Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Posteingang

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§reiter.jpg

Die Runde ist beendet.

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 7 ist beendet und wurde geschlossen.

Nr. 0 vom 25.06.09: Geschäftsordnung des Zentralrats

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 00
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die sofortige Genehmigung und Inkraftsetzung der hier einzusehenden Geschäftsordnung sowie das Verschieben derselbigen zwecks besserer Verständlichkeit nach Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung unter Entfernen des parenthetischen Einschubs <zitat>(Entwurf)<zitat ende> in der Überschrift.

Begründung:

Wir brauchen endlich eine GO.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 11:03, 25. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abstimmung
Abstimmung über: Geschäftsordnung des Zentralrats 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Da bin ich für. -- Kam-aeleon 11:03, 25. Jun. 2009 (NNZ)




Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG


Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.



Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:18, 25. Jun. 2009 (NNZ)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Antrag auf Änderung der Spielregeln

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 027/06/09d/gqw-23-ŷž
Antragsgegenstand:

Antrag auf Änderung der Spielregeln

Begründung:

Sehr geehrte Paragraphenreiter, um das Spiel zu beschleunigen, schlage ich folgende Regeländerung vor.
neue Regel §4(e):
Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Aufsichtsrat diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als genehmigt und erlangt Gültigkeit.

Unterschrift, Datum: Opsim 20:43, 27. Jun. 2009 (NNZ)

Anlagen: eventuelle Anlagen wie z.B. Berechtigungsschreiben


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Sachbearbeiter

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt mehrere Tage (optional).

Bemerkungen: Darüber muss der ZdP erstmal in Ruhe nachdenken. Wir wollen ja nichts überstürzen. An sich eine gute Sache, aber von Fall zu Fall unterschiedlich zu werten.    

Datum, Unterschrift: Luzifers Freund 22:41, 27. Jun. 2009 (NNZ)

Fortschrittsanzeige:
5%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 027/06/09d/gqy-25-žъ

Thema des Gutachtens: Antrag auf Regeländerung 027/06/09d/gqw-23-ŷž

Kurzzusammenfassung: Der Gutachter stellt Mängel des gestellten Antrags fest, die aber durch Korrektur und Wiedervorlage nach §6(4)I(b) PETER&OLGA behoben werden könnten.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Da der Zentralrat nach Anlaufschwierigkeiten momentan ähnlich aktiv ist wie der Aufsichtsrat oder der Spielleiter, halte ich eine solche Regelung für unnötig, da dem Aufsichtsrat damit bei Untätigkeit des Zentralrats die Möglichkeit gegeben wird, ohne Kontrollmöglichkeiten Regeländerungen zu beschließen. Da jedoch Beschlussunfähigkeit des Zentralrats dennoch vorstellbar ist, könnte solch eine "Notfallklausel" sinnvoll sein. Es wird aber empfohlen, die Bearbeitung des hängigen Antrags statt an den Aufsichtsrat an den Spielleiter zu delegieren, damit eine gewisse Kontrolle erhalten bleibt. Der Vorsitzende wird nach Beratung mit den restlichen Paragraphenreitern entscheiden, ob dieser Antrag zur Korrektur und Wiedervorlage nach §6(4)I(b) zugelassen wird.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kam-aeleon 14:15, 3. Jul. 2009 (NNZ)

BESCHLUSS


Beschluss 027/06/09d/gqz-26-žč des Vorsitzenden des Zentralrats der Paragraphenreiter vom 06.07.2009 betreffs Antrag 027/06/09d/gqw-23-ŷž

Nach interner Beratung unter Einbezug der Mehrheit der Paragraphenreiter wurde beschlossen, den Antrag 027/06/09d/gqw-23-ŷž zur Korrektur und Wiedervorlage gemäß §6(4)I(b) PETER&OLGA zuzulassen. Die festgestellten Mängel sind dem Gutachten 027/06/09d/gqy-25-žъ zu entnehmen. Zu beachten ist bei der Wiedervorlage insbesondere §3(3)2 PETER&OLGA.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Beratung des Zentralrats der Paragraphenreiter (nur Mitgliedern ist Einsicht erlaubt)

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Der Vorsitzende des Zentralrats: Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 027/06/09d/gra-27-ž₫
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrte Paragraphenreiter,
ich schlage folgende Regeländerung vor:
neue Regel §4(e): Ist eine Regeländerung 168 Stunden nach Antragseingang vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht angenommen oder abgelehnt, darf der Spielleiter diese Regeländerung innerhalb von 3 Tagen selbst bearbeiten. Nach dieser Frist gilt die Regeländerung als vom Zentralrat der Paragraphenreiter genehmigt. Der Aufsichtsrat kann wie in Absatz b vorgesehen Veto gegen diese Entscheidung einlegen.

Begründung:

Um das Spiel auch bei kaum zu erwartender langsamer Arbeit des Zentralrates am Laufen zu halten, empfehle ich diese Regeländerung.


Unterschrift, Datum: Kamel Opsim 23:34, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 027/06/09d/grb-28-žә

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 027/06/09d/gra-27-ž₫

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Nach geheimer interner Beratung hat der Zentralrat beschlossen, dem wiedervorgelegten Antrag stattzugeben. Hiermit ist Antrag 027/06/09d/gra-27-ž₫ genehmigt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 14:47, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Antrag auf Einführung des Kamelmeldeamtes

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 001/07/09h-ab-12-ķℓ
Antragsgegenstand:

Ich beantrage die Aufnahme folgenden Textes in die Spielregeln:

§8(???) Kamelmeldeamt
(1) Das Kamelmeldeamt besteht anfangs aus dem Vorsitzenden. Er wird durch eine von einem beliebigen antragsberechtigen Kamel initiierten Abstimmung gewählt, der innerhalb von 7 Tagen mindestens 3 antragsberechtigte Kamele zustimmen. Die Besetzung weiterer Ämter regelt die Geschäftsordnung.
(2) Das Kamelmeldeamt ist dafür zuständig, auf einer eigenen Seite die Namen aller nach §3(b) antragsberechtigten Kamele zu veröffentlichen. Hierbei ist auch das Datum der Bewilligung zu dokumentieren. Der Aufsichtsrat muss das Kamelmeldeamt durch eine Mitteilung innerhalb von 2 Tagen von einem bewilligten oder abgelehnten Vortrag nach §3(b) unterrichten.
(3) Das Kamelmeldeamt muss hinter dem Namen der Kamele auch alle Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommerungen dokumentieren.
(4) Auf dieser Seite müssen auch die Ämter der Kamele genannt werden.
(5) Ferner muss das Kamelmeldeamt die Liste der Mitglieder in den Organen stets aktuell halten. Nur das Kamelmeldeamt darf die entsprechende Seite Projekt:Bürokratenspiel/7._Runde/Organe ändern. Änderungen in der Zusammensetzung einzelner Organe sind dem Kamelmeldeamt innerhalb von 2 Tagen mitzuteilen.
(6) Für alle Handlungen nach §8(???) (1)- (5) steht dem Kamelmeldeamt eine Frist von 3 Tagen zu. Bei Fristüberschreitung sind alle Mitglieder dieses Organes vom Spielleiter zu rügen.

Ferner beantrage ich, die drei Fragezeichen im Regeltext durch den ersten freien Kleinbuchstaben der unter §8 eingetragenen Regeln.

Begründung:

Um den Überblick über die Rechte und Pflichten aller Kamele zu wahren, erscheint mir die Einführung eines Kamelmeldeamtes als unabdingbar.

Unterschrift, Datum: Opsim 16:04, 1. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 001/07/09h-ac-13-ķм

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 001/07/09h-ab-12-ķℓ

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Antrag auf ein Kamelmeldeamt soll in keiner Weise in Konkurrenz zur von Mambres beantragten Meldestelle stehen. Dieser Vorgang wurde im Nichtwissen von Mambres' Antrag erstellt. Um die Ordnung unter allen Umständen zu wahren, sollten beide Anträge genehmigt werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 21:16, 1. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Antrag zur Einführung der Meldestelle

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Dieser Vorgang verstößt gegen §4 PETER&OLGA: Der letzte Buchstabe des aktuellen Wochentags ist von der laufenden Nummer nicht mit einem Bindestrich zu trennen, es wurde also kein korrektes Aktenzeichen benutzt (ein solches wäre z.B. 001/07/09 h ab-12-ķℓ ohne Bindestrich gewesen). Überdies scheint mir wie vom Antragsteller erläutert die Notwendigkeit für zwei unabhängige Meldestellen bzw. -ämter nicht gegeben


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 12:38, 2. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Rechtsmittel gegen diesen Vorgang können gemäß §7 PETER&OLGA eingelegt werden. Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 001/07/09 h ad-14-ķŋ.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag auf Spielregelerweiterung (Meldestelle)

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 05/07/09 g oo-00-ōō
Antragsgegenstand:

Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Erweiterung der Spielregeln in § 8 wie folgt:

(a) Meldestelle

  1. Die Meldestelle ist ein eigenständiges Organ mit unbegrenzter Mitgliederzahl.
  2. Der Eintritt in die Meldestelle sowie das Ausscheiden aus der Meldestelle sind beim Aufsichtsrat zu beantragen. Anträge auf Eintritt in die Meldestelle können nur vom Kandidaten selbst gestellt werden.
  3. Die Meldestelle führt eine Liste aller Kamele, die an der laufenden Runde des Bürokratenspiels teilnehmen oder teilgenommen haben, und kennzeichnet dabei Kamele, für die ein Antrag nach § 3 (b) genehmigt wurde.
  4. Zur Prävention und Aufklärung terroristischer Straftaten sammelt und veröffentlicht die Meldestelle nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten der Bürokratenspielteilnehmer.
  5. Die Meldestelle ist befugt, hierzu sämtliche Seiten und Vorgänge des Bürokratenspiels sowie die Kamelbauten der Spielteilnehmer auszuwerten.
  6. Die Meldestelle ist weiter befugt, zusätzliche persönliche Dateien bei den Spielteilnehmern durch Fragebögen zu erheben und dabei eine angemessene Frist zur Beantwortung zu setzen. Die Frist darf fünf Tage nicht unterschreiten.
  7. Die Spielteilnehmer sind zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragebögen verpflichtet, sofern sie nicht vom Spielleiter von der Beantwortung freigestellt werden.
  8. Die Organe des Bürokratenspiels können bei der Meldestelle die Bereitstellung von Datenmaterial für ihre Tätigkeit beantragen.

Hilfsweise beantrage ich weiter, den Abschnittsbuchstaben (a) durch den nächsten freien Abschnittsbuchstaben zu ersetzen, falls bis zur Genehmigung dieses Antrags bereits andere Abschnitte in § 8 eingefügt wurden.

Begründung:

Melden macht frei.

Unterschrift, Datum: Der Spielleiter, Mambres 20:53, 5. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g op-01-ōṗ

Thema des Gutachtens: Antrag 0 05/07/09 g oo-00-ōō auf Erweiterung des Spiels

Kurzzusammenfassung: Im beantragten Regeltext sind keine Mängel festzustellen.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Die Änderung der Spielregeln, wie sie der Antragsteller wünscht, ist sinnvoll und im Geiste der Bürokratie. Mängel sind keine festzustellen. Der Antrag ist hiermit zur Abstimmung gemäß §6(4)I PETER&OLGA zugelassen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Der Vorsitzende des Zentralrats: Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag auf Spielregelerweiterung (Meldestelle) 0 05/07/09 g oo-00-ōō 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Keine Mängel festgestellt. -- Kam-aeleon 15:20, 6. Jul. 2009 (NNZ)


Bemerkungen: Diese Abstimmung trägt das Aktenzeichen 0 05/07/09 g oq-02-ōq.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 0 05/07/09 g op-01-ōṗ und 0 05/07/09 g oq-02-ōq wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Antrag auf Regeländerung enthält sehr wohl Mängel. Das Aktenzeichen ist nachweislich falsch, da in PETER & OLGA ausdrücklich keine Leerzeichen zwischen den Bestandteilen des Aktenzeichens gefordert werden. Ich bitte darum, das Gutachten zu korrigieren.

Die Beschlussfassung des Zentralrates der Paragraphenreiter ist laut PETER & OLGA §1(3) nicht öffentlich. Deshalb ist eine öffentliche Abstimmung über Anträge nicht zulässig und ich werde auf dieser Seite nicht abstimmen. Nur das Ergebnis der Abstimmung darf veröffentlicht werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Paragraphenreiter Opsim 23:34, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Diese Anfechtung ist 0 05/07/09 gor-03-ōq

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BESCHWERDE


Adressat: Paragraphenreiter Opsim
Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g os-04-ōř

Beschwerdegrund: Das im Antrag verwendete Aktenzeichen ist zweifelsfrei PETER&OLGA-konform.

Genauere Angaben:

Auch wenn PETER&OLGA keine explizite Aussage zur Abtrennung der Bestandteile des Aktenzeichens trifft, so geht doch aus dem in § 4 (4) aufgeführten Beispiel eindeutig hervor, dass die Abtrennung durch Leerzeichen zulässig ist.
Im übrigen ist das Aktenzeichen der Anfechtung falsch, weil das letzte Glied der laufenden Nummer nicht ordnungsgemäß fortschreitend gewählt wurde. Schon deshalb ist die Anfechtung abzulehnen.


Unterschrift, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Mambres 00:07, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Die Anfechtung 0 05/07/09 gor-03-ōq muss aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen werden.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Vorgang 005/07/09got-05-ōٸ


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gou-06-ōť

Thema des Gutachtens: 0 05/07/09 g oo-00-ōō

Kurzzusammenfassung: DerAntrag enthält in der jetzigen Form Formfehler, kann aber in korrigierter Fassung neu vorgelegt werden.

Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Das Aktenzeichen entspricht nicht der gültigen Form. Falls die Beschwerde von Mambres richtig wäre, wäre auch dieses Aktenzeichen regelkonform: 0abcde05/07/09abcdegabcdeou-06-ōť. Die PETER & OLGA beschreibt alle Teile, aus denen das Aktenzeichen besteht. Es darf kein Teil hinzugefügt werden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 09:37, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g ov-07-ōữ

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Gutachten 005/07/09gou-06-ōť

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Der Gutachter vertritt offensichtlich die Auffassung, die Bestandteile des Aktenzeichens dürften nicht durch Leerzeichen voneinander getrennt werden, weil PETER&OLGA keine Aussagen macht, wie die Teile des Aktenzeichens zu verbinden sind, und weil deshalb die eigenmächtige Ergänzung von Verbindungsteilen (hier: Leerzeichen) nicht statthaft ist.
Der Unterzeichner kann diese Argumentation in sich nachvollziehen. Allerdings sagt PETER&OLGA in § 4 (4) explizit: Ein gültiges AZ wäre z. B. 0 24/06/09 h gh-01-ťā.
Hieraus folgt, dass mindestens für dieses eine Aktenzeichen die Verbindung mit Leerzeichen erlaubt ist, denn PETER&OLGA bezeichnet dieses explizit als gültig. Da das Aktenzeichen weiter als beispielhaft angegeben ist, muss davon ausgegangen werden, dass auch andere nach diesem Muster gebildete Aktenzeichen gültig sind.
Der Gutachter wird deswegen höflich angefragt, wie er seine strikte Auslegung mit dem angegebenen gültigen Beispiel vereinbaren kann.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 10:09, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: PETER&OLGA

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gow-08-ōṿ

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 0 05/07/09 g ov-07-ōữ

Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Das Beispiel widerspricht offenbar dem vorgeschriebenen Aufbau des Aktenzeichens. Da bezüglich des Aktenzeichens mehrere Unstimmigkeiten in der PETER & OLGA vorhanden sind, wird dieser Antrag vorläufig zur Abstimmung zugelassen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 17:44, 8. Jul. 2009 (NNZ)


Anlagen: Anlagen (optional)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 005/07/09gox-09-ōŵ

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 0 05/07/09 g oo-00-ōō

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Nach geheimer interner Beratung & Abstimmung hat der Zentralrat beschlossen, den Antrag auf Regeländerung 0 05/07/09 g oo-00-ōō zu genehmigen. Hiermit ist genannter Antrag offiziell genehmigt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 13:05, 11. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch:

Antrag auf Spielregelerweiterung (Zentrale Zeiterfassung)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 06/07/09 zx-81-ijž
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Ankündigung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedochgewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanzeinfordern.

(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüberhinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Im Übrigen sind, falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte, große Synergieeffekte zu erwarten, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten die verfügbare Datenbasis der Meldestelle nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ bereichern werden, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j).

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 17:21, 6. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [1]


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Das Aktenzeichen darf keine Leerzeichen enthalten. Der Antrag sieht aber sehr gut aus, der Zentralrat wünscht sich eine Wiedervorlage des Antrags und behält sich sonst das Recht vor, diesen Antrag selbst einzureichen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 09:43, 7. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Dies ist Ablehnung 006/07/09zy-82-ķą


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 0 08/07/09 h zy-82-ķą

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang mit ungültigem Aktenzeichen „006/07/09zy-82-ķą“.

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:


  1. Der Vorgang mit dem Aktenzeichen „006/07/09zy-82-ķą“ trägt keine gültige Vorgangsnummer, da diese nicht, wie in §4(3) PETER&OLGA gefordert wird, eine Abkürzung des Wochentags enthält.
  2. Die Ablehnung des Vorganges 0 06/07/09 zx-81-ijž wegen angeblicher Formfehler kann daher nicht gültig sein. Insofern ist Antrag 0 06/07/09 zx-81-ijž derzeit noch als weiterhin nicht abgelehnt zu betrachten.
  3. Darüberhinaus musste der Unterzeichner (aufgrund der Angabe eines fehlerhaften Aktenzeichens nach einem dem Unterzeichner nicht bekannten Vergabesystem) den fortlaufenden Zählblock gemäß §4(5) PETER&OLGA nach dem Erstvorgangszeichen 0 06/07/09 zx-81-ijž fortsetzen.
  4. Desweiteren ist aus §4 PETER&OLGA nicht völlig zweifelsfrei ersichtlich, ob bei Vorgängen, welche einem vorangegangenen Vorgang zuzuordnen sind (wie beispielsweise diese Mitteilung) jeweils der aktuelle Wochentag und Datum in die Berechnung des Aktenzeichens einzubeziehen sind (so wie es bei dieser Mitteilung erfolgte), oder ob der Datumsbestandteil unverändert von demjenigen Aktenzeichen, mit welchem der Vorgang ursächlich eröffnet wurde, zu übernehmen sind (in welchem Fall das Aktenzeichen dieser Mitteilung 0 06/07/09 g zy-82-ķą lauten müsste). Da hierzu keine Aussage getroffen wird, muss davon ausgegangen werden, dass Datum und Wochentag jeweils neu anzugeben und nicht vom jeweils ersten Vorgang einer Akte zu übernehmen sind.

Der Unterzeichner empfiehlt dem Zentralrat eine gründliche Überarbeitung von §4 PETER&OLGA.


Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Kamel:Wutzofant (✉✍) 14:28, 8. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Vorgänge 0 05/07/09 g os-04-ōř sowie 0 05/07/09 g ov-07-ōữ

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: antwort-1

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 0 08/07/09 h zy-82-ķą

Bearbeitendes Organ: Opsim, i.A. des Vorsitzenden des Zentralrates der Paragraphenreiter

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Bevor ein Einspruch gegen diese Mitteilung erfolgt, möchte ich feststellen, dass Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß PETER & OLGA §4(0) keine korrekten Aktenzeichen vergeben müssen. Desweiteren weist §4 diverse Unstimmigkeiten auf, die so nicht akzeptierbar sind. Ich werde eine Änderung der PETER & OLGA einleiten.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: MfG Opsim 17:44, 8. Jul. 2009 (NNZ)


Anlagen: siehe auch: Vorgang 38 auf der allgemeinen Vorgangsseite.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Das Verwenden von Leerzeichen stellt nach aktuell herschender Meinung keinen Verstoß gegen die PETER & OLGA mehr da. Trotzdem fehlt im Aktenzeichen des Antrags auf Regeländerung die Abkürzung des Wochentages. Der Vorgang wird zur Wiedervorlage zugelassen. Bitte beachten Sie dabei auch den allgemeinen Vorgang.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 17:44, 8. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bemerkungen


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung (optional)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0 10/07/09 g zz-83-ķъ
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Ankündigung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedoch gewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanz einfordern.

(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüber hinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Im Übrigen sind, falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte, große Synergieeffekte zu erwarten, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten die verfügbare Datenbasis der Meldestelle nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ bereichern werden, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j).

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 01:31, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [2]


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 0 10/07/09 g aa-84-ķč

Thema des Gutachtens: 0 10/07/09 g zz-83-ķъ

Kurzzusammenfassung: leichte Mängel festgestellt, die aber durch Neuvorlage behoben werden können

Bearbeitendes Organ: Opsim

Ausführlicher Gutachtentext:
Folgende Punkte stehen noch im Widerspruch zu §0:

  • In welcher Form haben die Ankündigungen und Verkündigungen nach Absatz (b) und (c) zu erfolgen? Als Mitteilung oder Antrag oder als Anmerkung? Es gäbe noch viele weitere Möglichkeiten. Um ein wenig Ordnung zu wahren, ist dies bitte klar zu definieren.

Bitte beachten: Falls diese Angaben als Antrag erfolgen sollten, würden wir alle neuen Kamele vom Bürokratenspiel ausschließen.

  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Daten an die Meldestelle weitergegeben werden? Ein wenig Datenschutz ist zu wahren oder zumindest müssen die Form und der Typ der weitergegebenen Daten definiert werden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 11:58, 10. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 013/07/09gab-85-ķ₫
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit bitte ich, qua Spielregeländerung gemäß §4 folgendes neue Organ in die aktuelle Spielrunde einzuführen:

§ 8.<aktuell zu vergebende Nummer> Zentrale Zeiterfassung

(a) Die zentrale Zeiterfassung (im Folgenden mit ZZ abgekürzt) ist ein bis zu drei Mitarbeiter umfassendes Organ, welches zur Überprüfung der Spielzeiten der am Spiel beteiligten Kamele dient. Sofern die maximale Mitarbeiterzahl noch nicht erreicht ist, können freie Posten analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden. Das Organ ist ab einer Besetzung mit einem Kamel uneingeschränkt handlungsfähig. Mitglieder können jederzeit unter Angabe einer kurzen Begründung ihren Austritt aus dem Organ erklären.

(b) Sobald ein mitspielendes Kamel sein Tagesgeschäft im Rahmen des Spiels beginnt, muss es zunächst als erste Amtshandlung auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite seine Aufnahme des spielbezogenen Tagesgeschäfts ankündigen. Diese Ankündigung muss auch eine Abschätzung der voraussichtlichen Dauer des Tagesgeschäfts beinhalten. Die Ankündigung muss unter Verwendung einer geeigneten Formularvorlage erfolgen.

(c) Als seine jeweils letzte Amtshandlung im Tagesgeschäft muss ein Kamel auf einer hierfür vorgesehenen Spielseite die Beendigung seines spielbezogenen Tagesgeschäfts verkünden. Diese Verkündung muss eine kurze Zusammenfassung der vorgenommenen spielbezogenen Handlungen umfassen. Darüberhinaus soll sie eine ungefähre Abschätzung der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts umfassen. Die Abschätzung kann bei Angabe einer kurzen Begründung entfallen. Die Verkündung muss unter Verwendung einer geeigneten Formularvorlage erfolgen.

(d) Das Tagesgeschäft umfasst das Vorbereiten, Verfassen, Lesen, Überprüfen und sonstige Bearbeiten von Anträgen und sonstigen Verwaltungsakten im Rahmen der aktuellen Spielrunde.

(e) Das Tagesgeschäft eines Kamels muss nach spätestens 20 Stunden ruhen. Danach ist eine Pause von mindestens zwei Stunden einzulegen. Die Mindestdauer der Pause darf bei einer Dauer des Tagesgeschäfts von weniger als 20 Stunden anteilsmäßig gekürzt werden. Eine mehrmalige Aufnahme und Beendigung des Tagesgeschäftes innerhalb eines Tages ist statthaft. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung Empfehlungen bezüglich des zeitlichen Umfangs von Tagesgeschäften geben, welche jedoch nicht bindend sind.

(g) Zeitabschätzungen zu Absätzen (b) und (c) sind nicht bindend, sollen jedoch gewissenhaft erfolgen. Bei Abweichungen von über zwei Stunden zwischen geschätzter und tatsächlicher Dauer des Tagesgeschäfts nach Absatz (b) dürfen Mitarbeiter der ZZ vom betreffenden Kamel genauere Auskünfte zur Aufklärung der Diskrepanz einfordern.

(h) Die Mitglieder der ZZ überwachen und analysieren in stichprobenartigen Kontrollen sämtliche öffentlich einsehbaren Vorgänge innerhalb des Spiels, um sicherzustellen, dass sämtliche Vorgänge innerhalb der gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume des jeweils ausübenden Kamels getätigt werden. Stellt die ZZ fest, dass ein Kamel einen Vorgang außerhalb seiner gemeldeten Tagesgeschäftszeiträume getätigt hat, so darf die ZZ das betreffende Kamel verwarnen. Darüber hinaus darf die ZZ einen entsprechenden Vorgang innerhalb von 36 Stunden nach seiner Einreichung für ungültig erklären.

(i) Ein Kamel kann bei der ZZ eine Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung beantragen. Die Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung entbindet von der Berichtspflicht gemäß der Absätze (b) und (c). Sofern er zwischenzeitlich nicht abgelehnt wird, gilt ein Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellungsantrag spätestens sieben Tage nach seiner Einreichung als genehmigt. Eine Ablehnung ist nur mit ausführlichem Gutachten zulässig.

(j) Ein Kamel mit rechtsgültiger Tagesgeschäftsberichtspflichtsfreistellung ist dazu verpflichtet, seine Tagesgeschäfte selbständig zu protokollieren. Dem Kamel ist die Wahl der hierzu verwendeten Mittel freigestellt. Das tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellte Kamel muss mindestens alle zwei Wochen der ZZ einen summarischen Tagesgeschäftszusammenfassungsbericht vorlegen, in welchem die Dauerseiner Tagesgeschäfte pro Tag des Berichtszeitraums, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Tätigkeitsfeldern, in aggregierter Form angegeben ist. Das Organ ZZ kann in seiner Geschäftsordnung genauere Regelungen bezüglich Form und Inhalts der Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte tagesgeschäftsberichtspflichtsfreigestellter Kamele festlegen.

(k) Die ZZ wertet die eingereichten Tagesgeschäftsberichte und Tagesgeschäftszusammenfassungsberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem kurzen Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

(l) Die in Absätzen (b) und (c) genannte Spielseite ist zunächst die allgemeine Vorgangsseite. Das Organ ZZ kann jedoch in seiner Geschäftsordnung hiervon abweichende Regelungen festlegen sowie Vorgaben bezüglich der Form der Mitteilungen gemäß der Absätze (b) bzw. (c) treffen.

(m) Die Weitergabe kamelbezogener Informationen, insbesondere solcher gemäß der Absätze (b), (c) und (j), an sowie ihre Auswertung durch andere Organe ist nicht gestattet, sofern keine Geschäftsordnung oder sonstige rechtsgültige Verfügung eines hierfür qua Spielregeln eindeutig als befugt gekennzeichneten Organes oder eine Spielregel eine abweichende Regelung vorsieht.


Begründung:

Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets: Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt natürlich umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt (und wenn, dann müssten auch sie 50:50 aufgeteilt sein). Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel. Einen ähnlichen, wenn auch weniger ausgearbeiteten Vorschlag hatte ich bereits in der 6. Runde eingereicht; leider wurde der Antrag jedoch nicht einmal bearbeitet, da die Runde vorher endete.

Falls die oben beantragte Meldestelle eingerichtet werden sollte (was zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrages übrigens noch nicht der Fall war), wäre eine unter Datenschutzgesichtspunkten höchst bedenkliche Konstellation gegeben, da die von der ZZ erhobenen personenbezogenen Daten mit Sicherheit eine sehr willkommene Quelle zur Abrundung der Datenbasis der Meldestelle darstellen könnten, insbesondere bei einer aggregierten wahrheitsgemäßen Erhebung der Daten nach Absatz (j). Daher wurde mit Absatz (m) eine klare Regelung getroffen, welche eine solche Weitergabe von Daten explizit erschwert. (Absatz (m) wurde im Übrigen bewusst syntaktisch anspruchsvoll gestaltet, um den Erstleser zunächst an der syntaktischen Korrektheit, in jedem Fall jedoch an der Sinnhaftigkeit zweifeln zu lassen.)

Die Einreichung von Ankündigungen und Verkündungen gemäß der Absätze (b) und (c) wurde nun dahingehend verschärft, dass dies mit sinnvollen Vorlagen erfolgen soll. Da diese Vorgänge zweifelsohne keine Anträge darstellen, besteht nach Ansicht des Unterzeichners keinerlei Problem für noch nicht allgemein antragsberechtigte Mitspieler. Eine weitere Einschränkung erscheint nicht sinnvoll, da eine Geschäftsordnung der Geaendert.png ZZ genauere Regelungen treffen könnte und hinsichtlich der Wahl der Mittel nicht unnötigerweise durch eine Spielregel in ihrer Expressivität eingeschränkt werden sollte.

Unterschrift, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 19:46, 13. Jul. 2009 (NNZ) Geaendert.png Kamel:Wutzofant (✉✍) 19:49, 13. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: [3]


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 014/07/09gac-86-ķә

Thema des Gutachtens: 013/07/09gab-85-ķ₫

Kurzzusammenfassung: Nach Korrektur und Wiedervorlage nun absolut mängelfrei

Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon

Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Antragsteller und Mitbürokrat,
es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass nach erneuter Begutachtung Ihres Antrags keine weiteren Mängel festgestellt werden konnten und ich hiermit in der Lage bin, in meiner Funktion als Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter den Antrag zur Abstimmung zu genehmigen, die traditionellerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Das Ergebnis wird der Zentralrat baldmöglichst hier mitteilen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Vorsitzender Kam-aeleon 10:28, 14. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung



Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.

Begründung:
Die Delegation nach Nr. 36 (allgemeine Vorgangsseite) war noch nicht abgelaufen, damit war Kam-aeleon nicht befugt, Entscheidungen als Vorsitzender des Zentralrats zu treffen.

Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:36, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Die Aktennummer dieser Ungültigkeitserklärung ist 015/07/09gad-87-ķ╒.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 015/07/09gae-88-ķġ

Thema des Gutachtens: 013/07/09gab-85-ķ₫

Kurzzusammenfassung: Nach Korrektur und Wiedervorlage nun absolut mängelfrei

Bearbeitendes Organ: Kam-aeleon

Ausführlicher Gutachtentext:
Sehr geehrter Antragsteller und Mitbürokrat,
es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass nach erneuter Begutachtung Ihres Antrags keine weiteren Mängel festgestellt werden konnten und ich hiermit in der Lage bin, in meiner Funktion als Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter den Antrag zur Abstimmung zu genehmigen, die traditionellerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Das Ergebnis wird der Zentralrat baldmöglichst hier mitteilen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: (jetzt wieder) Vorsitzender Kam-aeleon 11:36, 15. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: Anlagen (optional)

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antg.aRäng hat in der Abstimmung inhaltliche Mängel offenbart und wird darum vorläufig abgelehnt und zur Wiedervorlage empfohlen. Die inhaltlichen Mängel sind folgende:

1. : Obwohl vom Gedanken her höchst bürokratisch und insoweit zu begrüßen, hat das beantragte Zeiterfassungsregime keine Ausnahmeregelung für das nichtöffentliche Sitzungzimmer der ZntRPrgR. Das ist nicht hinzunehmen. Der ZntPrgR wacht auf einer 24/7-Basis über die Grundsätze der Bürokratie (Ausnahme: Essenszeiten.) und kann dabei nicht auf nachrangige Gesundheitsrisiken einzelner PrgR Rücksicht nehmen. Darüberhinaus können PrgR sehr wohl selbst entscheiden, wann sie ins Bett gehen.
2. : Die Beschränkung auf eine Pause von 2 Stunden nach 20 Stunden bürokratischer Tätigkeit ist zu rigide. Es sind Notstände denkbar, in denen die Handlungsfähigkeit der Bürokratie gesichert werden muß. Der Vstznd schlägt somit eine Ergänzung auf § 8 (e) folgend vor:

Ist die freiheitlich-bürokratische Grundordnung (FBGO) akut gefährdet, gilt die Ruhensverpflichtung nach 20 Stunden nicht. Solange die FBGO nicht durch ein dafür geeignetes Organ überwacht und geschützt wird, ist eine Gefährdung durch den handelnden Bürokraten selbst festzustellen. Sie liegt insbesondere vor bei
a) akuter Handlungsunfähigkeit der Bürokratie aufgund gestörter Kommunikationswege. Ist die Domain "www.kamelopedia.mormo.org" nicht zu erreichen, ist von einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des bürokratischen Gemeinwesens auszugehen. In diesem Fall hat kein Bürokrat zu ruhen oder zu rasten, um die Kommunikationskanäle offenzuhalten.
b) Grippewelle. Gleichfalls ist von einer grundlegenden Gefährdung der Bürokratie auszugehen, wenn mehr als 30% der Weltbevölkerung vom Schweinegrippevirus infiziert sind. Der Bürokrat hat in seiner Wohnung zu verbleiben, auch um sich keiner Ansteckungsgefahr auszusetzen, und unter allen Umständen die Stellung am Rechner zu halten.
c) Zusammenbruch der Moral. Ist in nach 20 Stunden unausgesetzter bürokratischer Tätigkeit eines Bürokraten keine sonstige bürokratische Tätigkeit festzusellen, so ist von einem Zusammenbruch der Moral bei den Mitbürokraten auszugehen. Der Bürokrat hat auch in diesem Fall die Stellung zu halten, bis die Situation sich normalisiert hat.


Ausführendes Organ: Camel-in-a-box, interimistischer Vstzd des ZntRPrgR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 12:37, 22. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: übringes danken wir dem Mitbürokraten auf diesem Wege für die Aufdeckung einer Unklarheit in der GO PETER&OLGA bzgl. der korrekten Anlage von Aktenzeichen. Wissen Sie, es war meine erste Geschäftsordnung...


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag auf Beglaubigung von Aktennummern

Antrag

Adressat: Stv. Vorsitzender des Zentralrats der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 016/07/09ggg99ġġ
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter stv. Vorsitzender,
hiermit beantrage ich die Beglaubigung der folgenden natürlichen Zahlen:

  1. 217 - 1
  2. 219 - 1
  3. 231 - 1
  4. 2127 - 1

Begründung:

Ich beabsichtige, in nächster Zeit verschiedene Anträge beim IgoR einzureichen und benötige daher eine Beglaubigung nach § 6 (h) GeOrgIgoR.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:36, 16. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung:
Werter Mitbürokrat Mambres,

es betrübt mich Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihr Antrag abgelehnt werden muss. Der Zentralrat der Paragraphenreiter sieht sich nicht in der Lage ihren Antrag auf korrekte Art und Weise zu behandeln.

Unserer Geschäftsordnung regelt nur die Bearbeitung von Anträgen auf Regeländerungen. Für sonstige Anträge, wie den Obigen, definiert die PETER&OLGA kein Protokoll zur Bearbeitung des Antrags. Der Zentralrat erklärt sich damit als nicht zuständig und inkompetent.

Wir haben das Problem erkannt und arbeiten mit Hochdruck an einer Verbesserung der Situation durch Anpassung und Verbesserung der PETER&OLGA. Diese sollte zeitnah geschehen.


Ausführendes Organ: ZntRPrgR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Typo 09:51, 24. Jul. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Bei dieser Ablehnung handelt es sich explizit nicht um eine Ablehnung der beantragten Sache. Die statthaftigigkeit dieser Sache wurde im Rahmen der Ablehnung nicht geprüft. Ich bitte Sie daher um erneute Einreichung des Antrags, nachdem die entsprechenden Regelung in Kraft getreten sind, die es uns erlauben den Antrag fachgerecht zu bearbeiten.


Rechtsmittelbelehrung:

Antrag auf Einrichtung der Organisierten Paragraphenprüfanstalt und auf Änderung von § 11 der Spielregeln

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 024/07/09get-45-ٸℓ
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter, hiermit beantrage ich, den nachfolgenden Text in die Regeln aufzunehmen:
"§8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt (a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden.
(b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt.
(c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist.
(d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat.
(e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist.
(f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Geschieht dies nicht, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen.
(g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen."
Weiterhin beantrage ich die Streichung von §11 (d) der Regeln :
"(d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. "


Begründung:

Die Überprüfung der Geschäftsordnungen ist meiner Ansicht nach so wichtig, dass nicht maximal eine einzige Person diese vollziehen kann. Dies ist jedoch nach dem aktuellen Regelstand der Fall. Ich bitte den Zentralrat der Paragraphenreiter darum, diesem Antrag zuzustimmen.

Unterschrift, Datum: Mit freundlichen Grüßen und einem kräftigen Mööepp! Sushifresse 00:31, 24. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 024/07/09geu-46-ٸм

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 024/07/09get-45-ٸℓ

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe Bürokraten,
als betroffene Stelle möchte der Spielleiter hierzu folgenden Vorschlag einbringen:

  • Nach der beantragten Regelungen dürfen auch regelwidrige Geschäftsordnungen bis zu fünf Tagen (zzgl. Opa-Bearbeitungszeit) in Kraft bleiben. Zumindest in schweren Fällen erscheint mir dies problematisch. Evtl. kann man § 11 (d) so ändern, dass die Außerkraftsetzung durch den Spielleiter (ggf. zusätzlich beschränkt auf schwere Fälle) nur vorübergehend bis zum Abschluss eines diesbezüglich anhängigen Vorgangs bei der Opa möglich ist?

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 09:55, 24. Jul. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 024/07/09gev-47-ٸŋ
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
ich beantrage hiermit die Aufnahme des folgenden Textes in seiner geänderten Fassung in die Regeln (geänderte Passagen sind durch Fettdruck gekennzeichnet, welcher nicht Bestandteil des Antragstextes ist):
" §8.<fortlaufende Nummer> Organisierte Paragraphenprüfanstalt
(a) Die Organisierte Paragraphenprüfanstalt ist ein eigenständiges Organ. Sie darf als "Opa" abgekürzt werden.
(b) Die Anzahl der Mitglieder der Opa ist auf die größte Primzahl, die kleiner ist als die Anzahl der existierenden Organe beschränkt.
(c) Jedes Kamel kann sich analog zu §2(b) der Regeln in das Organ wählen, solange das Maximum an Mitgliedern noch nicht erreicht ist.
(d) Die Opa ist handlungsfähig, sobald sie 1 Mitglied hat.
(e) Die Opa gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die innere Organisation der Opa geregelt ist.
(f) Die Aufgabe der Opa ist das Überprüfen der Geschäftsordnungen anderer Organe auf ihre Regelkonformität. Bei Nichtkonformität weist die Opa das betreffende Organ auf diese hin und darf eine Anpassung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Tagen fordern. Weiterhin kann die Opa eine vorläufige Außerkraftsetzung der betreffenden Geschäftsordnungspassage beim Spielleiter beantragen. Wird die Geschäftsordnung vom betreffenden Organ nicht geändert und zur Kontrolle bei der Opa vorgelegt, so ist die Opa befugt die betreffende Geschäftsordnung eigenmächtig zu ändern, sodass sie regelkonform ist. Gegebenenfalls darf die Opa auch eine Verwarnung, Rüge oder Mecklenburg-Vorpommer gegen die Mitglieder des betreffenden Organes aussprechen.
(g) Beschlüsse der Opa ergehen mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit der Stimmen.
(h) Neue Geschäftsordnungen anderer Organe müssen, bevor sie in Kraft treten können, der Opa zur Kontrolle und Genehmigung vorgelegt werden."
Desweiteren beantrage ich eine Änderung von §11 (b) & (d) der Regeln:
"§11[...](b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält.[...] (d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt.
Die geänderte Fassung lautet wie folgt:
"§11 [...] (b)Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ausschließlich ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält und die Regeln keine abweichende Regelung enthalten. [...](d) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung vorläufig außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt."

Begründung:

Aufgrund von Bedenken des Spielleiters und mir ist mit dieser Version des Antrags eine bürokratischere und umfassendere Neuregelung beabsichtigt.

Unterschrift, Datum: Sushifresse 11:49, 24. Jul. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Hiermit werden die eingereichten Antg.a.R.-äng. 024/07/09get-45-ٸℓ und 024/07/09gev-47-ٸŋ gemäß §6(4)I(a) PETER&OLGA definitiv abgelehnt und nicht zur Korrektur und Wiedervorlage zugelassen. Folgende schwerwiegenden inhaltlichen Mängel haben diesen Entscheid veranlasst:

  1. Nach dem Einreichen eines zweiten nachgebesserten Antrags wurde es versäumt, den ersten zurückzuziehen.
  2. Im Antrag ist der in §8 einzufügende Abschnitt mit einer Nummer gekennzeichnet. Nach der abweichenden Regelung für das IgoR ist es aber Usus, die Abschnitte mit Buchstaben zu kennzeichnen.
  3. Die Opa scheint hochgradig überflüßig, da bei Nichtkonformität bestimmter Geschäftsordnungen der Spielleiter Maßnahmen ergreifen kann gemäß §11(d), was in dieser Runde auch bereits geschehen ist. Weitere Kontrollorgane scheinen dem Zentralrat nicht vonnöten zu sein.
  4. In §8.<fortlaufende Nummer>(b) fehlt ein Komma.
  5. §8.<fortlaufende Nummer>(e) scheint abundant angesichts §11 der Spielregeln.
  6. Gemäß §8.<fortlaufende Nummer>(f) wäre die Opa in der Lage einem Organ eine Geschäftsordnung zu geben, welche das Organ handlungsunfähig macht. Dies kann nicht im Sinne des §0 der Spielregeln und des Geistes der Bürokratie sein.
  7. Außerdem fehlt in §8.<fortlaufende Nummer>(f) ein Leerzeichen.
  8. Überdies sieht §8.<fortlaufende Nummer>(f) das Aussprechen einer "Mecklenburg-Vorpommer" vor. Da eine solche Maßnahme nirgends festgelegt ist (es sei denn, der Antragsteller meine das Verfahren des Mecklenburg-Vorpommerns), scheint diese Regelung zweifelhaft.
  9. Gemäß §8.<fortlaufende Nummer>(g) ist die "absolute Mehrheit der Stimmen" für einen Beschluss notwendig. Ist damit die absolute Mehrheit der Mitglieder der Opa oder die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemeint? In letzterem Fall könnte ein einzelnes Mitglied einen Beschluss erlassen, indem es eine Abstimmung beginnt, "Ja" stimmt und die Abstimmung sofort wieder beendet, was der Bürokratie kaum zuträglich wäre.


Ausführendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 11:18, 2. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 024/07/09gew-48-ٸō.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Antrag auf Änderung der Spielregeln zur Auflösung von Widersprüchen

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 015/08/09d/gaa-11-ٸŋ
Antragsgegenstand:


Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit beantrage ich die Änderung der Regel § 8(a)2, deren alter Wortlaut

Das Russellsche Plenum enthält automatisch und ausschließlich alle Organe als Mitglieder, die nicht Mitglied ihrer selbst sind.

ist. Hiermit beantrage ich, dass die Regel § 8(a)2 den neuen Wortlaut.

Das Russellsche Plenum enthält automatisch und ausschließlich alle Organe als Mitglieder, die nicht Mitglied ihrer selbst sind, sofern ihre Mitgliedschaft nicht zu einem Widerspruch im Regelwerk führt.


Begründung:


Der Antrag auf Regeländerung wurde aufgrund §8(a)5 der Spielregeln vom Spielleiter gestellt.

Unterschrift, Datum: Typo 11:33, 15. Aug. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Sehr geehrter Antragsteller,
der Vorsitzende des Zentralrats hat Ihren Antrag zur Kenntnis genommen und kann Ihnen mitteilen, dass die darin vorgeschlagene Regeländerung bestens geeignet ist, um Unklarheiten bzgl. des Russellschen Plenums auszuräumen. Leider ist der Antragsteller zum Zeitpunkt des Stellens des Antrags Mitglied zweier Hauptorgane (Zentralrat & Spielleiter) gewesen und hat damit einen Verstoss gegen §2(c) der Regeln begangen. Da der Antragsteller zuerst dem Zentralrat angehörte, war damit sein Eintritt in das Organ Spielleiter regelwidrig und alle Vorgänge, die er für dieses Organ getätigt hat, sind zurückzuweisen. Sollte der Antragsteller sich dafür entscheiden, sein Amt im Zentralrat niederzulegen, wäre gegen einen erneuten Antrag in seiner Funktion als Spielleiter allerdings nichts mehr einzuwenden.


Ausführendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Vstzd des ZntRPgrR Kam-aeleon 10:54, 23. Aug. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 015/08/09d/gab-12-ٸō.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 015/08/09d/gac-13-ٸṗ

Bearbeitendes Organ: Mambres

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Typo war zu keinem Zeitpunkt Mitglied des Organs Spielleiters.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:55, 29. Aug. 2009 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 015/08/09d/gad-14-ٸq

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 015/08/09d/gac-13-ٸṗ

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Mitbürokrat Mambres,
ich danke für die Berichtigung. Hier lag eindeutig ein Mangel an Beschäftigung mit der Materie seitens des Vstzd vor. Die Ablehnung bleibt aber bestehen, da in diesem Falle die Antragsbegründung inhaltlich falsch (Vorspiegelung falscher Tatsachen?) ist und ein Verstoß gegen §0 vorliegt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 13:59, 30. Aug. 2009 (NNZ)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Antrag auf Erweiterung §3 der Spielregelung zur Herstellung der Gleichbehandlung von ASCII-Eingabegeräten

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 016/09/09h/gaa-11-ٸŋ
Antragsgegenstand:


Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

hiermit beantrage ich die Erweiterung der Regel §3 um den Punkt:

   (d) 1. Anträge dürfen unter Verwendung des Zeichensatzes ANSI X3.4-1986 gestellt werden.
       2. Anträge nach §3(d)1. sind durch den Antragsteller als solche zu Kennzeichnen.
       2. Jeder weitere Vorgang, der sich auf einen Antrag im ASCII-Format bezieht, muss ebenfalls nach den Vorgaben von §3(d) zu erstellen.
       3. Zeichen die nicht in ANSI X3.4-1986 definiert sind dürfen in Anträgen nicht verwendet werden. Ausnahmen regelt §3(d)4.
       4. (entfällt)
       5. Für Anträge nach §3(d)1. dürfen die nicht zulässigen Zeichen 'ü', 'ä', 'ö', und '§' durch die Zeichenfolgen 'eu', 'ea', 'eo' und 'Unnoetige Vorschrift Nummer ' ersetzt werden. 


Begründung:


Das Regelwerk in seiner jetzigen Fassung benachteiligt Nutzer mit nicht-deutschem Tastaturlayout. Da solche Antragssteller ungebührlich benachteiligt werden, bitte ich um Annahme obiger Regeländerung. Sie erlaubt es den betroffenen Nutzern Anträge stellen zu können.

Unterschrift, Datum: Typo 00:23, 16. Sep. 2009 (NNZ)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Hiermit ist der vorliegende Antrag gemäß §6(4)I(b) PETER&OLGA vorläufig abgelehnt, allerdings zur Korrektur und Wiedervorlage zugelassen. Dies geschieht aufgrund diverser Mängel formaler Art, die jedoch leicht behoben werden können. Die Intention der vorgeschlagenen Regelerweiterung erscheint dem Vorsitzenden als der Bürokratie sehr zuträglich und unbedingt fördernswert. Folgende formale Mängel müssten jedoch behoben werden, damit der Antrag zur Abstimmung zugelassen werden kann:

  1. Es existiert bereits ein §3(d), das (d) ist in (e) zu ändern.
  2. Die Absatznummer 2 sollte nur einmal verwendet werden; die Nummerierung ist entsprechend anzupassen.
  3. In Absatz 2 nach Nummerierung des Antragstellers (bzw. der zweite aller sechs Absätze) befindet sich ein Orthographiefehler: „Kennzeichnen“ ist in diesem Zusammenhang klein zu schreiben.
  4. Absatz 2 nach Nummerierung des Antragstellers (bzw. der dritte aller sechs Absätze) ist grammatikalisch falsch. Dem Antragsteller wird empfohlen, ihn entweder in „Jeder weitere Vorgang, der sich auf einen Antrag im ASCII-Format bezieht, muss ebenfalls nach den Vorgaben von §3(e) getätigt werden.“ oder aber in „Jeder weitere Vorgang, der sich auf einen Antrag im ASCII-Format bezieht, ist ebenfalls nach den Vorgaben von §3(e) zu tätigen.“
  5. In Absatz 3 fehlen zwei Kommata.
  6. Auf Absatz 4 sollte verzichtet werden, falls dieser sowieso entfällt.
  7. In Absatz 5 ist „Unnoetige Vorschrift Nummer“ durch „Paragraph“ zu ersetzen. „Zulässig“ ist mit ß zu schreiben. Statt einfachen Apostrophen sind typographische Anführungszeichen zu verwenden.
  8. Wenn auf einen Absatz des vorgeschlagenen §3(d) verwiesen wird, hat das folgendermaßen zu erfolgen: „§3(d)4“ und nicht „§3(d)4.“ (also ohne Punkt)!

Sollte der Antrag nach Korrektur dieser Mängel wiedervorgelegt werden, sieht der Vorsitzende keinen Grund, ihn nicht zur Abstimmung zuzulassen.


Ausführendes Organ: Vstzd des ZntRPgrR

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kam-aeleon 20:21, 17. Sep. 2009 (NNZ)

Bemerkungen: Diese Ablehnung trägt das Aktenzeichen 016/09/09h/gab-12-ٸō.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang 016/09/09h/gab-12-ٸō wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Beschwerdeführer hält sich selbst zuweilen im Ausland auf (zuletzt in Irland) und hat deshalb ein Interesse an der Möglichkeit zur Einreichung von Vorgängen unter Verwendung fremdartiger Tastaturen. Durch die Ablehnung des Antrags ist der Beschwerdeführer deshalb in der Entfaltung seiner bürokratischen Fähigkeiten eingeschränkt und somit von den Auswirkungen der Entscheidung unmittelbar betroffen.
Als Anfechtsgrund wird angeführt, dass die Anforderung des Zentralrats, das Wort zulässig mit ß zu schreiben, jeglicher Grundlage entbehrt und insbesondere mit den gültigen deutschen orthographischen Regeln nicht vereinbar ist. Eine solche Auflage kann dem Antragsteller deshalb nicht gemacht werden.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung, Mambres 21:30, 21. Sep. 2009 (NNZ)

Anmerkung: Aktenzeichen: 016/09/09h/gac-13-ٸṗ