Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Posteingang: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Die Anfechtung 0 05/07/09 gor-03-ōq muss aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Opsim|Opsim]] 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)|Dies ist Vorgang 005/07/09got-05-ōٸ|Rechtsmittelbelehrung (optional)}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Formfehler|Die Anfechtung 0 05/07/09 gor-03-ōq muss aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden.|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Kamel:Opsim|Opsim]] 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)|Dies ist Vorgang 005/07/09got-05-ōٸ|Rechtsmittelbelehrung (optional)}} | ||
| − | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|005/07/09gou-06-ōť|0 05/07/09 g oo-00-ōō|DerAntrag enthält in der jetzigen Form Formfehler, kann aber in korrigierter Fassung neu vorgelegt werden.|Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter|Das Aktenzeichen entspricht nicht der gültigen Form. Falls die Beschwerde von Mambres richtig wäre, wäre auch dieses Aktenzeichen regelkonform: 0abcde05/07/09abcdegabcdeou-06-ōť. Die PETER & OLGA beschreibt alle Teile, aus denen das Aktenzeichen besteht. Es darf kein Teil hinzugefügt werden. |[[Kamel:Opsim|Opsim]] 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)|Anlagen (optional)}} | + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Gutachten|005/07/09gou-06-ōť|0 05/07/09 g oo-00-ōō|DerAntrag enthält in der jetzigen Form Formfehler, kann aber in korrigierter Fassung neu vorgelegt werden.|Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter|Das Aktenzeichen entspricht nicht der gültigen Form. Falls die Beschwerde von Mambres richtig wäre, wäre auch dieses Aktenzeichen regelkonform: 0abcde05/07/09abcdegabcdeou-06-ōť. Die PETER & OLGA beschreibt alle Teile, aus denen das Aktenzeichen besteht. Es darf kein Teil hinzugefügt werden. |[[Kamel:Opsim|Opsim]] 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)|Anlagen (optional)}} |
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| + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|0 05/07/09 g ov-07-ōữ|Gutachten 005/07/09gou-06-ōť|Der Gutachter vertritt offensichtlich die Auffassung, die Bestandteile des Aktenzeichens dürften nicht durch Leerzeichen voneinander getrennt werden, weil PETER&OLGA keine Aussagen macht, wie die Teile des Aktenzeichens zu verbinden sind, und weil deshalb die eigenmächtige Ergänzung von Verbindungsteilen (hier: Leerzeichen) nicht statthaft ist.<br> | ||
| + | Der Unterzeichner kann diese Argumentation in sich nachvollziehen. Allerdings sagt PETER&OLGA in § 4 (4) explizit: ''Ein gültiges AZ wäre z. B. 0 24/06/09 h gh-01-ťā''.<br> | ||
| + | Hieraus folgt, dass mindestens für dieses eine Aktenzeichen die Verbindung mit Leerzeichen erlaubt ist, denn PETER&OLGA bezeichnet dieses explizit als '''gültig'''. Da das Aktenzeichen weiter als ''beispielhaft'' angegeben ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch andere nach diesem Muster gebildete Aktenzeichen gültig sind.<br> | ||
| + | Der Gutachter wird deswegen höflich angefragt, wie er seine strikte Auslegung mit dem angegebenen gültigen Beispiel vereinbaren kann.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 10:09, 7. Jul. 2009 (NNZ)|PETER&OLGA}} | ||
==Antrag auf Spielregelerweiterung (Zentrale Zeiterfassung)== | ==Antrag auf Spielregelerweiterung (Zentrale Zeiterfassung)== | ||
Version vom 7. Juli 2009, 10:09 Uhr
Die Runde ist beendet.
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Spielleiter • OLLI • Vorgänge • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Zentralrat der Paragraphenreiter • PETER&OLGA • Posteingang • Archiv (06/09 • 07/09 • 08/09 • 09/09 • 10/09)
- Aufsichtsrat • ARGUS • Anträge • Bekanntmachungen
- Institut gegen organelle Rekursion • GeOrgIgoR • Vorgänge • Bekanntmachungen
- Ausschuss zur Einbringung von Vorschlägen für die Auswahl geeigneter Verfahren zur Bestimmung des Siegers dieser Spielrunde • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Nummerierungsrevision • Geschäftsordnung • Vorgänge
- Meldestelle • Geschäftsordnung der Meldestelle • Vorgänge • Register aller registrierten Kamele
Nr. 0 vom 25.06.09: Geschäftsordnung des Zentralrats
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 00
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die sofortige Genehmigung und Inkraftsetzung der hier einzusehenden Geschäftsordnung sowie das Verschieben derselbigen zwecks besserer Verständlichkeit nach Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung unter Entfernen des parenthetischen Einschubs <zitat>(Entwurf)<zitat ende> in der Überschrift.
Begründung:
Wir brauchen endlich eine GO.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme
Da bin ich für. -- Kam-aeleon 11:03, 25. Jun. 2009 (NNZ)
UNGÜLTIG
Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:18, 25. Jun. 2009 (NNZ)
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag auf Änderung der Spielregeln
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 027/06/09d/gqw-23-ŷž
Antragsgegenstand:
Antrag auf Änderung der Spielregeln
Begründung:
Sehr geehrte Paragraphenreiter, um das Spiel zu beschleunigen, schlage ich folgende Regeländerung vor.
neue Regel §4(e):
Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Aufsichtsrat diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als genehmigt und erlangt Gültigkeit.
Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Sachbearbeiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt mehrere Tage (optional).
Bemerkungen: Darüber muss der ZdP erstmal in Ruhe nachdenken. Wir wollen ja nichts überstürzen. An sich eine gute Sache, aber von Fall zu Fall unterschiedlich zu werten.
Datum, Unterschrift: Luzifers Freund 22:41, 27. Jun. 2009 (NNZ)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: 027/06/09d/gqy-25-žъ
Thema des Gutachtens: Antrag auf Regeländerung 027/06/09d/gqw-23-ŷž
Kurzzusammenfassung: Der Gutachter stellt Mängel des gestellten Antrags fest, die aber durch Korrektur und Wiedervorlage nach §6(4)I(b) PETER&OLGA behoben werden könnten.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Da der Zentralrat nach Anlaufschwierigkeiten momentan ähnlich aktiv ist wie der Aufsichtsrat oder der Spielleiter, halte ich eine solche Regelung für unnötig, da dem Aufsichtsrat damit bei Untätigkeit des Zentralrats die Möglichkeit gegeben wird, ohne Kontrollmöglichkeiten Regeländerungen zu beschließen. Da jedoch Beschlussunfähigkeit des Zentralrats dennoch vorstellbar ist, könnte solch eine "Notfallklausel" sinnvoll sein. Es wird aber empfohlen, die Bearbeitung des hängigen Antrags statt an den Aufsichtsrat an den Spielleiter zu delegieren, damit eine gewisse Kontrolle erhalten bleibt. Der Vorsitzende wird nach Beratung mit den restlichen Paragraphenreitern entscheiden, ob dieser Antrag zur Korrektur und Wiedervorlage nach §6(4)I(b) zugelassen wird.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 14:15, 3. Jul. 2009 (NNZ)
Beschluss 027/06/09d/gqz-26-žč des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter vom 06.07.2009 betreffs Antrag 027/06/09d/gqw-23-ŷž
- Nach interner Beratung unter Einbezug der Mehrheit der Paragraphenreiter wurde beschlossen, den Antrag 027/06/09d/gqw-23-ŷž zur Korrektur und Wiedervorlage gemäß §6(4)I(b) PETER&OLGA zuzulassen. Die festgestellten Mängel sind dem Gutachten 027/06/09d/gqy-25-žъ zu entnehmen. Zu beachten ist bei der Wiedervorlage insbesondere §3(3)2 PETER&OLGA.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Beratung des Zentralrats der Paragraphenreiter (nur Mitgliedern ist Einsicht erlaubt)
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Der Vorsitzende des Zentralrats: Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 027/06/09d/gra-27-ž₫
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrte Paragraphenreiter,
ich schlage folgende Regeländerung vor:
neue Regel §4(e):
Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Spielleiter diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt. Der Aufsichtsrat kann wie in Absatz b vorgesehen Veto gegen diese Entscheidung einlegen.
Begründung:
Um das Spiel auch bei kaum zu erwartender langsamer Arbeit des Zentralrates am Laufen zu halten, empfehle ich diese Regeländerung.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Antrag auf Einführung des Kamelmeldeamtes
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 001/07/09h-ab-12-ķℓ
Antragsgegenstand:
Ich beantrage die Aufnahme folgenden Textes in die Spielregeln:
- §8(???) Kamelmeldeamt
- (1) Das Kamelmeldeamt besteht anfangs aus dem Vorsitzenden. Er wird durch eine von einem beliebigen antragsberechtigen Kamel initiierten Abstimmung gewählt, der innerhalb von 7 Tagen mindestens 3 antragsberechtigte Kamele zustimmen. Die Besetzung weiterer Ämter regelt die Geschäftsordnung.
- (2) Das Kamelmeldeamt ist dafür zuständig, auf einer eigenen Seite die Namen aller nach §3(b) antragsberechtigten Kamele zu veröffentlichen. Hierbei ist auch das Datum der Bewilligung zu dokumentieren. Der Aufsichtsrat muss das Kamelmeldeamt durch eine Mitteilung innerhalb von 2 Tagen von einem bewilligten oder abgelehnten Vortrag nach §3(b) unterrichten.
- (3) Das Kamelmeldeamt muss hinter dem Namen der Kamele auch alle Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommerungen dokumentieren.
- (4) Auf dieser Seite müssen auch die Ämter der Kamele genannt werden.
- (5) Ferner muss das Kamelmeldeamt die Liste der Mitglieder in den Organen stets aktuell halten. Nur das Kamelmeldeamt darf die entsprechende Seite Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe ändern. Änderungen in der Zusammensetzung einzelner Organe sind dem Kamelmeldeamt innerhalb von 2 Tagen mitzuteilen.
- (6) Für alle Handlungen nach §8(???) (1)- (5) steht dem Kamelmeldeamt eine Frist von 3 Tagen zu. Bei Fristüberschreitung sind alle Mitglieder dieses Organes vom Spielleiter zu rügen.
Ferner beantrage ich, die drei Fragezeichen im Regeltext durch den ersten freien Kleinbuchstaben der unter §8 eingetragenen Regeln.
Begründung:
Um den Überblick über die Rechte und Pflichten aller Kamele zu wahren, erscheint mir die Einführung eines Kamelmeldeamtes als unabdingbar.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 001/07/09h-ac-13-ķм
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 001/07/09h-ab-12-ķℓ
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Antrag auf ein Kamelmeldeamt soll in keiner Weise in Konkurrenz zur von Mambres beantragten Meldestelle stehen. Dieser Vorgang wurde im Nichtwissen von Mambres' Antrag erstellt. Um die Ordnung unter allen Umständen zu wahren, sollten beide Anträge genehmigt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 21:16, 1. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Antrag zur Einführung der Meldestelle
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Dieser Vorgang verstößt gegen §4 PETER&OLGA: Der letzte Buchstabe des aktuellen Wochentags ist von der laufenden Nummer nicht mit einem Bindestrich zu trennen, es wurde also kein korrektes Aktenzeichen benutzt (ein solches wäre z.B. 001/07/09 h ab-12-ķℓ ohne Bindestrich gewesen). Überdies scheint mir wie vom Antragsteller erläutert die Notwendigkeit für zwei unabhängige Meldestellen bzw. -ämter nicht gegeben
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 12:38, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Rechtsmittel gegen diesen Vorgang können gemäß §7 PETER&OLGA eingelegt werden. Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 001/07/09 h ad-14-ķŋ.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag auf Spielregelerweiterung (Meldestelle)
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 05/07/09 g oo-00-ōō
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Erweiterung der Spielregeln in § 8 wie folgt:
(a) Meldestelle
- Die Meldestelle ist ein eigenständiges Organ mit unbegrenzter Mitgliederzahl.
- Der Eintritt in die Meldestelle sowie das Ausscheiden aus der Meldestelle sind beim Aufsichtsrat zu beantragen. Anträge auf Eintritt in die Meldestelle können nur vom Kandidaten selbst gestellt werden.
- Die Meldestelle führt eine Liste aller Kamele, die an der laufenden Runde des Bürokratenspiels teilnehmen oder teilgenommen haben, und kennzeichnet dabei Kamele, für die ein Antrag nach § 3 (b) genehmigt wurde.
- Zur Prävention und Aufklärung terroristischer Straftaten sammelt und veröffentlicht die Meldestelle nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten der Bürokratenspielteilnehmer.
- Die Meldestelle ist befugt, hierzu sämtliche Seiten und Vorgänge des Bürokratenspiels sowie die Kamelbauten der Spielteilnehmer auszuwerten.
- Die Meldestelle ist weiter befugt, zusätzliche persönliche Dateien bei den Spielteilnehmern durch Fragebögen zu erheben und dabei eine angemessene Frist zur Beantwortung zu setzen. Die Frist darf fünf Tage nicht unterschreiten.
- Die Spielteilnehmer sind zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragebögen verpflichtet, sofern sie nicht vom Spielleiter von der Beantwortung freigestellt werden.
- Die Organe des Bürokratenspiels können bei der Meldestelle die Bereitstellung von Datenmaterial für ihre Tätigkeit beantragen.
Hilfsweise beantrage ich weiter, den Abschnittsbuchstaben (a) durch den nächsten freien Abschnittsbuchstaben zu ersetzen, falls bis zur Genehmigung dieses Antrags bereits andere Abschnitte in § 8 eingefügt wurden.
Begründung:
Melden macht frei.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g op-01-ōṗ
Thema des Gutachtens: Antrag 0 05/07/09 g oo-00-ōō auf Erweiterung des Spiels
Kurzzusammenfassung: Im beantragten Regeltext sind keine Mängel festzustellen.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Die Änderung der Spielregeln, wie sie der Antragsteller wünscht, ist sinnvoll und im Geiste der Bürokratie. Mängel sind keine festzustellen. Der Antrag ist hiermit zur Abstimmung gemäß §6(4)I PETER&OLGA zugelassen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Vorsitzende des Zentralrats: Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Keine Mängel festgestellt. -- Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt das Aktenzeichen 0 05/07/09 g oq-02-ōq.
Der Vorgang 0 05/07/09 g op-01-ōṗ und 0 05/07/09 g oq-02-ōq wird hiermit angefochten!
Begründung: Der Antrag auf Regeländerung enthält sehr wohl Mängel. Das Aktenzeichen ist nachweislich falsch, da in PETER & OLGA ausdrücklich keine Leerzeichen zwischen den Bestandteilen des Aktenzeichens gefordert werden. Ich bitte darum, das Gutachten zu korrigieren.
Die Beschlussfassung des Zentralrates der Paragraphenreiter ist laut PETER & OLGA §1(3) nicht öffentlich. Deshalb ist eine öffentliche Abstimmung über Anträge nicht zulässig und ich werde auf dieser Seite nicht abstimmen. Nur das Ergebnis der Abstimmung darf veröffentlicht werden.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Paragraphenreiter Opsim 23:34, 6. Jul. 2009 (NNZ)
Anmerkung: Diese Anfechtung ist 0 05/07/09 gor-03-ōq
Adressat: Paragraphenreiter Opsim
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g os-04-ōř
Beschwerdegrund: Das im Antrag verwendete Aktenzeichen ist zweifelsfrei PETER&OLGA-konform.
Genauere Angaben:
Auch wenn PETER&OLGA keine explizite Aussage zur Abtrennung der Bestandteile des Aktenzeichens trifft, so geht doch aus dem in § 4 (4) aufgeführten Beispiel eindeutig hervor, dass die Abtrennung durch Leerzeichen zulässig ist.
Im übrigen ist das Aktenzeichen der Anfechtung falsch, weil das letzte Glied der laufenden Nummer nicht ordnungsgemäß fortschreitend gewählt wurde. Schon deshalb ist die Anfechtung abzulehnen.
Unterschrift, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Mambres 00:07, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Die Anfechtung 0 05/07/09 gor-03-ōq muss aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Vorgang 005/07/09got-05-ōٸ
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gou-06-ōť
Thema des Gutachtens: 0 05/07/09 g oo-00-ōō
Kurzzusammenfassung: DerAntrag enthält in der jetzigen Form Formfehler, kann aber in korrigierter Fassung neu vorgelegt werden.
Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Das Aktenzeichen entspricht nicht der gültigen Form. Falls die Beschwerde von Mambres richtig wäre, wäre auch dieses Aktenzeichen regelkonform: 0abcde05/07/09abcdegabcdeou-06-ōť. Die PETER & OLGA beschreibt alle Teile, aus denen das Aktenzeichen besteht. Es darf kein Teil hinzugefügt werden.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g ov-07-ōữ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Gutachten 005/07/09gou-06-ōť
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Der Gutachter vertritt offensichtlich die Auffassung, die Bestandteile des Aktenzeichens dürften nicht durch Leerzeichen voneinander getrennt werden, weil PETER&OLGA keine Aussagen macht, wie die Teile des Aktenzeichens zu verbinden sind, und weil deshalb die eigenmächtige Ergänzung von Verbindungsteilen (hier: Leerzeichen) nicht statthaft ist.
Der Unterzeichner kann diese Argumentation in sich nachvollziehen. Allerdings sagt PETER&OLGA in § 4 (4) explizit: Ein gültiges AZ wäre z. B. 0 24/06/09 h gh-01-ťā.
Hieraus folgt, dass mindestens für dieses eine Aktenzeichen die Verbindung mit Leerzeichen erlaubt ist, denn PETER&OLGA bezeichnet dieses explizit als gültig. Da das Aktenzeichen weiter als beispielhaft angegeben ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch andere nach diesem Muster gebildete Aktenzeichen gültig sind.
Der Gutachter wird deswegen höflich angefragt, wie er seine strikte Auslegung mit dem angegebenen gültigen Beispiel vereinbaren kann.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 10:09, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Siehe auch: PETER&OLGA
Antrag auf Spielregelerweiterung (Zentrale Zeiterfassung)
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 06/07/09 zx-81-ijž
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:
§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung
(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.
(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten.
(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Ankündigung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen.
(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.
(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.
(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedochgewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanzeinfordern.
(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüberhinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.
(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.
(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.
(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.
(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.
Begründung:
Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.
Im Übrigen sind, falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte, große Synergieeffekte zu erwarten, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten die verfügbare Datenbasis der Meldestelle nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ bereichern werden, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j).
Anlagen: [1]
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Das Aktenzeichen darf keine Leerzeichen enthalten. Der Antrag sieht aber sehr gut aus, der Zentralrat wünscht sich eine Wiedervorlage des Antrags und behält sich sonst das Recht vor, diesen Antrag selbst einzureichen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 09:43, 7. Jul. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Dies ist Ablehnung 006/07/09zy-82-ķą
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)