieder des Aufsichtsrates und nicht gemäß ARGUS §4 (1) an den Aufsichtsrat als Ganzes.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 17:27, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Die Nummer dieser Ablehnung ist 3/V4.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 27 vom 27.06.2009 – Antrag auf Änderung der Spielregeln
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Nxpssrt
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Paragraphenreiter
,
hiermit beantrage ich, den Zentralrat der Paragraphenreiter in Geschäftsordnungsunrat der Schnarchnasen umzubenennen und konsequent jedes Vorkommen der Begrifflichkeit in den Spielregeln entsprechend zu ersetzen.
Begründung:
Beim Zentralrat sind bereits 3 (in Worten: drei) Anträge gemäß §4 (a) eingegangen, von denen jedoch noch nicht ein einziger angenommen oder abgelehnt wurde. Das macht rechnerisch eine Arbeitsgeschwindigkeit von exakt 0 bA/a (bearbeitete Anträge pro Jahr). Vermutlich wird dieses Tempo vom Zentralrat noch als zeitnahe Bearbeitung nach §14 (b) verstanden. Der Unterzeichner stuft daher das Wort Schnarchnase als gegenüber dem Wort Paragraphenreiter zudreffender für die aktuelle Situation des Organs ein.
Währenddessen amüsiert sich der Zentralrat damit Anträge auf eine Geschäftsordnung zu stellen, zurückzuziehen, nachlässig zu verbessern und schließlich neu einzureichen. Bereits 5 (in Worten: fünf) Abstimmungen diesbezüglich wurden eingeleitet. Das Wort Geschäftsordnungsunrat scheint daher passend.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Nxpssrt_1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Nxpssrt
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich stimme dem Antrag des Kamels J* uneingeschränkt zu. Durch eine bloße Umbenennung werden wir allerdings nicht weiterkommen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 19:48, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Vorgang Nr. 28
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die vom Antragssteller vorgebrachten Argumente entsprechen leider mittlerweile nicht mehr den Tatsachen und eine Umbenennung muss als nicht mehr zeitgemäss zurückgewiesen werden. Wie auf der Seite des Zentralrats einzusehen ist, wurden von bisher 11 gestellten Anträgen 5 definitiv erledigt, bei zweien ist bereits eine Abstimmung eingeleitet worden. Dies entspricht etwa 50% erledigter Eingaben. Damit ist der Zentralrat weit von der Schnarchnasigkeit entfernt, die eigentlich erst bei vollständiger Untätigkeit vorhanden wäre. Der Begriff "Geschäftsordnungsunrat" ist ebenfalls unpassend: Bis jetzt wurden nicht 5, sondern 4 Abstimmungen diesbezüglich eingeleitet, wovon eine kurz nach Beginn abgebrochen wurde und eine weitere durch die vom Spielleiter festgestellte Regelnonkonformität der vorigen Version unumgänglich war. Wie Opsim ausserdem treffend festhält, würde eine Änderung der Nomenklatur zuletzt den bemängelten Problemen nicht Abhilfe schaffen, sondern vielmehr dem Zentralrat eine Rechtfertigung für seine Untätigkeit geben ("nomen est omen" etc.). Viel pragmatischer erscheint da der von Opsim eingereichte Antrag auf eine neue Regel 4(e), welche der Zentralrat umso gründlicher prüfen wird.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 14:52, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können gemäß §7 PETER&OLGA eingelegt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 28 vom 27.06.2009 - Antrag auf Änderung der Spielregeln
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: tempo
Antragsgegenstand:
Antrag auf Änderung der Spielregeln
Begründung:
Sehr geehrte Paragraphenreiter,
um das Spiel zu beschleunigen, schlage ich folgende Regeländerung vor.
neue Regel §4(e):
Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Aufsichtsrat diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als genehmigt und erlangt Gültigkeit.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Der Vorgang tempo wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Vorgang tempo wurde unter der Annahme erstellt, dass noch keine Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter vorliegt. Daher ist dieser Antrag aufgrund von Formfehlern zurückzuweisen.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 20:35, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Trotz allem halte ich diese Fristen für sinnvoll und werde sie formell richtig einbringen.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: tempo-anfrg-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung zu tempo
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Werter Mitbürokrat Opsim,
darf ich fragen, warum Sie Ihre eigenen Anträge anfechten? Formfehler kann ich in Ihrem Antrag nicht entdecken; die bis jetzt einzige jemals rechtswirksame Geschäftsordnung des Zentralrates wurde per Erlass 0x06, einsehbar in Akte 22 dieser Seite durch den Spielleiter außer Kraft gesetzt.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 21:05, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Akte 24, neuerliche Abstimmung des Zentralrates über PETER&OLGA, bislang keine Entscheidung
Vorgangsnummer/Zeichen: tempo-anfrg-1-antw-1
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: tempo-anfrg-1
Bearbeitendes Organ: Opsim
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter J*,
da auf der Seite der Paragraphenreiter eine Geschäftsordnung veröffentlicht war, ging ich davon aus, dass diese gültig ist. So ist natürlich meine Anfechtung unbegründet und muss abgelehnt werden. Mein Antrag behält also seine Gültigkeit. Vielen Dank für diese Info.
Gegebenenfalls sollte der Zentralrat der Paragraphenreiter dazu verpflichtet werden, seine Eingangsseite dahingehend zu ändern, dass die Geschäftsordnung bis jetzt nur ein Entwurf ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 21:21, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: tempo-anfrg-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Gültigkeit der Geschäftsordnung sowie PETER& Olga des ZentRPgrR
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Geschäftsordnung sowie PETER&OLGA des ZentRPgrR sind rechtsgültig
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Luzifers Freund 12:20, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: §0 und §11 der Regeln des Paragraphenspiels, sowie andere der Geschäftsordnungen der Hauptorgane betreffenden Regeln.
Der Vorgang tempo-anfrg-1 (obige Mitteilung, nicht die Anfrage) wird hiermit angefochten!
Begründung: Sehr geehrter Mitbürokrat Luzifers Freund,
Was erdreisten Sie sich, für Ihre Mitteilung die selbe Vorgangsnummer, wie für obige Anfrage zu verwenden? Darüber hinaus wurde die in Akte 20 dieser Seite beschlossene Geschäftsordnung per Erlass des Spielleiters gemäß §11 (d) der Spielregeln außer Kraft gesetzt, die Ordnung nach §0 ist damit gewahrt. Der Zentralrat hat daher keine rechtskräftige Geschäftsordnung, sofern er nicht erneut gemäß §11 (b) eine solche beschließt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 13:24, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Sehen Sie sich mal Vorgang 0x06 in Akte 22 dieser Seite an. Sollte der Zentralrat seither wider Erwarten eine neue Geschäftsordnung verabschiedet haben, so bitte ich Sie um die Beifügung eines Abstimmungsnachweises.
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Luzifers Freund
Die voraussichtliche maximale BearbeitungsFrist beträgt ca. (+/- 2 Tage) 5 Tage .
Bemerkungen: Ich komme in den nächsten Tagen auf Ihre Anfechtung zurück Bis dahin bitte ich um Geduld, bis ich die von Ihnen geforderten Informationen zusammengekratzt habe.
Datum, Unterschrift: Luzifers Freund 20:32, 29. Jun. 2009 (NNZ)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Da dieser Antrag ebenfalls getreu der Geschäftsordnung PETER&OLGA im Posteingang des Zentralrats eingeworfen wurde, setzt der Zentralrat seine Bearbeitung zwecks Konsistenz dort fort. Diese Ablehnung bedeutet nicht, dass der Zentralrat dem Anliegen des Antragstellers generell ablehnend gegenübersteht, er es aber vorzieht, den inhaltsgleichen Antrag, der konform mit der (wieder) rechtsgültigen Geschäftsordnung des Zentralrats gestellt wurde, zu bearbeiten. Deshalb wird dieser hier gestellte Antrag zurückgewiesen, um Dopplungen zu vermeiden.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 14:58, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Rechtsmittel gegen diesen Vorgang können gemäß §7 PETER&OLGA eingelegt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 29 vom 28.06.2009 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: verf-j-1a
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund temporärer Abwesenheit bin ich gezwungen, einige meiner Pflichten und Befugnisse gemäß §13 zu delegieren. Alle Rechte und Aufgaben im Rahmen meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat delegiere ich hiermit an das Kamel Atreju, sofern es der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation durch Atreju, jedoch frühestens am 29.06.2009 um 0:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, jedoch nicht vor dem 03.07.2009 um 0:00 NNZ.
- Die Delegation bezieht sich auf sämtliche im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anfallenden Tätigkeiten, erstreckt sich jedoch nicht auf die beim Zentralrat eingereichten Akten.
Diese Verfügung erfolgt durch J* gemäß §13.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 21:40, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 30 vom 28.06.2009 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: verf-j-1b
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund temporärer Abwesenheit bin ich gezwungen, einige meiner Pflichten und Befugnisse gemäß §13 zu delegieren. Alle Rechte und Aufgaben bezüglich der durch mich beim Zentralrat eingereichten Vorgänge delegiere ich hiermit an das Kamel Camel-in-a-box, sofern es der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation durch Camel-in-a-box, jedoch frühestens am 29.06.2009 um 0:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, jedoch spätestens am 03.07.2009 um 16:16 NNZ.
- Die Delegation bezieht sich auf die beim Zentralrat eingereichten Anträge und deren Akten, jedoch nicht auf andere Akten oder Vorgänge, schon gar nicht, wenn sie im Kontext meiner Aufsichtsratsmitgliedschaft stehen.
Diese Verfügung erfolgt durch J* gemäß §13.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 21:40, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 31 vom 28.06.2009 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: verf-j-1c
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund temporärer Abwesenheit bin ich gezwungen, einige meiner Pflichten und Befugnisse gemäß §13 zu delegieren. Da ich einige Aufgaben und Befugnisse delegiert habe (unter Vorbehalt der Annahme des jeweiligen Delegationsnehmers) und mein Vetorecht gemäß §13 (c) aufgrund meiner Abwesenheit nicht wahrnehmen kann, delegiere ich dieses an den Vorsitzenden des Organs Spielleiter, sofern dieser der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation durch den Vorsitzenden des Spielleiters, jedoch frühestens am 29.06.2009 um 0:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, jedoch spätestens am 04.07.2009 um 23:23 NNZ.
- Die Delegation bezieht sich auf das Vetorecht im Bezug auf die im Rahmen der durch verf-j-1a und verf-j-1b festgelegten Delegationen getätigeten Vorgänge gemäß §13 (c).
Diese Verfügung erfolgt durch J* gemäß §13.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 21:56, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: verf-j-1c-ACK
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: verf-j-1c
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Spielleiter fühlt sich geehrt und stimmt der Delegation gemäß § 13 (c) der Spielregeln zu. Die Delegation wird damit am 29.6.09 um 0:00 Uhr wirksam.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 22:45, 28. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: vorstehende Verfügung
Nr. 32 vom 30.06.2009 - Rechtmäßigkeit der PETRA &OLGA des Zentralrates der Paragraphenteiter - Verfügung
ERLEDIGT
Vorgangsnummer/Zeichen: verf-lf-petra&olga-00001
Hiermit wird folgendes verfügt:
dass jedwelche Anfechtung der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter (das sind alle § die unter "Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter" fallen) rechtsunwirksam und nicht zugelassen sind. Mit der Abstimmung (siehe Vorgang Nr. 20 vom 25.06.09: Geschäftsordnung des Zentralrats zum Zweiten) ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter rechtswirksam geworden.
Diese Verfügung erfolgt durch Luzifers Freund, Ratsmitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß §0 sowie §11 der Regeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Luzifers Freund 09:20, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Von einer Rüge gegen den Mitbürokrat J* wird dieses Mal abgesehen. Zukünftig besteht das Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Luzifers Freund, auf die Anrede Euer Ehren, wie es jedem Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter zusteht.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung sind keine Rechtsmittel zugelassen, sofern sie von rechtwegen rechtswidrig sind. Rechtswirksame Rechtsmittel sind nur zugelassen, wenn diese Rechtsmittel von Rechtswegen rechtmäßig sind. Unberührt von dieser Belehrung sind natürlich die rechtswirksamen Regeln des Spiels
Vorgangsnummer/Zeichen: euer-ehren-2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: verf-j-1c
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Hinweis auf § usw.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 12:48, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Hinweis: Rechtshinweis
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: euer-ehren-2
Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 14:22, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Werter Mitbürokrat, leider konnte ich Ihren Hinweis nicht zuordnen. Bitte fügen Sie die genaue Vorgangsnummer etc. in ein amtliches Formular ein. )
Hinweis: Muss ja alles seine Ordnung haben
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: verf-mitt-kam
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: verf-lf-petra&olga-00001
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werter Ratskollege Luzifers Freund,
Stimmt leider nicht; PETER&OLGA wurde vom Spielleiter wegen Verstössen gegen die Rahmenregeln wieder ausser Kraft gesetzt. Eine Abstimmung zur überarbeiteten, regelkonformen Fassung läuft weiter oben.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 14:23, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Antrag Nr. 24 (dort bitte ein JA, dann ist PETER&OLGA wieder rechtskräftig)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: verf-mitt-kam
Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 14:34, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Danke
Hinweis: Muss ja alles seine Ordnung haben
Nr. 33 vom heutigen...
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: camel-abgekemmt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: peter&olga&überhaupt
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Liebe Mitparagraphenreiter, geschätze Bürokraten & eure Ehren; schade daß ihr Peter und Ogar so übel mitspielt. Die für Peter & Olga nötigen Regeländerungen waren/wäre mit Annahme der GO automatisch beschlossen, siehe die Ursprungsfassung § irgendwo in der Mitte unten. Der Aufsichtsrat hat imho ein Aufsichts- und Vetorecht über Pragraphenreiterisch abgesegnete Antg.aRäng, aber nicht auf den innerparagraphereiteischen Meinungsbildungsprozess. Wie dem auch sei, ich bin leider bis auf weiters abgeklemmt, internetmäßig, und kann demensprechend im Moment nicht mitpraragraphenreiten. Tut mir leid - streicht mich nötigenfalls aus dem ZntPrgR, oder laßt meine mitgliedschaft ruhen oder was weiß ich. Im übrigen möchte ich nochmal hier sagen, daß ich es höchst bedenklich finde in bürokratischer Hinsicht, wie Mambres hier mit seinen Unterorganen umgeht! Von wegen "Bewerbung war nicht kenntlich gemacht" und so - muttu halt reinschreiben ! Und die scharfe Verwarnung wegen penetrant wiederholter fälschlicher Anrede war sachlich absolut berechtigt und ich kann nur sagen, das Arbeitsklima beim Spielleiter ist ziemlich, naja, gewöhnungsbedürtig. Man sollte einen Betriebsrat gründen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel:Camel-in-a-box 22:07, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: {{{5}}}
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: camel-abgeklemmt/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: camel-abekemmt
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Schade, dass Du pausierst. Über die Verwarnung kann man sicher zweigeteilter Meinung sein, aber Deine komplette Missachtung der Geschäftsordnung war leider nicht tolerierbar. Und das Arbeitsklima beim Spielleiter kann ganz vorzüglich sein - wenn man sich an die Regeln hält :)
Die Regeländerungen für Peter&Olga waren übrigens keineswegs beschlossen, siehe dazu die Begründung der Außerkraftsetzung. Man hätte sie zumindest explizit beantragen müssen (sonst weiß doch auch gar keiner, wie der Regeltext zu ändern ist).
Komm bald wieder und lass uns weiterstreiten!
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 23:19, 30. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Vorgang 22
Gerügt wird hiermit: der Spieleleiter
Anlass der Rüge: Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
Genauere Angaben:
Bitte teilen sie mir per Anlage mit, wo per Regel gefordert wird, dass eine Geschäftsordnung eine Genehmigung oder Antrag an den Spieleleiter oder an eines der Organe erforderlich ist, um eine Abstimmung über eine innerorganliche Geschäftsordnung in einem Organ möglich zu machen.
– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss siehe Regeln § 11 –
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Luzifers Freund 11:54, 1. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: wo Sie möchten
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Luzifers Freund ist nicht befugt, Rügen zu erteilen. Für Rügen ist nach § 16 (c) der Spielregeln der Spielleiter zuständig (der diese Kompetenz per Geschäftsordnung an das Unterorgan Polizeipräsident übertragen hat).
Ausführendes Organ: Der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 16:18, 1. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Mir ist nicht ansatzweise klar, was die Grundlage der Rüge sein soll. Niemand hat jemals behauptet, dass irgendwelche Anträge an irgendwen erforderlich sind, um über Geschäftsordnungen abzustimmen. Sehr wohl beantragt werden müssen allerdings Änderungen der Spielregeln, und zwar beim Zentralrat.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 34 - Vakanz im Zentralrat der Paragraphenreiter
ERLEDIGT
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 010709-1/Rcktrtt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorkommnisse der letzten Zeit mit dem Spieleleiter
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit gebe ich bekannt, dass ab sofort eine Stelle im Zentralrat der Paragraphenreiter frei geworden ist.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Luzifers Freund 22:56, 1. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: ... die Vorgänge bei denen es um die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter und der Umgang des Spieleleiters mit den Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter geht, sowie die durch Delegation angehäufte Macht des Spieleleiters, wodurch ein objektives Entscheiden seitens des Spieleleiters nicht mehr möglich sein kann. Diktatur habe ich auch zu Hause, da muss ich nicht hier auch noch damit konfrontiert werden. ;-)
Vorgangsnummer/Zeichen: wahl-zrprg
Hiermit wird folgendes verfügt:
Das Kamel Opsim ist ab sofort Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter
Diese Verfügung erfolgt durch Opsim gemäß §2(b).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Opsim 07:38, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 010709-1/Rcktrtt/Anm
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 010709-1/Rcktrtt
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Luzi,
irgendwie bist Du auf dem Holzweg:
- Der erste Entwurf von Peter&Olga war so massiv regelwidrig, dass der Spielleiter einfach einschreiten musste. Das war überhaupt nichts persönliches. Ist doch auch alles gut ausgegangen: Es gibt eine neue völlig regelkonforme Peter&Olga, und alles hat seine Ordnung. Das ist alles sauber, sachlich und regelkonform gelaufen.
- Was Du mit Umgang des Spielleiters mit den Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter meinst, ist mir unklar. Soweit ich das sehe, war ich durchweg sachlich und stets im Rahmen der Spielregeln (im Gegensatz zu Dir, der ohne jede Regelgrundlage wirre Rügen in den Raum stellt, siehe Nr. 33).
- Delegation angehäufte Macht des Spielleiters ist eine völlige Verkehrung der Realitäten. Im Gegenteil hat der Spielleiter nahezu sämtliche operative Macht von sich weg delegiert und ist im Grunde ein Posten ohne Befugnisse.
- Alle Entscheidungen des Spielleiters sind im höchsten Maße objektiv und nur den Spielregeln verpflichtet. Für Zweifelsfälle unterhält der Spielleiter - als einziges Organ(!) - eine streng personell getrennte Revision.
Du scheinst mir eher ein Problem damit zu haben, objektiv zu bleiben und Dich an die Spielregeln zu halten. Da kann ich Dir auch nicht bei helfen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 09:45, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr 35 Rechtshinweis
Vorgangsnummer/Zeichen: 030709-Rrchtshnws
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Mitgliedschaft in zwei Hauptorganen
Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 2 Hauptorgane (a) Dieses Spiel wird zu Anfang vom Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen, dem Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, sowie dem Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, gespielt. Diese drei Organe heißen Hauptorgane. (b) Wenn eine Position in einem der Hauptorgane nicht besetzt ist, kann ein beliebiges Kamel diese Position einfach einnehmen (d. h., es kann sich selbst hineinwählen), sofern keine abweichende gültige Regelung für eine Neubesetzung getroffen wurde. (c) Ein Kamel darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der drei Hauptorgane sein.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 14:30, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Hinweis: Dieser Rechtshinweis ist gültig.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x09
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 030709-Rrchtshnws
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Opsim ist Mitglied im Unterorgan Innensenator, nicht jedoch im Hauptorgan Spielleiter. Die Mitgliedschaft in einem Unterorgan schließt die Mitgliedschaft im Hauptorgan nach § 7 OLLI aus.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 15:50, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 36 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-1
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund zeitweiliger Absenz habe ich mich entschlossen, meine Pflichten und Befugnisse als Vorsitzender des Zentralrats gemäß §2(2) PETER&OLGA an das Kamel Opsim zu delegieren, um einen reibungslosen Verlauf des Bürokratenspiels sicherzustellen, sofern es der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation, jedoch frühestens am 07.07.2009 um 00:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, jedoch nicht vor dem 11.07.2009 um 0:00 NNZ.
- Die Delegation bezieht sich nur auf sämtliche Rechte und Pflichten, die ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter besitze, also genau diese, die festgelegt sind durch §§ 2(1), 2(2), 2(5), 5(2), 5(3), 5(5), 6(3) & 6(4) PETER&OLGA. Nicht darin eingeschlossen sind Rechte und Pflichten, die mir als gemeines Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter zufallen.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß § 2(2) PETER&OLGA bzw. § 13 der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 21:16, 5. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-1-ja
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: deleg-kam-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Ich stimme der Delegation zu und werde den Vorsitzenden ab 7.7. vertreten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 21:40, 5. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-1-ende
Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit nehme ich meine Arbeit als Vorsitzender des Zentralrats wieder auf. Damit endet die Delegation, die mit dem Vorgang deleg-kam-1 verfügt wurde.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß § 2(2) PETER&OLGA bzw. § 13 der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 11:22, 15. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 37 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-2
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund zeitweiliger Absenz habe ich mich entschlossen, einige meiner Pflichten und Befugnisse gemäß §13 zu delegieren, um einen reibungslosen Verlauf des Bürokratenspiels sicherzustellen. Alle Rechte und Aufgaben im Rahmen meiner Tätigkeit im Zentralrat der Paragraphenreiter – meine Rechte als Vorsitzender dieses Organs ausdrücklich ausgenommen – delegiere ich hiermit an das Kamel Camel-in-a-box, sofern es der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation, jedoch frühestens am 07.07.2009 um 00:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, jedoch nicht vor dem 11.07.2009 um 0:00 NNZ.
- Die Delegation bezieht sich nur auf sämtliche im Rahmen meiner Mitgliedschaft als gemeines Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter anfallenden Tätigkeiten, nicht aber auf meine Tätigkeiten als Vorsitzender dieses Organs.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §13.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 21:16, 5. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-2-ende
Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit verfüge ich das Ende obiger Delegation, obgleich sie nie angetreten wurde.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §13.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 11:43, 15. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 38 - Information zur Arbeit des Zentralrates der Paragraphenreiter
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: zentralrat-az-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: div. Vorgänge im Posteingang des Zentralrates
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
da in den letzten zwei Vorgängen Unstimmigkeiten bezüglich der Vergabe der Aktenzeichen auftraten und elementare Punkte der Vergabe unklar sind, gebe ich hiermit folgendes bekannt:
Anträge werden angenommen, falls das Aktenzeichen alle in §4 der PETER & OlGA beschriebenen Teile enthält. Die Teile dürfen durch maximal zwei Zeichen getrennt werden, die nicht Bestandteil irgendeines Aktenzeichens des Zentralrates werden können. Ob bei fortlaufenden Vorgängen innerhalb einer Akte der aktuelle Tag oder der Tag des ersten Vorgangs dieser Akte verwendet wird, ist unerheblich. Entscheident ist, dass der Vorgang innerhalb der entsprechenden Akte einsortiert ist.
Bitte beachten: Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage. Diese Mitteilung stellt nur die Meinung des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter dar und ist die Grundlage, nach der ich Anträge bearbeiten werde.
Eine Abstimmung über Änderung der PETER & OLGA §4 wird eingeleitet.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:52, 8. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Nr. 39 - Russellsches Plenum Mitglied des Russellschen Plenum
Adressat: alle Mitglieder des Russellschen Plenum
Antragsnummer: plenum-russ-1
Antragsgegenstand:
In den derzeitigen Regeln findet sich ein Widerspruch. Nach Regel 8(a)2. ist das Russellsche Plenum zunächst als Mitglied des Russellschen Plenum zu führen. Sobald es Mitglied wird, ist es allerdings kein Mitglied des Russellschen Plenum mehr.
Ich beantrage , den Spielleiter um eine verbindliche Regelauslegung zu bitten.
Begründung:
Damit das Russellsche Plenum arbeiten kann, muss zunächst die Besetzung geklärt werden.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
Ausführendes Organ: Russellsches Plenum
Stimmabgaben 1. Stimme Lasst uns den Spielleiter befragen:-) für den Innensenator Opsim 22:46, 9. Jul. 2009 (NNZ) 2. Stimme für den Zentralrat der Paragraphenreiter Opsim 22:46, 9. Jul. 2009 (NNZ) 3. Stimme für das Institut gegen organelle Rekursion Kam-aeleon 15:08, 10. Jul. 2009 (NNZ) 4. Stimme Für den Spielleiter: Bevor wir mit jedem Problemchen gleich zum Spielleiter laufen, sollten wir beim Institut gegen organelle Rekursion einen Antrag auf eine Empfehlung zur Rekursionsvermeidung nach § 8.1 (g) der Spielregeln stellen. --Mambres 15:47, 10. Jul. 2009 (NNZ) 5. Stimme für das Ressort Sonstiges Kam-aeleon 11:24, 5. Aug. 2009 (NNZ)
Ergebnis der Abstimmung: Von den 13 (ev. 14) Mitgliedern des Russellschen Plenums sind 7 arbeits- und beschlussfähig. Davon haben 4 dem Antrag zugestimmt. Damit hat der Antrag eine absolute Mehrheit erreicht und ist genehmigt. Das Russellsche Plenum wird dem Antrag demnächst nachkommen und den Spielleiter um eine verbindliche Regelauslegung bitten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kam-aeleon 11:24, 5. Aug. 2009 (NNZ)
???
Vorgangsnummer/Zeichen: plenum-russ-1-anfrage-an-spielleiter
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Begründung des Abstimmungsverhaltens von Mambres über plenum-russ-1
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren Spielleiter, ich möchte auch nicht mit jedem Mist den Spielleiter nerven. Allerdings interessiert mich, was das Institut gegen organelle Rekursion mit diesem Problem zu tun hat, da das Russellsche Plenum keinerlei Unterorgane hat. Wie kommen Sie darauf, dass §8.1(g) anwendbar ist?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Opsim 19:47, 10. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Vorgangsnummer/Zeichen: plenum-russ-1-antwort-vom-spielleiter
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: plenum-russ-1-anfrage-an-spielleiter
Bearbeitendes Organ: der Spielleiter
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Verehrter Herr Kollege,
es ist richtig, dass das Russellsche Plenum keine Unterorgane hat und deshalb nicht von der Tätigkeit des IgoR gemäß § 8.1 (b) der Spielregeln erfasst wird. Gleichzeitig steht aber außer Frage, dass hier ein schwerer Fall von organeller Rekursion vorliegt, wenn auch nicht über das Medium von Unterorganen, sondern über das Medium von Organmitgliedern.
Nach § 8.1 (g) kann das IgoR anderen Organen Empfehlungen zur Rekursionsvermeidung übermitteln, und zwar falls erforderlich. Dabei ist nach Lesart des Unterzeichners keineswegs festgelegt, dass dieses Erfordernis nur aus einer Rekursion nach § 8.1 (b) erwachsen darf.
Wie Sie in Ihrem Antrag plenum-russ-1 richtig begründen, ist die Rekursionsvermeidung im vorliegenden Fall durchaus erforderlich: (Zitat) Damit das Russellsche Plenum arbeiten kann, muss zunächst die Besetzung geklärt werden. (Zitat Ende). Die Grundlage für eine Empfehlung nach § 8.1.(g) erscheint mir damit ausreichend gegeben.
Sofern Sie diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten, sollten wir vielleicht zunächst eine verbindliche Regelauslegung des § 8.1 (g) beim Spielleiter erwirken. Sollte dabei entgegen meiner hier dargstellten Auffassung entschieden werden, wäre ich bereit, meine Nein-Stimme entsprechend zurückzuziehen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:07, 13. Jul. 2009 (NNZ)
Nr. 40 - Untätigkeit
Vorgangsnummer/Zeichen: 40/1
Bearbeitendes Organ: Kamel Opsim
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Camel-in-a-box hat seit dem 30. Juni keine Arbeit mehr für den Zentralrat der Paragraphenreiter ausgeübt. Es ist damit untätig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 12:06, 10. Jul. 2009 (NNZ)
Anlagen: Spezial:Beiträge/Camel-in-a-box
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x0a
Thema des Gutachtens: die Untätigkeit von Camel-in-a-box
Kurzzusammenfassung: Camel-in-a-box ist wahrhaftig untätig im Sinne von § 12 (a) der Spielregeln
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Euer Ehren,
gerne bestätige ich hiermit gemäß § 12 (b) der Spielregeln die von Ihnen öffentlich festgestellte Untätigkeit von Camel-in-a-box. Ich habe hierzu die Bearbeitungshistorie geprüft und die Tage seit der letzten Tätigkeit von Camel-in-a-box für den Zentralrat gezählt. Es handelt sich eindeutig um mehr als neun Tage.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:52, 10. Jul. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 40/3
Hiermit wird folgendes verfügt:
Camel-in-a-box wird aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter ausgeschlossen und durch Typo ersetzt, falls dieses dem Eintritt zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Bürokrat Opsim gemäß §12(c).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Opsim 20:38, 13. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: eventuell Bemerkungen (kann weggelassen werden)
Rechtsbehelfsbelehrung: eventuell Rechtsbehelfsbelehrung (kann weggelassen werden)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 40/4
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 40/3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werte Mitbürokraten,Ich stimme dem Eintritt zu und werde den Platz von Camel-in-a-box im Zentralrat der Paragraphenreiter einnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Typo 09:02, 14. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: siehe auch
Nr. 41 - Untätigkeit
Vorgangsnummer/Zeichen: 41/1
Bearbeitendes Organ: Typo
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Werte Mitbürokraten,
hiermit stelle ich fest, dass J* seit dem 6. Juli 2009 keine Arbeit mehr für den Aufsichtsrat ausgeübt hat. Es ist damit untätig.
Mit bürokratischen Grüßen,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 00:44, 17. Jul. 2009 (NNZ)
Anlagen: Spezial:Beiträge/J*
Nr. 42 - Antrag auf Ablehnung des Antrags
Adressat: Spielleiter
Antragsnummer: offensichtlich-fehlerhaftes-aktenzeichen
Antragsgegenstand:
Euer Durchlaucht,
hiermit bentrage ich die Ablehnung dieses Antrags.
Mit bürokratischen Grüßen,
<unleserlichstes Gekritzel>kann alles sein</unleserlichstes Gekritzel>
Begründung:
Dieser Antrag ist offensichtlich fehlerhaft.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Verstoß gegen § 19 (a) der Spielregeln.
Ausführendes Organ: der Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 21:20, 17. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: In Abgrenzung zu vergleichbaren Anliegen früherer Spielrunden bietet sich hier eine Zurückweisung wegen Formfehlern als argumentierbarer Ausweg an. Bei der vorliegenden Zurückweisung handelt es sich explizit nicht um die beantragte Ablehnung. Die Zurückweisung erfolgt vielmehr, obwohl der Antrag auf Ablehnung negativ beschieden wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 43 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-3
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund erneuter Abwesenheit und aus Rücksicht auf meine geistige Gesundheit habe ich mich entschlossen, meine Pflichten und Befugnisse als Vorsitzender sowie als Mitglied des Zentralrats gemäß §13 der Spielregeln an das Kamel Camel-in-a-box zu delegieren, um einen reibungslosen Verlauf des Bürokratenspiels sicherzustellen, sofern es der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation, jedoch frühestens am 19.07.2009 um 00:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, spätestens aber am 03.08.2009 um 0:00 NNZ.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §13 der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 14:24, 17. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
EINGESCHRÄNKT GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit folgenden Einschränkungen stattgegeben:
- Die Delegation beginnt frühestens am 19.07.2009 um 00:00 NNZ.
- Die Delegation endet spätestens am 03.08.2009 um 0:00 NNZ.
Begründung:
The Show must go on!
Inside my heart is breaking,
My make-up may be flaking,
But my smile, still, stays on! und zwar da: :-D
Ausführendes Organ: Ciab, PrgR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 00:46, 18. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ich muß mich allerdings zunächst in die Bürokratiaschen Prozesse neu reinfuchsen. War schließlich ½ Ewigkeit außerhalb jeglicherer Reichweite! Gottseidank haben wir eine gute Vertretungsregelung.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-3-ende
Hiermit wird folgendes verfügt:
Ich bin wieder zurück und voll arbeitsfähig. Hiermit endet die Delegation deleg-kam-3.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §13 der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 10:36, 2. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 44 - Delegation
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-4
Hiermit wird folgendes verfügt:
Aufgrund erneuter Abwesenheit und aus Rücksicht auf meine geistige Gesundheit habe ich mich entschlossen, meine Pflichten und Befugnisse als Mitglied des Instituts gegen organelle Rekursion gemäß §13 der Spielregeln an das Kamel Wutzofant zu delegieren, um einen reibungslosen Verlauf des Bürokratenspiels sicherzustellen, sofern es der Delegation unter folgenden Konditionen zustimmt:
- Die Delegation beginnt mit der Annahme der Delegation, jedoch frühestens am 19.07.2009 um 00:00 NNZ.
- Die Delegation endet per Verfügung einer der an der Delegation beteiligten Parteien, spätestens aber am 03.08.2009 um 0:00 NNZ.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §13 der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 14:24, 17. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Ein solch wichtiges Organ wie das IgoR darf nicht handlungsunfähig bleiben.
Ausführendes Organ: 22:50, 19. Jul. 2009 (NNZ) als Privatkamel
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 22:50, 19. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Wieviele Aufforderungen zum Ausfüllen wichtiger Fragebögen würden ansonsten möglicherweise ungestellt bleiben?
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: deleg-kam-4-ende
Hiermit wird folgendes verfügt:
Ich bin wieder zurück und voll arbeitsfähig. Hiermit endet die Delegation deleg-kam-4.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §13 der Spielregeln.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 10:36, 2. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 45 vom 19. Juli 2009 - Antrag gemäß §3(b)
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: 45/1
Antragsgegenstand:
Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3(b)
Begründung:
Um am Bürokratenspiel teilnehmen zu können ist das Stellen von Anträgen unerlässlich. Zur Wahrung der Bürokratie bitte ich um Genehmigung dieses Antrages
Anlagen: §3(b)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag enthält kein gültiges Aktenzeichen gemäß §4 (3) ARGUS
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 22:14, 19. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dem Antragsteller wird dringend empfohlen die ARGUS zu studieren. Ebenso bitten wir um Einreichung der Anträge an den Aufsichtsrat auf der entsprechenden Antragsseite.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 46 vom 23. Juli 2009 - Untätigkeitsfeststellung von J*
Vorgangsnummer/Zeichen: 10V03
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird die Untätigkeit von J* öffentlich gemäß §12 (b) der Spielregeln festgestellt. Die Voraussetzungen gemäß §12 (a) sind erfüllt, da das fragliche Kamel seit 6. Juli 2009 19:40 Uhr untätig ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:44, 23. Jul. 2009 (NNZ)
Anlagen: Dem Kamel wird nahegelegt, gemäß §12 (c) zu verfahren.
Vorgangsnummer/Zeichen: 0x0b
Thema des Gutachtens: die Untätigkeit von J*
Kurzzusammenfassung: J* ist wahrhaftig untätig im Sinne von § 12 (a) der Spielregeln
Bearbeitendes Organ: Mambres
Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Kollege,
gerne bestätige ich hiermit gemäß § 12 (b) der Spielregeln die von Ihnen öffentlich festgestellte Untätigkeit von J*. Ich habe hierzu die Bearbeitungshistorie geprüft und die Tage seit der letzten Tätigkeit von J* für den Aufsichtsrat gezählt. Es handelt sich eindeutig um mehr als neun Tage.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 09:46, 24. Jul. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 10/V4
Hiermit wird folgendes verfügt:
J* wird aus dem Aufsichtsrat ausgeschlossen und durch Voralpenayatollah ersetzt, falls dieses dem Eintritt zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Bürokrat Typo gemäß §12(c).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Typo 13:41, 27. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 10/V5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 10/V4
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Werte Mitbürokraten,Ich stimme dem Eintritt zu und werde den Platz von J* im Aufsichtsrat einnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Voralpenayatollah 13:49, 27. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch:
Nr. 47 vom 30. Juli 2009 - Auslegung von GeOrgIgoR
Vorgangsnummer/Zeichen: IgoR-AA-Snstgs-090730.1-Wtzfnt
Bearbeitendes Organ: IgoR
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
§6(a) und §8(e) GeOrgIgoR schreiben nur für Anträge und eingereichte Fragebögen vor, dass diese auf der Vorgangsseite des IgoR einzureichen sind. Sonstige Vorgänge sind hiervon nicht betroffen. Die Regelungen von §6 GeOrgIgoR beziehen sich darüberhinaus ausschließlich auf Vorgänge auf der Vorgangsseite des IgoR, nicht jedoch auf auf sonstigen Seiten getätigte Vorgänge, wie beispielsweise Vorgang IgoR-AA-Snstgs-090730.1-Wtzfnt. Insbesondere entfällt für solche Vorgänge, wie z.B. Bekanntmachungen des IgoR, die ansonsten hierfür zum Erlangen eines gültigen Aktenzeichens zwingend erforderliche Genehmigung der Aktenzeichennummern durch Spielleiter, Aufsichtsrat und Zentralrat bzw. Unterorgane derselben.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 23:33, 30. Jul. 2009 (NNZ)
Nr. 48 vom 30. Juli 2009 - Eingeschränkte Handlungsfähigkeit des IgoR
Vorgangsnummer/Zeichen: IgoR-AA-Snstgs-090730.2-Wtzfnt
Bearbeitendes Organ: IgoR
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
§6(h) GeOrgIgoR schreibt ein umständliches Verfahren zur Genehmigung von Aktenzeichenbestandteilen vor, was in der Vergangenheit nicht immer reibungslos funktioniert hat, da sich einige der in §6(h) für die Freigabe von Aktenzeichennummern vorgesehenen Organe teilweise nicht zu einer solchen Freigabe in der Lage sahen. Dies ist aus Gründen der Verringerung der Arbeitsbelastung der mit der eingehenden Prüfung anderer Organe und Unterorgane auf eventuelle Rekursionen bereits jetzt schon stark überlasteten Mitarbeiter des IgoR zwar sehr zu begrüßen; allerdings hat dies auch zur Folge, dass das IgoR eventuell benötigte interne Vorgänge wie z.B. Feststellung IgoR-AA-Snstgs-090730.2-Wtzfnt auf der allgemeinen Vorgangsseite mit abweichenden Schemata für die Aktenzeichen eröffnen muss, wie in IgoR-AA-Snstgs-090730.1-Wtzfnt genauer dargelegt ist. Insofern liegt aus Sicht der Unterzeichners eine eingeschränkte Handlungsfühigkeit des IgoR vor. Der Unterzeichner würde beim IgoR gerne einen Antrag auf entsprechende Änderung der GeOrgIgoR stellen, scheut jedoch den damit verbundenen übermäßigen Aufwand, der es ihm in der restlichen verbleibenden Zeit der Delegation durch Kam-aeleon nach bürokratischem Ermessen nicht erlauben würde, die erforderlichen Antragsnummerngenehmigungen vollständig einzuholen und den Antrag stellen zu können.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 23:33, 30. Jul. 2009 (NNZ)
Nr. 49 vom 2. August 2009 - Untätigkeit von Opsim
Vorgangsnummer/Zeichen: 49/1
Bearbeitendes Organ: Kamel Kam-aeleon
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird die Untätigkeit von Opsim sowohl als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter als auch als Stellvertretender Vorsitzender desselbigen als auch als Innensenator des Spielleiters als auch als Mitglied des Instituts gegen organelle Rekursion öffentlich gemäß § 12(b) der Spielregeln festgestellt, da das Kamel Opsim seit dem 15. Juli 2009 um 07:44 keine Beiträge mehr getätigt hat und die Frist von neun Tagen dadurch eindeutig überschritten ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 10:36, 2. Aug. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 49/2
Thema des Gutachtens: die Untätigkeit von Opsim
Kurzzusammenfassung: Opsim ist wahrhaftig untätig im Sinne von § 12 (a) der Spielregeln
Bearbeitendes Organ: Typo
Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Kollege,
gerne bestätige ich hiermit gemäß § 12 (b) der Spielregeln die von Ihnen öffentlich festgestellte Untätigkeit von Opsmin. Ich habe hierzu die [[2]] geprüft und die Tage seit der letzten Tätigkeit von Opsim für den Zentralrat der Paragraphenreiter, den Posten des Stellvertretenden Vorsitzenden desselbigen, den Innensenator des Spielleiters aus auch das Mitglied des Instituts gegen organelle Rekursion gezählt. Es handelt sich in allen Fällen eindeutig um mehr als neun Tage.
Mit bürokratischen Grüßen,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 23:31, 2. Aug. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 43/3
Hiermit wird folgendes verfügt:
Opsim wird hiermit aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter ausgeschlossen und durch Wutzofant ersetzt, falls dieses dem Eintritt zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Bürokrat Typo gemäß §12(c).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Typo 01:15, 7. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Vorgangsnummer/Zeichen: 43/4
Hiermit wird folgendes verfügt:
Opsim wird hiermit aus dem [bearbeiten] Institut gegen organelle Rekursion ausgeschlossen und durch Sushifresse ersetzt, falls dieses dem Eintritt zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Bürokrat Typo gemäß §12(c).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Typo 01:15, 7. Aug. 2009 (NNZ)
Bemerkungen:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 43/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 43/3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Mitkamele, hiermit nehme ich die mir angebotene Stelle im Zentralrat der Paragraphenreiter an. Ich werde mich in meiner zukünftigen Position insbesondere darum bemühen, wichtige bürokratische Überwachungsstrukturen zu fördern.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 11:36, 7. Aug. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 43/6
Hiermit wird folgendes verfügt:
Opsim wird hiermit aus dem Unterorgan Innensenator des Spielleiters ausgeschlossen und durch Kamelokronf ersetzt, falls dieser dem Eintritt zustimmt.
Diese Verfügung erfolgt durch Kam-aeleon gemäß §12(c).
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kam-aeleon 13:47, 30. Sep. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 50 vom 15. September 2009 - Untätigkeit von Typo
Vorgangsnummer/Zeichen: 50/1
Bearbeitendes Organ: Typo
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird die Untätigkeit von Kamel Typo als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter öffentlich gemäß § 12(b) der Spielregeln festgestellt, da das betroffene Kamel mindestens seit dem 15. August 2009 keine Aktivität mehr für den Zentralrat nachweisen kann. Die Frist von neun Tagen dadurch ist dadurch eindeutig überschritten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 23:56, 15. Sep. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 50/2
Thema des Gutachtens: die Untätigkeit von Typo
Kurzzusammenfassung: Typo ist *nicht* untätig im Sinne von § 12 (a) der Spielregeln
Bearbeitendes Organ: Typo für den Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Kollege,
mit Bedauern muss ich festestellen, dass ich die von Ihnen öffentlich festgestellte Untätigkeit gemäß § 12 (b) der Spielregeln von Typo nicht bestätigen kann. Ich habe hierzu die Bearbeitungshistorie geprüft. Diese Seite gibt unzweifelhaft wieder, dass das Kamel Typo durch dieses Gutachten für den Zentralrat der Paragraphenreiter tätig wurde. Eine Untätigkeit nach § 12 (a) kann somit nicht nachgewiesen werden.
Jedoch haben sie zu Recht festgestellt, dass das betreffende Kamel in letzter Zeit nicht viel Zeit für die Arbeit im Zentralrat aufgebracht hat. Als intimer Kenner des Kamels kann ich Hintergrunzinformation liefern. Der Umzug besagten Kamels in eine neue Wohnung verschuldete die Lange Inaktiviät. Diese neue Wohnung befindet sich außerhalb der zivilisierten Welt und war somit nicht an das weltweite Datennetz angeschlossen. Ein Telekomunikationsprovider wurde beauftragt diesen unhaltbaren Makel der Wohnung zu beheben. Da aber auch bei diesem bürokratische Vorgänge eingeleitet und umfangreiche Prüfungen der Sach- und Faktenlage durchgeführt werden mussten, konnte der Anschluss erst zum heutigen Tage geschaltet werden. Das Kamel ist somit wieder in der Lage seine Tätigkeit für den Zentralrat in gewohnter Weise auszuführen.
Mit bürokratischen Grüßen,
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 23:56, 15. Sep. 2009 (NNZ)
Nr. 51 vom 17.09.2009 – Untätigkeit von Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 51/1
Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon (Privatkamel)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird gemäß §12(b) der Spielregeln öffentlich die Untätigkeit von Kamel Mambres ist in seiner Funktion als Spielleiter gemäß §12(a) der Spielregeln festgestellt ([]Spezial:Beiträge/Mambres). Die letzte Aktivität des betroffenen Kamels im Organ Spielleiter liegt eindeutig mehr als neun Tage zurück.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 20:31, 17. Sep. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 51/2
Bearbeitendes Organ: Der Spielleiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Unterzeichner war im fraglichen Zeitraum durchaus für das Organ Spielleiter tätig, und zwar durch Prüfung des Posteingangs. Allerdings stehen zurzeit keine Vorgänge an, die auf Erledigung durch den Spielleiter warten.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:15, 21. Sep. 2009 (NNZ)
Nr. 52 vom 27.09.2009 – Untätigkeit von Voralpenayatollah
Vorgangsnummer/Zeichen: 52/1
Bearbeitendes Organ: TM?! (Privatkamel)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird gemäß §12(b) der Spielregeln öffentlich die Untätigkeit von Kamel Voralpenayatollah in seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates gemäß §12(a) der Spielregeln festgestellt ([]Spezial:Beiträge/Voralpenayatollah). Die letzte Aktivität des betroffenen Kamels im Organ Aufsichtsrat liegt eindeutig mehr als neun Tage zurück.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: TM?! 19:01, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 52/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 52/1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Untätigkeit von Kamel Voralpenayatollah wird hiermit gemäß §12b bestätigt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kindchen Atreju 20:45, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Spezial:Beiträge/Voralpenayatollah
Der Vorgang 52/1 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Feststellung meiner Untätigkeit wird hiermit angefochten. Begründung: Die Prüfung vorangegangener Anträge - besonders 21/V03 (Zeiterfassung) - beansprucht derzeit alle Ressourcen des Aufsichtsrates.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Voralpenayatollah 23:49, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Anmerkung: - keine -
Vorgangsnummer/Zeichen: 52/4
Bearbeitendes Organ: Typo
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich fest, dass Kamel Voralpenayatollah aufgrund obiger Anfechtung nicht untätig ist.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Typo 00:06, 28. Sep. 2009 (NNZ)
Nr. 532 vom 27.09.2009 – Untätigkeit von Atreju
Vorgangsnummer/Zeichen: 53/1
Bearbeitendes Organ: TM?! (Privatkamel)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird gemäß §12(b) der Spielregeln öffentlich die Untätigkeit von Kamel Atreju in seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates gemäß §12(a) der Spielregeln festgestellt ([]Spezial:Beiträge/Atreju). Die letzte Aktivität des betroffenen Kamels im Organ Aufsichtsrat liegt eindeutig mehr als neun Tage zurück.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: TM?! 19:01, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Vorgangsnummer/Zeichen: 53/2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 53/1
Bearbeitendes Organ: Kindchen Atreju
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Ich bin mitnichtem Untaetig!
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 20:36, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Anlagen: Spezial:Beiträge/Atreju
UNGÜLTIG
53/1 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Da Atreju inzwischen erneut tätig geworden ist, wodurch keine Untätigkeit mehr vorliegt, ist Feststellung 53/1 gegenstandslos und wird daher zurückgezigen.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 53/3
Unterschrift des Ausführenden, Datum: TM?! 21:04, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
53/3 wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Begründung:
Die von TM?! vorgebrachte Ungültigkeitserklärung wird für ungültig erklärt. Grund: Eine Ungültigkeitserklärung kann nur zurückgezogen, nicht aber zurückgezigen werden. Zudem zieht sich auch die Unterzeichnerin aus der Angelegenheit zurück.
Vorgangsnummer dieser Rücknahmeerklärung: 53/4
Unterschrift des Ausführenden, Datum: ungott 21:28, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang 53/4 wird hiermit angefochten!
Begründung: Bei der Ungültigkeitserklärung 53/4 liegt ein Formfehler vor. Es wurde die Vorlage Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/Rueckzug verwendet, welche aber nur dafür vorgesehen ist, einen selbstgestellten Antrag oder sonstigen Vorgang zurückzuziehen. Stattdessen hätte eine Ungültigkeitserklärung gemäß Vorlage:Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig gestellt werden müssen, was aber unterblieben ist. Desweiteren ist anzumerken, dass mit Vorgang 53/3 nicht, wie in 53/4 irrtümlich angegeben, eine Ungültigkeitserklärung, sondern viel mehr eine Feststellung zurückgezogen werden sollte.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: TM?! 21:40, 27. Sep. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung hat die Nr. 53/5